Neu EU Ust Regeln ab 2021?

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bauti
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Neu EU Ust Regeln ab 2021?

Vor über einem halben Jahr wurden Änderungen bei den EU Ust Regeln ab 1.1.2021 angekündigt. Unter anderem sollten die Lieferschwellen abgeschaft werden, dafür sollten die Umsätze von Lieferungen in andere EU Länder im eigenen Land gemeldet werden können. Für uns Onlinehändler wären dies gravierende Änderungen welche Shopsoftware und Finanzbuchhaltung betreffen.

Zu dem Thema hört und ließt man aber seit einem halben Jahr nichts mehr. Wurde das Ganze verschoben oder abgesagt?

Hier ein schon länger zurückliegender Bericht zu dem Thema:

https://www.internetworld.de/e-commerce ... 05686.html
Ein weiterer Schritt der Mehrwertsteuervereinfachung bei grenzüberschreitendem Handel innerhalb der EU ist die Abschaffung individueller Schwellenwerte. Bislang war es so, dass E-Commerce-Unternehmen sich bei einem EU-Mitgliedstaat registrierenPrivate Business Cloud lassen mussten, wenn ihre Warenlieferungen oder Dienstleistungsangebote an Verbraucher im EU-Ausland den jeweiligen Mehrwertsteuerschwellenwert dieses Landes überschritten. Im Land des Käufers musste der Händler auch seinen Verpflichtungen auf Abführung der Umsatzsteuer nachkommen.
Rechtsanwalt Rolf Albrecht
Rolf Albrecht, Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Kanzlei Volke in Waltrop
Quelle: Kanzlei Volke
Zum 1. Januar 2021 ändert sich diese Regelung auch für Waren. Dann werden die für die einzelnen EU-Staaten geltenden Schwellenwerte abgeschafft und ein einheitlicher Schwellenwert eingeführt, der dann die EU-weite Erbringung von Waren oder Dienstleistungen insgesamt erfasst und auf nationale, lieferortbezogene Einordnungen verzichtet. Dieser Schwellenwert beläuft sich auf 10.000 Euro netto Website Optimierung im Kalenderjahr der Leistungserbringung und im vorangegangenen Kalenderjahr. Wird er überschritten, muss der Händler die Umsatzsteuer weiterhin in dem Land abführen, in das die Lieferung an den Endverbraucher erfolgte.
Allerdings vereinfacht sich dies für die Anbieter insoweit, als sie ab dem 1. Januar 2021 ihren umsatzsteuerrechtlichen Verpflichtungen für alle Lieferungen innerhalb der Europäischen Union in ihrem Heimatstaat an einer zentralen Stelle, dem sogenannten One-Stop-Shop, nachkommen und diese - gesondert nach EU-Staaten - abführen können.


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roman
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

Hätte mir auch erwartet dass diese Thema zeitgerecht viel präsenter werden muß, denn die nötigen Vorbereitungen für Verkäufer, Dienstleister etc. sind ja teils enorm.
WKO nach dem Stand der Dinge fragen?
xMerchant
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

Das läuft doch dann wie immer, im November tauchen die ersten Berichte auf, was sich zum 01.01.2021 alles ändert und dann bricht die Panik aus, weil man noch nie etwas davon gehört hat (siehe DSGVO, das war 3 Jahre vorher bekannt und trotzdem stand der Weltuntergang kurz bevor). Ja, es tritt zum 01.01. in Kraft.

Den One-Stop-Shop gibt es übrigens für virtuelle Produkte bereits heute, von daher sollte es für die Softwareanbieter kein Problem sein. Das Verfahren wird jetzt nur auf reale Produkte, die physisch in ein anderes Land transportiert werden, ausgeweitet.
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koshop
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

Also ich hab das durchaus auf dem Radar. Wawi und Buchhaltung sind auch bereits in der Lage die unterschiedlichen Steuersätze zu verarbeiten. Das Hauptroblem sehe ich derzeit noch beim Shopsystem. Dort kann ich zwar für jedes Land Steuersätze eingeben. So wird dann z.B. für Finnland 24% für den Normalsatz berechnet für Österreich 20% usw.
Was aber derzeit nicht geht ist die Variante das ein Produkt in Land A dem Normalsteuersatz und in Land B einem reduzierten Satz unterliegt.

Insofern sehe ich auch nicht inwiefern das neue angedachte System eine "Vereinfachung" darstellen soll. Der Schwellenwert ist mit 10.000 EUR lächerlich niedrig und in der EU gibt es über 80 verschiedene Umsatzsteuersätze - manche Länder haben vier Steuersätze. Insbesondere für Shops mit einem gemischten Sortiment wird das ein lustiger Spaß rauszufinden für welches Produkt in welchem Land welcher Steuersatz gilt.

Letztendlich ist mir da das bisherige System fast lieber, bei dem man sich pro Land mit dem Thema erst dann auseinandersetzen muss wenn man nennenswerten Umsatz dort hat und nicht ab dem ersten Euro.
aes
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

Wieso ab dem ersten Euro? Ich verstehe es so dass der einheitliche Schwellenwert von 10T EUR pro Land gilt.

Die Nutzung des One-Stop-Shop wird optional sein. Man kann sich weiterhin im Zielland registrieren lassen. Also für jemanden der hauptsächlich z.B. nur nach Österreich + Frankreich liefert und bereits über dem heutigen Schwellenwert liegt (= registrierungspflichtig) und in andere EU Länder nur unter 10T EUR verbringt würde sich auch ab 2021 nichts ändern gegenüber dem aktuellen System.
neimles
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

das ist es ja genau: die 10000 gelten insgesamt und es gibt keine lieferschwelle mehr pro land.
shoppy39
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

neimles hat geschrieben: 26. Jan 2020 22:35 das ist es ja genau: die 10000 gelten insgesamt und es gibt keine lieferschwelle mehr pro land.
Und wenn man doch diese Schwelle von 10.000€ insgesamt überschreitet? Wenn man in jedem Land unter 10.000 € bleibt, wer (außer man selbst und der Steuerberater) könnte das kontrollieren?

Nicht da sich das vorhabe, aber wer will das kontrollieren?
welpe
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

Bei der Steuerprüfung wird es dann überprüft?

Du kannst ja bereits die deutsche Umsätze niedriger angeben.
bauti
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

Also ich habe es auch so verstanden:

Wenn man €5000,- nach Frankreich versendet, €4000,-- nach Italien und €1001,-- nach Spanien muss man für jedes EU Land die Ust extra auswerten. Also für Frankreich, Spanien und Italien und auch wenn man zusätzlich nach Polen nur ein Paket mit €10,-- sendet und eines nach Liechtenstein für €5,-- auch für diese Länder.

Wegen der Kontrolle: Ich gehe davon aus dass dies die heimischen Finanzämter übernehmen. Ob da jedes Land gleich scharf kontrolliert ist natürlich fraglich da es ja nicht um die Steuereinnahmen des eigenen Landes geht.

Wie ich dass Ganze im Shop regle habe ich schon ausgetüftelt. Aber mir graut vor der Finanzbuchhaltung, die Sammelbuchungen pro Zahlungsart und Monat/Abrechungszeitraum werden sich vervielfachen.
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koshop
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

Und wenn man doch diese Schwelle von 10.000€ insgesamt überschreitet? Wenn man in jedem Land unter 10.000 € bleibt, wer (außer man selbst und der Steuerberater) könnte das kontrollieren?
Genaugenommen musst du ja bereits heute Umsätze ins EU-Ausland zum deutschen Steuersatz separat erfassen und sie dann in der Anlage U der Umsatzsteuererklärung ausweisen.Dafür gibts in der Buchhaltung das Konto 4310/4315 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen.

Bisher hat das wohl keine nennenswerten Konsequenzen wenn man das nicht macht. Aber zukünftig zahlst du im schlimmsten Fall die Steuern doppelt - nämlich wenn das Steuerjahr in Deutschland schon festgesetzt ist aber im Ausland die Steuerzahlung noch nicht verjährt ist.
shoppy39
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

bauti hat geschrieben: 26. Jan 2020 10:43
Ein weiterer Schritt der Mehrwertsteuervereinfachung bei grenzüberschreitendem Handel innerhalb der EU ist die Abschaffung individueller Schwellenwerte. Bislang war es so, dass E-Commerce-Unternehmen sich bei einem EU-Mitgliedstaat registrierenPrivate Business Cloud lassen mussten, wenn ihre Warenlieferungen oder Dienstleistungsangebote an Verbraucher im EU-Ausland den jeweiligen Mehrwertsteuerschwellenwert dieses Landes überschritten. Im Land des Käufers musste der Händler auch seinen Verpflichtungen auf Abführung der Umsatzsteuer nachkommen.
Rechtsanwalt Rolf Albrecht
Rolf Albrecht, Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Kanzlei Volke in Waltrop
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Zum 1. Januar 2021 ändert sich diese Regelung auch für Waren. Dann werden die für die einzelnen EU-Staaten geltenden Schwellenwerte abgeschafft und ein einheitlicher Schwellenwert eingeführt, der dann die EU-weite Erbringung von Waren oder Dienstleistungen insgesamt erfasst und auf nationale, lieferortbezogene Einordnungen verzichtet. Dieser Schwellenwert beläuft sich auf 10.000 Euro netto Website Optimierung im Kalenderjahr der Leistungserbringung und im vorangegangenen Kalenderjahr. Wird er überschritten, muss der Händler die Umsatzsteuer weiterhin in dem Land abführen, in das die Lieferung an den Endverbraucher erfolgte.
Allerdings vereinfacht sich dies für die Anbieter insoweit, als sie ab dem 1. Januar 2021 ihren umsatzsteuerrechtlichen Verpflichtungen für alle Lieferungen innerhalb der Europäischen Union in ihrem Heimatstaat an einer zentralen Stelle, dem sogenannten One-Stop-Shop, nachkommen und diese - gesondert nach EU-Staaten - abführen können.
Dieser Schwellenwert beläuft sich auf 10.000 Euro netto Website Optimierung im Kalenderjahr der Leistungserbringung und im vorangegangenen Kalenderjahr.

Verstehe nicht "und im vorangegangenen Kalenderjahr" :gruebel:

Das fängt doch erst am 01.01.21 an,oder?
Dieses Jahr 2020 bleibe ich mit Absicht unter jegliche noch gültige Lieferschwelle (Beispiel Österreich kleiner 35.000€, aber über 10.000€).
Muss ich jetzt im Jahr 2021 schon irgendwas aus dem Jahr 2020 melden?

Für mich würde sich dann nur noch Österreich ab 2021 lohnen und dann kann ich auch den Umsatz pro Jahr dort über 35.000€ reißen, da ja dann die Umsatzsteuermeldung per One-Stop-Shop einfach sein sollte.
Alle anderen EU-Staaten lohnt sich bei mir nicht.
Zuletzt geändert von shoppy39 am 27. Jan 2020 09:54, insgesamt 3-mal geändert.
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koshop
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

Ich würde das so verstehen, dass man wenn man z.B. 2020 über 10.000 EU Umsatz hatte, dann sofort auch 2021 ab dem ersten EUR die ausländische UST kassieren muss.
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

Vlt weiss jemand was hierzu: Ich habe ausschließlich Differenzbesteurte Ware und verwende die Vereinfachung mit den Gesamtumsätzen. Was würde sich da für mich ändern ? nichts ?
hega
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

Was bedeutet "Website Optimierung" in diesem Zusammenhang?
bauti
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

hega hat geschrieben: 28. Jan 2020 17:20 Was bedeutet "Website Optimierung" in diesem Zusammenhang?
Hab ich mich auch schon gefragt :gruebel:
roman
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

@hega
@bauti
Schaut euch den Ursprungsartikel an. Kopiert man dort die Passage raus, wird das kleine Bildchen an der dortigen Stelle, im Text dann zu "Website Optimierung"
*lol*
bauti
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

OK, ist wohl ein Trick der Seite um an Backlinks zu kommen wenn der Text kopiert wird. Hat hier halt nicht funktioniert.
roman
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

@bauti, das interessiert Dich sicher auch:

Leider keine Quellenangabe, und der Seitenbetreiber ist bei diesem Thema natürlich auch nicht neutral:
https://blog.taxdoo.com/der-one-stop-shop-kommt-nicht/
Ich würde, obwohl Antialkoholiker, möglicherweise eine Flasche aufmachen, wenn das wirklich um Jahre verschoben wird.

EDIT:
Quelle scheint ein Bericht des EU-Rechnungshofes zu sein, auch wenn ich, nach erstem drüberfliegen, darin die Lage nicht ganz so ernst wiederfinde:
https://www.eca.europa.eu/Lists/ECADocu ... AUD_DE.pdf
Der Bericht ist übrigens insgesamt sehr interessant, gleichzeitig aber auch erschreckend (wie z.B. sich die Staaten untereinander die Steuer auch wieder schuldig bleiben, oder die hohe Fehlerquote beim Zoll beim Warenimport per Post ...; wenn wir auch so arbeiten würden...)
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koshop
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

Wundert mich eigentlich. Bei Dienstleistungen gibts die Regelung doch schon, was muss man da groß umstellen?
neimles
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Re: Neu EU Ust Regeln ab 2021?

koshop hat geschrieben:Wundert mich eigentlich. Bei Dienstleistungen gibts die Regelung doch schon, was muss man da groß umstellen?
das hab ich mir auch gedacht. ist eigentlich ein armutszeugnis...
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