Bilanzierung gegenüber EÜR

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
Tony
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Schützer hat geschrieben: 25. Feb 2020 16:16Lagerbestand wird geschätzt 350.000 - 500.000 € sein
Das ist hoffentlich der VK. Wenn das EK ist, wird das unangenehm.


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welpe
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Tony hat geschrieben: 25. Feb 2020 18:57
Schützer hat geschrieben: 25. Feb 2020 16:16Lagerbestand wird geschätzt 350.000 - 500.000 € sein
Das ist hoffentlich der VK. Wenn das EK ist, wird das unangenehm.
Naja. Wenn er noch Verlustvorträge hat ist es doch in Ordnung :)

Nur ein bisschen viel Lagerbestand für einen Nicht-Bilanzierer.
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Schützer
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

2018 hab es gerade noch hin bekommen die Grenze nicht zu springen.
2019 war bei mir sehr erfolgreiches Jahr mit 1,55 Mio Umsatz.
Leider (oder auch nicht) ist EK Netto Lager... und Verlust kriege ich nicht mehr hin zu machen.
Stationäre Filiale aufzubauen ist auf 2021 geplant, obwohl hier sind auch viele Ausgaben nicht sofort abschreibbar.
Es wird leider sehr teuer nächstes Jahr... wenn mein SB (den ich noch finden muss) es nicht schaft noch ein Jahr voraus zu ziehen mit Bilanzierung und wenn das FA schöne Brief auf bereits abgegebene Umsatzsteuer Ekl. mir nicht sendet... Wenn das alles klappt dann wird es halt teuer übernächsten Jahr.
rechnungspapier
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Bei 1,55 Mio Umsatz nutzt es m.E, auch nicht, die Steuererklärung erst nächstes Jahr abzugeben. Die Umsatzgrenze von 600 TEURO ist ja klar gerissen. Du kannst evtl. versuchen mit dem FA zu reden, das ein Jahr zu verschieben, aber ich denke, die Chancen sind her gering.
Roemer
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

*lach* .... und Du wunderst Dich, daß Du eine USt.-Sonderprüfung hast.
Ich denke, ein kurzfristiges Beratungsgespräch bei einem Steuerberater wäre empfehlenswert. Dann weißt Du wenigstens was wann auf Dich zukommen kann.
welpe
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

rechnungspapier hat geschrieben: 26. Feb 2020 09:34 Bei 1,55 Mio Umsatz nutzt es m.E, auch nicht, die Steuererklärung erst nächstes Jahr abzugeben. Die Umsatzgrenze von 600 TEURO ist ja klar gerissen. Du kannst evtl. versuchen mit dem FA zu reden, das ein Jahr zu verschieben, aber ich denke, die Chancen sind her gering.
Trotzdem muss man erst Bilanzieren wenn das Finanzamt dazu auffordert.

Also wenn er die USt Erklärung um ein Jahr verschiebt muss er erst 2022.
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koshop
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Also ich würde auch empfehlen da einen Steuerberater hinzuzuziehen. Du musst jetzt die richtigen Weichen stellen. Es gibt da einige Fallstricke - z.B. musst du die Aufteilung des Übergangsgewinns auf drei Jahre aktiv beantragen - das geht nicht automatisch - wenn du solche Sachen dann nicht weißt, kann dir das übelst Probleme bereiten.
Geht ja auch z.B. um die Bewertung des Warenbestands - da gibt es schon einiges an Spielraum, den man nutzen kann, je nach Sortiment.
rechnungspapier
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

welpe hat geschrieben: 26. Feb 2020 10:17
rechnungspapier hat geschrieben: 26. Feb 2020 09:34 Bei 1,55 Mio Umsatz nutzt es m.E, auch nicht, die Steuererklärung erst nächstes Jahr abzugeben. Die Umsatzgrenze von 600 TEURO ist ja klar gerissen. Du kannst evtl. versuchen mit dem FA zu reden, das ein Jahr zu verschieben, aber ich denke, die Chancen sind her gering.
Trotzdem muss man erst Bilanzieren wenn das Finanzamt dazu auffordert.

Also wenn er die USt Erklärung um ein Jahr verschiebt muss er erst 2022.
USt-Erkärung ist doch schon abgegeben:
Schützer hat geschrieben: 26. Feb 2020 01:11
Es wird leider sehr teuer nächstes Jahr... wenn mein SB (den ich noch finden muss) es nicht schaft noch ein Jahr voraus zu ziehen mit Bilanzierung und wenn das FA schöne Brief auf bereits abgegebene Umsatzsteuer Ekl. mir nicht sendet... Wenn das alles klappt dann wird es halt teuer übernächsten Jahr.
regalboy
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

marcibet hat geschrieben: 25. Feb 2020 18:47 Die Höhe der Vorrauszahlung ist grds dein Ermessen....
Dass man als steuerpflichtiger die Höhe der Vorauszahlungen selbst bestimmen darf ist mir neu....
Roemer
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Man darf einen Antrag stellen. ;-)
marcibet
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Roemer hat geschrieben: 26. Feb 2020 16:26 Man darf einen Antrag stellen. ;-)
Dem idr immer stattgegeben wird.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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kalkülDresden
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Schützer hat geschrieben: 23. Feb 2020 15:04
Danke für den Tipp, das werde ich machen oder das ganze an SB abgeben (muss überdenken was kostet mich mehr meine zeit zu Opfern oder machen lassen). Über Forum sammle ich nur Grundwissen, damit ich den Prinzip verstehe was auf mich zukommt, auf welche Wawi ich jetzt am besten wechsle wieviel Rücklagen einspare. Hätte ich mich in September angefangen damit zu fassen, würde ich sagen, dass den Zeitpunkt hab ich schon verschlafen...
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