Gibt es neuerungen bei den AGB´s von Amazon?

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Jams
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Gibt es neuerungen bei den AGB´s von Amazon?

Hallo,

bisher war es immer so, dass wenn Amazon Einheiten bei sich im Lager verloren hat mir ein vom System berechneter Betrag erstattet wurde. Wenn dieser Betrag unter dem Einkaufspreis war, konnte ich die Originalrechnung einreichen und habe dann die Differenz gutgeschrieben bekommen. Anscheinend hat sich da was geändert, anders kann ich mir folgende Konversation nicht erklären:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich gegen die o.g. Erstattung Widerspruch ein.

Begründung:

Mir wurden pro Einheit 0,12 € gutgeschrieben.
Der korrekte EK-Preis beträgt: 1,49 € pro Einheit.

Differenz: 1,37 € pro Einheit.

90 Stück: 123,30 €

Bitte gutschreiben.

Als Beweis erhalten Sie den die Originalrechnung im Anhang.
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Guten Tag,

Grüße von Amazon, ich bin E**** und werde dir heute helfen.

Nach Überprüfung des Rückerstattungsbetrags für die ASIN B00*** haben wir festgestellt, dass die Rückerstattung gemäß unseren Richtlinien erfolgt ist. Wenn wir Ihnen den Wiederbeschaffungswert eines verlorenen oder beschädigten Artikels zahlen, berücksichtigen wir verschiedene Faktoren bei der Ermittlung des Erstattungsbetrags, einschließlich Ihres Umsatzverlaufs, des durchschnittlichen FBA-Verkaufspreises bei Amazon und des Umsatzverlaufs der jeweiligen ASIN.

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Hallo,

wie bereits mitgeteilt habe ich mehr gezahlt und habe Ihnen die Rechnung übermittelt.

Bitte prüfen Sie meinen Fall erneut und schreiben laut den Richtlinien den Differenzbetrag gut.
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Guten Tag,

wir haben Ihren Fall an unsere Spezialisten für diese Art von Fragestellung weitergeleitet.

Sie prüfen die Angelegenheit und werden sich bei Ihnen melden, falls weitere Informationen benötigt werden.

Freundliche Grüße

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Guten Tag,

Grüße von Amazon, ich bin E*** und werde dir heute helfen.

Wir haben die zuvor abgeschlossene Rückerstattung untersucht und festgestellt, dass die Rückerstattung in Übereinstimmung mit unseren Richtlinien erfolgt ist.

Da der Erstattungsbetrag gemäß der "Amazon-Versandrichtlinie" für die Erstattung verlorener oder beschädigter Einheiten und der Amazon Services Business Solutions-Vereinbarung festgelegt wurde, können wir den Erstattungsbetrag nicht ändern.


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Hallo,

bitte teilen Sie mir mit auf welche Richtlinien Sie sich beziehen. Nach meinem Kentnisstand steht in den Richtlinien das Sie bei Einreichung der Orginalrechnung den realen Einkaufspreis begleichen.

Vielen Dank.
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Amazon

Oct 03, 2019 03:58 PM

Guten Tag,

Sie haben uns kontaktiert, weil Sie die an Sie geleistete Erstattung neu bewerten möchten.

Um Ihnen in diesem Fall zu helfen, habe ich die Erstattung überprüft und festgestellt, dass sie gemäß den Richtlinien von Amazon erstattet wurde.

Darüber hinaus wurde es vom System automatisch initiiert und daher können wir keine Änderungen an der Erstattung vornehmen.

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Sehr geehrter Herr Jo***,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte beantworten Sie noch meine Frage, wo genau dies in den Richtlinien festgelegt ist.

Vielen Dank.
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Guten Tag,

Sie haben uns kontaktiert, weil Sie möchten wissen, wo genau dies in den Richtlinien angegeben ist.

In diesem Fall möchte ich Sie darüber informieren, dass dies in unseren internen Richtlinien festgelegt ist, die nicht geteilt werden können.

Gemäß dieser Richtlinie haben Sie keinen Anspruch auf eine Neubewertung der Erstattung.

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Hallo,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Ich denke das unsere Zusammenarbeit die Vertragsbedingungen sind die für beide Seiten öffentlich sind und keine interne Regeln die ich nicht einsehen darf.

Bitte schreiben Sie mir die Fehlmenge gut.

Vielen Dank.
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Guten Tag,

Sie haben uns kontaktiert, weil Sie die an Sie geleistete Erstattung neu bewerten möchten.

Wie ich Ihnen bereits sagte, gibt es einige interne Richtlinien, die wir befolgen sollten und nicht teilen können.

Nach diesen Richtlinien haben Sie keinen Anspruch auf eine Neubewertung der Erstattung, und wir können nicht weiter vorgehen.

Gemäß der Richtlinie können wir keine Änderungen daran vornehmen, wenn die Erstattung vom System vorgenommen wurde.

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Hallo,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte leiten Sie den Fall zur Prüfung an Ihren Vorgesetzten weiter.

Vielen Dank.
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Guten Tag,

Sie haben uns kontaktiert, weil Sie die an Sie geleistete Erstattung neu bewerten möchten.

Wie ich Ihnen bereits sagte, gibt es einige interne Richtlinien, die wir befolgen sollten und nicht teilen können.

Nach diesen Richtlinien haben Sie keinen Anspruch auf eine Neubewertung der Erstattung, und wir können nicht weiter vorgehen.

Gemäß der Richtlinie können wir keine Änderungen daran vornehmen, wenn die Erstattung vom System vorgenommen wurde.
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Sehr geehrter Herr Jo***,

vielen Dank für Ihre Nachricht.

Bitte teilen Sie mir mit warum Sie den Fall nicht an Ihren Vorgesetzten weiterleiten.

Vielen Dank.
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Guten Tag,

Sie haben uns kontaktiert, weil Sie die an Sie geleistete Erstattung neu bewerten möchten.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der gesamte Amazonas einschließlich unserer Führung den gleichen Richtlinien folgt, die wir haben.

Ich verstehe Ihre Enttäuschung, bitte haben Sie jedoch Verständnis dafür, dass wir die Erstattung nicht neu bewerten können.

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Meine Frage: Hatte ich bisher einfach immer nur Glück oder gab es eine Änderung in den AGB´s?


3 Monate gratis Händlerbund
welpe
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Re: Gibt es neuerungen bei den AGB´s von Amazon?

https://sellercentral.amazon.de/gp/help ... G201030350

Wir ziehen bei der Festlegung des Erstattungsbetrags mehrere Faktoren in Betracht, darunter:

Ihre Verkaufshistorie
Den durchschnittlichen Amazon-Verkaufspreis mit Versand durch Amazon
Die Verkaufshistorie der jeweiligen ASIN

Anmerkung: Wir dürfen jeden Artikel, denen wir Ihnen gemäß dieser Richtlinie erstatten, entsorgen oder diesen verkaufen. Daher können solche Artikel, einschließlich verlorener Artikel, die nach der Erstattung wiedergefunden werden, bei den Amazon Warehouse Deals (falls zutreffend) oder auf anderen Vertriebswegen angeboten werden.


Jaja verloren gegangen.

Statt für 1,49 Euro hat Amazon den Artikel jetzt für 0,12 Euro dir "abgekauft".
Tony
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Re: Gibt es neuerungen bei den AGB´s von Amazon?

Zum Thema kann ich nichts beitragen aber solche Konversationen sind doch einfach nur zum weinen. Ich hatte/habe einen ähnlichen Fall mit Google. Im Ergebnis kann man nur hoffen, dass man niemals in die Situation kommt, einmal mit einem solchen Unternehmen irgendwas außer der Reihe "klären" zu müssen :(

Für diese Art von Antworten könnten die auch gleich Schimpansen da hinsetzen, die würden den Job genauso gut machen.
rechnungspapier
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Re: Gibt es neuerungen bei den AGB´s von Amazon?

"Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der gesamte Amazonas einschließlich unserer Führung den gleichen Richtlinien folgt, die wir haben." Gesamte Amazonas? Haben die das wirklich so geschrieben?
https://www.rechnungspapier.de
Rechnungspapier mit integriertem Etikett - spart Zeit für jeden Versender!
Baam
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Re: Gibt es neuerungen bei den AGB´s von Amazon?

Tony hat geschrieben: 6. Okt 2019 15:24 Zum Thema kann ich nichts beitragen aber solche Konversationen sind doch einfach nur zum weinen. Ich hatte/habe einen ähnlichen Fall mit Google. Im Ergebnis kann man nur hoffen, dass man niemals in die Situation kommt, einmal mit einem solchen Unternehmen irgendwas außer der Reihe "klären" zu müssen :(
Geht dann halt nur über Anwälte wenn man mal was ausser der Reihe klären muss und nicht groß genug ist.
cashew
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Re: Gibt es neuerungen bei den AGB´s von Amazon?

Willkür pur. Thema fürs Kartellamt?
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Boo
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Re: Gibt es neuerungen bei den AGB´s von Amazon?

Was willst Du mit Anwälten, wenn du weiter auf Amazon verkaufen willst? Hat keinen Sinn, und natürlich bist Du im Recht.

Das einzige, was du tun kannst, ist den Mailverlauf an das Kartellamt weiter zu leiten. Und dann den Vorgang vergessen.
Jams
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Re: Gibt es neuerungen bei den AGB´s von Amazon?

rechnungspapier hat geschrieben: 6. Okt 2019 16:10 "Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der gesamte Amazonas einschließlich unserer Führung den gleichen Richtlinien folgt, die wir haben." Gesamte Amazonas? Haben die das wirklich so geschrieben?
ja, screenshot liegt vor
Baam
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Re: Gibt es neuerungen bei den AGB´s von Amazon?

Boo hat geschrieben: 6. Okt 2019 16:41 Was willst Du mit Anwälten, wenn du weiter auf Amazon verkaufen willst? Hat keinen Sinn, und natürlich bist Du im Recht.

Das einzige, was du tun kannst, ist den Mailverlauf an das Kartellamt weiter zu leiten. Und dann den Vorgang vergessen.
Aufgrund Ihrer Marktmacht müssen die mit Sperrungen, die auf sowas basieren, sehr sehr vorsichtig sein.
cashew
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Re: Gibt es neuerungen bei den AGB´s von Amazon?

Interessiert die doch nicht. Die wenigsten getrauen sich
welpe
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Re: Gibt es neuerungen bei den AGB´s von Amazon?

cashew hat geschrieben: 6. Okt 2019 16:39 Willkür pur. Thema fürs Kartellamt?
Ich weiß leider nicht wie es beim Kartellamt abläuft... aber das es noch keine Strafe gab ist eine Unverschämtheit.

Bei mir ist jeder A-Z ein Fall fürs Kartellamt.

Dann was mich am meisten aufregt: Die falschen Versandzeitenangaben. Da bevorzugt Amazon die eigene Angebot plus Prime ziemlich sehr.

Dann eig. fast jeder Fall. Es ist doch eine Zumutung für den Händler wenn er über 10 mal das gleiche fragen tut und immer eine Antwort bekommt die nichts mit dem Fall zu tun hat.

Es gibt so viele Themen fürs Kartellamt.
ReginaSF
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Registriert: 1. Jan 2018 10:09

Re: Gibt es neuerungen bei den AGB´s von Amazon?

Schöne Vorlage für einen Mittelalter-Groschenroman mit dem obligatorischen despotischen Lehsherren.

Danke für diesen Thread. Immer wenn ich anfange drüber nachzudenken, doch mal was über Amazon zu verkaufen, kommt so eine Story daher und hält mich dann davon ab.
cashew
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Re: Gibt es neuerungen bei den AGB´s von Amazon?

Geht mir auch so
jordan-jojel
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Re: Gibt es neuerungen bei den AGB´s von Amazon?

welpe hat geschrieben: 6. Okt 2019 14:25 https://sellercentral.amazon.de/gp/help ... G201030350

Wir ziehen bei der Festlegung des Erstattungsbetrags mehrere Faktoren in Betracht, darunter:

Ihre Verkaufshistorie
Den durchschnittlichen Amazon-Verkaufspreis mit Versand durch Amazon
Die Verkaufshistorie der jeweiligen ASIN

Anmerkung: Wir dürfen jeden Artikel, denen wir Ihnen gemäß dieser Richtlinie erstatten, entsorgen oder diesen verkaufen. Daher können solche Artikel, einschließlich verlorener Artikel, die nach der Erstattung wiedergefunden werden, bei den Amazon Warehouse Deals (falls zutreffend) oder auf anderen Vertriebswegen angeboten werden.


Jaja verloren gegangen.

Statt für 1,49 Euro hat Amazon den Artikel jetzt für 0,12 Euro dir "abgekauft".
Ich komme nochmal auf das Thema Erstattungen zurück. Habe aktuell den Fall, dass Amazon 2 FBA Anlieferungen mit 0 Erhaltenen Artikeln geschlossen hat. Nachdem ich eine Überprüfung angefordert habe, wurde mir jetzt eine Erstattung für "Verloren bei Anlieferung" gesendet.

Bei der Ware handelt es sich um Produkte die ich selber herstelle und neu bei Amazon liste. Es gibt also noch keine durchschnittlichen Amazon-Verkaufspreise.
Mal davon abgesehen, dass es verwunderlich ist, wenn alle Artikel aus einem Karton fehlen, ist die Erstattung sehr komisch.

Ich habe einen Artikel der in 3 Varianten angeboten wird:
Nur der Adapter. VK 14,99 Euro Amazon erstattet mir 8,74 Euro
Adapter + Zubehör VK 19,99 Amazon erstattet mir 8,40 Euro
Adapter + 2x Zubehör VK 23,99 Amazon erstattet mir 8,40 Euro

Durch diese Richtline kann Amazon sehr einfach und günstig Ware einkaufen.
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daytrader
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Re: Gibt es neuerungen bei den AGB´s von Amazon?

Diese Kommunikation ist wirklich zum heulen. Hätten Sie dir mit einem Kuchenrezept geantwortet hättest du wenigstens noch einen Nutzen davon. Ich kenne das nur zu gut. Jedesmal sage ich mir "Das Problem hättest du auch deinen Blumentopf vortragen können". Jedesmal frage ich mich, ob die Leute gezielt geschult worden sind, so nichtssagend und am Thema vorbei zu antworten oder haben sie die direkt vom Reisfeld ins Callcenter gezerrt? Leider dringt die Art und Weise wie man mit Verkäufern umgeht kaum nach außen. Da gibt es schlicht keine Lobby für.
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