Hallo,
erstmal wünsche ich allen ein erfogreiches und gesundes 2020!
Ich muss leider mal wieder einige Kunden mahnen, darunter eine staatliche Universität.
Meine Frage ist nun, ob die Uni als (End)Verbraucher oder als Unternehmen (B2B) fungiert. Das hat Auswirkungen auf die Mahnkosten und Verzugszinsen.
Viele Grüße
Bernd
Sind staatliche Einrichtungen Endverbraucher gem. BGB?
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Re: Sind staatliche Einrichtungen Endverbraucher gem. BGB?
Nein, staatliche Einrichtungen gelten nicht als Verbraucher, d.h. dort kann man z.B. die 40 EUR Mahnpauschale und erhöhte Zinsen berechnen. Die EU Richtlinie diesbezüglich hat sich ja auch gerade gegen öffentliche Stellen gerichtet, damit kleinere Unternehmen schneller an ihr Geld kommen:
https://www.billomat.com/magazin/eu-zah ... ale-kommt/
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html
https://www.billomat.com/magazin/eu-zah ... ale-kommt/
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__288.html
Re: Sind staatliche Einrichtungen Endverbraucher gem. BGB?
Sie sind ggf. Endkunden, aber niemals Verbraucher. Das Wort "Endverbraucher" gibt es "eigentlich" nicht ...
Re: Sind staatliche Einrichtungen Endverbraucher gem. BGB?
Danke!koshop hat geschrieben: ↑3. Jan 2020 09:31 Nein, staatliche Einrichtungen gelten nicht als Verbraucher, d.h. dort kann man z.B. die 40 EUR Mahnpauschale und erhöhte Zinsen berechnen. Die EU Richtlinie diesbezüglich hat sich ja auch gerade gegen öffentliche Stellen gerichtet, damit kleinere Unternehmen schneller an ihr Geld kommen:
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