Soforthilfe beantragen

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Buchmerlin
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Re: Soforthilfe beantragen

Das dumme ist, daß man hier in NRW - wird ja länderseitig sehr unterschiedlich gehandhabt - nur ja ankreuzen kann. Also je nach Größe 9.000 € oder nix. Das habe ich dann, trotz Einbussen, nicht gemacht. Denn das wäre mir einfach zuviel.

Und bei der Frage, was danach kommt, bin ich mir eigentlich ziemlich sicher: Die Einbußen im Online-Handel kommen, wenn die Menschen wieder rausdürfen. Die gehen, soweit sie nicht grade akute finanzielle Einschränkungen durch z. B. Kurzarbeit haben, feiern, in den Biergarten, Urlaub nachholen und und und. Nur im Netz kaufen wohl eher nicht.


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kreien
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Re: Soforthilfe beantragen

Amanduz hat geschrieben: 29. Mär 2020 17:14 Wie seht ihr das?
Ab morgen (also dem 30.3.2020) können in Hessen Anträge gestellt werden, wobei die Gelder in Hessen sehr üppig bemessen sind. Analog zu Berlin werden die Server zusammenbrechen und die Antragsannahme muss ausgesetzt werden. Die Stimmung wird kippen, wenn die ersten Freibier-Gesichter unberechtigt Kohle abgreifen und damit angeben. Man muss kein Finanzminister sein, um zu sehen, dass das Soforthilfegeld nicht mal ansatzweise reichen wird. Das Vorhaben, quasi alle in Not geratenen kleine Firmen finanziell und unbürokratisch wirksam zu unterstützen völlig absurd ist - so viel Geld kann nicht bereitgestellt werden, das ist völlig aussichtslos - leider.

Ich würde die Soforthilfen zurzeit nicht ohne ernste existenzielle Not in Anspruch nehmen, die Gefahr einer nicht ganz unberechtigten Hass- und Empörungswelle mit anschließender intensiver behördlicher Suche nach Schuldigen ist durchaus gegeben, insbesondere dann, wenn das hier sehenden Auges weiterhin so aus dem Ruder läuft.
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harryzwo
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Re: Soforthilfe beantragen

kreien hat geschrieben: 29. Mär 2020 17:58 Man muss kein Finanzminister sein, um zu sehen, dass das Soforthilfegeld nicht mal ansatzweise reichen wird. Das Vorhaben, quasi alle in Not geratenen kleine Firmen finanziell und unbürokratisch wirksam zu unterstützen völlig absurd ist - so viel Geld kann nicht bereitgestellt werden, das ist völlig aussichtslos - leider.
Ich sehe das als eine Art ´´Helikoptergeld´´ für Kleinbetriebe an.
Wenn bspw. Bundesweit 500.000 Kleinbetriebe jeweils 10.000Euro
´´geschenkt´´ bekämen (und es gleich wieder ausgeben) sind das
5 Mrd.Euro . Das sind im Vergleich zu 500 Mrd. die für Grossbetriebe,
Banken und die Finanz´industrie´ eingeplant sind peanuts .
Und dieses Geld landet direkt wieder im Wirtschaftskreislauf und nicht
auf den Konten von Finanzhaien und Spekulanten.
Just my 2 cents.
kreien
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Re: Soforthilfe beantragen

harryzwo hat geschrieben: 29. Mär 2020 18:04 Ich sehe das als eine Art ´´Helikoptergeld´´ für Kleinbetriebe an.
Wenn bspw. Bundesweit 500.000 Kleinbetriebe jeweils 10.000Euro
´´geschenkt´´ bekämen (und es gleich wieder ausgeben) sind das
5 Mrd.Euro.
Mein Post bezog sich auf Hessen und Hessen wird am aufgerufenen Förderniveau zerbrechen. Das mit dem Helikoptergeld könnte man machen, es müsste aber so deklariert werden. Die Krise wird noch Monate andauern, gefolgt von mind. drei schlechten Jahren, wenn der Staat/die Bundesländer schon jetzt alles verpulvern, ist später nichts mehr da, wenn es richtig böse aussieht.

Was mir besonders sauer aufstößt: Es gibt hier zahlreiche Läden, in denen seit Jahren sowas von offensichtlich kaum Kunden sichtbar sind:
- Sportwetten (zusammen mit einem Alibi-Café),
- Spielhallen,
- Einkaufskiosk,
- in letzter Zeit so Barber-Shops.

Wenn diese Art Geldwaschanlagen jetzt auch noch staatlich gepimpt werden - und das werden sie natürlich - dann fehlen mir echt die Worte.
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Gaertner
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Re: Soforthilfe beantragen

Wenn diese Art Geldwaschanlagen jetzt auch noch staatlich gepimpt werden - und das werden sie natürlich - dann fehlen mir echt die Worte.
Wird so werden, und prüfen getraut sich dort dann auch keiner.
Baam
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Re: Soforthilfe beantragen

Buchmerlin hat geschrieben: 29. Mär 2020 17:57 Das dumme ist, daß man hier in NRW - wird ja länderseitig sehr unterschiedlich gehandhabt - nur ja ankreuzen kann. Also je nach Größe 9.000 € oder nix. Das habe ich dann, trotz Einbussen, nicht gemacht. Denn das wäre mir einfach zuviel.
Man soll das, was man nicht verbraucht hat, wieder zurücküberweisen. Kontonummer steht im Bewilligungsschreiben.
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harryzwo
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Re: Soforthilfe beantragen

kreien hat geschrieben: 29. Mär 2020 18:17 Was mir besonders sauer aufstößt: Es gibt hier zahlreiche Läden, in denen seit Jahren sowas von offensichtlich kaum Kunden sichtbar sind:
- Sportwetten (zusammen mit einem Alibi-Café),
- Spielhallen,
- Einkaufskiosk,
- in letzter Zeit so Barber-Shops.

Wenn diese Art Geldwaschanlagen jetzt auch noch staatlich gepimpt werden - und das werden sie natürlich - dann fehlen mir echt die Worte.
Da bin ich ganz bei dir und möchte noch die Shisha-Bars dazu anfügen.
Da habe ich auch kein Verständnis dafür, dass in keinster Weise geprüft wird,
wie "seriös" der Empfänger ist. Und mit Subventionsbetrug und Strafrecht
zu drohen .... da lachen dich diese Subventionsempfänger aus.
Roemer
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Re: Soforthilfe beantragen

Man hat bekanntlich 3 Monate Zeit das Geld teilweise oder ganz zurück zu zahlen. Wenn man sich verschätzt oder verrechnet haben sollte, verbleibt diese Möglichkeit der völligen Straffreiheit. Baan erwähnte es.
Spätere "Rückzahlungen" sind mit den üblichen 5%/Jahr Zinsen zu tätigen.
Ralf
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Re: Soforthilfe beantragen

kreien hat geschrieben: 29. Mär 2020 18:17Das mit dem Helikoptergeld könnte man machen, es müsste aber so deklariert werden. Die Krise wird noch Monate andauern, gefolgt von mind. drei schlechten Jahren, wenn der Staat/die Bundesländer schon jetzt alles verpulvern, ist später nichts mehr da, wenn es richtig böse aussieht.
Geld wird immer genug da sein. Es wird nur radikal an Wert verlieren. 1923 lässt grüßen.
"Das Leben wird nicht an der Anzahl unserer Atemzüge gemessen, sondern an den Momenten, die uns den Atem rauben." George Carlin
kreien
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Re: Soforthilfe beantragen

Roemer hat geschrieben: 29. Mär 2020 19:09 Man hat bekanntlich 3 Monate Zeit das Geld teilweise oder ganz zurück zu zahlen. Wenn man sich verschätzt oder verrechnet haben sollte, verbleibt diese Möglichkeit der völligen Straffreiheit. Baan erwähnte es.
Spätere "Rückzahlungen" sind mit den üblichen 5%/Jahr Zinsen zu tätigen.
In Hessen: "Daher soll ein einmaliger nicht rückzahlbarer Zuschuss für einen Zeitraum von drei Monaten gewährt werden." [...] und weiter: "
• Bis zu 5 Beschäftigte: 10.000 Euro für drei Monate,
• Bis zu 10 Beschäftige: 20.000 Euro für drei Monate,
• Bis zu 50 Beschäftigte: 30.000 Euro für drei Monate."

Quelle: https://wirtschaft.hessen.de/wirtschaft ... e-betriebe

Alter Schwede, wer soll das bezahlen?
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Verkäuferperformance
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Re: Soforthilfe beantragen

Auf der FAQ-Seite von NRW gibt es eine Frage, die mWn am Samstagmorgen noch nicht so beantwortet wurde:

Müssen private Rücklagen aufgebraucht werden, bevor der Zuschuss beantragt werden kann?


Um den Zuschuss zu erhalten, muss in Folge der Corona-Krise ein massiver finanzieller Engpass entstanden sein und vorhandene Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Zahlungsverpflichtungen zu erfüllen. Die vorhandenen Mittel umfassen nur den aktuellen Cashflow, also die Differenz von Einnahmen und Ausgaben, und nicht Rückstellungen oder private Rücklagen. Bitte beachten Sie in jedem Fall die o.g. Kriterien für Antragsteller.
Ich stelle fest, man sollte die ganze Seite ausdrucken und zu seinen Unterlagen nehmen, damit man was hat, wenn der Steuerprüfer die Handschellen aus seinem Koffer holt.
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fossi
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Re: Soforthilfe beantragen

Die Anträge für RLP sind jetzt auch online:
https://mwvlw.rlp.de/de/themen/corona/
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koshop
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Re: Soforthilfe beantragen

Alter Schwede, wer soll das bezahlen?
Naja, die Zahlen sind ja nur der Maximalbetrag:
Die Obergrenze für die Höhe der Förderung entspricht dem unmittelbar infolge der Corona-Virus-Pandemie verursachten Liquiditätsengpass oder entsprechenden Umsatzeinbruch, maximal jedoch den oben genannten Förderhöchstbeträgen.
Außerdem muss der Betrag versteuert, werden, d.h. ein Teil kommt zumindest in Form von Einkommensteuer wieder zurück.
DerRobert
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Re: Soforthilfe beantragen

Weiß jemand, wie man die Soforthilfe in Sachsen beantragen kann?
Geht das über die SAB? Die Webseite ist leider down und an der Hotline niemand zu erreichen.
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kiwi
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Re: Soforthilfe beantragen

DerRobert hat geschrieben: 30. Mär 2020 09:49 Weiß jemand, wie man die Soforthilfe in Sachsen beantragen kann?
Geht das über die SAB? Die Webseite ist leider down und an der Hotline niemand zu erreichen.
Läuft über die SAB, das ist der Link: https://portal.sab.sachsen.de/login;sho ... 5111-16246
DerRobert
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Re: Soforthilfe beantragen

Danke. Ich versuche mich da mal zu registrieren, aber die Seite war in den letzten Stunden nicht erreichbar und wenn sie erreichbar war, habe ich dort ausschließlich Informationen über das zinsfreie Darlehen erhalten, nicht aber über die Bundessoforthilfe.

Wenn ich mich versuche zu registrieren, sollte mir eigentlich ein Code per Mail geschickt werden. Da passiert leider nichts. Mal sehen.
DerRobert
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Re: Soforthilfe beantragen

Ja, über den Link kann man den Antrag stellen.

Es hat nach endlosen Versuchen jetzt doch geklappt. Die Server der SAB sind völlig überlastet, die Hotline sowieso, aber ich konnte tatsächlich irgendwann mit jemandem sprechen und der Antrag ist nach zwei Stunden bis ich das Formular verwenden konnte und danach 5 fehlgeschlagenen Übermittlungsversuchen raus.

Am Mittwoch habe ich einen Termin bei meiner Rechtsanwältin, die das alles mal nachträglich überprüfen soll, weil die Voraussetzungen doch recht schwammig formuliert sind und ich da nichts falsch machen möchte. Falls etwas nicht passt, könnte ich hier in Sachsen immer noch auf das zinsfreie Darlehen umschwenken.
new100
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Re: Soforthilfe beantragen

Ich verstehe das noch immer nicht. Muss man das Geld zurückzahlen oder nicht (NIedersachsen)
DerRobert
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Re: Soforthilfe beantragen

Seit heute gbit es bundesweit Soforthilfe, die du nicht zurückzahlen musst, solange die spätere Prüfung ergibt, dass du das Geld wegen eines Liquiditätsengpasses auch wirklich benötigt hast, um nicht in eine Insolvenz zu geraten.

Wer ausreichend Rücklagen hat oder nicht hauptberuflich selbstständig ist oder ... und den Zuschuss zu Unrecht beantragt, wird ihn sicher zurückzahlen müssen und da könnten dann noch gewisse "Gebühren" aufgeschlagen werden, über die man per Einschreiben informiert wird, aber sowas machen wir hier ja zum Glück nicht.

Das ganze ist wie gesagt echt schwammig formuliert, daher hab ich schon den Termin bei der Rechtsanwältin. Ich nehme im Zweifelsfall lieber das zinsfreie Darlehen, das es hier in Sachsen gibt. Zusätzliche Hilfen neben der bundesweiten Soforthilfe unterscheiden sich je nach Bundesland.
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Woody-HH
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Re: Soforthilfe beantragen

Niedersachsen: Da praktisch ohne Prüfung gezahlt wird behält sich das Land vor, nach Prüfung (sollen wohl die Finanzämter mit der nächsten Steuererklärung machen) ganz oder teilweise zurückzufordern.
Auf jeden Fall aber sind vor Antragstellung die liquiden Mittel aufzubrauchen. Im Klartext: Wenn die Kohle auf der Bank noch für die Miete reicht besser keinen Antrag stellen - das könnte im schlimmsten Fall als Subventionsbetrug aufgefasst werden.

Achtung, ich bin weder Rechtsanwalt noch sonst etwas qualifiziertes.
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