Manchmal ist ja komisch.
Eine Bestellung bei ebay. Als Empfänger aber nur "Reinhold M" *
Aus der E-Mailadresse ist klar ersichtlich, dass er auch nen ganzen Nachnamen hat "reinhold.meier@irgendwas..."
Auch bei Paypal ist als Lieferadresse nur "Reinhold M" angegeben.
Darf ich jetzt von einem Fehler seinerseits ausgehen oder ist es gar Absicht und ich würde Ärger bekommen,
wenn ich auf dem Adresslabel seinen Nachnamen ergänze ? Nichts ist unmöglich bei der DSGVO....
* Name aus Datenschutzgründen selbstverständlich geändert
Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
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Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
Zumindest verlierst Du den Paypal-Verkäuferschutz, wenn Du den Nachnamen änderst. Wir stornieren sowas immer.
Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
Würd ich mir auch zweimal überlegen ob du die Bestellung so ausführen willst. Das sind dann so Spezialisten denen Ihre Privatsphäre ganz, ganz wichtig ist...
Die Variante R. Meier kommt bei uns häufiger vor, aber dass jemand ein Paket geliefert haben will, ohne seinen Nachnamen anzugeben, hatte ich glaube ich auch noch nicht.
Die Variante R. Meier kommt bei uns häufiger vor, aber dass jemand ein Paket geliefert haben will, ohne seinen Nachnamen anzugeben, hatte ich glaube ich auch noch nicht.
Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
Bei Ebay kommt das jetzt immer häufiger vor, hatten wir schon öfters.
Sind im Normalfall immer "frische" Ebayer. Und da es ja immer üblicher ist im Internet möglichst wenig anzugeben, melden sie sich auch bei Ebay so an (und vergessen die Komplettierung dann auch in der Kaufabwicklung).
Ob zu dieser Detailfrage tatsächlich schon ein Anwalt, oder gar Richter, seine Rechtsmeinung in Sinne der DSGVO abgegeben hat wage ich zu bezweifeln.
Schicks raus (sinnvollerweise mit Name, sonst wirds wahrscheinlich zurückkommen), oder frag' nach, oder storniere es, aber mache es nicht von der DSGVO anhängig. Meine Meinung.
Bezüglich Verkäuferschutz hätte ich noch am allerwenigsten Sorge.
Sind im Normalfall immer "frische" Ebayer. Und da es ja immer üblicher ist im Internet möglichst wenig anzugeben, melden sie sich auch bei Ebay so an (und vergessen die Komplettierung dann auch in der Kaufabwicklung).
Ob zu dieser Detailfrage tatsächlich schon ein Anwalt, oder gar Richter, seine Rechtsmeinung in Sinne der DSGVO abgegeben hat wage ich zu bezweifeln.
Schicks raus (sinnvollerweise mit Name, sonst wirds wahrscheinlich zurückkommen), oder frag' nach, oder storniere es, aber mache es nicht von der DSGVO anhängig. Meine Meinung.
Bezüglich Verkäuferschutz hätte ich noch am allerwenigsten Sorge.
Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
1. Du schickst es so raus. Es kommt vermutlich kostenpflichtig zurück
2. Du änderst es ab, verlierst aber den Käuferschutz
3. Du änderst es ab, der Typ ist aber ein Datenschutz Freak und macht dir die Höhle heiß und sei nur mit Drohungen und Anforderungen einer Datenauskunft
4. Du stornierst die Bestellung, wegen einen der ersten 3 Punkte, bekommst aber eine negative Bewertung / Rezenssion, weil du den Kaufvertrag einfach stornierst / nicht einhälst.
5. Du schreibst ihn an, bis die Antwort kommt, ist die Versendefrist auf den Plattformen verstrichen.
Such dir was aus. Ich würde zu irgendwas zwischen 1 und 5 tendieren.
2. Du änderst es ab, verlierst aber den Käuferschutz
3. Du änderst es ab, der Typ ist aber ein Datenschutz Freak und macht dir die Höhle heiß und sei nur mit Drohungen und Anforderungen einer Datenauskunft
4. Du stornierst die Bestellung, wegen einen der ersten 3 Punkte, bekommst aber eine negative Bewertung / Rezenssion, weil du den Kaufvertrag einfach stornierst / nicht einhälst.
5. Du schreibst ihn an, bis die Antwort kommt, ist die Versendefrist auf den Plattformen verstrichen.
Such dir was aus. Ich würde zu irgendwas zwischen 1 und 5 tendieren.
Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
Bei amazon hatte ich letztens auch so einen Spezialisten, nur der Vorname angegebenber dass jemand ein Paket geliefert haben will, ohne seinen Nachnamen anzugeben, hatte ich glaube ich auch noch nicht.
Beim Versand (per Brief) natürlich nicht bemerkt, kam zurück aber auf Mails meldet er sich auch nicht.
Normal kann der ja keine Bestellung vom amazon erhalten, dass muss dem doch mal auffallen
Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
5. Du schreibst ihn an, bis die Antwort kommt, ist die Versendefrist auf den Plattformen verstrichen.
Ich würde das nehmen. Anschreiben ganz offen darüber sprechen.
Wenn er sich nicht meldet versendest du einfach nicht. Wenn die Frist zum versenden abgelaufen ist, er sich aber zwischenzeitlich gemeldet hat, dann setzt du den Artikel eben auf "versendet". Hinterlege aber keine Sendungsnummer, diese schreibst du ihm dann ebenfalls manuell.
Fertig.
Ich würde das nehmen. Anschreiben ganz offen darüber sprechen.
Wenn er sich nicht meldet versendest du einfach nicht. Wenn die Frist zum versenden abgelaufen ist, er sich aber zwischenzeitlich gemeldet hat, dann setzt du den Artikel eben auf "versendet". Hinterlege aber keine Sendungsnummer, diese schreibst du ihm dann ebenfalls manuell.
Fertig.
Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
Ich zitiere mal die active.mind AG:
Berichtigung unvollständiger personenbezogener Daten (Art. 16 Satz 2 DSGVO)
Hat der Verantwortliche „unvollständige“ personenbezogene Daten gespeichert, die derart lückenhaft sind, dass der mit der Verarbeitung verfolgte Zweck nicht mehr erreicht werden kann, so hat er diese ebenfalls zu berichtigen. Hierfür muss der Datensatz der betroffenen Person entsprechend ergänzt werden.
Ist die Frage......ist der Zweck der Datenverarbeitung nicht mehr gegeben? Ich meine ja, da das Paket so nur schwer bis unmöglich zugestellt werden kann. Bei einem 1- Familienhaus sicherlich kein Problem....im Plattenbau wo mehrere Alex W. wohnen sicherlicht nicht. Die Frage ist, ob ein Paketbote so überhaupt ausliefern darf (können ja Wertsachen im Paket sein).
Der Datenschutz Junkie der bewusst seinen vollen Namen weggelassen hat wird davon nichts wissen wollen und sich wehren.
Berichtigung unvollständiger personenbezogener Daten (Art. 16 Satz 2 DSGVO)
Hat der Verantwortliche „unvollständige“ personenbezogene Daten gespeichert, die derart lückenhaft sind, dass der mit der Verarbeitung verfolgte Zweck nicht mehr erreicht werden kann, so hat er diese ebenfalls zu berichtigen. Hierfür muss der Datensatz der betroffenen Person entsprechend ergänzt werden.
Ist die Frage......ist der Zweck der Datenverarbeitung nicht mehr gegeben? Ich meine ja, da das Paket so nur schwer bis unmöglich zugestellt werden kann. Bei einem 1- Familienhaus sicherlich kein Problem....im Plattenbau wo mehrere Alex W. wohnen sicherlicht nicht. Die Frage ist, ob ein Paketbote so überhaupt ausliefern darf (können ja Wertsachen im Paket sein).
Der Datenschutz Junkie der bewusst seinen vollen Namen weggelassen hat wird davon nichts wissen wollen und sich wehren.
Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
Das ist hier nicht anwendbar, hat nichts damit zu tun. Das bezieht sich, du hast meinen Geburtsnamen und ich heirate und heiße jetzt anders, dann habe ich das Recht dir zu sagen du musst den Namen ändern. Das ist mein Recht auf Berichtigung.... oder es fehlt was, aber nicht weil ich dir unvollständige daten gebe. Und die Info die du vom Kunden bekommst (also e-mail Adresse) darfst du frei nutzen. Das hat alles nichts mit dem Datenschutz zu tun!!!daytrader hat geschrieben: ↑19. Feb 2020 09:42 Ich zitiere mal die active.mind AG:
Berichtigung unvollständiger personenbezogener Daten (Art. 16 Satz 2 DSGVO)
Hat der Verantwortliche „unvollständige“ personenbezogene Daten gespeichert, die derart lückenhaft sind, dass der mit der Verarbeitung verfolgte Zweck nicht mehr erreicht werden kann, so hat er diese ebenfalls zu berichtigen. Hierfür muss der Datensatz der betroffenen Person entsprechend ergänzt werden.
Ist die Frage......ist der Zweck der Datenverarbeitung nicht mehr gegeben? Ich meine ja, da das Paket so nur schwer bis unmöglich zugestellt werden kann. Bei einem 1- Familienhaus sicherlich kein Problem....im Plattenbau wo mehrere Alex W. wohnen sicherlicht nicht. Die Frage ist, ob ein Paketbote so überhaupt ausliefern darf (können ja Wertsachen im Paket sein).
Der Datenschutz Junkie der bewusst seinen vollen Namen weggelassen hat wird davon nichts wissen wollen und sich wehren.
ob man es jetzt wegen Paypal nicht macht sei mal dahingestellt....
Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
Na ich weiß nicht. Mailadressen darf man zweifelsfrei ohne Zustimmung nicht weitergeben....Teile (Name) daraus schon? Klingt für mich nicht plausibel.
Alles in allem ist das für den gesunden Menschenverstand eh schwer nachzuvollziehen, warum man hier darüber diskutiert, ob man den Nachnahmen zur Zustellung weitergeben darf oder nicht. Soll ja auch Leute geben die Paketscheine vertauschen sich dann mit 5.000 € Strafen + Behördenärger konfrontiert sehen Aber das ist halt DSGVO und deren Auswüchse.
Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
Da muß man ja unterscheiden zwischen rechtlichen Folgen -> sehe ich eher keine und möglichem Rabatz den der Kunde macht.Alles in allem ist das für den gesunden Menschenverstand eh schwer nachzuvollziehen, warum man hier darüber diskutiert, ob man den Nachnahmen zur Zustellung weitergeben darf oder nicht.
Man kennt doch seine Papenheimer. Da ergänzt man den Nachnamen und dann ist der Kunde empört. Und wenn man darauf hinweist, das das Paket nicht zugestellt werden kann, kommt dann irgendein Mist wie: der Paketbote kennt mich, der weiß Bescheid. Und als Rache wird dann erstmal eine Datenausfkunft nach DSGVO angefordert um herauszufinden wie man an den Nachnamen gekommen ist, obwohl er Bestandteil der Mailadresse war....
Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
Genau so.new100 hat geschrieben: ↑19. Feb 2020 09:39 5. Du schreibst ihn an, bis die Antwort kommt, ist die Versendefrist auf den Plattformen verstrichen.
Ich würde das nehmen. Anschreiben ganz offen darüber sprechen.
Wenn er sich nicht meldet versendest du einfach nicht. Wenn die Frist zum versenden abgelaufen ist, er sich aber zwischenzeitlich gemeldet hat, dann setzt du den Artikel eben auf "versendet". Hinterlege aber keine Sendungsnummer, diese schreibst du ihm dann ebenfalls manuell.
Fertig.
Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
Gebe ich dir 100% Recht. Jetzt stell dir den Typen vor bei dem ich versehentlich den Paketaufkleber vertauscht habe. Der bestellt nun und gibt nur seinen abgekürzten Nachnahmen an und du schreibst einfach den vollen Namen hin. Da kommt dann genau das als Rache....mindestens. Da hat man garkeine Chance.koshop hat geschrieben: ↑19. Feb 2020 10:19Da muß man ja unterscheiden zwischen rechtlichen Folgen -> sehe ich eher keine und möglichem Rabatz den der Kunde macht.Alles in allem ist das für den gesunden Menschenverstand eh schwer nachzuvollziehen, warum man hier darüber diskutiert, ob man den Nachnahmen zur Zustellung weitergeben darf oder nicht.
Man kennt doch seine Papenheimer. Da ergänzt man den Nachnamen und dann ist der Kunde empört. Und wenn man darauf hinweist, das das Paket nicht zugestellt werden kann, kommt dann irgendein Mist wie: der Paketbote kennt mich, der weiß Bescheid. Und als Rache wird dann erstmal eine Datenausfkunft nach DSGVO angefordert um herauszufinden wie man an den Nachnamen gekommen ist, obwohl er Bestandteil der Mailadresse war....
Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
Deine Kunden haben dir ja schon eine ganz schöne Gehirnwäsche verpasst!
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
Nein, Schnellschreibfehler sind mir vorm einer Selbstständigkeit schon passiert. Ich verwechsel ja auch Paketaufkleber. Bin halt nicht fehlerfrei, wie andere.
- Wolkenspiel
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Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
Sorry, aber das ist doch Paranoia. Ich habe viele Kunden, wo z.B. auch der Städtenamen nur mit dem Anfangsbuchstaben angeben wird. Das ist auf einen Fehler der Autofilfunktion zurück zu führen. Und selbstverständlich ergänzen wir den Nachnamen, wenn er aus der Mailadresse ersichtlich ist. Ansonsten schreiben wir die Kunden an und dann entschuldigen diese sich für den Fehler und nennen Ihren Namen.
Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
ich kann mir jederzeit eine mailadresse donald.trump@server.de anlegen.
Aber heiße ich deshalb wie die Ausgeburt der Hölle?
Aber heiße ich deshalb wie die Ausgeburt der Hölle?
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
- Wolkenspiel
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Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
Wie gesagt, Paranoia. Das rührt wahrscheinlich daher, dass Ihr ständig von euren Plattformkunden verarscht und betrogen werdet. Von daher kann ich das verstehen.
Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
Ende vom Lied:
Kunde angeschrieben, hat sich dann auch gemeldet kurz vor knapp damit es noch rausgehen kann.
Er hat sich für seinen Fehler bei der Adresseingabe entschuldigt, fand es aber sehr nett, dass ich nachgefragt habe.
Und ja, Paranoia trifft es ganz gut - offiziell würde ich es aber lieber als übervorsichtig bezeichnen
Kunde angeschrieben, hat sich dann auch gemeldet kurz vor knapp damit es noch rausgehen kann.
Er hat sich für seinen Fehler bei der Adresseingabe entschuldigt, fand es aber sehr nett, dass ich nachgefragt habe.
Und ja, Paranoia trifft es ganz gut - offiziell würde ich es aber lieber als übervorsichtig bezeichnen
Re: Name nicht vollständig - darf man ergänzen? DSGVO
Und das ist doch der Dreh an der Sache.
Solange es Händler gibt, die mit genervtem Tonfall oder gar nicht nachfragen, sind freundliche Nachfragen ein billiges Herausstellungsmerkmal.
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