Corona: Soforthilfen der Bayerischen Staatsregierung
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- Technokrat
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Re: Corona: Soforthilfen der Bayerischen Staatsregierung
Mit den "knapp-über-Wasser-Geschichten" wäre es zumindest hilfreich, die Rente oder irgendwas verpflichtend zu machen - um sicherzugehen, dass die nicht eigentlich unter Wasser operieren mit Müllsammeln im Rentenalter. Ansonsten völlig der gleichen Meinung.
Re: Corona: Soforthilfen der Bayerischen Staatsregierung
Derjenige könnte schon Dein nächster Kunde sein. Mit fünf Millionen Arbeitslosen, die wir schon in nicht globalisierten Zeiten einmal hatten, wird das mit dem auf die hohe Kante legen auch nicht mehr so einfach, selbst für erfahrene Geschäftsleute.
Süditalienische Verhältnisse in Deutschland wären für die EU das endgültige aus.
Re: Corona: Soforthilfen der Bayerischen Staatsregierung
Letztendlich ist ja keiner von uns autark, jeder hat Kunden und Lieferanten auf die er angewiesen ist. In meiner Branche gings vielen Lieferanten vorher schon nicht so gut - ich mach mit manchen Lieferanten sechsstellige Umsätze - wenn da einer oder sogar mehrere Pleite gehen dann nützt mir mein gutes wirtschaften auch nix. Es wäre zwar nicht existenzbedrohend aber dann müsste ich auch Leute entlassen usw...
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Re: Corona: Soforthilfen der Bayerischen Staatsregierung
Im Formular wird darauf hingewiesen, das nur Probleme in Bezug auf die Coronakrise zur Subvention führen,
es ist klar, dass einige jetzt versuchen, hier ein Staatsgeschenk "mitzunehmen", die vielleicht diese Krise nicht so schnell ins Wanken bringt,
bzw. die soweit "unten" sind, dass sie die ersten Wochen nicht gravierend belasten (Soloselbständige, die sowieso schon auf H4 Niveau herumdümpeln, Freiberufler mit niedrigsten Einkommen)
Im Formular auf Seite 2 wird auf Subventionsbetrug hingewiesen.
Für mich ist klar, das eine Prüfung, ob wirklich eine Bedürftigkeit bestanden hat, sehr einfach errfolgen kann, nämlich sobald die
Steuererklärungen für 2020 bearbeitet werden.
Hier dürfte dann auch der Zeitpunkt der Beantragung wichtig sein, um diese im Nachhinein als legitim zu prüfen,
da hier ja reale Belastungen in der Steuererklärung sehr transparent für einen Beamten nachzuvollziehen sind.
Ich bin Soloselbständig und gehöre zu dieser Gruppe, die zwar Geld gut gebrauchen könnte, da ich mein Unternehmen extrem heruntergahren habe,
habe dadurch aber quasi fast keine Kosten mehr, bis auf Transporter, Krankenversicherung, Strom (bin mietfrei)
Ich werde daher keinen Antrag stellen.
Die Beamten arbeiten sehr akribisch und werden nach der Krise Zeit haben, um hier schwarze Schafe herauszupicken, ich habe eine 3-jährige Steuerprüfung hinter mir und weiß, dass dies den vielen Prüfern nicht schwer fallen wird, das ist dann nur eine weitere Prüfroutine für die zu prüfenden Steuerfälle: "Wurde die Subvention rechtmässig angefordert"
In diesen Punkten der 2. Seite des Antragsformulares sind dem späteren Beamten, der die Steuer prüft, alle Rechte gegeben:
8.1.
Ich versichere, dass die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. der Liquiditätsengpass
eine Folgewirkung der Coronakrise vom Frühjahr 2020 ist.
8.4
Mir ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben
sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in
diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge
haben können.
8.7
Ich erkläre, dass es sich bei meinem Unternehmen nicht um ein Unternehmen in
Schwierigkeiten gemäß Rz. 20 a) bis c) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung
und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (204/C 249/01),
(siehe Nr. 1.1) handelt.
Da wird es, und das ist meine Meinung, einige "Nachspiele" geben, die dann zu Rückzahlungen und Strafgeldern führt, also Strafverfahren aufgrund Subventionsbetruges, die vor dem Gericht mit einem Bußgeld bezahlt werden (außergerichtliche Regelungen)
Und diese Nachspiele werden dann auch zu Insolvenzen der betreffenden Fälle führen. Dass das Finanzamt keine Probleme mit Insolvenzen hat, weiß jeder, der schon einmal mit Steuerprüfern zu tun hatte.
es ist klar, dass einige jetzt versuchen, hier ein Staatsgeschenk "mitzunehmen", die vielleicht diese Krise nicht so schnell ins Wanken bringt,
bzw. die soweit "unten" sind, dass sie die ersten Wochen nicht gravierend belasten (Soloselbständige, die sowieso schon auf H4 Niveau herumdümpeln, Freiberufler mit niedrigsten Einkommen)
Im Formular auf Seite 2 wird auf Subventionsbetrug hingewiesen.
Für mich ist klar, das eine Prüfung, ob wirklich eine Bedürftigkeit bestanden hat, sehr einfach errfolgen kann, nämlich sobald die
Steuererklärungen für 2020 bearbeitet werden.
Hier dürfte dann auch der Zeitpunkt der Beantragung wichtig sein, um diese im Nachhinein als legitim zu prüfen,
da hier ja reale Belastungen in der Steuererklärung sehr transparent für einen Beamten nachzuvollziehen sind.
Ich bin Soloselbständig und gehöre zu dieser Gruppe, die zwar Geld gut gebrauchen könnte, da ich mein Unternehmen extrem heruntergahren habe,
habe dadurch aber quasi fast keine Kosten mehr, bis auf Transporter, Krankenversicherung, Strom (bin mietfrei)
Ich werde daher keinen Antrag stellen.
Die Beamten arbeiten sehr akribisch und werden nach der Krise Zeit haben, um hier schwarze Schafe herauszupicken, ich habe eine 3-jährige Steuerprüfung hinter mir und weiß, dass dies den vielen Prüfern nicht schwer fallen wird, das ist dann nur eine weitere Prüfroutine für die zu prüfenden Steuerfälle: "Wurde die Subvention rechtmässig angefordert"
In diesen Punkten der 2. Seite des Antragsformulares sind dem späteren Beamten, der die Steuer prüft, alle Rechte gegeben:
8.1.
Ich versichere, dass die existenzbedrohliche Wirtschaftslage bzw. der Liquiditätsengpass
eine Folgewirkung der Coronakrise vom Frühjahr 2020 ist.
8.4
Mir ist bekannt, dass vorsätzlich oder leichtfertig falsche oder unvollständige Angaben
sowie das vorsätzliche oder leichtfertige Unterlassen einer Mitteilung über Änderungen in
diesen Angaben die Strafverfolgung wegen Subventionsbetrug (§ 264 StGB) zur Folge
haben können.
8.7
Ich erkläre, dass es sich bei meinem Unternehmen nicht um ein Unternehmen in
Schwierigkeiten gemäß Rz. 20 a) bis c) der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung
und Umstrukturierung nichtfinanzieller Unternehmen in Schwierigkeiten (204/C 249/01),
(siehe Nr. 1.1) handelt.
Da wird es, und das ist meine Meinung, einige "Nachspiele" geben, die dann zu Rückzahlungen und Strafgeldern führt, also Strafverfahren aufgrund Subventionsbetruges, die vor dem Gericht mit einem Bußgeld bezahlt werden (außergerichtliche Regelungen)
Und diese Nachspiele werden dann auch zu Insolvenzen der betreffenden Fälle führen. Dass das Finanzamt keine Probleme mit Insolvenzen hat, weiß jeder, der schon einmal mit Steuerprüfern zu tun hatte.
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