Kündigung ohne Arbeitsamtssperre

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Steff
Beiträge: 514
Registriert: 27. Jul 2015 12:03

Kündigung ohne Arbeitsamtssperre

Hallo zusammen,

ich muß leider einem Mitarbeiter kündigen. Der taucht einfach nicht mehr auf, kommentarlos, ist nicht zu erreichen. Ist noch in der Probezeit.

Ich möchte ihm gern "betriebsbedingt" kündigen, damit er nicht vom Amt gesperrt wird ... und auch fristlos - aber das geht wohl nicht, oder?

Der Herr steckt in einer persönlichen Krise, die ich ungerne durch die Sperre noch verschlimmern würde. Andererseits ist er schon 30 Stunden in den Miesen, und ich möchte ihm ungern noch weiter Lohn zahlen, da er so oder so nicht mehr auftauchen wird in der nächsten Zeit.

Kann man die Kündigung irgendwie so drehen, daß uns beiden da "geholfen" ist (soweit man unter den Umständen davon sprechen kann)?

Viele Grüße,
Steff


3 Monate gratis Händlerbund
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H.Bothur
Beiträge: 541
Registriert: 13. Nov 2018 17:16
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Firmenname: Hermann Jürgensen GmbH

Re: Kündigung ohne Arbeitsamtssperre

Wenn er in der Probezeit ist kannst Du ohne Begründung kündigen. Und da es keine Begründung gibt dürfte er auch keine Sperre bekommen.

Schreibe nur „hiermit kündigen wir Ihnen innerhalb der Probezeit fristgerecht zum xxx“. Alles andere nur in Rücksprache mit deinem Anwalt.

Hans
ReginaSF
Beiträge: 917
Registriert: 1. Jan 2018 10:09

Re: Kündigung ohne Arbeitsamtssperre

Ein paar Aspekte:

- Keinen Roman in die Kündigung schreiben, kurz und knapp, wie von Hans schon gesagt.

- Der Grund muss nicht in der Kündigung stehen, wohl aber auf Nachfrage erklärt werden.

- Fristlose Kündigungen brauchen einen wichtigen Grund und der ist in der Regel verhaltensbezogen, das wissen auch die Mitarbeiter der Arbeitsagentur... Ob es wirklich gut für denjenigen ist, wenn der Mitarbeiter der AA durch die Kündigungskonstellation schon mal skeptisch gestimmt ist?

- Einer fristlosen Kündigung muss in der Regel eine Abmahnung voraus gehen.

Letzteres bringt dich in arge Probleme, wenn diese nicht formgerecht erfolgt ist und der gekündigte Mitarbeiter gegen die Kündigung vorgeht. Dann hast Du Kosten, Zeitaufwand und den Kollegen wieder an der Backe. Nur weil er persönliche Probleme hat bedeutet das ja nicht, dass er das nicht tut bzw. nicht jemanden im Umfeld hat, der ihn drauf hebt.

Wir hatten ähnliches auch schon. Mein Rat wäre: Trocken runterschlucken, Betriebsrisiko. Zwei Wochen sind nicht die Welt im Vergleich mit dem Ärger, der sonst droht. Also ordentlich kündigen mit einem emotionslosen, kurzen Einwurf-Einschreiben unter sofortiger Freistellung.
Roemer
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Re: Kündigung ohne Arbeitsamtssperre

Um überhaupt wenigstens 3 Mo. ALG1 zu bekommen, muß man - glaube ich - mindestens in Summe 12 Mo. innerhalb der letzten 24 Mo. sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein. War die Person das überhaupt ?
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Steff
Beiträge: 514
Registriert: 27. Jul 2015 12:03

Re: Kündigung ohne Arbeitsamtssperre

Danke für den Input.
Ich hatte inzwischen Kontakt mit ihm, Sperre wird es nicht geben, da er gar keinen Anspruch hat, war mir gar nicht klar. Es gibt mehrere Gründe für die fristlose Kündigung.
regalboy
Beiträge: 10019
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Kündigung ohne Arbeitsamtssperre

Steff hat geschrieben: 1. Sep 2019 23:07 Danke für den Input.
Ich hatte inzwischen Kontakt mit ihm, Sperre wird es nicht geben, da er gar keinen Anspruch hat, war mir gar nicht klar. Es gibt mehrere Gründe für die fristlose Kündigung.
Kündige "hilfsweise auch ordentlich".

Ich habe inzwischen den Glauben in die Arbeitsgerichte verloren.
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