Hallo,
wisst ihr, wie es mit KassenSichV / Registrierkassenpflicht und Bonflicht für den "normalen" Onlinehändler aussieht, der 99,99% seines Umsatz online macht und 4 - 5 Kunden im Monat hat, die sich zu ihm zum Barkauf verirren & der 3, 4 mal im Jahr Restposten auf dem Flohmarkt verkauft?
Muss jetzt jeder Händler, der irgendwie irgendwann einmal etwas bar verkauft, eine Registrierkasse haben, oder erst ab welcher Grenze?
Viele Grüße
Johannes
KassenSichV und Bonpflicht - auch für den Onlinehändler?
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Re: KassenSichV und Bonpflicht - auch für den Onlinehändler?
Benutzt du ein computergestütztes Kassensystem oder eine Registrierkasse? Nur dafür gilt die Belegausgabepflicht.
Es gibt meines Wissens keine Gesetzt, dass eine Pflicht zu einer elektronische Kasse fordert, auch nicht ab einer bestimmten Grenze.
Es gibt meines Wissens keine Gesetzt, dass eine Pflicht zu einer elektronische Kasse fordert, auch nicht ab einer bestimmten Grenze.
Re: KassenSichV und Bonpflicht - auch für den Onlinehändler?
Es gibt keine Registrierkassenpflicht und die ist meines Wissens auch derzeit nicht geplant.
Derzeit gibts nur eine Belegausgabepflicht. Und ab September gilt dann für Leute die Registrierkassen oder computergestützte Kassen einsetzen die Pflicht eine technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu nutzen. (Beziehungsweise für neue Kassen schon heute).
Wenn du so eine Kasse nicht nutzen willst, dann kauf dir halt einen Quittungsblock und ein Papier-Kassenbuch.
Derzeit gibts nur eine Belegausgabepflicht. Und ab September gilt dann für Leute die Registrierkassen oder computergestützte Kassen einsetzen die Pflicht eine technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) zu nutzen. (Beziehungsweise für neue Kassen schon heute).
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Re: KassenSichV und Bonpflicht - auch für den Onlinehändler?
Puh, ein Fragezeichen würde der Threadüberschrift ganz gut tun ..... (und ein "p" würde ich auch noch spendieren)
Re: KassenSichV und Bonpflicht - auch für den Onlinehändler?
Ich kanns leider nicht ändern, aber Fossi ist hoffenltich so nett.
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