Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
Benutzeravatar
Templer
Beiträge: 448
Registriert: 28. Sep 2017 07:22

Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Wichtig ist doch, ob jetzt die neuen passiven Endgeräte oder Geräte der Kategorien alter Art, wer die Geräte erstmalig in der EU in den Verkehr gebracht hat und ob dieser in den entsprechenden Ländern als Hersteller (zu denen per Definition auch die Importeure gelten, wenn Sie das Produkt erstmalig in die EU eingeführt haben) registriert ist, wo diese Produkte angeboten werden.

Wenn du die "Geräte" also bei einem deutschen Hersteller( bzw. Händler als Importeur) kaufst und dieser seinen Pflichten nach ElektroG nachkommt (was du ja in dem öffentlich einsehbaren Verzeichnis der Hersteller/Marken bei der Stiftung EAR überprüfen kannst), dann musst du die Geräte natürlich nicht erneut registrieren.
Kommt dieser aber nicht seinen Pflichten nach, dann wirst du plötzlich zum Hersteller mit allen Rechten und Pflichten. D.h. es kann enorm wichtig sein, die Registrierung seiner Lieferanten regelmäßig zu überprüfen, weil es sonst u.U. für dich teuer werden kann.


3 Monate gratis Händlerbund
MirandaR
Beiträge: 21
Registriert: 10. Feb 2019 11:30
Land: Deutschland
Firmenname: Selecto24 GmbH

Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Hallo, ich biete gerade kleine Elektrogeräte an (kleiner als 50cm). Den Lieferant habe ich bei EAR gefunden. Da stehen aber keine einzelne Geräte vermeldet. Reicht es, dass der generell bei ear angemeldet ist?
Und muss ich in den AGB noch einen Hinwies schreiben wegen Rücknahme Altgeräte etc? Was?

VG
Miranda
Benutzeravatar
Woody-HH
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 2619
Registriert: 29. Mär 2010 19:14
Land: Deutschland

Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Nicht das einzelne Gerät, aber die Marke muß dort in der passenden Kategorie hinterlegt sein.
MirandaR
Beiträge: 21
Registriert: 10. Feb 2019 11:30
Land: Deutschland
Firmenname: Selecto24 GmbH

Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

OK, dann passt der Teil zumindest.

Fehlt mir nur noch Info, ob ICH in MEINE AGB noch einen Hinweis schreiben muss wegen Rücknahme Altgeräte etc. und was denn.
Weiss das hier auch jemand?

VG, Miranda
Baam
Beiträge: 1515
Registriert: 13. Sep 2012 17:12

Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Beim Verpackungsgesetz ist es ja auch so. Kartons die als Retoure wieder zurückkommen müssen trotzdem lizensiert werden. Auch wenn man den gebrauchten Karton selber entsorgt oder wiederverwendet. Geht am Ende wieder nur um Gebührenmaximierung.
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7752
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Baam hat geschrieben: 11. Apr 2020 11:51 Beim Verpackungsgesetz ist es ja auch so. Kartons die als Retoure wieder zurückkommen müssen trotzdem lizensiert werden. Auch wenn man den gebrauchten Karton selber entsorgt oder wiederverwendet. Geht am Ende wieder nur um Gebührenmaximierung.
Wo steht das?
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7752
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Ich glaube nicht das ich einen Karton lizensieren muss wenn ich ihn zurückbekomme und selber entsorge bzw weiterverwende.
Denn eine Lizensierung ist nur nötig wenn der Karton erstmalig in den Verkehr gebracht wird.
Wenn er zurückkommt dann ist Essig mit Verkehr.
Kartonentsorgung ist bei uns Kostenfrei, deswegen keine Kosten. Auch Kartons die Exportiert werden, müssen in DE nicht lizensiert werden, ggf. im Ausland.
regalboy
Beiträge: 10021
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

fonprofi hat geschrieben: 11. Apr 2020 17:34 Ich glaube nicht das ich einen Karton lizensieren muss wenn ich ihn zurückbekomme und selber entsorge bzw weiterverwende.
Denn eine Lizensierung ist nur nötig wenn der Karton erstmalig in den Verkehr gebracht wird.
Wenn er zurückkommt dann ist Essig mit Verkehr.
Kartonentsorgung ist bei uns Kostenfrei, deswegen keine Kosten. Auch Kartons die Exportiert werden, müssen in DE nicht lizensiert werden, ggf. im Ausland.
Du hast doch selbst geschrieben "estmalig in Verkehr gebracht".
Und das wird er doch in dem Moment, in dem du ihn an den (End-)Kunden sendenst.
Baam
Beiträge: 1515
Registriert: 13. Sep 2012 17:12

Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

So wurde uns das auch mitgeteilt. Es geht nur darum, dass der Karton in Verkehr gebracht wird. Was der Kunde dann mit seinem Karton macht (Entsorgen, Zurückschicken, Basteln) ist dann Sache des Kunden. Lizensiert werden muss aber in dem Moment, wo der Verbraucher den Karton erhält. Dass wir bei Retouren dann am Ende selber die Entsorgung übernehmen müssen interessiert dabei nicht. Der Kunde könnte ja auch eine andere Verpackung genutzt haben. Bei uns mit >50% Retouren (Mode) macht das schon echt was aus. Aber: Pech gehabt.
Benutzeravatar
fonprofi
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 7752
Registriert: 17. Nov 2010 16:43
Land: Deutschland

Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Wir haben zum Glück keine Rücksendungen, aber wenn zB. Z***ndo in seine Bunten Kartons zum Kunden sendet und der diese dann wieder zum Rücksenden nutzt (was ja mit den doppelten Klebebändern so vorgesehen ist) lizensiere ich doch nicht und entsorge die auch noch. Das ist doch humbug. Man bezahlt doch nicht doppelt für die Entsorgung in manchen Gegenden, Eifel zum Beispiel?
Baam
Beiträge: 1515
Registriert: 13. Sep 2012 17:12

Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

@fonprofi Ja. Für mich ist das nicht Humbug sondern staatlich legitimierte Abzocke. Und bei uns kommen auch die individuell bedruckten Kartons mit Rücksendeverschluss wieder zurück. Ob man das bei seiner Anmeldung berücksichtigt ist warscheinlich eine andere Frage. Aber doppelt kassieren ist bei diesen Verordnungen halt eher Regel als Ausnahme. Wenn nicht eher dreifach, da sie indirekt ja auch wieder bei der Abholung kassieren.
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information