Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

E-Commerce Steuern - Steuerberater, Buchhaltung, Rechnungswesen, doppelte Buchführung, SKR 03 04
Marek75
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Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

Hallo,
ich bin ein ganz kleiner Fisch im Teich.
Gewinn weit unter 50.000, Gewinnermittlung per EüR, bin kein Kaufmann und auch nicht im HR eingetragen.
Meine Artikel sind sehr kleinpreisig, meistens <5 Eur daher habe ich viele kleine Umsätze.

Ich erstelle keine automatische Rechnung/Gutschrift. Erst wenn vom Kunden gewünscht wird eine Rechnung mit fortlaufender Nummer und allen gesetzlichen Auflagen per Email verschickt.

Mein bisheriger Steuerberater kam damals auf die Idee alle Umsätze die aufs Bankkonto und Paypal gehen als Einnahme zu sehen.
Abzüglich des Wareneinkaufs, der Netto-Lieferungen und anderer Kosten hat man dann die zu zahlende Ust.

Jetzt bin ich umgezogen und suche hier in der Pampa (Raum Cottbus) einen Steuerberater, doch die zwei bisher Aufgesuchten sagten beide die Berechnung wäre so wie bisher gemacht hier nicht möglich - man müsste jede einzelne Rechnung und Gutschrift verbuchen. Kosten um 4-5000 Eur

Bei einer Prüfung z.B. könnte man ja sonst nicht nachweisen warum Betrag X an Person Y gegangen ist….
Aber bei Rücksendungen sieht man doch auf den Paypal und Bank-Konto-Auszügen ja den Namen und auch die gekauft Ware einmal als Einnahme und dann als Ausgabe. Der Betrag geht ja an die gleiche Person….


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rechnungspapier
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

Leider sind viele Steuerberater Nieten in Bezug Rationalisierung. Zieh Dir die Umsatze in Excel und verbuch das dann summiert. Oder such weiter nach nem vernünftigen Steuerberater. Leider ist das sehr schwierig. 90% der Steuerberater buchen gerne jeden Umsatz einzeln.
Zuletzt geändert von rechnungspapier am 20. Dez 2019 10:45, insgesamt 1-mal geändert.
cashew
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

Du weisst schon dass vom Gesetz her, du verpflichtet bist Rechnungen unabhängig vom Wunsch der Kunden auszustellen und zu führen? Male von derselben ordentlichen Buchführung abgesehen....
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Vio
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

Marek75 hat geschrieben: 20. Dez 2019 10:22 Mein bisheriger Steuerberater kam damals auf die Idee alle Umsätze die aufs Bankkonto und Paypal gehen als Einnahme zu sehen.
Abzüglich des Wareneinkaufs, der Netto-Lieferungen und anderer Kosten hat man dann die zu zahlende Ust.
:shock:
Wenn Du über Amazon, ebay & Co verkaufst, dann musst Du die gesamten Umsätze (Artikelpreise plus Versandkosten, ich sags sicherheitshalber gleich dabei) als Einnahmen buchen und nicht nur das, was Dir nach Abzug der Gebühren übrig bleibt.
Als Kleinunternehmer bräuchtest Du übrigens dennoch eine UStID im Zusammenhang mit den o.g. Plattformen (evtl. rückwirkend) um die anfallenden Gebühren korrekt zu verbuchen.

Such mal im Forum nach den "Kleinunternehmer FAQ", die der User Ralf mal zusammengestellt hat. Das dürfte erstes Licht ins Dunkel bringen.
rechnungspapier
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

cashew hat geschrieben: 20. Dez 2019 10:42 Du weisst schon dass vom Gesetz her, du verpflichtet bist Rechnungen unabhängig vom Wunsch der Kunden auszustellen und zu führen?
Nö, wo steht das?
Marek75
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

Wenn Du über Amazon, ebay & Co verkaufst, dann musst Du die gesamten Umsätze (Artikelpreise plus Versandkosten, ich sags sicherheitshalber gleich dabei) als Einnahmen buchen und nicht nur das, was Dir nach Abzug der Gebühren übrig bleibt.
Ich bin USt-pflichtig und verkaufe bei Ebay und im Web-Shop. Bei Ebay werden die Gebühren separat abgebucht und bei Paypal sind die ja auch ein separater Posten auf dem Kontoauszug. Die USt werden vom kompletten Artikel incl. Versandkosten berechnet.
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fossi
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

Marek75 hat geschrieben: 20. Dez 2019 10:22 Ich erstelle keine automatische Rechnung/Gutschrift.
Echt jetzt? :shock:
Wie will man denn ohne Belege eine saubere Buchführung durchführen? :gruebel:

Gegenüber Verbrauchern bist du als Kleinunternehmer zwar von einer Rechnungspflicht befreit, bei Handel mit Gewerbetreibenden oder Kapitalgesellschaften hingegen musst du innerhalb 6 Monaten eine Rechnung ausstellen! Dafür reicht doch schon ein kleines Rechnungstool wie Billbee und Co. .

Zur Buchhaltung selber: nicht ganz sauber, aber bei kleinen Unternehmen lassen die Steuerprüfer auch kommulierte Beträge durchgehen (zusammengefasste Umsatzzahlen z.B. von Amazon Verkaufsberichten usw. Da kommts aber drauf an, wo du unterwegs bist bzw was du Alles nutzt.
Wichtig ist die Nachvollziehbarkeit, denn ansonsten siehts bei einer Prüfung böse aus und endet nicht selten in Schätzungen diverser Werte.

Zu deinen Kosten von 4000-5000€: Wenn der Steuerberater keinerlei Daten und nur eine lose Papiersammlung bekommt und dieses wirklich sauber verarbeiten soll, ist das gut möglich. Mit einem ordentlichen Rechnungstool inkl DATEV-Export kann man diese Summe schon deutlich reduzieren, denn dann sind die Umsätze mit einem Klick erledigt und es müssen nur noch Eingangsrechnungen (Einkauf, Telefon usw) händisch gebucht werden.
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

Mit einem vernünftigen Steuerberater braucht man m.E. kein Rechnungstool mit DATEV-Export. Die Daten kann man problemlos per CSV importieren. Auch wenn die Steuerberater dann wieder labern wegen Unveränderbarkeit der Daten usw. Das ist natürlich quatsch, da die Ausgangsdatei (Kontoauszug) ja unveränderbar ist und DATEV ebenfalls. Einen vernünftigen Steuerberater zu finden, ist aber wirklich ein Problem.
Marek75
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

Bisher war mein Gedankengang: Was ich nicht muß, mache ich auch nicht.
Daß eine Rechnungspflicht gegenüber Firmen besteht war mir neu.

Die Rechnungen wollte ich auch deswegen nicht automatisiert erstellen, da sich ja jeder Prüfer drauf stürzt und wenn nicht vorhanden, dann muß er sich halt die summiert verbuchten Umsatze anschauen….
rechnungspapier
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

Marek75 hat geschrieben: 20. Dez 2019 11:21 Die Rechnungen wollte ich auch deswegen nicht automatisiert erstellen, da sich ja jeder Prüfer drauf stürzt und wenn nicht vorhanden, dann muß er sich halt die summiert verbuchten Umsatze anschauen….
Ist m.E. so in Ordnung.
Marek75
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

rechnungspapier hat geschrieben: 20. Dez 2019 11:26 Ist m.E. so in Ordnung.
Da bist Du aber anscheinend hier der Einzige (-S
Ich werde das Finanzamt mal anschreiben und fragen ob das so in Ordnung geht, mal schauen ob die zu einer Antwort herablassen....
rechnungspapier
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

Finanzamt anschreiben würde ich nicht machen.
fuzzy
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

Wenn man nur EÜR macht und nicht buchführungspflichtig ist, *bucht* man gar nichts und nennt es auch nicht so. Dann macht man sich eine Liste aller Geldzu- und -abflüsse, und die Differenz ist (mit einigen wenigen Ausnahmen) der Jahresgewinn.
Man muss nichts abheften, keine spezielle Software verwenden, keine Grundlagen ordnungsgemäßer Buchführung einhalten. Einfach nur ne Liste der Zahlungsbewegungen und eine "geordnete Ablage" von Belegen. Das kann im Zweifel sogar ein Schuhkarton sein.

Ich habe das früher so gemacht:
Export aller Bankumsätze in die Tabellenkalkulation, dort dann aus den einzelnen Bruttoumsätzen die Nettoumsätze berechnet, diese aufsummiert, fertig war die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer. Hatte die Betriebsprüferin auch nichts dran zu meckern, die war nur leicht angefressen, weil sie mit meinen Tabellen rumhantieren musste.

Allerdings habe ich für jeden Umsatz eine Rechnung erstellt. Muss man nicht machen, aber man sollte schon damit rechnen, dass einem das FA irgendwas unterstellt und man dann plausibel machen muss, dass es anders war. Das geht mit Belegen besser als ohne.
al-k-seltzer
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

Wenn ich das hier lese, frage ich mich, wozu überhaupt einen StB?
Bei den Umsatzgrößen.

Du buchst einfach nur nur Deine Einnahmen als Kleinunternehmen.
Eine Buchung und gut is.
Deine Ausgaben teilst Du auf die jeweiligen Konten auf.
Rechnungen nach Konto zusammenheften, Additionsstreifen davor und den Saldo gebucht.
Fäddisch.

Easy Cash&Tax eignet sich dafür hervorragend. Oder ggf. auch Excel.
Deine ganze "Buchhaltung" besteht dann aus vlt. 10-15 Buchungen und ist innerhalb von einmalig 30-40 Minuten im Jahr erledigt. Wenn überhaupt. Wenn man mal vom Sortieren der Belege absieht.

Wenn die StB hier 4-5 k aufrufen, ist das einfach nur unverschämt.
Oder die wollen dich nicht haben und dich mit solchen Preisen einfach nur in die Flucht schlagen.
welpe
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

al-k-seltzer hat geschrieben: 20. Dez 2019 16:22 Wenn ich das hier lese, frage ich mich, wozu überhaupt einen StB?
Bei den Umsatzgrößen.

Es gibt nicht wenige die 10-15% vom Umsatz an den Steuerberater abgeben.

Ich frage mich sowieso für was manche einen Steuerberater haben bis 500k.

Da sind die Fixkosten höher als was du falsch machen kannst oder er herausholen kann.

Rechnungen kann ich gleich selber buchen wenn ich Sie einscanne und dem Steuerberater zuschicken muss.
Ausgangsrechnungen hast du innerhalb 5 Minuten gebucht unabhängig von der Menge.

Zudem haftet man sowieso selber wenn der Steuerberater Mist macht.
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koshop
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

Mit guter Softwareunterstützung kann man so viel eigentlich nicht viel falsch machen und Einnahmen und normale Ausgaben eigentlich selbst buchen. Wenn man drauf achtet dass die Buchhaltungssoftware eine Import und die Wawi eine Exportfunktion hat, oder sogar vom gleichen Anbieter ist, dann buchen sich die Einnahmen eigentlich von alleine. 5000 EUR würde eigentlich bedeuten, der Stb. bucht alle Ausgangsrechnungen und Zahlungen von Hand.
Marek75
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

Mittlerweile habe ich hier 5 Steuerberater durch, keiner will es summiert buchen. Der Tenor ist die Aussage: Das einspricht nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung….

Und da hier die Steuerprüfer meistens streng nach Vorschrift vorgehen, würden diese bei einer Prüfung sagen, daß es formell nicht in Ordnung ist und dann würde ein Unsicherheitszuschlag berechnet.

Ein Steuerberater meinte, daß durch die 30 jährige rote Regierung jeder Firmeninhaber vom FA als Verbrecher gesehen werde…
Ich weiß auch nicht was mich geritten hat den Westen zu verlassen.
al-k-seltzer
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

Wurde hier doch geschrieben: selbst ist der Mann.
Buche es selbst, wenn die Jungs es nicht machen wollen.
rechnungspapier
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

Marek75 hat geschrieben: 21. Dez 2019 18:15 Mittlerweile habe ich hier 5 Steuerberater durch, keiner will es summiert buchen. Der Tenor ist die Aussage: Das einspricht nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung….

Und da hier die Steuerprüfer meistens streng nach Vorschrift vorgehen, würden diese bei einer Prüfung sagen, daß es formell nicht in Ordnung ist und dann würde ein Unsicherheitszuschlag berechnet.

Das tut wirklich weh. Leider sind die Steuerberater im Westen auch nicht besser. Frag die doch mal, wie normale Einzelhändler das machen. Wird da jede Zahlung einzeln gebucht? Mach es selbst, wenn die es nicht gebacken kriegen.
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martin_the_joiner
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Re: Kleinunternehmer: Ust durch Einnahmen aufs Konto berechnen?

Ich weiß nicht, warum man für die Buchführung einen Steuerberater engagieren will.
Da ist doch ein Buchhaltungsbüro der bessere Ansprechpartner.

Übrigens bereue ich es noch bis heute, damals mit Kleinunternehmerregelung angefangen zu haben - gerade in der Anfangszeit waren bei mir die Einnahmen wesentlich geringer als die Ausgaben/Investitionen (Stichwort: Vorsteuerabzug).
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