Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

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fca
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Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

Amazon macht ja gerade Druck auf Händler die in Frankreich verkaufen. Man hat uns jetzt mehrfach angeschrieben, dass wir eine FR Umsatzsteuer-ID einreichen müssen. Ich lagere keine Ware in Frankreich und achte penibel darauf, dass ich unterhalb der Lieferschwelle bleibe und schalte, falls wir zu dicht dran kommen, das Lieferland Frankreich ab. Ich habe das letztes Jahr auch irgendwann im Dezember gemacht und wir sind irgendwo bei 33500,- geendet.
Habe daraufhin Amazon angeschrieben und es hat sich jemand gemeldet der auf meine Nachricht eingegangen ist. Man hat dort behauptet, wir wären bereits über den 35.000,- und einen Betrag genannt, der nach meinen Berechnungen Brutto ist und Retouren nicht mit einschließt.
Die Diskussion wie das berechnet wird brauche ich mit Amazon Mitarbeitern gar nicht erst anfangen. Ich will nichts mit dem französischen Finanzamt zu tun haben und werde dann halt ab nächstem Jahr nicht mehr auf dem französischen Marktplatz verkaufen.
Von mir aus kann Amazon gerne den Marktplatz Frankreich für uns sperren. Ich möchte aber vermeiden, dass im Zuge dieser Sache gleich das komplette Konto zugemacht wird. Es gibt doch hier sicherlich Leute die da Erfahrungen haben wie das war, als die die Umsatzsteuer ID für UK verlangt haben. Ist betroffenen Händlern da nur der Marktplatz oder das ganze Konto zugemacht worden?


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a-m-w
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Re: Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

Aus SellerCentral FQA zu dem Thema

https://sellercentral-europe.amazon.com ... 40886590_1

Kann ein Verkäufer, der laut Gesetz gesperrt ist, weiterhin auf anderen Amazon Marketplace-Sites an Kunden außerhalb Frankreichs Lagerbestand verkaufen, der sich nicht in französischen Versandzentren befindet?

Wenn die französische Steuerbehörde uns auffordert, Maßnahmen gegen einen Verkäufer zu ergreifen, sind wir verpflichtet, alle Verkäuferaktivitäten, die Umsatzsteuer in Frankreich generieren, auszusetzen, unabhängig davon, ob diese Aktivität auf Amazon.fr oder auf einer anderen Amazon Marketplace-Site ausgeführt wird.
fca
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Re: Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

Vielen Dank dafür. Das klingt alles nicht gut. Ich habe mitlerweile festgestellt, dass trotz deaktiviertem PAN-EU zwischenzeitlich Lagerbestand in Frankreich vorhanden war. Anhand der "Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsberichte" läßt sich aber auch nachvollziehen, dass keiner dieser Artikel je an einen Endkunden gegangen ist. Die Ware wurde nur an andere Amazon Lager weiterverschickt. Bei der Berechnung bezüglich der Umsätze auf Amazon.fr läßt Amazon völlig außer acht, dass von diesem Marktplatz auch Kunden in Belgien und Luxemburg beliefert wurden. Nach allen meinen Berechnungen sind wir also definitiv unter den 35.000,- netto und haben auch nie Waren aus französischen Lagern verkauft.
Wenn die allerdings am 31.1. ihre Fantasiezahlen, die sie aus den völlig falschen Berichten generieren an das französische Finanzamt weitergeben und/oder behaupten wir haben Ware aus französischen Lagern verkauft, dann kann es wirklich passieren, dass die unseren Account zumachen. Da nützt es uns dann wohl wenig, dass wir recht haben und eigentlich nicht umsatzsteuerpflichtig sind. Ich fürchte fast schon es ist das beste doch eine französische Umsatzsteuer-ID zu beantragen, bevor es am Ende noch ein Unglück gibt.
bauti
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Re: Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

Das ist sehr Ärgerlich. Ich würde schon noch bei Amazon lästig sein und alle paar Tage Mails senden, vielleicht erwischt du doch noch einen kompetenten Mitarbeiter.

Ich bleibe dieses Jahr auch nur knapp unter der Grenze in FR weil ich die Versandkosten die letzten Monate für Frankreich erhöht habe. Ich hoffe mal dass ich nicht auch Probleme bekomme. Wobei ich kein FBA mache und diese Problematik schon mal wegfallt.

Wäre nett wenn du weiter berichtest... Auch wie du die UST.Id. Beantragung abwickelst wäre interessant da ich überlege ob ich nächstes Jahr ebenfalls den Umsatz niedrig halte oder doch eine UST. Id in FR beantrage. Ich tendiere zum Umsatz niedrig halten, außer du findest eine günstige einfache Lösung. Die Agenturen welche ich nach kurzer Recherche gefunden haben verlange (wenn ich mich richtig erinnere) €500,-- für die Registrierung und ich glaube 100,-- für jede Meldung. Außerdem muss die Meldung schon am 15. des Folgemonats erfolgen was auch herausfordernd wäre, in DE gibt es ja die Dauerfristverlängerung. In deinem Fall würde ich die paar Hundert € auch investieren wenn es keine 100% sichere Rückmeldung von Amazon gibt um kein Risiko einzugehen. Ab 2021 gibt es ja dann ohnehin andere Regeln für die UST im Versandhandel in der EU und dieses Problem wird durch andere Probleme ersetzt.
nutreon
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Re: Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

Ich verstehe diesen EU irrsinn einfach nicht. So kann ein freier Binnenhandel echt nicht funktionieren wenn jeder sein eigenes Süppchen kocht.
Warum wird es nicht einfach wie in den USA gemacht. Der Marktplatz hält die örtliche Kundensteuer ein und reicht diese ans FA weiter. Fertig aus...
Aber das möchte man in der EU auch nicht, weil dann der Protektionismus gegenüber Drittstaaten ausgehebelt wäre. Obwohl gerade dann auch die Chinesen und all die anderen automatisch zur Steuerzahlung gezwungen werden.

Stattdessen ist das mal wieder ein Flickenteppich. Erst Amazon.uk, nun Amazon.fr, für die anderen nicht DE ansässigen schon Amazon.de. Fehlt nur noch IT und ES und der Binnenhandel ist lahmgelegt für Amazon.
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koshop
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Re: Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

Na, hier liegt das Problem aber nunmal eindeutig bei Amazon, da dir Berechnung eben einfach nicht korrekt ist. Aber in einem Jahr ist das eh Wurst, ab 2021 führt man die ausländische UST übers inländische Finanzamt ab.
fca
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Re: Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

Ich denke wenn ich muss, werde ich das selber beantragen. Das hat in UK auch ganz wunderbar funktioniert. Der Antrag bei HMRC war supereinfach und da mache ich die 3 monatlichen Meldungen auch selbst. Das sind 3 Zahlen die man auf einer Webseite eintragen muss.
Die IHKs haben für Frankreich auch Ausfüllhilfen am Start. Auch wenn ich die Franzosen oftmals als etwas kompliziert emfpfinde scheint das kein Rocket Science zu sein:
http://cms.ihksaarland.de/ihk-saarland/ ... tType=full
Das zuständige Finanzamt hat wohl auch eine englischsprachige Hotline. Vielleicht frage ich da noch mal nach, in welchen Fällen die nach Erhalt der Daten von Amazon eine Sperre anordnen und ob sie vorher noch mal Rücksprache mit den Betreffenden Händlern halten.
Wahrscheinlich ist es wohl wirklich so: Wenn Amazon glaubt man ist in Frankreich umsatzsteuerpflichtig, dann ist man in Frankreich umsatzsteuerpflichtig, auch wenn man in Frankreich gar nicht umsatzsteuerpflichtig ist. :durchdreh:
Ich werde berichten....
fca
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Re: Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

Ich werde die Anmeldung in Frankreich über die Feiertage selbst vornehmen. Ich habe dazu noch ein besseres Howto gefunden:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... 1mRFSMhx0U

Das entsprechende Formular ist mit dabei, in Deutsch und darf auch so eingereicht werden. Es sollte nicht so schwierig sein die paar Freitextfelder in französisch zu übersetzen. Das einzige Dokument was etwas Aufwand erfordert ist die Kopie des Gesellschaftervertrags mit Übersetzung. Aber da reichen offensichtlich die wesentlichen Punkte:
Rechtsform, Gesellschafter, Geschäftsführer,
Grund- oder Stammkapital, Unternehmensgegenstand; eine freie Übersetzung reicht aus
Ich denke, dass ich das mit Hilfe eines befreundeten Franzosen locker hinbekomme.
Ich werde das Geschäft einfach als saisonal/gelegentlich angeben und nicht optieren, weiter innerhalb der Lieferschwelle bleiben und die Steuer in DE abführen. Wenn man "gelegentlich" ankreuzt muss man wohl nur Meldungen abgeben, wenn umsatzsteuerpflichtige Umsätze gemacht werden. Im besten Fall muss ich also gar nichts melden. Unter Umständen kreuze ich auch noch an, dass ich die ID ausschließlich für Intrastat Meldungen benötige, wobei mir das die Flexibilität nimmt mich z.B. beim Reissen der Lieferschwelle doch noch umzuentscheiden und in Frankreich Steuer abzuführen.
Ich hoffe, dass ich so mit halbwegs vertretbarem Aufwand die französische ID bekomme und meine Abläufe trotzdem erst mal beim Alten lassen kann.
fca
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Re: Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

Ich habe die Anmeldung dann Ende letzten Jahres losgeschickt. Dazu habe ich ein Anschreiben verfasst in dem ich erkläre, dass wir unterhalb der Lieferschwelle sind und auch in 2020 beabsichtigen das zu bleiben und dass die Steuernummer nur für den Fall ist, dass wir unter Umständen Ware in Frankreich lagern. Dementsprechend habe ich auch angekreuzt, dass wir nur gelegentlich beabsichtigen Steuern in Frankreich zu erklären. Ich hoffe, dass wir uns damit die monatliche 0-Meldung ersparen. Das französische Gesetz sieht wohl vor, dass man in solchen Fällen nur dann die Erklärung abgeben muss, wenn auch tatsächlich Umsätze anfallen.
Bei Amazon habe ich meine Angelegenheit nicht an irgend wen eskalieren können der das Problem versteht. Die sehen nur die Tatsache, dass da 2x kurzzeitig Ware in Frankreich gelagert war und dass Ihre Zahl über 35.000 ist. Dass die in Frankreich gelagerte Ware nur temporär dort war und dann nicht an den Kunden sondern zurück nach DE gegangen ist und dass die Zahlen falsch berechnet sind konnte man so nicht verstehen. Ich bin für die in Frankreich steuerpflichtig, Punkt. Die haben am Ende eine ziemliche Drohkulisse aufgebaut und mir überall versucht Nachrichten reinzudrücken dass ich mich anmelden soll. Vor ein paar Tagen gab es sogar eine fehlerhafte FBA Sendung. Als ich auf den Fehler klickte kam nur die Nachricht, dass ich mich in FR zur Umsatzsteuer anmelden soll.
Seit ich jetzt zurückgeschrieben habe, dass ich mich angemeldet habe und das belegt habe, scheinen sie zufrieden zu sein. Ein Mitarbeiter schrieb, dass das in meinem Account vermerkt sei und ich die Nummer einreichen solle sobald ich sie habe. Die Nachrichten haben aufgehört. Die Anmeldung an sich scheint das zu sein was Amazon wollte, die Nummer ist wohl erst mal egal. Jetzt kann ich nur abwarten was von den französischen Behörden kommt.
Irgendwo hier schrieb jemand, dass man im Gegensatz zu Amazon mit den Steuerbehörden wenigstens vernünftig reden kann.
hanzo
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Re: Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

Kann mir jemand bei dem Thema kurz auf die Sprünge helfen...
Alle Verkäufer bei Amazon sollten ihre französischen oder europäischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummern jetzt in Seller Central hochladen, um ihr Geschäft auf das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung vorzubereiten.
Den Satz verstehe ich nicht. Brauche ich jetzt eine französische UID, oder heißt "europäische" UID, dass eine deutsche oder österreichische ausreichen?
Ich liege in jedem Fall unter der Lieferschwelle und lasse FBA Ware nur in Deutschland lagern.

Danke!

lg hanzo
xMerchant
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Re: Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

Es gibt auch eine EU-UStId, beginnend mit EU... Die ist gemeint. Es gibt die EU-UStId allerdings nur für Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die virtuelle Güter in die EU verkaufen.
tanzschuh
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Re: Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

Kann man Amazon irgendwie fragen, ob man so eine Nummer hochladen muss?

ich hatte mal gefragt ob ich in Frage komme, da kam leider nur algemeiner BLAHBLAH als antwort, war ja eigentlich klar.

Ich verkaufe in Frankfreich mit FBA, bin aber weit unter den Lieferschwellen, deshlab wege ich mich in Sicherheit (wahrscheinlich zu unrecht)
xMerchant
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Re: Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

Wenn Du FBA machst, dann brauchst Du eine französische USt-Nummer, und das schon immer, seit dem ersten Verkauf eines Artikels aus einem französischen FBA-Lager. Das gilt auch für die übrigen europäischen Länder mit FBA-Lägern. Die Lieferschwellen gelten in diesem Fall nicht.

Ich würde mir schleunigst einen Steuerberater suchen, der sich mit Amazon, FBA und dem EU-Umsatzsteuerrecht auskennt.
tanzschuh
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Re: Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

Vielen dank,
aber die Ware liegt nur in Deutschland, ich habe es so ausgewählt, das nur in Deutschland gelagert wird, oder bringt das nichts.
fca
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Re: Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

tanzschuh hat geschrieben: 14. Jan 2020 09:59 ich habe es so ausgewählt, das nur in Deutschland gelagert wird, oder bringt das nichts.
Das Problem ist, dass Amazon trotzdem ab und an eine Retoure kurzzeitig in Frankreich lagert. In meinem Fall allerdings sind diese Retouren dann nicht an Kunden verkauft worden, sondern an ein anderes Lager in DE oder SK weitergeleitet worden. In diesem Fall sollte afaik auch keine Umsatzsteuerpflicht in Frankreich entstehen. Trotzdem hat Amazon mir unterstellt ich sei in Frankreich Umsatzsteuerpflichtig weil ich ja Ware in Frankreich lagere :durchdreh:
tanzschuh
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Re: Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

Ok, in welchem bericht kann ich das denn nachvollziehen.

ich habe von Amazon nur die meldung im SC, sonst keine mail oder irgendwas bekommen.
fca
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Re: Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

Die Bewegungen lassen sich ganz gut mit den Berichten unter Berichte -> Versand durch Amazon -> Amazon-Umsatzsteuer-Transaktionsbericht nachvollziehen.
Wenn Du keine Meldung bekommen hast, dann haben sie dich scheints erst mal nicht als potentiell in Frankreich steuerpflichtigen auf dem Radar. Da wäre ich sehr froh drüber und würde da keine schlafenden Hunde wecken wollen.
RennMaxe
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Re: Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

Hallo zusammen,

ich stehe mit dem amazon-support in Kontakt, was dieses Thema betrifft. Nach einigem hin und her und hartnäckigem Nachfragen ergibt sich für mich folgendes:

Amazon meldet in Frankreich tätige Verkäufer zum 31.02.2020 automatisch an die französische Steuerbehörde.
Zitat Support:
"Die Meldeanforderungen umfassen Daten zur Identifikation (z. B. eingetragener Firmenname, E-Mail-Adresse), Daten zur Steuerregistrierung (z. B. gültige Steuer- und europäische Umsatzsteuer-Identifikationsnummern, einschließlich französischer Umsatzsteuer-Identifikationsnummer), Bankdaten (z. B.: Bankkontoidentifizierung) sowie Transaktionsdaten von Amazon (z. B. Umsatz und Transaktionsanzahl)."

Eine proaktive Sperre seitens amazon findet nicht statt.
Zitat Support:
"der aktuelle Stand den wir haben ist dass Amazon von den Steuerbehörden angewiesen werden kann, jedes Verkäuferkonto zu schließen, das nach Ansicht der Steuerbehörden nicht konform ist.
Sprich wir nur nach Aufforderung dieser Sperrungen durchführen."

LG
Rainer
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Re: Das französische Gesetz zur Betrugsbekämpfung im Jahr 2020

fca hat geschrieben: 23. Dez 2019 17:09 Ich werde die Anmeldung in Frankreich über die Feiertage selbst vornehmen. Ich habe dazu noch ein besseres Howto gefunden:

https://www.google.com/url?sa=t&rct=j&q ... 1mRFSMhx0U

Das entsprechende Formular ist mit dabei, in Deutsch und darf auch so eingereicht werden. Es sollte nicht so schwierig sein die paar Freitextfelder in französisch zu übersetzen. Das einzige Dokument was etwas Aufwand erfordert ist die Kopie des Gesellschaftervertrags mit Übersetzung. Aber da reichen offensichtlich die wesentlichen Punkte:
Rechtsform, Gesellschafter, Geschäftsführer,
Grund- oder Stammkapital, Unternehmensgegenstand; eine freie Übersetzung reicht aus
Ich denke, dass ich das mit Hilfe eines befreundeten Franzosen locker hinbekomme.
Ich werde das Geschäft einfach als saisonal/gelegentlich angeben und nicht optieren, weiter innerhalb der Lieferschwelle bleiben und die Steuer in DE abführen. Wenn man "gelegentlich" ankreuzt muss man wohl nur Meldungen abgeben, wenn umsatzsteuerpflichtige Umsätze gemacht werden. Im besten Fall muss ich also gar nichts melden. Unter Umständen kreuze ich auch noch an, dass ich die ID ausschließlich für Intrastat Meldungen benötige, wobei mir das die Flexibilität nimmt mich z.B. beim Reissen der Lieferschwelle doch noch umzuentscheiden und in Frankreich Steuer abzuführen.
Ich hoffe, dass ich so mit halbwegs vertretbarem Aufwand die französische ID bekomme und meine Abläufe trotzdem erst mal beim Alten lassen kann.

Vielen Dank dafür!

Die letzten beiden Seiten des Dokuments auf Französisch, geht es hier um die Benennung eines Bevollmächtigten (z.B. den deutschen Steuerberater)?
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