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Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben.
Das Antragsformular (2 Seiten, es werden erstaunlich wenige Info abgefragt) kann per eMail oder Post bei der zuständigen Behörde (Bezirksregierung) eingereicht werden.Die Soforthilfe ist gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:
bis zu 5 Erwerbstätige 5.000 Euro,
bis zu 10 Erwerbstätige 7.500 Euro,
bis zu 50 Erwerbstätige 15.000 Euro,
bis zu 250 Erwerbstätige 30.000 Euro.
https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/