Ich beziehe mich auf den obigen Text.roman hat geschrieben: ↑16. Mär 2020 17:52Wenn du dich auf auf das bay. Dokument beziehst:
"Untersagt wird die Öffnung von Ladengeschäften des Einzelhandels jeder Art. Hiervon ausgenommen sind ..."
Alle Ladengeschäfte die nicht ausgenommen sind, sind daher zu schließen.
Onlinehandel ist zwar ohnehin Ladengeschäft, wird aber trotzdem nochmals ausdrücklich ausgenommen.
Hat man eine Kombi Online/Offline, ist halt sicherlich die Offline-Sparte zu schließen um keinen Kundenkontakt mehr zu haben.
Ist aber auch nur ntv, gibt es etwas offizielleres?