"Schein private" Kunden was muss man akzeptieren?

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Bene
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"Schein private" Kunden was muss man akzeptieren?

Hallo Leute

Anbei ein Thema welches mir nun schon länger unter den Nägeln brennt.
In der KFZ Branche ist es ja mittlerweile so, dass wirklich jeder Hobbyschrauber ein Gewerbe aufmacht.

Mein Problem damit liegt nun darin, dass diese Hobbyschrauber gerne die Teile für Ihre "Kunden" online als Privatperson kaufen um eine Rückgabe Möglichkeit zu haben.
Man merkt das meisst daran, wenn Kunden Ware bestellen und dann 2 Wochen später eine Mail kommt, dass die Rechnung auf eine Firma umgeschrieben werden müsste. Eben dann auf die "Mein Kumpel und ich GbR"
Oder wie im Aktuellen Fall. Kunde bestellt ein Fahrwerk. Braucht 10 Tage zum bezahlen. Am Tag des Zahlungseingang wird storniert. Ich habe nun Gott sei Dank das FW noch nicht verschickt. Als ich den Namen und die Liefer Anschrift bei Google eingegeben habe, bin ich dann auf einen KFZ Teilehandel gestoßen. Auf Google Maps ist nur eine Wiese zu sehen. Was mich aber nicht wundert, weil auch meine Halle in Maps nur ein Fundament ziert, obwohl ich 2015 eingezogen bin. Fakt ist, die Adresse liegt in einem Gewerbegebiet.
Hat er wohl das FW, für seinen Spezi bestellt, aber weil er kein Geld zum vorstrecken hatte nicht bezahlt. Als der Kunde druckt gemacht hat, irgendwann doch bezahlt. Aber der Kunde dann, weil es wohl zu lange gedauert hat storniert, und nun auch bei mir storniert.
Desweiteren hat der gute im letzten Monat bei 7 verschiedenen ebay Händlern Fahrzeugteile gekauft.

Ja, mir ist jetzt kein wirklicher Schaden entstanden. Außer eben Rechnung erstellen. Storno Rechnung erstellen und Gutschrift machen.
Der Kunde wird auch gesperrt.
Aber das Gebaren finde ich unterste Schublade.
Kann man so jemanden einen Denkzettel verpassen?

Mfg Bene


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H.Bothur
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Re: "Schein private" Kunden was muss man akzeptieren?

Du kannst Ihm zumindestens mal eine Mail schreiben das Du nicht siehst das er Privat ist und das er daher kein Stornorecht hat.
Das treibt sofort seinen Blutdruck hoch - deinen allerdings auch wenn Du die Antwort liesst :-)

Hans
vbc
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Re: "Schein private" Kunden was muss man akzeptieren?

So einen ähnlichen Fall hatte ich letztens auch.
Kunde bestellt sogar an seine Firmenanschrift. Als ich ihn auf das fehlende Rückgaberecht für gewerblich handelnde hingewiesen habe, kam er mit dem Argument, dass er das ja privat gekauft hat und es ihm durchaus zustehen würde. Will man sich mit denen streiten und ne negative kassieren wegen der 1x Versandkosten ? Mich nervt es auch kolossal, aber selbst sperren mache ich schon nicht mehr. Dann macht er halt ein zweites Konto auf oder bestellt über einen Freund. Da ärgere ich mich dann mal einen Tag drüber, aber dann ist es wieder verflogen und der nächste Aufreger kommt.
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Re: "Schein private" Kunden was muss man akzeptieren?

vbc hat geschrieben: 9. Dez 2019 09:16 kam er mit dem Argument, dass er das ja privat gekauft hat und es ihm durchaus zustehen würde.
Steht es ihm ja auch. Auch Gewerbetreibende dürfen privat einkaufen. :popcorn:
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daytrader
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Re: "Schein private" Kunden was muss man akzeptieren?

Problem ist halt, dass gewerbliche zu 100% privat eingekauft haben, sobald etwas zurück gegeben werden soll. Ich hatte in 15 Jahren noch keinen der gesagt "ja ok Sie haben Recht, ich bin gewerblich, dann behalte ich den Artikel". Kann man im Umkehrschluss das das Widerrufsrecht auf gewerbliche erweitern.
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Gardenandmore
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Re: "Schein private" Kunden was muss man akzeptieren?

Stimmt schon, aber üblich ist das eigentlich sowieso. Selbst bei den ganzen Arbeitsklamotten Händlern (Strauss, BAB, Krähe, ...) ist es normal, dass gewerbliche ihre gekaufte Ware zurückgeben können. Da muss man nicht mal den Rückversand bezahlen.

Wird Zeit, dass endlich der Kunde verpflichtet werden kann, die von ihm verursachten direkten Kosten, also Verpackung, Hinversand + Rückversand im Widerrufsfall zu tragen. Das wäre tatsächlich eine ökologisch sinnvolle Regelung, denn dann würden viele vor dem bestellen wieder ein bisschen mehr Hirn einschalten. Dann wäre es auch egal, ob der Kunde gewerblich oder privat gekauft hat.
Euer Gärtner Michael
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regalboy
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Re: "Schein private" Kunden was muss man akzeptieren?

Gardenandmore hat geschrieben: 9. Dez 2019 09:47 Stimmt schon, aber üblich ist das eigentlich sowieso. Selbst bei den ganzen Arbeitsklamotten Händlern (Strauss, BAB, Krähe, ...) ist es normal, dass gewerbliche ihre gekaufte Ware zurückgeben können. Da muss man nicht mal den Rückversand bezahlen.

Wird Zeit, dass endlich der Kunde verpflichtet werden kann, die von ihm verursachten direkten Kosten, also Verpackung, Hinversand + Rückversand im Widerrufsfall zu tragen. Das wäre tatsächlich eine ökologisch sinnvolle Regelung, denn dann würden viele vor dem bestellen wieder ein bisschen mehr Hirn einschalten. Dann wäre es auch egal, ob der Kunde gewerblich oder privat gekauft hat.
Dann würden sich aber die Verkäufe auch noch mehr zu den großen Firmen verlagern, die eh alles "kostenlos" machen.
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aaha
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Re: "Schein private" Kunden was muss man akzeptieren?

Wirklich beweisen kann man es ja leider nicht (vorher), dass es sich um einen gewerblichen Kauf handelt - eben gerade wenn es Artikel betrifft, die auch Verbraucher kaufen würden/könnten. Ich habe da leider nur meine kleine, persönliche "Rache" für "nachträgliche" Gewerbekunden: ich schreibe die Rechnung nicht um. aetsch Und falls doch, gegen Gebühr, die sich lohnt. applaus Meist wollen die dann nicht mehr ... :o engel
Roemer
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Re: "Schein private" Kunden was muss man akzeptieren?

Bei Privatbestellung einfach keine Rechnung erstellen. Wenn später auf Gewerbe eine gewünscht wird schlicht verweigern. Für Gewährleistung reicht Bestellbestätigung oder Lieferschein.
Bene
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Re: "Schein private" Kunden was muss man akzeptieren?

Der Unterschied ist sicherlich der, ob ich nun beim Hersteller bestelle, oder beim Händler.
Bestellst du bei Engelbert eine Arbeitshose ist die Retoure sicher kein Problem. Bestellst du 100 Stück, sieht es sicher anders aus.

Im Konkreten Falls wäre es so abgelaufen.
Der Scheinprivate bestellt ein Fahrwerk was ich auch direkt über den Lieferanten vertreibe.
Wenn er also den Widerruf ausübt hab ich es dann im Lager liegen.
Der Scheinprivate bestellt komischerweise nicht beim Großhändler. Warum?, Weil er weiss, das er es da nicht zurück geben kann.

Natürlich kann ein Gewerbe treibender auch was privat bestellen. Keine Frage.
Aber wenn eine Privat Person in einem Monat 7 Teile für verschiedenen Fahrzeuge Online bestellt....
Wenn ich ein Auto besitze schränkt das die Kaufmöglichkeiten ein.
Mein Kunde hat für BMW, Mercedes, Audi usw. eingekauft.
Will er mir dann erzählen er hat 4 Autos. (Klar, solche Leute gibt es, aber das soll er dann erst mal nachweisen.)

Mich kotzt es einfach an, wenn Menschen finanzielle Engpässe oder gar Lieferschwierigkeiten auf andere Abwälzen. Gerade bei Händlern welche sich die Mühe gemacht haben ein eigenes Lager anzulegen oder einen vernünftigen Lagerbestandsabgleich mit dem Lieferanten aufzubauen. um eben dem Wirklichen Endkunden einen Mehrwert zu bieten.
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aaha
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Re: "Schein private" Kunden was muss man akzeptieren?

Roemer hat geschrieben: 11. Dez 2019 13:21 Bei Privatbestellung einfach keine Rechnung erstellen.
Das ist mir zu aufwändig, da bei uns jeder (m/w/d) eine Rechnung bekommt. Ist m. E. die unkomplizierteste Art, alle Vertragsinhalte zur Verfügung zu stellen.
Roemer hat geschrieben: 11. Dez 2019 13:21 Wenn später auf Gewerbe eine gewünscht wird schlicht verweigern.
Das ist ungesetzlich. Spätestens ab dem Moment, dass es als gewerblicher Kauf deklariert wurde, muss eine Rechnung erstellt werden ...

... aber eine bereits erstellte und versandte darf nicht mehr geändert werden (außer kleine, unbedeutende Fehlerchen, die man aber auch so lassen kann, da ja eben unbedeutend) - aber keinesfalls dürfen umsatzsteuerlich relevante Daten geändert werden. Tjaaaaa ... und auf ein Mal ein anderer Vertragspartner ist ja wohl umsatzsteuerlich außerordentlich relevant, nä? :konfuzius:

Daher kann eigentlich nur ein komplett neuer Auftrag inkl. neuer Rechnung angelegt werden und müssen die vorige Rechnung gutgeschrieben und der vorige Auftrag storniert werden. Tja ... und das kostet dann eben, nicht wahr? :lol2: Hab ich was verweigert? :twisted:
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aaha
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Re: "Schein private" Kunden was muss man akzeptieren?

Bene hat geschrieben: 11. Dez 2019 13:53 Will er mir dann erzählen er hat 4 Autos. (Klar, solche Leute gibt es, aber das soll er dann erst mal nachweisen.)
So ärgerlich es ist (Da bin ich völlig bei dir!), aber das braucht er dir überhaupt nicht nachzuweisen. Du hast es entweder zu akzeptieren oder du musst ihm die Gewerblichkeit seines Einkaufs nachweisen. Gibt mindestens ein Urteil zu.

Und spätestens bei dem Argument
Bene hat geschrieben: 11. Dez 2019 13:53 Mein Kunde hat für BMW, Mercedes, Audi usw. eingekauft.
Will er mir dann erzählen er hat 4 Autos.
bist du raus: "Wenn ich mal 'ne gute Quelle gefunden habe, kauf ich da auch gleich für meine Kumpels ein. Spart Versandkosten." Kannste das Gegenteil beweisen? Erst, wenn er die Rechnung umgeschrieben haben will. Aber das machen die Ar...lö... ja i. d. R. erst nach Ablauf der WR-Frist :evil:

Daher auch
aaha hat geschrieben: 9. Dez 2019 13:49 meine kleine, persönliche "Rache"
denn mehr ist i. d. R. nicht drin ... :cry:
cashew
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Re: "Schein private" Kunden was muss man akzeptieren?

Roemer hat geschrieben:Bei Privatbestellung einfach keine Rechnung erstellen. Wenn später auf Gewerbe eine gewünscht wird schlicht verweigern. Für Gewährleistung reicht Bestellbestätigung oder Lieferschein.
Wenn ich das Gesetz nicht falsch interpretiere, dann MUSST du, egal gewerblich oder privat, eine Rechnung aushändigen.
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Woody-HH
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Re: "Schein private" Kunden was muss man akzeptieren?

Wer als Wiederverkäufer bei mir einkaufen will bekommt Händlerkonditionen, wenn mir sein Gewerbenachweis gefällt. Der Bäckermeister bekommt eben keine Aquarienpumpe auf Händlerkonditionen.
Die Konditionen sind für kleine Händler hinreichend interessant. Wer so einkauft ist gewerblich unterwegs, alle anderen nicht.
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