Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

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Wolkenspiel
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Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

Ich gehe davon aus, dass es viele Händler hier gibt, die Kosmetik anbieten. Zum einen sind das Händler, die selbst herstellen oder herstellen lassen, die sich auch mit den gesetzlichen Vorgaben beschäftigen und Bescheid wissen. Zum anderen gibt es aber auch Händler, die ein völlig anderes Sortiment haben und ab und zu lustige Kosmetik angeboten bekommen. Und hier fängt das Problem an. Denn Händler, die sich mit dem Thema nicht auseinander setzen, sitzen schnell bis zum Hals in der ...
Als Beispiel führe ich hier den aktuellen Rückruf eines Duschgels für Kinder (!) bei Rossmann an. Im Produkt wurden Keime gefunden, die zum Tode führen können.

Die Herstellung von Kosmetika unterliegt in Europa strengen Regeln, die in der europäischen Kosmetikverordnung (KVO) definiert sind. Auch als Händler und Wiederverkäufer ist man diesen Gesetzen unterlegen. Es reicht nicht aus, auf den Hersteller zu verweisen. In einem solchen Fall ereilt den Hersteller natürlich eine Strafe, den Händler aber auch. Denn er hat sich darum zu kümmern, dass die Produkte, die er anbietet, den gesetzlichen Vorgaben entsprechen.
Wenn Ihr also Kosmetik anbietet, müsst Ihr dafür Sorge tragen, dass es sich um Produkte handelt, die in Verkehr gebracht werden dürfen. Wenn das nicht der Fall ist und das Amt für Lebensmittelüberwachung Eurer Versandlager besucht, wird es schwierig. Die Ämter durchsuchen die Webseitenangebote und erhalten von den Gewerbeämtern Nachricht, was verkauft wird. Außerdem reicht ein Hinweis eines Kunden aus, und das Amt setzt sich zu Euch in Bewegung. Wenn Ihr bis jetzt keinen Besuch hattet, heißt das nicht, dass nie jemand kommt. Gerade nach solchen Fällen wie jetzt bei Rossmann schwärmen die Prüfer vermehrt aus.
Die Herrschaften werden dann Proben von diesen Produkten ziehen. Diese werden im Labor untersucht:
- daraufhin, ob sie mikrobiologisch belastet sind.
- daraufhin, ob sie in Brüssel im CPNP notifiziert sind
- daraufhin, ob auch die Menge drin ist, die ausgewiesen wird
- daraufhin, ob die Deklaration den gesetzlichen Vorgaben entspricht, dazu gehört: Angabe der Chargennummer, Angabe des korrekten Volumens, Herstellerangaben, Mindesthaltbarkeitsangabe, korrekte Angabe der Inhaltsstoffe in INCI-Sprache usw.

Ist dies nicht der Fall, erhaltet Ihr erneut Besuch vom Amt. Euch wird dann zunächst einmal eine Rechnung für die Laboruntersuchungen übergeben. Aber das ist das kleinste Problem. Desweiteren werden alle übrigen Produkte im kosmetischen Bereich, die Ihr anbietet, beprobt. Außerdem erhaltet Ihr eine Anzeige wegen Nichtbeachtung der gesetzlichen Vorgaben. Und - je nachdem, wie schwer der Fall ist oder wie oft das bei euch passiert - werdet Ihr einen Schufaeintrag wegen Betrugs kassieren.
Und nochmal: dabei ist es egal, ob Ihr der Hersteller seid oder nicht. Es ist auch egal, ob das Produkt in Deutschland oder in USA hergestellt wurde. Wobei der direkte Import aus einem Nicht-EU-Land natürlich bedeutet, dass Ihr als Hersteller behandelt werdet. In diesem Falle müsst Ihr als Importeur in Brüssel registriert sein.

Ich hoffe, das bringt etwas Licht ins Dunkle und ermuntert den einen oder anderen, darüber nachzudenken, ob es wirklich Sinn macht, billige Seife aus China (die Seife dient hier nur als Beispiel) mit eigenen Labeln zu versehen und dem Verbraucher anzubieten.


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Roemer
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

Mir ist nicht bekannt, daß Strafgerichte oder Behörden der Schufa irgendetwas melden. Die sind nicht Mitglied in dem Verein. Es geht dort um Bonität.
regalboy
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

Roemer hat geschrieben: 19. Sep 2019 14:16 Mir ist nicht bekannt, daß Strafgerichte oder Behörden der Schufa irgendetwas melden. Die sind nicht Mitglied in dem Verein. Es geht dort um Bonität.
Ist mir auch neu und schwer zu glauben.
roman
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

... und wer ganz schlimm ist, zu dem kommt dann sogar das Christkind nicht mehr!

Weißt was ich mir als erstes dachte als ich Deinen Text laß?

"Hey, die ratet so krampfhaft davon ab in ihrer Branche aktiv zu werden (=ein Konkurrent zu werden), dass man sich diese Branche eigentlich mal genauer ansehen sollte ob das nicht ein gutes Betätigungsfeld wäre."

PS: Falls Du kein "sie" bist sondern ein "er", bitte verzeihe die falsche Anrede ;-)
PPS: Mir ist die Kosmetikbranche sowas von egal. Wollte Dir aber die mögliche Außenwirkung so eines "Panik"-Postings mitteilen
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Wolkenspiel
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

Die Auskunft, dass Einträge bei der Schufa erfolgen, kommt direkt von meinem Amt. Von daher gehe ich davon aus, dass das auch der Wirklichkeit entspricht.

@roman
Es bleibt Dir überlassen, zu glauben, was Du willst. Wenn Dir die Kosmetikbranche egal ist, dann verstehe ich Deine Aufregung nicht. Ich rate niemandem davon ab, aktiv zu werden, du bist ja lustig. :lol: Weißt Du, wieviele Mitbewerber ich habe und wie egal mir diese sind?
Dieses Posting entstand allein aus der Idee, eine wichtige Info an Händler zu geben, die sich nicht mit der Materie auskennen. Ich denke, das ist u.a. Sinn eines Forums und solch eine Info stellt durchaus einen Mehrwert für das Forum dar, oder meinst Du nicht? Wenn Du da Neid und Mißgunst hineininterpretierst, ist das dein Problem. Das tut mir dann wirklich leid.
fuzzy
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

Da haben die Herrschaften vom Amt, vielleicht eher in den unteren Dienstgraden angesiedelt, einfach mal was dahergeredet, weil "Schufa-Eintrag" für den 08/15-Dumpfi schön bedrohlich klingt. Diese Auskunft schriftlich und offiziell wäre ein Riesenskandal, die Schufa ist kein privates Bundeszentralregister.
regalboy
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

roman hat geschrieben: 19. Sep 2019 16:09 ... und wer ganz schlimm ist, zu dem kommt dann sogar das Christkind nicht mehr!

Weißt was ich mir als erstes dachte als ich Deinen Text laß?

"Hey, die ratet so krampfhaft davon ab in ihrer Branche aktiv zu werden (=ein Konkurrent zu werden), dass man sich diese Branche eigentlich mal genauer ansehen sollte ob das nicht ein gutes Betätigungsfeld wäre."

PS: Falls Du kein "sie" bist sondern ein "er", bitte verzeihe die falsche Anrede ;-)
PPS: Mir ist die Kosmetikbranche sowas von egal. Wollte Dir aber die mögliche Außenwirkung so eines "Panik"-Postings mitteilen
Da tust du Anne unrecht, sie braucht die "kleinen Krauter" nicht zu fürchten.
roman
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

@regalboy
Ich will niemanden unrecht tun, ich habe aber gesagt wie ich es auffasste.
Speziell wie ich das mit dem Schufa-Eintrag gelesen habe, wirkte das ganze etwas seltsam.
Schufa-Eintrag ist ja so ein Druckmittel für die RTL-Klientel. Aber nicht für Verfehlungen gegenüber einem Amt.
Roemer
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

Es ist ja nu wirklich nichts Neues.
Wer etwas aus einem Drittland importiert und damit Inverkehrbringt, haftet für alles - also wirklich für ALLES !
Er darf später natürlich gerne den Lieferanten im Drittland verklagen :-)
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fossi
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

@roemer: Wer haftet denn bei den ganzen chinesischen Kosmetik- & Beauty-Testartikeln in meinen Fakebewerter-Listen? Da kommt gerade ein ganzes Sortiment rein, schön als Prime-Artikel und einer rechtlich kaum greifbaren Shenzhen-Adresse...
---
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

Roemer hat geschrieben: 19. Sep 2019 18:07 Es ist ja nu wirklich nichts Neues.
Wer etwas aus einem Drittland importiert und damit Inverkehrbringt, haftet für alles - also wirklich für ALLES !
Er darf später natürlich gerne den Lieferanten im Drittland verklagen :-)
Wobei eben auch innerhalb der Händler Sorge zu tragen hat - und angreifbar ist. Natürlich kann er den inländischen Hersteller/Lieferanten einfacher in Regress nehmen, als im Drittland. Bei einfachen Artikeln ist das sicherlich irgendwie "unter der Hand" regelbar, bei Gesundheitsschäden möchte ich nicht involviert sein. Es ist toll davor zu warnen, oder Klarheit zu schaffen, weil man sich manchmal glaube ich, selbst wenn man länger involviert ist, unglaublich auf die Nase legen kann.

Die Schufa-Geschichte ist mir auch völlig neu - Beim Lesen des Eingangsposts kann ich Romans Gedankengang schon nachvollziehen. Das ist ja auch nichts Schlimmes.
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

fossi hat geschrieben: 19. Sep 2019 21:59 @roemer: Wer haftet denn bei den ganzen chinesischen Kosmetik- & Beauty-Testartikeln in meinen Fakebewerter-Listen? Da kommt gerade ein ganzes Sortiment rein, schön als Prime-Artikel und einer rechtlich kaum greifbaren Shenzhen-Adresse...
Bei meinem laienhaften Rechtsverständnis käme man vielleicht über die Störerhaftung an Dienstleister heran, die die Ware selbst lagern, also physisch vor Ort haben. D.h. der Dienstleister müsste zumindest sicherstellen, dass er eine haftbare Adresse innerhalb des Rechtsraumes hat.

Das hätte wahrscheinlich zur Folge, dass es vermehrt wieder Spam gibt, "Verdiene Geld ganz einfach von Zuhause" (Wir brauchen nur Deine Adresse und Unterschrift).

Bei Dingen, die direkt aus dem Drittland über Vermittlung im Inland an Endverbraucher im Inland gesendet werden - müsste der Vermittler sicherstellen, dass alle Regularien eingehalten werden. Da er das sehr wahrscheinlich nicht kann, wäre es der Stop aller "freien" Drittländer-Sendungen. Ob das so wünschenswert wäre mag ich mal nicht beurteilen (nicht dass noch jemand nen Meltdown erleidet).

Das Problem wird vereinfacht sein: Es ist schwer nachweisbar, dass man wegen der und der Creme verstorben ist, sofern das nicht unter Zeugen sofort geschieht.

Edit: Die Frage ging ja an Roemer. Sorry für´s Reinplatzen. Wie unhöflich von mir.
regalboy
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

Roemer hat geschrieben: 19. Sep 2019 18:07 Es ist ja nu wirklich nichts Neues.
Wer etwas aus einem Drittland importiert und damit Inverkehrbringt, haftet für alles - also wirklich für ALLES !
Er darf später natürlich gerne den Lieferanten im Drittland verklagen :-)
Bei Kosmetika kommen halt noch deutlich mehr Überachungs- Prüf- und Registrier- + Etikettierpflichten als bei einer handelsüblichen Schraube hinzu.
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Wolkenspiel
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

Richtig. Es geht hier nicht nur um Lieferungen aus einem Drittland. Es ist egal, woher die Produkte kommen, wenn sie von einem Hersteller oder von einem Distributor in Deutschland kommen, der als Importeur gilt, ist der Händler trotzdem dran. Der Importeur erhält natürlich auch sowieso Nachricht über die Probenentnahme und auch im Nachgang eine Strafe. Aber der Händler, der das Zeug verkauft, ebenso.
Ich weiß, dass das niemand glauben möchte, der das noch nie erlebt hat und mich dann gern mit google Ergebnissen von irgendwelchen IHKs zupflastert, aber es ist Fakt.
Und wenn das hier jemand als Drohgebärde auffasst, um sich Konkurrenz vom Leib zu halten, dann ist das doch in Ordnung. Dann soll er doch ins offene Messer laufen, mir ist das völlig wurscht. Ihr dürft alle wild durch die Gegend Kosmetik verkaufen. Alles gut.
Es gibt aber bestimmt auch Menschen hier, die das als wertvolle Info betrachten und sich Gedanken machen, was sie so im Lager stehen haben. Und eine einfache Nachfrage beim Lieferanten oder Hersteller kostet ja nichts.
Roemer
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

fossi hat geschrieben: 19. Sep 2019 21:59 @roemer: Wer haftet denn bei den ganzen chinesischen Kosmetik- & Beauty-Testartikeln in meinen Fakebewerter-Listen? Da kommt gerade ein ganzes Sortiment rein, schön als Prime-Artikel und einer rechtlich kaum greifbaren Shenzhen-Adresse...
Wenn das Zeug aus China in ein Amazon-Lager geht und von dort an den deutschen Endkunden ist Amazon m.E. der Inverkehrbringer. Auch wenn die es vermutlich anders sehen ;-)
Allerdings weiß ich als Amazon-Laie nicht, ob Amazon das nicht einfach abstreiten kann. Schließlich weiß der Endkunde ja nicht, daß der Artikel vom Amazon-Lager in D (oder EU) kommt und nicht direkt aus China.

Ergänzung:
Amazon sieht sich selber ja bei solchen Dingen (Fullfillment) als reiner Logistiker wie DHL oder UPS. Und so werden sie versuchen aus der Nummer rauszukommen.
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

Mein Stand ist der, dass sich Amazon lediglich als Vermittler und frei von Haftung sieht.
Ich denke allerdings auch, dass es so einfach nicht ist, weil Amazon in den eigenen Lagern lagert und versendet.

Aber selbst wenn z.B. der abgebrannte Scooter kürzlich wirklich schadhaft war und über Amazon ging, muss das erstmal nachgewiesen werden um dann die Rechtsprechung als treibende Kraft auszugestalten. Bislang hatte wohl keiner Interesse oder finanzielle Puste dafür.
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Wolkenspiel
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

Das ist in der Tat eine gute Frage. Ich stelle mir gerade vor, wie die Prüfer ins Amazonlager fahren, auf einen Stapler gesetzt werden und ganz oben eine Chinacreme rausfischen.
Wahrscheinlich utopisch. Amazon wird mal wieder davon kommen. Wie die meisten anderen Händler ja auch (denen ich noch nichtmal böse Absicht unterstelle, sondern lediglich Unkenntnis der Rechtslage. Aber das schützt halt vor Strafe nicht). Der Dumme ist der Verbraucher. Hier fackelt dann zwar kein Haus ab, aber Allergiker haben große Probleme und Kinder werden mit giftigen Kosmetika beschmiert.
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

Natürlich ist Amazon bei Angeboten von Marketplace-Händlern nicht der Inverkehrbringer.

Allerdings schlagen regelmäßig Zoll und Gewerbeämter in den Amazon-Warenlägern auf um Warenproben zu nehmen oder den Verkauf von Bestand zu untersagen. Amazon sperrt auch sofort EU-weit den Verkauf von Produkten, die von den Behörden beanstandet werden, selbst wenn das Verkaufsverbot (z.B. aufgrund lokaler Bestimmungen) nur für ein EU-Land gilt.

Aber auch hier gilt halt, wer sich nicht die Mühe macht den Prozess in Gang zu setzen ("kümmert ja eh niemanden"), der braucht sich auch nicht über Amazon zu beschweren. Ja, es ist zeitaufwändig das Problem zu dokumentieren und eventuell auch teuer, wenn man das über einen Anwalt macht. Wobei der Anwalt bei einer Mitteilung an die Behörden nicht notwendig ist, aber wenn man ein nicht verkehrsfähiges Produkt bei Amazon schnell gelöscht haben will, dann bleibt nur der direkte Weg an Amazon und die nehmen nur Hinweise von Anwälten an, weil sonst jeder Händler von missliebigen Konkurrenzprodukten erst mal behaupten würde, dass die nicht verkehrsfähig wären.
mwp
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

Nur mal so als Anmerkung: Alles hier beschriebene trifft zum Beispiel auch auf den Bereich Nahrung / Nahrungsergänzung zu. Was da alles an nicht verkehrsfähigen Produkten verkauft wird, ... naja, ab und zu kam mal was in den Medien, wenn sich welche vergiftet haben oder so, aber getan hat sich da seit Jahren nichts, außer: die Lebensmittelüberwachung prüft Deutsche Händler noch strenger, vor allem Onlinehändler (vielleicht ist das auch nur subjektive Wahrnehmung), legt Beschränkungen, Verbote, etc. auf. Gegen Ware die über Amazon, Ebay, Co. von Chinesen/UK-Chinesen verkauft werden, die teilweise nicht mal deutsche Etiketten drauf haben (und falls doch, dann gleich noch mit ganz tollen Heilversprechen), machen sie gar nichts.

Ist also nicht nur im Kosmetik bereich so und vermutlich betrifft das noch eine ganze Reihe anderer Branchen.
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RA Peter Kraus
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Re: Wichtige Hinweise für Anbieter von Kosmetik

Die Warnung von Wolkenspiel, wonach Kosmetika in rechtlicher Hinsicht besonders viele Risiken bergen, ist prinzipiell richtig; SCHUFA hin oder her. Kosmetika sind auch eine der Produktgruppen, wo zusätzlich Abmahnungen drohen, weil die recht anspruchsvollen Kennzeichnungspflichten oft nicht eingehalten werden (wie von Wolkenspiel auch angesprochen):
https://www.markenanwalt.net/internetre ... erordnung/
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