Bilanzierung gegenüber EÜR

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
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Schützer
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Bilanzierung gegenüber EÜR

Ab 2021 werde ich wohl bilanzieren müssen. Über Übergangsgewinn hab einiges gelesen und was auf mich zukommt ist mir klar = Lagerbestand und und als Gewinn über 3 Jahre versteuern...

Hab aber den Grundprinzip der Bilanzierung ggü EüR nicht verstanden :oops:

Beispiel:
Kaufe und Bezahle (10 Artikel je 1000€) wert Ware in höhe 10.000 € aus Drittland.
Ware kommt.
Einfuhrstseteuer 1900€
ZOLL 100€

Buchung EÜR:

10.000 € wird als Ausgabe gebucht mit Datum der Zahlung (Wareneingang ohne MwSt)
100 € Zoll wird als Ausgabe gebucht mit Datum der Zahlung (Zölle)
Einfuhrstseteuer 1900€ wird als Vorsteuer gebucht mit Datum der Zahlung

Verkaufte Artikel für 1500 Netto, volles Betrag wird als Erlöse gebucht.

Bilanzierung :

10.000 € Wird nicht als Ausgabe gebucht
100 € Zoll wird nicht als Ausgabe gebucht
Einfuhrstseteuer 1900€ wird als Vorsteuer gebucht mit Datum der Zahlung

Verkaufe Artikel für 1500 Netto, 1.010€ wird als Ausgabe gebucht (1000 davon als Wareneingang ohne MwSt. und 10 als Zölle gebucht) und 490€ wird als Erlöse gebucht.

Läuft es so bei Bilanzierung? :durchdreh:


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welpe
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Du buchst alles wie bei der EÜR.

Der Unterschied ist nur der Versteuerungszeitraum.

Am Jahresende versteuerst du quasi den Lagerbestandunterschied zusätzlich.

Also 2019 100k Lagerbestand

2020 Ende 250k Lagerbestand

Du versteuerst jetzt die 150k als Gewinn.


Bei der EÜR kannst du die Versteuerung des investierten "Gewinn" (Lagerbestand) quasi ewig rauszögern.
AndreM93
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Du buchst auch bei der Bilanzierung die Waren als Ausgabe, einziger Unterschied zur EÜR: Datum = Rechnungsdatum statt Zahlungsdatum

Rechnungsdatum; Wareineingang / Verbindlichkeiten
Zahlungsdatum; Verbindlichkeiten / Bank

Am Jahresende folgt dann nochmal die Buchung "Warenbestand / Bestandsveränderung"
Diese Bestandsveränderung ist dann Erfolgswirksam und gleich dann praktisch die vorherige Buchung aus.
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Schützer
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

welpe hat geschrieben: 23. Feb 2020 06:02 Du buchst alles wie bei der EÜR.

Der Unterschied ist nur der Versteuerungszeitraum.

Am Jahresende versteuerst du quasi den Lagerbestandunterschied zusätzlich.

Also 2019 100k Lagerbestand

2020 Ende 250k Lagerbestand

Du versteuerst jetzt die 150k als Gewinn.


Bei der EÜR kannst du die Versteuerung des investierten "Gewinn" (Lagerbestand) quasi ewig rauszögern.
Zu Inventur, wie ermittle ich zu versteuerte Warenwert ?
z.B:

31.12.2020 hab Artikel Nr. ABC 20 St. auf Lager

Wie sieht es aus, wenn ABC hat im Laufe des Jahres mal 1000€ gekostet dann mal 850€ gekostet (weil man gleich 30 am Stück gekauft hat) dann durch z.B Lieferantenwechsel kostet er 1050€...
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Wie Du ja selbst erkannt hast, musst Du eigentlich den echten mittleren EK übernehmen.
Es sollte halt alles nachvollziehbar sein, wenn Rückfragen oder Prüfungen kommen.
Im Zweifel würde ich allerdings auch zu meinem gunsten agieren ;-)
marcibet
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

online-beobachter hat geschrieben: 23. Feb 2020 14:26 Wie Du ja selbst erkannt hast, musst Du eigentlich den echten mittleren EK übernehmen.
Es sollte halt alles nachvollziehbar sein, wenn Rückfragen oder Prüfungen kommen.
Im Zweifel würde ich allerdings auch zu meinem gunsten agieren ;-)
Du nimmst den Warenwert zum Zeitpunkt der Inventur.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Genau - aber den muss man berechnen, was vorher ja nicht nötig war.
fuzzy
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Ich würde 2-3 Bücher über Rechnunswesen und Finanzbuchhaltung lesen, das sind nämlich Themen, die man nicht über ein Forum lernt, weil sich hier einfach zu viel Halbwissen tummelt.

Bestands-/Erfolgskonten, Aktivtausch, Bewertungsansätze / LIFO / FIFO, §252 ff. HGB sind Stichworte, die eigentlich fallen müssten.

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind außerdem deutlich strenger als nur eine geordnete Belegsammlung, da würde ich mich fundiert einlesen, sonst kann es bei einer Betriebsprüfung schnell an die Existenz gehen.
AndreM93
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Schützer hat geschrieben: 23. Feb 2020 13:12 Wie sieht es aus, wenn ABC hat im Laufe des Jahres mal 1000€ gekostet dann mal 850€ gekostet (weil man gleich 30 am Stück gekauft hat) dann durch z.B Lieferantenwechsel kostet er 1050€...
Zur Bewertung gibt es grundsätzlich vier mögliche Verfahren: LIFO, FIFO, HIFO & LOFO

LIFO = last in - first out; es wird angenommen, dass die zuletzt gekauften Artikel zuerst verkauft wurden
FIFO = first in - first out; es wird angenommen, dass die zuerst gekauften Artikel zuerst verkauft wurden

HIFO = highest in - first out; es wird angenommen, dass die teuersten Artikel zuerst verkauft wurden
LOFO = lowest in - first out; es wird angenommen, dass die günstigsten Artikel zuerst verkauft wurden

Es ist ganz wichtig zu beachten, dass nur die ersten beiden, also FIFO und LIFO zur Ermittlung zugelassen sind!

HIFO und LOFO haben in dem Falle also keine Relevanz.
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Schützer
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Ok, Warenwert gilt als EK-Netto?
Wie sieht es mit Importen aus? Muss man hier nur Warenwert berechnen ? oder kommt in % Zoll und Versand dazu + Einfuhrsteuer ?
Wie ist das wenn man Warenwert in $ hat? Wird Kurs zum Zeitpunkt der Inventur genommen oder Zeitpunkt der Erwerb?

Oh man, ich zittere jetzt schon wenn 31.12.2020 sich nährt...muss in diesen Jahr komplett Wawi wechseln (Orgamax kann das ganze nicht), sich ein guten SB finden, mit dem ich Bequem alle Prozesse Synchronisieren kann, weil dies wird jetzt doch ein wenig zufiel für mich alles selber zu machen. Dazu kommt 1-2 Vollzeitmitarbeiter (bis her nur 1 450 Jobber) und Umzug-Planung ins neue Gebäude ggf. noch mit Ladengeschäft (weil es wird hier doch alles zu eng und Ladengeschäft wäre auch nett).. Obwohl Umzugsplannung werde ich wohl überdenken müssen, bevor es alles zu viel sein wird und mir den Genickt brechen werde.
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Schützer
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

fuzzy hat geschrieben: 23. Feb 2020 14:46 Ich würde 2-3 Bücher über Rechnunswesen und Finanzbuchhaltung lesen, das sind nämlich Themen, die man nicht über ein Forum lernt, weil sich hier einfach zu viel Halbwissen tummelt.

Bestands-/Erfolgskonten, Aktivtausch, Bewertungsansätze / LIFO / FIFO, §252 ff. HGB sind Stichworte, die eigentlich fallen müssten.

Die Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung sind außerdem deutlich strenger als nur eine geordnete Belegsammlung, da würde ich mich fundiert einlesen, sonst kann es bei einer Betriebsprüfung schnell an die Existenz gehen.
Danke für den Tipp, das werde ich machen oder das ganze an SB abgeben (muss überdenken was kostet mich mehr meine zeit zu Opfern oder machen lassen). Über Forum sammle ich nur Grundwissen, damit ich den Prinzip verstehe was auf mich zukommt, auf welche Wawi ich jetzt am besten wechsle wieviel Rücklagen einspare. Hätte ich mich in September angefangen damit zu fassen, würde ich sagen, dass den Zeitpunkt hab ich schon verschlafen...
AndreM93
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Schützer hat geschrieben: 23. Feb 2020 14:54 Ok, Warenwert gilt als EK-Netto?
Wie sieht es mit Importen aus? Muss man hier nur Warenwert berechnen ? oder kommt in % Zoll und Versand dazu + Einfuhrsteuer ?
Warenwert ist dein Einkaufspreis ohne Umsatzsteuer.

Warenwert + Zoll + Versand
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koshop
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Also meine Wawi berechnet den Warenwert ständig automatisch nach jeder Bestandsveränderung neu, nach dem gleitenden Durchschnittsverfahren. Sollte eigentlich jede gute Wawi draufhaben.

Das funktioniert so: Bei jeder Bestandsveränderung wird der neue durchschnittliche EK errechnet. Beispiel:
Lagerbestand 0.
Wareneinkauf 10 Stk für 100 EUR => neuer EK 100 EUR/Stk
Warenverkauf 5 Stk, neuer Bestand 5 (EK immer noch 100/EUR STK)
Wareneinkauf 5 Stk für 90 EUR => Neuer EK: (5*100+5*90 )/ 10 => 95 EUR /Stk.

Der Inventurwert wird dann mit den aktuellen Werten zum Inventurstichtag ermittelt. (Ggf. kann man noch bei einigen Artikel prozentualle Abschläge machen, je nach Sortiment)

Außerdem gilt das Niederstwertprinzip:
https://de.wikipedia.org/wiki/Niederstwertprinzip
Roemer
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Schützer hat geschrieben: 23. Feb 2020 02:32 Ab 2021 werde ich wohl bilanzieren müssen.
Hä ? Wir schreiben das Jahr 2020. Sofern Du noch eine simple EÜR machen darfst, mußt Du Dir noch keinen Kopp machen.

Ob oder wann Du auf "ordentliche Buchführung" umstellen mußt, entscheidet das Finanzamt. Du bekommst dann entsprechende Post.
Dann bist Du verpflichtet am Ende des Jahres eine GuV zu erstellen.

Das ist noch keine Bilanz. Eine Pflicht zur Erstellung einer Bilanz ist wieder etwas anderes und die wirst Du ohne Steuerberater nicht erstellen können.
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Schützer
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Roemer hat geschrieben: 25. Feb 2020 15:06

Hä ? Wir schreiben das Jahr 2020. Sofern Du noch eine simple EÜR machen darfst, mußt Du Dir noch keinen Kopp machen.

Ob oder wann Du auf "ordentliche Buchführung" umstellen mußt, entscheidet das Finanzamt. Du bekommst dann entsprechende Post.
Dann bist Du verpflichtet am Ende des Jahres eine GuV zu erstellen.

Das ist noch keine Bilanz. Eine Pflicht zur Erstellung einer Bilanz ist wieder etwas anderes und die wirst Du ohne Steuerberater nicht erstellen können.
Also 2019 liege ich über allen Grenzen drüber, Steuerklärung zwar noch nicht abgegeben, liege aber drüber.
- Ich nehme an, dass ich ende April es abgebe, dann werde ich in Sommer oder so ein schreiben bekommen, dass ich ab 01.01.2021 Bilanzieren muss und zur 31.12.2020 ein Inventur machen müsste und Übergangsgewinn (Lagerbestand wird geschätzt 350.000 - 500.000 € sein) + Einkommensteuer für 2020 ca. zusammen (sobald ich den Steuerklärung 2020 abgegeben habe) zahlen.
- Schon davor muss ich meine Wawi Wechseln = Interne Prozesse somit dann auch und zum 31.12.2020 muss ich diese Wawi schon gut kennen und bedienen können und Steuerberater finden, der sich an diese Wawi "anklemmen" kann.

Daher denken ich es ist richtige Zeitpunkt Sorgen zu machen oder?

Wenn falsch liege korrigiere mich bitte, da das Thema (Übergangsgewinn, Bilanzieren, Fristen) ist neu für mich.
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lallekalle
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Ich würde einen Steuerberater nutzen und den Steuerberater die Erklärungen erst Jan/Feb 2021 abgeben lassen. Der hat solange Frist. Das müsste klappen, um das nochmals nach hinten zu schieben.
Roemer
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Und immer dran denken - in einem ESt.-Bescheid mit Nachzahlung ist auch immer eine entsprechende Vorauszahlung mit drauf.
Also in dem Zeitraum des zu erwartenden Bescheids Liquidität vorhalten. :-)
marcibet
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

koshop hat geschrieben: 24. Feb 2020 09:01 Also meine Wawi berechnet den Warenwert ständig automatisch nach jeder Bestandsveränderung neu, nach dem gleitenden Durchschnittsverfahren. Sollte eigentlich jede gute Wawi draufhaben.

Das funktioniert so: Bei jeder Bestandsveränderung wird der neue durchschnittliche EK errechnet. Beispiel:
Lagerbestand 0.
Wareneinkauf 10 Stk für 100 EUR => neuer EK 100 EUR/Stk
Warenverkauf 5 Stk, neuer Bestand 5 (EK immer noch 100/EUR STK)
Wareneinkauf 5 Stk für 90 EUR => Neuer EK: (5*100+5*90 )/ 10 => 95 EUR /Stk.

Der Inventurwert wird dann mit den aktuellen Werten zum Inventurstichtag ermittelt. (Ggf. kann man noch bei einigen Artikel prozentualle Abschläge machen, je nach Sortiment)

Außerdem gilt das Niederstwertprinzip:
https://de.wikipedia.org/wiki/Niederstwertprinzip
Wenn aus irgendeinem Grund die Produkte in deinem Lager massiv an Einkaufspreis einbüßen (also deutlich günstiger werden) dann interessiert deine Bilanz weder ein durchschnittlicher EK noch irgendein sonst was aus deiner Vergangenheit. Schlussendlich zählt der virtuelle EK Preis zum Zeitpunkt der Inventur.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Schützer
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Roemer hat geschrieben: 25. Feb 2020 16:34 Und immer dran denken - in einem ESt.-Bescheid mit Nachzahlung ist auch immer eine entsprechende Vorauszahlung mit drauf.
Also in dem Zeitraum des zu erwartenden Bescheids Liquidität vorhalten. :-)
Das ist klar, wird der Übergangsgewinn-Nachzahlung (den man auf 3 Jahre splitten könnte) auch in diese Vorauszahlung einfließen?
marcibet
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Re: Bilanzierung gegenüber EÜR

Die Höhe der Vorrauszahlung ist grds dein Ermessen, sinnvoll wäre es natürlich den Übergangsgewinn darin bereits zu berücksichtigen, oder das entsprechende Kapital was zur Nachzahlung fällig wird unbedingt frei halten. Da sind schon viele in einen Strudel gekommen....
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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