DSGVO Verstöße - 195407.-€ Bußgeld für Delivery Hero

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fossi
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DSGVO Verstöße - 195407.-€ Bußgeld für Delivery Hero

Autsch, jetzt hat es ein Unternehmen so richtig getroffen!

Die Firma Delivery Hero (Marken: Lieferheld, Pizza.de, foodora) hat sich nicht sonderlich gut um die DSGVO gekümmert. Resultat: 200000€ Bußgelder...
Delivery.jpg
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Berliner Datenschutzbeauftragte verhängt empfindliche Bußgelder

Im August 2019 hat die Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Bußgelder in Höhe von insgesamt 195.407 Euro inkl. Gebühren gegen die Delivery Hero Germany GmbH erlassen. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

Mit den Geldbußen ahndete die Berliner Datenschutzbeauftragte diverse datenschutzrechtliche Einzelverstöße des Unternehmens. Die Mehrzahl der Fälle betraf die Nichtachtung der Betroffenenrechte, wie das Recht auf Auskunft über die Verarbeitung der eigenen Daten, das Recht auf Löschung der Daten sowie das Recht auf Widerspruch.

Nach den Feststellungen der Berliner Datenschutzbeauftragten hatte die Delivery Hero Germany GmbH in zehn Fällen Konten ehemaliger Kundinnen und Kunden nicht gelöscht, obwohl die Betroffenen jahrelang – in einem Fall sogar seit dem Jahr 2008 – nicht mehr auf der Lieferdienst-Plattform des Unternehmens aktiv gewesen waren. Acht ehemalige Kunden hatten sich darüber hinaus über unerwünschte Werbe-E-Mails des Unternehmens beschwert.

Ein Geschädigter, der der Nutzung seiner Daten für Werbezwecke ausdrücklich widersprochen hatte, erhielt dennoch weitere 15 Werbe-E-Mails von dem Lieferdienst. In weiteren fünf Fällen erteilte das Unternehmen gegenüber den beschwerdeführenden Personen die geforderten Selbstauskünfte nicht oder erst, nachdem die Berliner Datenschutzbeauftragte eingeschritten war.

Die Betroffenenrechte der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) bilden ein wichtiges Instrumentarium für jeden einzelnen Menschen bei der Durchsetzung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung. Dem europäischen Gesetzgeber war es bei der Verabschiedung der Datenschutz-Grundverordnung ein wichtiges Anliegen, die Betroffenenrechte der Bürgerinnen und Bürger zu stärken. Jedes Unternehmen, das personenbezogene Daten verarbeitet, muss daher technisch-organisatorisch in der Lage sein,entsprechende Anträge der Betroffenen unverzüglich zu erfüllen.

Die Delivery Hero Germany GmbH hatte gegenüber der Aufsichtsbehörde einige der Verstöße mit technischen Fehlern bzw. Mitarbeiterversehen erklärt. Aufgrund der hohen Anzahl an wiederholten Verstößen war jedoch von grundsätzlichen, strukturellen Organisationsproblemen auszugehen. Trotz vielfacher Hinweise der Aufsichtsbehörde waren über einen langen Zeitraum keine ausreichenden Maßnahmen umgesetzt worden, die die
pflichtgemäße Erfüllung der Rechte der Betroffenen sicherstellen konnten.

Die Geldbußen ergingen in zwei Bescheiden, da ein Teil der Verstöße noch nach dem vor Wirksamwerden der DS-GVO geltenden Datenschutzrecht zu beurteilen war. Maßgeblich für die Frage, ob ein Verstoß nach alter oder neuer Rechtslage zu bewerten ist, ist der Tatzeitpunkt.
Bei der Entscheidung über die Verhängung einer Geldbuße und über deren Betrag hat die Berliner Datenschutzbeauftragte in jedem Einzelfall Ermessenskriterien wie die in Art. 83 Abs. 2 DS-GVO genannten geprüft. Insbesondere flossen in die Bewertung die konkreten Umstände zu Art, Schwere und Dauer des jeweiligen Verstoßes ein. Ferner wurden auch die Folgen des jeweiligen Verstoßes und die Maßnahmen, die von den Verantwortlichen ergriffen worden sind, um die Folgen des Verstoßes abzuwenden oder abzumildern, berücksichtigt.

Zum 1. April 2019 wurden die Delivery Hero-Marken Lieferheld, Pizza.de und foodora vom niederländischen Konzern Takeway.com übernommen. Die dem Verfahren zugrundeliegenden Verstöße wurden allesamt vor dieser Übernahme begangen. Der neue Eigner hat die Bußgeldbescheide akzeptiert und keine Rechtsmittel eingelegt. Gegenüber der Aufsichtsbehörde erklärte Takeaway, größten Wert auf die Einhaltung des Datenschutzrechts zu legen. Das Verfahren sei zum Anlass genommen worden, die Prozesse noch einmal gründlich zu überprüfen.
Quelle / Pressemitteilung: https://www.datenschutz-berlin.de/filea ... gelder.pdf


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bcksbx
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Re: DSGVO Verstöße - 195407.-€ Bußgeld für Delivery Hero

Am Rande: seit der Übernahme bestelle ich darüber nichts mehr, weil Takeway es nicht schafft oder sich weigert, die "Wie zufrieden warst Du mit Deiner letzten Bestellung?" Mails abzustellen.
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fossi
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Re: DSGVO Verstöße - 195407.-€ Bußgeld für Delivery Hero

Hier kommt man erst garnicht in die Versuchung Essen über eine App zu bestellen.
Wir haben in unserer Kreisstadt einen einzigen Pizza-Lieferdienst und der akzeptiert nur telefonische Bestellungen. :-D
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roman
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Re: DSGVO Verstöße - 195407.-€ Bußgeld für Delivery Hero

Ich würde aber auch nicht auf die Idee kommen wegen einer Essensbestellung noch zusätzlich einen Vermittler mittendrin reinzusetzen (zugegeben, bei uns in der Gegend stehen Essenslieferer nicht wirklich Schlange, die kann man mit einer gutbestückten Hand abzählen).

Aber den Vorteil einer solchen App eines Drittanbieters habe ich für solche Fälle noch nicht wirklich verstanden?!
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Re: DSGVO Verstöße - 195407.-€ Bußgeld für Delivery Hero

In Städten wie Berlin funktionieren die Apps.
Kurzer Blick aufs Handy, zwischen den Angeboten wühlen, das gewünschte Happa bestellen, fertig - ohne großartig vorher im Netz zu suchen.

Vorteil für die Anbieter / Lieferanten: neue oder recht unbekannte und versteckte Lieferdienste sind dort sofort präsent.
Nachteil: es kostet Provision, aber altbekanntes Marketing mit Zeitungsanzeige und Flyer verteilen gibt es auch nicht umsonst.

Hier auf dem Land macht es unser Pizzabäcker richtig und nimmt nicht teil.
"Man kennt ihn schon", ansonsten gibt es eh keine Alternativen und dann halten sich die Leute freiwillig einen Flyer mit der Menükarte zuhause.
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Re: DSGVO Verstöße - 195407.-€ Bußgeld für Delivery Hero

Ich hab hier einmal versucht was zu bestellen. Es ging nur über die Vermittler. Hier im Umkreis hatte keiner ein eigenes Programm, zumindest habe ich im Netz nichts gefunden. Es kam dann mit der Lieferung auch nichts mit, eigener Flyer oder sonstwas.
bcksbx
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Re: DSGVO Verstöße - 195407.-€ Bußgeld für Delivery Hero

Es gibt ja auch noch den anderen Weg. Du hast ein Restaurant, aber keinen Lieferservice. Dann kann der Dienstleister das für Dich übernehmen (je nach Ballungsgebiet). Damit vergrößerst Du Deinen Kundenkreis, ohne Personal aufzustocken.
Ein anderer Grund ist, dass es manchmal bequemer ist die Sachen per Klick auszuwählen, statt dem Menschen am Telefon, der nur unzureichend deutsch spricht zu erklären, dass Du keine Artischocken auf Deine Pizza Nr. 17 möchtest.
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Re: DSGVO Verstöße - 195407.-€ Bußgeld für Delivery Hero

roman hat geschrieben: 23. Sep 2019 14:27 Ich würde aber auch nicht auf die Idee kommen wegen einer Essensbestellung noch zusätzlich einen Vermittler mittendrin reinzusetzen (zugegeben, bei uns in der Gegend stehen Essenslieferer nicht wirklich Schlange, die kann man mit einer gutbestückten Hand abzählen).

Aber den Vorteil einer solchen App eines Drittanbieters habe ich für solche Fälle noch nicht wirklich verstanden?!
Verstehe ich auch nicht, ich rufe die Italiener meines Vertrauens an und bestelle - und freue mich das er nicht noch für irgendwas Provision zahlen muss. Die meisten klicken das aber lieber in ner App zusammen.

Anrufen? (-o Neee, da geht ja am ende noch ein richtiger Mensch ans Telefon :cry: :twisted:
roman
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Re: DSGVO Verstöße - 195407.-€ Bußgeld für Delivery Hero

Danke für die Info und sorry wegen OT.
Also gibt's scheinbar keinen für mich nennenswerten Vorteil den ich zuvor übersehen hätte.
Ist also scheinbar ein bisl Stadt/Land-Gefälle.
mwp
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Re: DSGVO Verstöße - 195407.-€ Bußgeld für Delivery Hero

roman hat geschrieben: 23. Sep 2019 16:29 Also gibt's scheinbar keinen für mich nennenswerten Vorteil den ich zuvor übersehen hätte.
Bei uns (Land) wollen alle Lieferdienste Bargeld. Da sehe ich schon ein Vorteil in der App, das ist bequemer und man hat es immer passend. Und bei unserem Thai würde ich auch lieber per App als per Telefon bestellen. Verständigungsprobleme wurden schon genannt, zudem geht der auch mal eine Stunde nicht ans Telefon, wenn im Lokal was los ist.
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H.Bothur
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Re: DSGVO Verstöße - 195407.-€ Bußgeld für Delivery Hero

mwp hat geschrieben: 23. Sep 2019 16:40 Und bei unserem Thai würde ich auch lieber per App als per Telefon bestellen. Verständigungsprobleme wurden schon genannt, zudem geht der auch mal eine Stunde nicht ans Telefon, wenn im Lokal was los ist.
Dann wird er aber auch eine Stunde lang nicht seine Mails kontrollieren - gewinnst Du also nix :-D

Hans
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Re: DSGVO Verstöße - 195407.-€ Bußgeld für Delivery Hero

Im Prinzip sind Lieferdienste wie Amazon.
Man kümmert sich um die Technik, Werbung und die Zahlung, dafür bezahlt das Lokal 10% Provision.
mwp
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Re: DSGVO Verstöße - 195407.-€ Bußgeld für Delivery Hero

H.Bothur hat geschrieben: 23. Sep 2019 17:23
mwp hat geschrieben: 23. Sep 2019 16:40 Und bei unserem Thai würde ich auch lieber per App als per Telefon bestellen. Verständigungsprobleme wurden schon genannt, zudem geht der auch mal eine Stunde nicht ans Telefon, wenn im Lokal was los ist.
Dann wird er aber auch eine Stunde lang nicht seine Mails kontrollieren - gewinnst Du also nix :-D
Der tippt immer auf sein Handy rum, egal wie viel los ist. Egal. Ich kenne natürlich nicht die genauen Abläufe in der Gastronomie, aber ich stelle mir das eigentlich so vor, dass der Auftrag von der App/Portal direkt in die Küche geht. Die Kellner tippen ja auch nur noch alles ins Smartphone ein und laufen nicht mehr mit Zettel in die Küche.
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Re: DSGVO Verstöße - 195407.-€ Bußgeld für Delivery Hero

Lieferando hat im Lokal einen eigenen Bondrucker mit Scanner.
Dort kommt der Auftrag automatisch rausgetackert mit einen Signalton. Über eine Taste muss der Auftrag quittiert werden. Außerdem beim Verlassen des Essen ins Auto wird der Bon gescannt und der Kunde kann im Internet alles verfolgen.

Im Prinzip wie Amazon.
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Re: DSGVO Verstöße - 195407.-€ Bußgeld für Delivery Hero

H.Bothur hat geschrieben: 23. Sep 2019 17:23
mwp hat geschrieben: 23. Sep 2019 16:40 Und bei unserem Thai würde ich auch lieber per App als per Telefon bestellen. Verständigungsprobleme wurden schon genannt, zudem geht der auch mal eine Stunde nicht ans Telefon, wenn im Lokal was los ist.
Dann wird er aber auch eine Stunde lang nicht seine Mails kontrollieren - gewinnst Du also nix :-D

Hans
Ganz im Gegenteil, beim Anruf würde man erfahren das es grad eher lange dauert. Ist aber natürlich pauschal quatsch, kommt auf den einzelnen Laden an.
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Nico-2012
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Re: DSGVO Verstöße - 195407.-€ Bußgeld für Delivery Hero

Ohje Sonntag gab es auch mal wieder nen Döner, nix App nix Anruf, bin mit meinem bösen Diesel 3Km hingefahren, habe dann bestellt, mit bösem Bargeld bezahlt und das Essen wurde dann in böser Alufolie eingepackt und dann kam da sogar noch eine böse Plastiktüte drum und ich bin wieder 3Km nach Hause gefahren.... Und ich muss sagen, ja ich fühle mich tatsächlich einwenig schlecht, es tut mir wirklich leid, sehr leid, dass dieser Beitrag Offtopic war.
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