Markenrechtsverletzung durch Amazon

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marcibet
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Markenrechtsverletzung durch Amazon

Hallo,

Wir vertreiben in Deutschland eine Marke eines amerikanischen Herstellers exklusiv, und haben hierfür auch diese Marke beim DPMA schon jahrelang angemeldet. Hat bislang auch noch nie Probleme gegeben.

Nun ist mir zufällig beim rumklicken aufgefallen dass es neuerdings Amazon Angebote von einer vielzahl dieser Produkte gibt. Diese Angebote werden allesamt direkt von Amazon verkauft:
Impressum & Info zum Verkäufer

Geschäftsname:Amazon Export Sales LLC
Geschäftsart:Limited Liability Company
Handelsregisternummer:82-0544687
Unternehmensvertreter:Amazon Global Store US
Bei den Angeboten ist der Vermerk " Internationales Produkt Versand von außerhalb Europas ", sowie eine Preiskalkulation enthalten:


Artikel: 150,02 €
Geschätzte Anzahlungen für Importgebühren: 36,06 €
Summe: 186,08 €

Offensichtlich verkauft Amazon das Sortiment direkt aus Amerika, verzollt für den Kunden in Deutschland und stellt direkt zu.

Hier liegt grundsätzlich eine ganz klare Markenrechtsverletzung vor, und wäre es nicht Amazon würde ich meinem Anwalt morgen Bescheid geben, und die Sache löst sich mit einer EV in genau 24 Stunden.

In diesem Fall bin ich skeptisch - natürlich würde der Anwalt wie gewohnt vorgehen, und eine EV an Amazon zustellen. Meine Glaskugel sagt mir, das Amazon darauf einfach nicht reagieren würde, und ich dann eigentlich klagen müsste - aber ist das schlau? :durchdreh:

Hat jemand von euch Erfahrung mit diesem Amazon-Direktimport? Gibts ev. sogar ne Methode um geschützte Marken aus diesem Programm raus zu kriegen?


Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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JJCITY
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

Ich würde an deiner Stelle den Hersteller kontaktieren und Ihn darauf ansprechen, ich könnte mir vorstellen das er selber das Produkt auf Amazon vertreibt und in seinem Account die Möglichkeit hat das zu unterbinden?
xMerchant
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

Du musst dich mit deiner Marke bei der Amazon Brand Registry registrieren. Danach kannst Du einen Verstoss melden.
https://brandservices.amazon.de/

Beim Melden des Verstoss nur aufpassen, dass Du die Optionen richtig wählst. Viele sperren dann erst mal ihre eigenen Produkte.

Die Ware kommt von US-Verkäufern, die Amazon den Export erlauben. Dann bietet Amazon die Ware auf den internationalen Amazon-Plattformen an und kauft sie bei den Händlern ein und wickelt den Import im Land des Käufers ab.
marcibet
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

xMerchant hat geschrieben: 2. Mär 2020 08:51 Du musst dich mit deiner Marke bei der Amazon Brand Registry registrieren. Danach kannst Du einen Verstoss melden.
https://brandservices.amazon.de/

Beim Melden des Verstoss nur aufpassen, dass Du die Optionen richtig wählst. Viele sperren dann erst mal ihre eigenen Produkte.

Die Ware kommt von US-Verkäufern, die Amazon den Export erlauben. Dann bietet Amazon die Ware auf den internationalen Amazon-Plattformen an und kauft sie bei den Händlern ein und wickelt den Import im Land des Käufers ab.
Danke, das sieht vielversprechend aus. Ich werde das gleich einreichen, und bin gespannt ob und wann Amazon danach reagieren wird (also ob die Angebote offline gehen).
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Roemer
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

Ich kann keine Markenrechtsverletzung erkennen. Die Nutzung einer Wortmarke ist erlaubt sofern es bei dem Produkt auch um die Marke handelt. Das hat der EU-Gerichtshof schon in den Nuller-Jahren entschieden.

Ein vertraglich vereinbarter "exklusiver" Vertrieb hat nix mit Markenrecht zutun.
regalboy
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

Roemer hat geschrieben: 3. Mär 2020 10:15 Ich kann keine Markenrechtsverletzung erkennen. Die Nutzung einer Wortmarke ist erlaubt sofern es bei dem Produkt auch um die Marke handelt. Das hat der EU-Gerichtshof schon in den Nuller-Jahren entschieden.

Ein vertraglich vereinbarter "exklusiver" Vertrieb hat nix mit Markenrecht zutun.
Es geht aber doch um erstamls außerhalb der EU / EWR in Verkehr gebrachte Ware!?
Roemer
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

Ist doch egal woher die Ware kommt. Sofern Amazon (oder wer auch immer) irgendwelche Vertriebsvereinbarungen nicht einhalten sollte, hat es nichts mit dem dt. Markenrecht zutun.
xMerchant
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

Die US-Marke gilt in der EU nicht. marcibet hat die Marke in der EU registriert. Damit liegen die Markenrechte für die EU bei ihm und er kann den Vertrieb von importierten Waren der US-Marke für die EU untersagen.
Roemer
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

gelöscht .. ich wiederhole mich ja nur. Eine EU-Marke würde übrigens nicht registriert.
webstar
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

Wenn Du es über Amazon versuchst, wirst Du dich im Kreis drehen. Du musst vermutlich jedes einzelne Angebot melden und evtl. löschen Sie es kurzfristig.
webstar
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

Roemer hat geschrieben: 3. Mär 2020 10:15 Ich kann keine Markenrechtsverletzung erkennen.
Du nicht, aber alle anderen...
kreien
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

marcibet hat geschrieben: 1. Mär 2020 20:42 Offensichtlich verkauft Amazon das Sortiment direkt aus Amerika, verzollt für den Kunden in Deutschland und stellt direkt zu.

Hier liegt grundsätzlich eine ganz klare Markenrechtsverletzung vor, und wäre es nicht Amazon würde ich meinem Anwalt morgen Bescheid geben, und die Sache löst sich mit einer EV in genau 24 Stunden.
Es tut mir leid, aber ich habe das Problem leider nicht verstanden. Sprechen wir über die deutsche Rechtslage? Werden Amazon-seitig Markenartikel in einem anderen Markt als dem vom Markeninhaber beabsichtigten Markt inverkehrgebracht? Wenn die streitgegenständlichen Produkte bereits identisch auf dem deutschen Markt verfügbar sind, also kein Erstvertrieb in Deutschland stattfindet, dann müsste doch der Erschöpfungsgrundsatz gemäß § 24 (1) MarkenG greifen:
§ 24 Markengesetz
Erschöpfung

(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in den Verkauf gebracht worden sind.


Warum ist es trotzdem eine ganz klare Markenverletzung? Als Markeninhaber hast du zwar Ius primae noctis (https://www.zeit.de/1988/10/phantom-der-juristen), also das markenherrschaftliche Recht der ersten Brautnacht (Erstvertrieb), aber woraus leitet sich die fehlende Erschöpfung ab? Oder bist du in der Schweiz unterwegs, da ist das Ganze in der Tat anders geregelt.

:gruebel:
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kiu
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

Nennt man sowas nicht Grauimport? Müsste doch als Fälschung gehandelt werden, auch wenn das Produkt eigentlich identisch ist.
webstar
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

kreien hat geschrieben: 6. Mär 2020 01:40 § 24 Markengesetz
Erschöpfung
(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in den Verkauf gebracht worden sind.
Bin kein Anwalt, aber lese den Inhalt komplett anders. Erschöpfung liegt doch in dem Fall nur vor, wenn ich als Markenbesitzer z.B. den Import USA nach Niederlande erlaube und die Ware dann aus Niederlande nach Deutschland verkauft wird und so steht es auch in dem Zitat.
kreien
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

kiu hat geschrieben: 6. Mär 2020 09:03 Nennt man sowas nicht Grauimport? Müsste doch als Fälschung gehandelt werden, auch wenn das Produkt eigentlich identisch ist.
Nein, eher Parallelimport. Im verlinkten Artikel findet sich zwei widersprechende Sätze:
Satz 1: "Anders sieht es aus, wenn die Ware beispielsweise aus China oder Vietnam – also nicht aus dem europäischen Wirtschaftsraum – stammt. In diesem Fall handelt es sich bei Grauimporten um Parallelimporte, die in Deutschland markenrechtlich verboten sind."

Ich darf also etwas nicht tun, weil es verboten ist. Satz 2 kehrt es aber gleich im Anschluss ins Gegenteil:
Satz 2: "Originale Markenprodukte dürfen nur dann vertrieben werden, wenn die Ware erstmalig mit der ausdrücklichen Zustimmung des Markeninhabers in der EU oder im EWR in den Verkehr gebracht wurde."

Also darf ich es doch tun, solange ich nicht der erste bin, der das originale Markenprodukt in der EU auf den Markt bringt, da der Markeninhaber das Recht des ersten Bereitstellens auf dem Markt im EU-Wirtschaftsraum hat.

Wenn nun aber der Markeninhaber dem Inverkehrbringen innerhalb der EU bereits zugestimmt hat, frage ich mich wie der Markeninhaber seine Markenrechte unter Berücksichtigung des Erschöpfungsgrundsatzes geltend machen will. Wer als Markeninhaber exakt das gleiche Produkt auf dem deutschen Markt selbst vertreibt hat dem Inverkehrbringen innerhalb der EU doch durch seine Handlungsweise stattgegeben.

Wahrscheinlich wird sich alles um die Frage drehen, ob die Erschöpfung der Markenware eingetreten ist oder nicht.
kreien
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

webstar hat geschrieben: 6. Mär 2020 09:39
kreien hat geschrieben: 6. Mär 2020 01:40 § 24 Markengesetz
Erschöpfung
(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in den Verkauf gebracht worden sind.
Bin kein Anwalt, aber lese den Inhalt komplett anders. Erschöpfung liegt doch in dem Fall nur vor, wenn ich als Markenbesitzer z.B. den Import USA nach Niederlande erlaube und die Ware dann aus Niederlande nach Deutschland verkauft wird und so steht es auch in dem Zitat.
Ich finde, dieser Artikel bringt es gut auf den Punkt:
https://www.it-recht-kanzlei.de/ersch%C ... recht.html
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

kreien hat geschrieben: 6. Mär 2020 13:07 Nein, eher Parallelimport. Im verlinkten Artikel findet sich zwei widersprechende Sätze:
Satz 1: "Anders sieht es aus, wenn die Ware beispielsweise aus China oder Vietnam – also nicht aus dem europäischen Wirtschaftsraum – stammt. In diesem Fall handelt es sich bei Grauimporten um Parallelimporte, die in Deutschland markenrechtlich verboten sind."

Ich darf also etwas nicht tun, weil es verboten ist. Satz 2 kehrt es aber gleich im Anschluss ins Gegenteil:
Satz 2: "Originale Markenprodukte dürfen nur dann vertrieben werden, wenn die Ware erstmalig mit der ausdrücklichen Zustimmung des Markeninhabers in der EU oder im EWR in den Verkehr gebracht wurde."

Also darf ich es doch tun, solange ich nicht der erste bin, der das originale Markenprodukt in der EU auf den Markt bringt, da der Markeninhaber das Recht des ersten Bereitstellens auf dem Markt im EU-Wirtschaftsraum hat.

Wenn nun aber der Markeninhaber dem Inverkehrbringen innerhalb der EU bereits zugestimmt hat, frage ich mich wie der Markeninhaber seine Markenrechte unter Berücksichtigung des Erschöpfungsgrundsatzes geltend machen will. Wer als Markeninhaber exakt das gleiche Produkt auf dem deutschen Markt selbst vertreibt hat dem Inverkehrbringen innerhalb der EU doch durch seine Handlungsweise stattgegeben.

Wahrscheinlich wird sich alles um die Frage drehen, ob die Erschöpfung der Markenware eingetreten ist oder nicht.
Wenn das Produkt legal mit Zustimmung durch den Markeninhaber in die EU importiert wurde, kann der Markeninhaber nicht verbieten, dass die Ware innerhalb der EU weiterverkauft wird. Das heißt, wenn du deine Ware von einem EU-Händler einkaufst, welcher seine Ware aus dem Drittland ohne Erlaubnis bezieht, ist das Produkt immer noch "illegal".
regalboy
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

Vor allem: >>>>> DAS <<<<<< Produkt, NICHT "ein identisches Produkt".
marcibet
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

kreien hat geschrieben: 6. Mär 2020 01:40
marcibet hat geschrieben: 1. Mär 2020 20:42 Offensichtlich verkauft Amazon das Sortiment direkt aus Amerika, verzollt für den Kunden in Deutschland und stellt direkt zu.

Hier liegt grundsätzlich eine ganz klare Markenrechtsverletzung vor, und wäre es nicht Amazon würde ich meinem Anwalt morgen Bescheid geben, und die Sache löst sich mit einer EV in genau 24 Stunden.
Es tut mir leid, aber ich habe das Problem leider nicht verstanden. Sprechen wir über die deutsche Rechtslage? Werden Amazon-seitig Markenartikel in einem anderen Markt als dem vom Markeninhaber beabsichtigten Markt inverkehrgebracht? Wenn die streitgegenständlichen Produkte bereits identisch auf dem deutschen Markt verfügbar sind, also kein Erstvertrieb in Deutschland stattfindet, dann müsste doch der Erschöpfungsgrundsatz gemäß § 24 (1) MarkenG greifen:
§ 24 Markengesetz
Erschöpfung

(1) Der Inhaber einer Marke oder einer geschäftlichen Bezeichnung hat nicht das Recht, einem Dritten zu untersagen, die Marke oder die geschäftliche Bezeichnung für Waren zu benutzen, die unter dieser Marke oder dieser geschäftlichen Bezeichnung von ihm oder mit seiner Zustimmung im Inland, in einem der übrigen Mitgliedsstaaten der europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum in den Verkauf gebracht worden sind.


Warum ist es trotzdem eine ganz klare Markenverletzung? Als Markeninhaber hast du zwar Ius primae noctis (https://www.zeit.de/1988/10/phantom-der-juristen), also das markenherrschaftliche Recht der ersten Brautnacht (Erstvertrieb), aber woraus leitet sich die fehlende Erschöpfung ab? Oder bist du in der Schweiz unterwegs, da ist das Ganze in der Tat anders geregelt.

:gruebel:
Es liegt eine glasklare Markenrechtsverletzung vor, daran ändert auch ein schlecht gegooglter und noch schlechter verstandener Text nicht.

@topic: amazon hat die Angebote vorläufig ausgeblendet, allerdings nicht wegen der Amazon markenanmeldung (die wir natürlich sofort gemacht haben) sondern wegen der ev. to be continued.
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kreien
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Re: Markenrechtsverletzung durch Amazon

marcibet hat geschrieben: 6. Mär 2020 20:49 Es liegt eine glasklare Markenrechtsverletzung vor, daran ändert auch ein schlecht gegooglter und noch schlechter verstandener Text nicht.
Ich habe mir durchaus Mühe gegeben, den Sachverhalt zu verstehen - das hier ist ein Diskussionsforum, dann trage doch bitte subtantiiert - unter Bezugnahme der Rechtslage (Paragrafen, Urteile, ..) etwas zur Erhellung bei. Warum liegt eine glasklare Markenrechtsverletzung vor? Das lässt sich doch sicherlich in Worte fassen, ohne beleidigend zu werden.
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