Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

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marcibet
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Wie sollte ich das machen? Der Schuldner hat dem Gerichtsvollzieher ja im Rahmen der Vermögensauskunft mitgeteilt keinerlei Konto, Geld, Wertgegenstände oder Einkommen zu besitzen, deswegen ist der Gerichtsvollzieher ja wieder von dannen gezogen anstatt was zu pfänden. Wäre die Vermögensauskunft ehrlich und er wirkloch mittellos dann koennte Ixh es in X Monate einfach erneut probieren ihm den Gerichtsvollzieher zu schicken.

Aber das ist ja hier nicht der Punkt - hier geht es darum dass er wider dem Gesetz scheinbar eine falsche Vermögensauskunft erteilt hat. Ich habe nur noch nicht herausgefunden wie ich dagegen vorgehen kann. Ich werde morgen mal einen Anwalt in Deutschland kontaktieren, jemand einen Tipp?


Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

marcibet hat geschrieben: 24. Sep 2019 17:42 Ich werde morgen mal einen Anwalt in Deutschland kontaktieren, jemand einen Tipp?
Tipp für einen RA nicht, aber Herr Saebel von adebio.de kann dazu sicher was vernünftiges sagen. Ruf den doch mal an. Und dann, wie gesagt, Strafanzeige hätte man schon lange stellen können, kann man immer noch. Das eine hat mit dem anderen ja wenig zu tun, ist aber oft hilfreich.
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lallekalle
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

ich würde 30 EUR bei frag-einen-anwalt.de investieren ...
Roemer
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

marcibet hat geschrieben: 24. Sep 2019 17:42 Wie sollte ich das machen? Der Schuldner hat dem Gerichtsvollzieher ja im Rahmen der Vermögensauskunft mitgeteilt keinerlei Konto ......
Lese mein Posting noch einmal und versuche es zu verstehen.

Gerichtsvollzieher sind übrigens stinkfaule Deppen. Aber den Weg zur Bank finden sie immer !
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DINa3
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

als erstes ist nach dem Inkasso-Büro die Anwaltskanzlei dein neuer Ansprechpartner - mit denen solltest du alles besprechen
(seltsam, daß dies nicht gemacht wurde)
Da jetzt aber der Gerichtsvollzieher schon da war und nichts holen konnte, würde ich alles auf Eis legen
Du hast ja den Titel
Jetzt würde ich Strafanzeige stellen und hoffen
Vermutlich hast du jetzt schon knapp1000 eur gezahlt und jeder neue Gerichtsvollzieher kostet dein Geld - also Strafanzeige als letzte Investition evtl. mit dem Anwalt absprechen
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koshop
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Was soll denn da die Straftat sein? Dass der Mann unentgeltlich im Betrieb seiner Frau arbeitet?
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DINa3
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

er hat die Rechnung nicht gezahlt /Ware erhalten
Insolvenzverschleppung
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koshop
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Insolvenzverschleppung gibts nur bei juristischen Personen.
marcibet
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Re: Frage zu Schuldner der EV / Vermögensauskunft abgegeben hat

Kleines Update: Die Forderung wurde nach der Anzeige wegen falscher EV vollständig beglichen, inkl. sämtlicher Zinsen und spesen (ca der doppelte Betrag der damaligen Forderung).

Fazit für mich: Schreib niemals Geld ab, was dir zusteht.
koshop hat geschrieben: 25. Sep 2019 08:51 Was soll denn da die Straftat sein? Dass der Mann unentgeltlich im Betrieb seiner Frau arbeitet?
Ja, unter anderem.Bei abgegebener EV ändert sich so einiges. Gut das ich auf so manch selbsternannten Schlaumeier hier nicht gehört habe :shock:
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof. :D
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