Zu dem Thema hört und ließt man aber seit einem halben Jahr nichts mehr. Wurde das Ganze verschoben oder abgesagt?
Hier ein schon länger zurückliegender Bericht zu dem Thema:
https://www.internetworld.de/e-commerce ... 05686.html
Ein weiterer Schritt der Mehrwertsteuervereinfachung bei grenzüberschreitendem Handel innerhalb der EU ist die Abschaffung individueller Schwellenwerte. Bislang war es so, dass E-Commerce-Unternehmen sich bei einem EU-Mitgliedstaat registrierenPrivate Business Cloud lassen mussten, wenn ihre Warenlieferungen oder Dienstleistungsangebote an Verbraucher im EU-Ausland den jeweiligen Mehrwertsteuerschwellenwert dieses Landes überschritten. Im Land des Käufers musste der Händler auch seinen Verpflichtungen auf Abführung der Umsatzsteuer nachkommen.
Rechtsanwalt Rolf Albrecht
Rolf Albrecht, Fachanwalt für IT-Recht und gewerblichen Rechtsschutz und Partner der Kanzlei Volke in Waltrop
Quelle: Kanzlei Volke
Zum 1. Januar 2021 ändert sich diese Regelung auch für Waren. Dann werden die für die einzelnen EU-Staaten geltenden Schwellenwerte abgeschafft und ein einheitlicher Schwellenwert eingeführt, der dann die EU-weite Erbringung von Waren oder Dienstleistungen insgesamt erfasst und auf nationale, lieferortbezogene Einordnungen verzichtet. Dieser Schwellenwert beläuft sich auf 10.000 Euro netto Website Optimierung im Kalenderjahr der Leistungserbringung und im vorangegangenen Kalenderjahr. Wird er überschritten, muss der Händler die Umsatzsteuer weiterhin in dem Land abführen, in das die Lieferung an den Endverbraucher erfolgte.
Allerdings vereinfacht sich dies für die Anbieter insoweit, als sie ab dem 1. Januar 2021 ihren umsatzsteuerrechtlichen Verpflichtungen für alle Lieferungen innerhalb der Europäischen Union in ihrem Heimatstaat an einer zentralen Stelle, dem sogenannten One-Stop-Shop, nachkommen und diese - gesondert nach EU-Staaten - abführen können.