Kleingewerbe auf Ebay, habe ich an alles gedacht?

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Ignatz7689
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Kleingewerbe auf Ebay, habe ich an alles gedacht?

Einen wunderschönen guten Tag liebe Gemeinschaft,

ich habe nun schon einige Zeit bei euch mitgelesen und bin von diesem Forum total begeistert, dass ich mir dachte nun wird es an der Zeit sich selber an zu melden. Ich stehe kurz davor mich auf Ebay gewerblich an zu melden, ein Kleingewerbe soll es werden. Wir haben eine große private Sammlung von einigen Dingen die sich ohne weiteres nicht einfach so verkaufen lassen um als Privatverkäufer zu gelten. Wir wollen allerdings auch Ware einkaufen um sie dann wieder weiter zu verkaufen, allerdings sollen es nur gebrauchte Sachen werden wie Kuscheltiere, Babyspielzeuge oder nicht alltägliche Außergewöhnlichkeiten für Sammmler wie zb Actionfiguren. Ggf (wenn es nicht zu kompliziert wird) auch mal einen kleineren Posten Neuware wie Katzenspielzeug. So weit so gut, meine Vorbereitungen sind fast abgeschlossen.

Jetzt steht natürlich die Frage im Raum ob ich auch an alles gedacht habe :roll: , ich bin ein sehr vorsichtiger Mensch und habe keine Lust direkt Abmahnungen ohne Ende zu bekommen oder überhaupt eine, diese kann einem ja schon das komplette Handwerk legen. Einen Shop möchte ich im übrigen erstmal nicht eröffnen da ich aufgrund meiner vollen Arbeitsstelle auch gar nicht weiß wie viele Stunden ich die Woche investieren kann oder auch mag. Es ist eher eine Leidenschaft meiner/unserer Seite und zudem wollen wir privat wirklich viel abbauen, da wir auch den nötigen Platz auf Dauer brauchen.

Gewerbeschein und Bescheinigung nach §22fUstG liegen bereits vor.

Da wir uns keinen Fachanwalt leisten können möchten wir die AGB, die Widerrufsbelehrung, die Datenschutzerklärung und das Impressum über die Itrechts Kanzlei abwickeln. Was haltet ihr von dieser Seite und muss ich da bezüglich der Rechtstexte noch selbstständig einiges ausarbeiten?
Ich weiß, dass ich in das Impressum zusätzlich zu all meinen Daten den Link zur Online Streitbeilegung einfügen muss und mit angeben muss dass ich keine Umsatzsteuer ausweisen darf da ich nach §1Ustg (Kleinunternehmerregelung) agiere.

Ebenso weiß ich, dass ich mich bei der Verpackungslizensierung registrieren muss und dort halt das passende Abo für mich abschließe. Muss ich dieses jedoch mit meinen Ebay Account verlinken/verknüpfen/erwähnen? Ich habe jetzt schon bei einigen Händlern geschaut und nicht wirklich etwas dazu gefunden.

Die Batterieverordnung und die Artikelkennzeichnungspflicht sind mir bekannt. Mit der Batterieverordnung habe ich persönlich dann nichts zu tun, bei der Artikelkennzeichnungspflicht nur bedingt, da diverse Spielzeuge da ja raus fallen. Da würde ich allerdings auch nochmal genau lesen bei was ich es angeben muss, bzw würde es dann bei Artikeln wo es mit bei steht generell mit in die Artikelbeschreibung einfügen.

Ich weiß auch, dass ich nicht wettbewerbswidrig Handeln darf, sprich Selbstverständlichkeiten wie der versicherte Versand dürfen von mir nicht erwähnt werden.

Da ich Kleinunternehmer bin würde ich dann nach der einfachen Einnahmen Überschuss Rechnung arbeiten. Jedoch würde ich für meine Steuererklärung tatsächlich zu einem Steuerberater gehen. Ein Rechnungsmuster erstelle ich mir zur Zeit noch um meinen Kunden dann auch eine Rechnung mitschicken zu können und um sie mir dann natürlich auch für die Buchführung aus zu drucken.

Meint ihr ich habe an alles gedacht und kann nun anfangen mein Gewerbe an den Start zu bringen?

Über weitere hilfreiche Vorschläge, Anregungen wäre ich sehr dankbar und vielen Dank für Ihre Zeit

Mit freundlichen Grüssen

Pierre


3 Monate gratis Händlerbund
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hkhk
Beiträge: 8484
Registriert: 30. Jun 2011 15:32

Re: Kleingewerbe auf Ebay, habe ich an alles gedacht?

Na dann willkommen hier im Forum und lies dich mal weiter ein. Gerade fü Kleingewerbler gibt es hier von Ralf einen ich glaube sogar festgepinnten Info-Thread.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
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Technokrat
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Re: Kleingewerbe auf Ebay, habe ich an alles gedacht?

Willkommen :winken:

Das klingt eigentlich nach einer richtig guten Vorbereitung.

Wegen der Verpackungen suchst Du Dir einen Dienstleister aus. Dort meldest Du auch Deine Mengen. Gleichzeitig hinterlegst Du bei LUCID den Dienstleister und exakt die gleichen dort gemeldeten Mengen. Das ist ein wenig Doppelgemoppel. Bei eBay melden, verknüpfen, hinweisen musst Du hingegen nicht.
Ignatz7689
Beiträge: 4
Registriert: 28. Feb 2020 08:48
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Re: Kleingewerbe auf Ebay, habe ich an alles gedacht?

Vielen Dank :)
meikel
Beiträge: 194
Registriert: 6. Aug 2013 20:14

Re: Kleingewerbe auf Ebay, habe ich an alles gedacht?

Hier schon reingeguckt ?

GOBD 2019/2020

https://www.bundesfinanzministerium.de/ ... onFile&v=9

Wie ist das ? Muss man jetzt seit 1.1.2020 zwingend die Rechnungen revisionssicher digital archivieren ?

Mir hat einer erzählt, zum 1.1.2020 sei jetzt die allerletze Schonfrist abgelaufen...
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DINa3
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Re: Kleingewerbe auf Ebay, habe ich an alles gedacht?

ich kann mich noch erinnern, als ich mich vor 20 Jahren angemeldet habe:
das erste was ich machte: erstellen eines logos und Entwurf einer korrekten ordentlichen Rechnung
ich nerve mich regelmässig, daß so viele Verkäufer auf ebay nicht in der Lage sind, eine ordentliche Rechnung auszustellen
für mich die Basis und ein absolutes no-go
Ignatz7689
Beiträge: 4
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Re: Kleingewerbe auf Ebay, habe ich an alles gedacht?

Hallo ihr Lieben,

also meine Rechnung arbeite ich zur Zeit ja vernünftig aus, das muss sein, das sehe ich auch so.

GOBD 2019/2020 wie steht es denn darum? Habe ich jetzt richtig verstanden, dass ich alles bzgl meines Gewerbes archivieren muss? Das macht man doch im Grunde automatisch :durchdreh:, indem man einfach alles einscannt bzw auf die Festplatte mit abspeichert. Dazu habe ich mir schon einen Ordner angelegt oder reicht das nun nicht mehr aus? Diese ganzen Gesetze sind manchmal schwer zu versehen :roll:. Meine Einnahmen Überschuss Rechnung darf ich doch im Excel erstellen oder bin ich da auch in der Pflicht mir ein Programm zu organisieren?

Also eine Frage zur Verpackungslizens habe ich noch, darf ich meine "alten" Kartonagen benutzen? Zb fällt bei uns viel von der Babymilch an. Oder ist das verboten? Ich bin eher ein Mensch der unnötig Müll vermeiden möchte und bevor ich diese Kartonagen dann in den Müll werfe würde ich sie lieber zum Versand benutzen.
al-k-seltzer
Beiträge: 5255
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Re: Kleingewerbe auf Ebay, habe ich an alles gedacht?

Mit der GOBD ist das eben so ein Nonsens, der hier manchmal verbreitet wird.
Das gilt, falls Du elektronisch archivierst.

Natürlich darfst Du Deine alten Kartonagen benutzen.
Lizenzieren musst Du die aber trotzdem.
Ignatz7689
Beiträge: 4
Registriert: 28. Feb 2020 08:48
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Re: Kleingewerbe auf Ebay, habe ich an alles gedacht?

al-k-seltzer vielen Dank, da bin ich aber erleichtert das zu hören. Sprich ich mache meine einfache Buchführung ganz normal im Excel und hefte sie dann in einem Ordner dafür ab? Das sollte doch so ausreichend sein wenn ich das jetzt richtig verstehe? Und ich habe dann mit der GOBD nichts zu tun? :)
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