Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

Rechtliches im E-Commerce wie AGB, Abmahnungen, DSGVO, Anbieterkennzeichnung, Wettbewerbsrecht
- Diskussionsforum -
Das E-Commerce Juraforum für einen fairen Handel. Hier helfen sich Händler kostenlos untereinander - ohne teuren Anwalt.

Themen und Hilfe rund um eBay und Amazon Abmahnungen, Muster und Vorlagen für Widerrufsrecht Impressum AGB, Beratung zu DSGVO UWG Preisangabenverordnung, Erstellung und Pflichtangaben im Impressum für eBay Amazon oder Facebook sowie weitere Rechtsthemen z.B. aus dem Wettbewerbsrecht.

Keine Rechtsberatung - Eine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit aller Angaben wird von sellerforum.de nicht übernommen.
vbc
Beiträge: 1815
Registriert: 13. Mai 2017 10:09
Land: Deutschland

Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

Manchmal ist ja komisch.
Eine Bestellung bei ebay. Als Empfänger aber nur "Reinhold M" *
Aus der E-Mailadresse ist klar ersichtlich, dass er auch nen ganzen Nachnamen hat "reinhold.meier@irgendwas..."

Auch bei Paypal ist als Lieferadresse nur "Reinhold M" angegeben.

Darf ich jetzt von einem Fehler seinerseits ausgehen oder ist es gar Absicht und ich würde Ärger bekommen,
wenn ich auf dem Adresslabel seinen Nachnamen ergänze ? Nichts ist unmöglich bei der DSGVO....


* Name aus Datenschutzgründen selbstverständlich geändert :)


3 Monate gratis Händlerbund
Baam
Beiträge: 1515
Registriert: 13. Sep 2012 17:12

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

Zumindest verlierst Du den Paypal-Verkäuferschutz, wenn Du den Nachnamen änderst. Wir stornieren sowas immer.
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6584
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

Würd ich mir auch zweimal überlegen ob du die Bestellung so ausführen willst. Das sind dann so Spezialisten denen Ihre Privatsphäre ganz, ganz wichtig ist...
Die Variante R. Meier kommt bei uns häufiger vor, aber dass jemand ein Paket geliefert haben will, ohne seinen Nachnamen anzugeben, hatte ich glaube ich auch noch nicht.
roman
Beiträge: 7149
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

Bei Ebay kommt das jetzt immer häufiger vor, hatten wir schon öfters.
Sind im Normalfall immer "frische" Ebayer. Und da es ja immer üblicher ist im Internet möglichst wenig anzugeben, melden sie sich auch bei Ebay so an (und vergessen die Komplettierung dann auch in der Kaufabwicklung).

Ob zu dieser Detailfrage tatsächlich schon ein Anwalt, oder gar Richter, seine Rechtsmeinung in Sinne der DSGVO abgegeben hat wage ich zu bezweifeln.
Schicks raus (sinnvollerweise mit Name, sonst wirds wahrscheinlich zurückkommen), oder frag' nach, oder storniere es, aber mache es nicht von der DSGVO anhängig. Meine Meinung.
Bezüglich Verkäuferschutz hätte ich noch am allerwenigsten Sorge.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10629
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

1. Du schickst es so raus. Es kommt vermutlich kostenpflichtig zurück
2. Du änderst es ab, verlierst aber den Käuferschutz
3. Du änderst es ab, der Typ ist aber ein Datenschutz Freak und macht dir die Höhle heiß und sei nur mit Drohungen und Anforderungen einer Datenauskunft
4. Du stornierst die Bestellung, wegen einen der ersten 3 Punkte, bekommst aber eine negative Bewertung / Rezenssion, weil du den Kaufvertrag einfach stornierst / nicht einhälst.
5. Du schreibst ihn an, bis die Antwort kommt, ist die Versendefrist auf den Plattformen verstrichen.

Such dir was aus. Ich würde zu irgendwas zwischen 1 und 5 tendieren.
Benutzeravatar
Gaertner
Beiträge: 2338
Registriert: 16. Jul 2008 19:05
Land: Deutschland

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

ber dass jemand ein Paket geliefert haben will, ohne seinen Nachnamen anzugeben, hatte ich glaube ich auch noch nicht.
Bei amazon hatte ich letztens auch so einen Spezialisten, nur der Vorname angegeben :roll:
Beim Versand (per Brief) natürlich nicht bemerkt, kam zurück aber auf Mails meldet er sich auch nicht.
Normal kann der ja keine Bestellung vom amazon erhalten, dass muss dem doch mal auffallen :gruebel:
new100
Beiträge: 2391
Registriert: 4. Jan 2012 10:52

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

5. Du schreibst ihn an, bis die Antwort kommt, ist die Versendefrist auf den Plattformen verstrichen.

Ich würde das nehmen. Anschreiben ganz offen darüber sprechen.
Wenn er sich nicht meldet versendest du einfach nicht. Wenn die Frist zum versenden abgelaufen ist, er sich aber zwischenzeitlich gemeldet hat, dann setzt du den Artikel eben auf "versendet". Hinterlege aber keine Sendungsnummer, diese schreibst du ihm dann ebenfalls manuell.

Fertig.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10629
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

Ich zitiere mal die active.mind AG:

Berichtigung unvollständiger personenbezogener Daten (Art. 16 Satz 2 DSGVO)
Hat der Verantwortliche „unvollständige“ personenbezogene Daten gespeichert, die derart lückenhaft sind, dass der mit der Verarbeitung verfolgte Zweck nicht mehr erreicht werden kann, so hat er diese ebenfalls zu berichtigen. Hierfür muss der Datensatz der betroffenen Person entsprechend ergänzt werden.


Ist die Frage......ist der Zweck der Datenverarbeitung nicht mehr gegeben? Ich meine ja, da das Paket so nur schwer bis unmöglich zugestellt werden kann. Bei einem 1- Familienhaus sicherlich kein Problem....im Plattenbau wo mehrere Alex W. wohnen sicherlicht nicht. Die Frage ist, ob ein Paketbote so überhaupt ausliefern darf (können ja Wertsachen im Paket sein).

Der Datenschutz Junkie der bewusst seinen vollen Namen weggelassen hat wird davon nichts wissen wollen und sich wehren.
Benutzeravatar
gato77
Beiträge: 1698
Registriert: 24. Okt 2011 15:15
Land: Deutschland

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

daytrader hat geschrieben: 19. Feb 2020 09:42 Ich zitiere mal die active.mind AG:

Berichtigung unvollständiger personenbezogener Daten (Art. 16 Satz 2 DSGVO)
Hat der Verantwortliche „unvollständige“ personenbezogene Daten gespeichert, die derart lückenhaft sind, dass der mit der Verarbeitung verfolgte Zweck nicht mehr erreicht werden kann, so hat er diese ebenfalls zu berichtigen. Hierfür muss der Datensatz der betroffenen Person entsprechend ergänzt werden.


Ist die Frage......ist der Zweck der Datenverarbeitung nicht mehr gegeben? Ich meine ja, da das Paket so nur schwer bis unmöglich zugestellt werden kann. Bei einem 1- Familienhaus sicherlich kein Problem....im Plattenbau wo mehrere Alex W. wohnen sicherlicht nicht. Die Frage ist, ob ein Paketbote so überhaupt ausliefern darf (können ja Wertsachen im Paket sein).

Der Datenschutz Junkie der bewusst seinen vollen Namen weggelassen hat wird davon nichts wissen wollen und sich wehren.
Das ist hier nicht anwendbar, hat nichts damit zu tun. Das bezieht sich, du hast meinen Geburtsnamen und ich heirate und heiße jetzt anders, dann habe ich das Recht dir zu sagen du musst den Namen ändern. Das ist mein Recht auf Berichtigung.... oder es fehlt was, aber nicht weil ich dir unvollständige daten gebe. Und die Info die du vom Kunden bekommst (also e-mail Adresse) darfst du frei nutzen. Das hat alles nichts mit dem Datenschutz zu tun!!!

ob man es jetzt wegen Paypal nicht macht sei mal dahingestellt....
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10629
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

gato77 hat geschrieben: 19. Feb 2020 09:58 Und die Info die du vom Kunden bekommst (also e-mail Adresse) darfst du frei nutzen. Das hat alles nichts mit dem Datenschutz zu tun!!!
Na ich weiß nicht. Mailadressen darf man zweifelsfrei ohne Zustimmung nicht weitergeben....Teile (Name) daraus schon? Klingt für mich nicht plausibel.

Alles in allem ist das für den gesunden Menschenverstand eh schwer nachzuvollziehen, warum man hier darüber diskutiert, ob man den Nachnahmen zur Zustellung weitergeben darf oder nicht. Soll ja auch Leute geben die Paketscheine vertauschen sich dann mit 5.000 € Strafen + Behördenärger konfrontiert sehen :winken: Aber das ist halt DSGVO und deren Auswüchse.
Benutzeravatar
koshop
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6584
Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

Alles in allem ist das für den gesunden Menschenverstand eh schwer nachzuvollziehen, warum man hier darüber diskutiert, ob man den Nachnahmen zur Zustellung weitergeben darf oder nicht.
Da muß man ja unterscheiden zwischen rechtlichen Folgen -> sehe ich eher keine und möglichem Rabatz den der Kunde macht.

Man kennt doch seine Papenheimer. Da ergänzt man den Nachnamen und dann ist der Kunde empört. Und wenn man darauf hinweist, das das Paket nicht zugestellt werden kann, kommt dann irgendein Mist wie: der Paketbote kennt mich, der weiß Bescheid. Und als Rache wird dann erstmal eine Datenausfkunft nach DSGVO angefordert um herauszufinden wie man an den Nachnamen gekommen ist, obwohl er Bestandteil der Mailadresse war....
Benutzeravatar
fussel
Beiträge: 9184
Registriert: 10. Feb 2008 15:29
Land: Deutschland

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

new100 hat geschrieben: 19. Feb 2020 09:39 5. Du schreibst ihn an, bis die Antwort kommt, ist die Versendefrist auf den Plattformen verstrichen.

Ich würde das nehmen. Anschreiben ganz offen darüber sprechen.
Wenn er sich nicht meldet versendest du einfach nicht. Wenn die Frist zum versenden abgelaufen ist, er sich aber zwischenzeitlich gemeldet hat, dann setzt du den Artikel eben auf "versendet". Hinterlege aber keine Sendungsnummer, diese schreibst du ihm dann ebenfalls manuell.

Fertig.
Genau so.
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10629
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

koshop hat geschrieben: 19. Feb 2020 10:19
Alles in allem ist das für den gesunden Menschenverstand eh schwer nachzuvollziehen, warum man hier darüber diskutiert, ob man den Nachnahmen zur Zustellung weitergeben darf oder nicht.
Da muß man ja unterscheiden zwischen rechtlichen Folgen -> sehe ich eher keine und möglichem Rabatz den der Kunde macht.

Man kennt doch seine Papenheimer. Da ergänzt man den Nachnamen und dann ist der Kunde empört. Und wenn man darauf hinweist, das das Paket nicht zugestellt werden kann, kommt dann irgendein Mist wie: der Paketbote kennt mich, der weiß Bescheid. Und als Rache wird dann erstmal eine Datenausfkunft nach DSGVO angefordert um herauszufinden wie man an den Nachnamen gekommen ist, obwohl er Bestandteil der Mailadresse war....
Gebe ich dir 100% Recht. Jetzt stell dir den Typen vor bei dem ich versehentlich den Paketaufkleber vertauscht habe. Der bestellt nun und gibt nur seinen abgekürzten Nachnahmen an und du schreibst einfach den vollen Namen hin. Da kommt dann genau das als Rache....mindestens. Da hat man garkeine Chance.
Benutzeravatar
hkhk
Beiträge: 8491
Registriert: 30. Jun 2011 15:32

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

daytrader hat geschrieben: 19. Feb 2020 10:31 ... seinen abgekürzten Nachnahmen an
Deine Kunden haben dir ja schon eine ganz schöne Gehirnwäsche verpasst!
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Benutzeravatar
daytrader
Beiträge: 10629
Registriert: 15. Feb 2009 17:02
Land: Deutschland

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

hkhk hat geschrieben: 19. Feb 2020 10:45
daytrader hat geschrieben: 19. Feb 2020 10:31 ... seinen abgekürzten Nachnahmen an
Deine Kunden haben dir ja schon eine ganz schöne Gehirnwäsche verpasst!
Nein, Schnellschreibfehler sind mir vorm einer Selbstständigkeit schon passiert. Ich verwechsel ja auch Paketaufkleber. Bin halt nicht fehlerfrei, wie andere.
Benutzeravatar
Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

Sorry, aber das ist doch Paranoia. Ich habe viele Kunden, wo z.B. auch der Städtenamen nur mit dem Anfangsbuchstaben angeben wird. Das ist auf einen Fehler der Autofilfunktion zurück zu führen. Und selbstverständlich ergänzen wir den Nachnamen, wenn er aus der Mailadresse ersichtlich ist. Ansonsten schreiben wir die Kunden an und dann entschuldigen diese sich für den Fehler und nennen Ihren Namen.
Benutzeravatar
hkhk
Beiträge: 8491
Registriert: 30. Jun 2011 15:32

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

ich kann mir jederzeit eine mailadresse donald.trump@server.de anlegen.
Aber heiße ich deshalb wie die Ausgeburt der Hölle?
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Benutzeravatar
Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

Wie gesagt, Paranoia. Das rührt wahrscheinlich daher, dass Ihr ständig von euren Plattformkunden verarscht und betrogen werdet. Von daher kann ich das verstehen.
vbc
Beiträge: 1815
Registriert: 13. Mai 2017 10:09
Land: Deutschland

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

Ende vom Lied:

Kunde angeschrieben, hat sich dann auch gemeldet kurz vor knapp damit es noch rausgehen kann.
Er hat sich für seinen Fehler bei der Adresseingabe entschuldigt, fand es aber sehr nett, dass ich nachgefragt habe.

Und ja, Paranoia trifft es ganz gut - offiziell würde ich es aber lieber als übervorsichtig bezeichnen :wink:
ReginaSF
Beiträge: 917
Registriert: 1. Jan 2018 10:09

Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO

vbc hat geschrieben: 20. Feb 2020 01:09 ...fand es aber sehr nett, dass ich nachgefragt habe.
Und das ist doch der Dreh an der Sache.

Solange es Händler gibt, die mit genervtem Tonfall oder gar nicht nachfragen, sind freundliche Nachfragen ein billiges Herausstellungsmerkmal.
Antworten

Zurück zu „Recht & Gesetz“

  • Information