Hallo,
angenommen Händer A sendet an Kunden B Ware und Kunde B hat mit Paketdienst D(HL) einen Ablagevertrag.
Clevererweise in der Mülltonne, wobei das Grundproblem auch soweit an den anderen Ablageorten besteht:
Kunde bekommt von DHL keine Benachrichtigung in den Briefkasten, dass das Paket am gewünschten Ablageort hinterlegt ist.
Papiermülltonne wird geleert, bzw. in der dunklen Nacht kommt der Dieb und stieht das Paket......
Muss der Händler Ersatz leisten, weil DHL nicht benachrichtigt hat?
Oder kann sich der Händler zurück lehnen weil es ab der Zustellung ein Vertragsverhältnis zwischen DHL und dem Kunden ist?
Vielen Dank
Johannes
Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
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Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
Ich habe einen Ablagevertrag mit DHL und bekomme nie eine Benachrichtigung wenn ein Paket abgelegt wurde.
Ich denke darauf wird es hinauslaufen.Oder kann sich der Händler zurück lehnen weil es ab der Zustellung ein Vertragsverhältnis zwischen DHL und dem Kunden ist?
- lallekalle
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Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
Im eigenen Onlineshop kannst Du Dich zurücklehnen - auf Marktplätzen leider nicht. Da darfst Du neu liefern.
Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
Tatsächlich? Wieso macht man sowas?
Ja, Ware zugestellt, rechtlich reicht das für den Versender.Andre (KM) hat geschrieben: ↑29. Aug 2019 16:13Ich denke darauf wird es hinauslaufen.Oder kann sich der Händler zurück lehnen weil es ab der Zustellung ein Vertragsverhältnis zwischen DHL und dem Kunden ist?
(zumindest wenn wirklich eine Ablagevertrag besteht, wurde bei uns auch von DHL schon behauptet, natürlich nie unterschrieben. Aber dann ist ja DHL wieder in der Pflicht...)
Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
Wenn der Zusteller zuverlässig ist warum nicht?
Dann muss man nicht rund um die Uhr aufpassen ob er gleich kommt oder nicht.
Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
Weil Zusteller auch mal wechseln - und letztlich hat es mit dem Zusteller ja auch nix zu tun, der stellt es ab (vielleicht) - später ist es nicht mehr da. Pech wenn dann halt die Ware weg ist.
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Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
DHL sagte das bei einem unterschriebenen Ablagevertrag die Haftung immer an den Kunden übergeht. Da haben wir bei genau diesen Problemen dem Kunden mitgeteilt dass er den Vertrag auflösen soll.
Aber grundsätzlich hat natürlich der Händler erst einmal das Problem, egal wie die AGB von DHL mit dem Kunden sind.
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Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
OT: Seien wir ehrlich: Bei DHL geht die Haftung immer auf irgendjemand über, nur nie auf DHL.
BTT: Ein Ablagevertrag sollte in der Tat eine Freistellung des Absenders sein. Von Amazon wird zwar Anderes propagiert, aber wir hatten noch nie Ärger, wenn wir auf den Haftungsübergang an den Kunden verwiesen haben.
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- lallekalle
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Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
A-Z Anträge wurden bei Abstellverträgen bisher immer GEGEN uns entschieden, da keine Unterschrift des Kunden vorlag.
- Verkäuferperformance
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Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
Das ist hier ja vor Google geschützt?
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Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
Wir haben auch hin und wieder Probleme bei Kunden mit Abstellgenehmigungen. DHL zieht sich meistens zurück und der Kunde macht sich bei uns Händler Luft. Rein rechtlich ist es vermutlich korrekt wenn wir die Haftung ablehnen, aber den meisten Kunden ist das Schnuppe und machen ein Fass auf inkl. negativer Bewertungen auf allen Kanälen.
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Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
Moin,
das ist eigentlich ziemlich einfach. Der Empfänger hat mit der DHL eine Vereinbarung das er die Waren einem bestimmten Ort abgelegt haben will und auf eine persönliche Übergabe verzichtet.
Damit ist die Sendung ausgeliefert wenn es der Zusteller so angibt. Das steht auch so in den AGBs der DHL.
Du bist dann raus und die DHL ist raus. Muss der Empfänger eben vorher nachdenken ob sein Ablageplatz so sicher ist.
das ist eigentlich ziemlich einfach. Der Empfänger hat mit der DHL eine Vereinbarung das er die Waren einem bestimmten Ort abgelegt haben will und auf eine persönliche Übergabe verzichtet.
Damit ist die Sendung ausgeliefert wenn es der Zusteller so angibt. Das steht auch so in den AGBs der DHL.
Du bist dann raus und die DHL ist raus. Muss der Empfänger eben vorher nachdenken ob sein Ablageplatz so sicher ist.
Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
Macht da Amazon tatsächlich Probleme, wenn das Paket lt. Tracking zugestellt ist?
Ebay hat solche Fälle stets für mich entschieden.
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- H.Bothur
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Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
Ich mache ja glücklicherweise kein Geschäft mit Amazon ... aber wie kann man sich das gefallen lassen ? Die Rechtslage ist ja eindeutig - ich würde mir nur überlegen ob ich dann gegen den Kunden oder gegen Ama Klage.
Hans
- lallekalle
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Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
Das kann ich Dir beantworten. Die Amazon-Umsätze sind bei mir und wahrscheinlich bei den meisten Händlern gegenüber einem normalen Onlineshop so hoch, dass man da leider immer mal wieder in den Tisch beissen muss und sich Dinge gefallen lassen muss, die man normalerweise nicht machen würde. Und da zumindest bei mir die Margen noch gut und vorhanden sind, ist das halt einfach so...
Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
Wenn man wenigstens vorher einsehen könnte wer einen Ablagevertrag hat oder solche ausschließen könnte....
Aber erst dem Händler die Transportversicherung beim Paketdienst durch den Ablagevertrag nehmen und dann anschließend einfordern ist nicht sonderlich fair.
Das Problem besteht ja nicht nur bei der Nichtbenachrichtigungssituation (wer sagt denn das der Empfänger die Wahrheit sagt? Vielleicht wurde er benachrichtigt und hat es zwischen den Werbemüll übersehen, vielleicht wurde der Briefkasten auch nicht geleert....vielleicht hat er sogar die Ware und behauptet nur nicht benachrichtigt worden zu sein), sondern auch generell bei Diebstahl oder Transportschäden. Es heißt doch im Schadensfall immer, dass der Fahrer gar nicht dar war und noch nie etwas gestohlen wurde oder die Ware nicht ordentlich verpackt wurde.
Schadensfall + Ablagevertrag = immer Ärger.
Aber erst dem Händler die Transportversicherung beim Paketdienst durch den Ablagevertrag nehmen und dann anschließend einfordern ist nicht sonderlich fair.
Das Problem besteht ja nicht nur bei der Nichtbenachrichtigungssituation (wer sagt denn das der Empfänger die Wahrheit sagt? Vielleicht wurde er benachrichtigt und hat es zwischen den Werbemüll übersehen, vielleicht wurde der Briefkasten auch nicht geleert....vielleicht hat er sogar die Ware und behauptet nur nicht benachrichtigt worden zu sein), sondern auch generell bei Diebstahl oder Transportschäden. Es heißt doch im Schadensfall immer, dass der Fahrer gar nicht dar war und noch nie etwas gestohlen wurde oder die Ware nicht ordentlich verpackt wurde.
Schadensfall + Ablagevertrag = immer Ärger.
- lallekalle
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Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
100% korrekt. Im Fall der Fälle zahlst Du. Theoretisch könntest Du ja evtl. beim Kunden das Geld einfordern, wenn der sich jedoch an Amazon wendet, dann ist eventuell auch die Kacke in Deinem Account am dampfen.... hier und da wurden schon von Verwarnungen und Sperrungen berichtet, aber das Risiko will natürlich niemand eingehen.
Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
Nur hat der Empfänger mit DHL gar keinen Vertrag, sondern nur der Absender. Wenn DHL laut DHL-AGB aus der Sache raus ist, dann nur gegenüber dem Absender. Bleibt der unerfüllte Anspruch des Empfängers auf Lieferung, auf den hat er ja nicht konkludent verzichtet. Da müsste man dann irgendwie den Schaden, der durch das Verhalten des Empfängers entstanden ist, gegenrechnen, und dann wird es hässlich, weil man dem Empfänger i.d.R. kein Fehlverhalten nachweisen kann, dem Zusteller aber auch nicht.DerVersender hat geschrieben: ↑30. Aug 2019 12:46 Damit ist die Sendung ausgeliefert wenn es der Zusteller so angibt. Das steht auch so in den AGBs der DHL.
Du bist dann raus und die DHL ist raus. Muss der Empfänger eben vorher nachdenken ob sein Ablageplatz so sicher ist.
Die Frage ist, ob man im eigenen Vertrag mit dem Kunden wirksam einen Haftungsausschluss vereinbaren kann, wenn der Kunde gegenüber den Paketdienst eine Ablagegenehmigung erteilt. Ich schreibe dem Kunden nach Versand sinngemäß: "Hier ist die Sendungsnummer. Übrigens: Wenn Sie eine Abstellgenehmigung erteilen, muss der Paketdienst nur behaupten, die Sendung abgelegt zu haben, und haftet dann nicht mehr für Sendungsverlust". Das würde vor Gericht natürlich nicht halten, aber seitdem ist meine Verlustquote wegen Abstellgenehmigung Null (war vorher aber auch minimal).
Aber wie dumm sind eigentlich die Paketdienste? Was Besseres als eine Abstellgenehmigung kann denen doch gar nicht passieren. Also darf da NIEMALS was schiefgehen. Amazon lässt ja AFAIK die Zusteller ein Foto vom abgelegten Paket machen, die KEP-Spezialisten DHL & Co. schaffen das nicht.
Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
Ooh, dann kann ich jetzt also immer kostenlos auf Amazon shoppen gehen?
Re: Abstellvertrag DHL - keine Benachrichtigung
Dafür brauchst du doch nicht einmal eine Abstellgenehmigung.
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