Widerrufsfrist bei einer Reklamation

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Seller2015
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Widerrufsfrist bei einer Reklamation

Ich bin mir bezüglich der Widerrufsfrist bei einer Reklamation nicht ganz sicher und wollte mal fragen, wir Ihr die Sache seht.

Folgender Sachverhalt. Kunde reklamiert innerhalb der Widerrufsfrist ein Kleidungsstück wegen eines kleinen optischen Mangels (Ein kleines Loch an einer Naht). Er möchte den Vertrag nicht widerrufen, er besteht auf eine umgehende Ersatzlieferung, da er den Artikel für eine Veranstaltung nutzen möchte. Durch eine Expresslieferung erhält der Kunde dann die mangelfreie Ware rechtzeitig vor seinem Termin die und kann diese wie gewünscht nutzen.

Zu welchem Zeitpunkt endet in diesem Fall die Widerrufsfrist? Ist die Widerrufsfrist zum Zeitpunkt der Reklamation und dem Wunsch einer Ersatzlieferung bereits abgelaufen oder beginnt die Widerrufsfrist ab Lieferung des neuen mangelfreien Artikels?

Gruß
Mirko


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aaha
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Re: Widerrufsfrist bei einer Reklamation

Ich würde mal sagen, Verbraucherschutz folgt - an sich - einer gewissen "Logik". So also auch das Widerrufsrecht. Überlege dir einfach, wofür es gedacht ist.
Genau. Und jetzt frag dich mal selbst, ab wann der Käufer den Artikel wirklich auf seine Funktionsweise und Beschaffenheit überprüfen kann. Stell dir vor, es wären ein Paar Skier und sie kämen bei der ersten Lieferung zerbrochen an.
Seller2015
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Re: Widerrufsfrist bei einer Reklamation

Danke für deine Antwort.

"Stell dir vor, es wären ein Paar Skier und sie kämen bei der ersten Lieferung zerbrochen an."
Da ist die Sache natürlich eindeutig und ich stimme dir zu 100 % zu.

Bei dem geschilderten Fall handelt es sich aber "nur" um einen kleinen optischen Fehler.
Daher war mein Gedanke, dass der Käufer den Artikel trotzdem auf seine Funktionsweise und Beschaffenheit prüfen konnte.

Aber vermutlich hast du recht und die Frist beginnt mit dem Erhalt des Ersatzartikels erneut.
al-k-seltzer
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Re: Widerrufsfrist bei einer Reklamation

Seller2015 hat geschrieben: 28. Nov 2019 15:52 Aber vermutlich hast du recht und die Frist beginnt mit dem Erhalt des Ersatzartikels erneut.
Nein.
Es werden Rechte aus der Gewährleistung geltend gemacht.
An der Widerrufsfrist ändert sich nichts.
Die Gewährleistungsfrist beginnt nach Erhalt der Ersatzlieferung erneut.
Roemer
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Re: Widerrufsfrist bei einer Reklamation

Grundsätzlich muß sich ein Kunde entscheiden ob er reklamiert oder widerruft. Beides geht nicht. Wenn er reklamiert kann er - sofern der Händler nachgebessert / ersetzt hat - nicht mehr widerrufen. Das o.g. Kleidungsstück wäre nicht mehr widerrufbar.

Kommt ein Artikel zerstört an wie z.B. gebrochene Ski, dann ist das ein Transportschaden und hat mit dem Widerrufsrecht nix zu tun.
Seller2015
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Re: Widerrufsfrist bei einer Reklamation

Hallo Roemer,

genau das war meine Überlegung. Die Kundin konnte trotz des Mangels die grundlegenden Eigenschaften des Artikels (Passform, und Optik) im Rahmen des Widerrufsrechts prüfen und hätte den Kaufvertrag direkt widerrufen können. Mit der Reklamation und Forderung der Nachbesserungen (Ersatzlieferung Artikel ohne Mängel.) müsste das Widerrufsrecht meiner Meinung nach erloschen sein.

Oder ist mein Gedanke falsch?
al-k-seltzer
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Re: Widerrufsfrist bei einer Reklamation

Seller2015 hat geschrieben: 29. Nov 2019 14:05Mit der Reklamation und Forderung der Nachbesserungen (Ersatzlieferung Artikel ohne Mängel.) müsste das Widerrufsrecht meiner Meinung nach erloschen sein.

Oder ist mein Gedanke falsch?
Erloschen ist es nicht, wenn die genannte Frist (14 Tage, 3,4 Wochen o.Ä.) noch nicht verstrichen ist.
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Eat The Rich
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Re: Widerrufsfrist bei einer Reklamation

al-k-seltzer hat geschrieben: 28. Nov 2019 16:28 Die Gewährleistungsfrist beginnt nach Erhalt der Ersatzlieferung erneut.
Also hat ein Kunde, der nach 1,5 Jahren eine Ersatzlieferung bekommt, wegen eines (berechtigten) Gewährleistungsfalls, auf diesen dann nochmal 2 Jahre Gewährleistung? Gibt es dazu irgendein neues Urteil was ich verpasst habe?
auch 'ne blinde Katze findet mal ne tote Maus!
Roemer
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Re: Widerrufsfrist bei einer Reklamation

al-k-seltzer hat geschrieben: 29. Nov 2019 14:07
Seller2015 hat geschrieben: 29. Nov 2019 14:05Mit der Reklamation und Forderung der Nachbesserungen (Ersatzlieferung Artikel ohne Mängel.) müsste das Widerrufsrecht meiner Meinung nach erloschen sein.

Oder ist mein Gedanke falsch?
Erloschen ist es nicht, wenn die genannte Frist (14 Tage, 3,4 Wochen o.Ä.) noch nicht verstrichen ist.
Die Frist endet mit der Reklamation. Wie gesagt, beides geht nicht.
Roemer
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Re: Widerrufsfrist bei einer Reklamation

Eat The Rich hat geschrieben: 29. Nov 2019 14:27
al-k-seltzer hat geschrieben: 28. Nov 2019 16:28 Die Gewährleistungsfrist beginnt nach Erhalt der Ersatzlieferung erneut.
Also hat ein Kunde, der nach 1,5 Jahren eine Ersatzlieferung bekommt, wegen eines (berechtigten) Gewährleistungsfalls, auf diesen dann nochmal 2 Jahre Gewährleistung? Gibt es dazu irgendein neues Urteil was ich verpasst habe?
Abgesehen davon, daß berechtigte Gewährleistungsfälle nach 1,5 Jahren eher exotisch sind - meistens wird aus Kulanz gehandelt - ist nach 2 Jahren Ende Gelände.
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