Hallo zusammen,
ich möchte bei eBay reduzierte Ladenhüter von mir verkaufen, aber auch die Artikel, die nicht mehr gut in mein Sortiment passen.
Da es teils dann eher kein gutes Licht auf meinen Shop wirft diese Auswahl in der Bucht zu präsentieren (verkaufe dort sonst nichts), möchte ich die nicht unter meinem Shop-Namen verkaufen.
Wie macht man das? Müßte ich für sowas ein Gewerbe anmelden? Als Einzelunternehmer bin ich da doch eigentlich flexibel?
Und wie mache ich das mit den Rechnungen?
Ich will nicht einfach Rechnungen aus meinem Shop heraus schreiben, sonst taucht da ja der Name wieder auf.
Ich könnte wenn ich es nur über eBay mit PayPal laufen lasse die Rechnungen über eBay laufen lassen.
Ich könnte auch einen Shopware-Sub-Shop unter anderer Flagge aufsetzen, und wenigstens die Rechnungen dann darüber pflegen.
Was meint ihr?
LG
Steff
2ter Vertriebskanal und Rechnungen und Gedöns
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Re: 2ter Vertriebskanal und Rechnungen und Gedöns
Auf der Rechnung wird immer dein Firmennamen stehen (uG? GmbH?). bliebe nur die Gründung einer neuen Firma, welche der ersten Firma den unerwünschten Lagerbestand abkauft und dann bei eBay veräußert.
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof.
Re: 2ter Vertriebskanal und Rechnungen und Gedöns
Bist du denn gerade ein Einzelunternehmen oder eine GmbH?
Wenn GmbH kannst du ja noch ein Einzelunternehmen haben und Ware an das Einzelunternehmen verkaufen.
Wenn du schon ein Einzelunternehmen bist kannst du ja die verschiedenen Shops nennen wie du willst, aber überall wird zusätzlich dein Name mit drin stehen.
Wenn GmbH kannst du ja noch ein Einzelunternehmen haben und Ware an das Einzelunternehmen verkaufen.
Wenn du schon ein Einzelunternehmen bist kannst du ja die verschiedenen Shops nennen wie du willst, aber überall wird zusätzlich dein Name mit drin stehen.
Re: 2ter Vertriebskanal und Rechnungen und Gedöns
Ich bin ein Einzelunternehmen.
Mein Thema ist nur daß in der Buchhaltung ja dann wieder alles zusammenfließt. Und ich die Rechnungen nicht über den eigentlichen Shop generieren will.
Bedeutet, ich brauche was anderes, wo das dann drüber läuft.
Also ihr meint auch SubShop sollte kein Problem sein?
Mein Thema ist nur daß in der Buchhaltung ja dann wieder alles zusammenfließt. Und ich die Rechnungen nicht über den eigentlichen Shop generieren will.
Bedeutet, ich brauche was anderes, wo das dann drüber läuft.
Also ihr meint auch SubShop sollte kein Problem sein?
Re: 2ter Vertriebskanal und Rechnungen und Gedöns
Eine UG gründen und wenn der Spass vorbei ist liquidieren?
Re: 2ter Vertriebskanal und Rechnungen und Gedöns
Wir haben das eine Zeit lang gemacht, unter gleichem Firmennamen, ähnlicher Accountname. Das stellte sich bei uns als problemlos heraus. eBay-Kunden kauften auf eBay, Shopkunden im Shop. Wir haben sogar Flyer ins Paket gelegt um eBay-Kunden auf den Shop zu holen - kannste vergessen, eBay-Kunden kaufen auf eBay und ins Impressum sehen die wenigsten (dort würde dann ja auch gleiche Adresse und dein Name stehen).
Ein Abwicklungstool, das alles in einem macht (z. B. Billbee), das ist natürlich Pflicht, sonst wird man kirre.
Ein Abwicklungstool, das alles in einem macht (z. B. Billbee), das ist natürlich Pflicht, sonst wird man kirre.
Re: 2ter Vertriebskanal und Rechnungen und Gedöns
Was neues WaWi ähnliches werde ich nicht drüberstülpen, bin froh daß es grad mehr oder weniger läuft mit Pickware.
Ich hab halt schon aufmerksame Kunden - wenn ich eigentlich Bio-Brause verkaufe, und damit werbe, daß es bei mir nur Bio-Brause gibt, dann finden die das nicht so geil, wenn dann "nur" Brause dabei ist ... und diese Fälle will ich halt aussortieren und seperat loswerden, da sie nicht ins Profil passen.
Ich frag mal Steuerberater ob es deren Meinung nach problematisch wäre mit einer schizophrenen Doppelidentität, und separaten Rechnungen aber gleichen Konten ...
Ich hab halt schon aufmerksame Kunden - wenn ich eigentlich Bio-Brause verkaufe, und damit werbe, daß es bei mir nur Bio-Brause gibt, dann finden die das nicht so geil, wenn dann "nur" Brause dabei ist ... und diese Fälle will ich halt aussortieren und seperat loswerden, da sie nicht ins Profil passen.
Ich frag mal Steuerberater ob es deren Meinung nach problematisch wäre mit einer schizophrenen Doppelidentität, und separaten Rechnungen aber gleichen Konten ...
Re: 2ter Vertriebskanal und Rechnungen und Gedöns
Dann schreib doch "in unserem ONLINESHOP bieten wir Ihnen ausschließlich BIO-Brause an" (da Onlineshop ungleich Verkaufsplattform bzw. "unserem" sich ja auf genau einen Shop bezieht wenn es mehrere Shops sind)Steff hat geschrieben: ↑30. Aug 2019 14:07 ...
Ich hab halt schon aufmerksame Kunden - wenn ich eigentlich Bio-Brause verkaufe, und damit werbe, daß es bei mir nur Bio-Brause gibt, dann finden die das nicht so geil, wenn dann "nur" Brause dabei ist ... und diese Fälle will ich halt aussortieren und seperat loswerden, da sie nicht ins Profil passen.
Ich frag mal Steuerberater ob es deren Meinung nach problematisch wäre mit einer schizophrenen Doppelidentität, und separaten Rechnungen aber gleichen Konten ...
Du kannst 1.000 verschiedene Phantasieshops mit 1.000 verschiedenen Phantasienamen erstellen.
Musst deinen Vor- und Zunamen halt immer nur (zusätzlich) mit im Impressum haben.
Re: 2ter Vertriebskanal und Rechnungen und Gedöns
Das dürfte den Steuerberater nicht stören. Ich habe zwei Shops mit zwei unterschiedlichen Sortimenten, jeder Shop läuft separat für sich und hat eigene Rechnungen. Ich hab sogar für beide Shops nur einen gemeinsamen Rechnungsnummernkreis und Paypal und die Konten werden gemeinsam genutzt, alles wird komplett als Umsätze meiner Einzelunternehmung durch den Steuerberater bearbeitet. Dem Finanzamt ist es auch gleich, wo die Umsätze herkommen - Hauptsache, sie werden komplett versteuert.
Re: 2ter Vertriebskanal und Rechnungen und Gedöns
Wenn man es auf die Spitze treiben will und mehrere Vornamen hat, kann man ja auch den zweiten Vornamen ausschreiben. Aus
Eva Mustermann
Bio-Limonaden
wird dann
Online-Schnäppchen
E. Karin Mustermann
Eva Mustermann
Bio-Limonaden
wird dann
Online-Schnäppchen
E. Karin Mustermann
Re: 2ter Vertriebskanal und Rechnungen und Gedöns
So habe ich es jedenfalls gelernt, und wenn man nach "mindestens ein ausgeschriebener Vorname" googelt, findet man das auch überall so.
Ich kann nicht garantieren, dass nicht in der Zwischenzeit irgendein Gericht mal entschieden hat, dass es unbedingt der erste Vorname sein muss, aber in diesem einfachen Fall würde ich es einfach drauf ankommen lassen. Wer soll sich daran stören?
Ich kann nicht garantieren, dass nicht in der Zwischenzeit irgendein Gericht mal entschieden hat, dass es unbedingt der erste Vorname sein muss, aber in diesem einfachen Fall würde ich es einfach drauf ankommen lassen. Wer soll sich daran stören?
Re: 2ter Vertriebskanal und Rechnungen und Gedöns
Wenn du eine Abmahnung riskieren willst dann bitte sehr Dürfen tust dus nicht, das steht fest.fuzzy hat geschrieben: ↑30. Aug 2019 16:30 So habe ich es jedenfalls gelernt, und wenn man nach "mindestens ein ausgeschriebener Vorname" googelt, findet man das auch überall so.
Ich kann nicht garantieren, dass nicht in der Zwischenzeit irgendein Gericht mal entschieden hat, dass es unbedingt der erste Vorname sein muss, aber in diesem einfachen Fall würde ich es einfach drauf ankommen lassen. Wer soll sich daran stören?
Ich bin zwar ein Mädel, aber nicht doof.
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Re: 2ter Vertriebskanal und Rechnungen und Gedöns
Dann ist man einen vierstelligen Betrag los und hat reichlich Papierkram, u. A. wegen Steuerkram, der Liquidierung usw.
Das Alles nur für ein paar Restposten?
Ich würde da maximal einen extra eBay-Account für aufmachen, es im Artikeltext als Restposten-Abverkauf kennzeichnen und mehr nicht.
Oder sind es eine Million Produkte und entsprechender Warenwert, so das man sich da so einen unnötigen Aufwand antun möchte?
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Re: 2ter Vertriebskanal und Rechnungen und Gedöns
Dann mal raus mit der entsprechenden Vorschrift, rein interessehalber.
Re: 2ter Vertriebskanal und Rechnungen und Gedöns
Wenns gut läuft, vierstellig. Gründung kostet, Jahresabschlüsse kosten und die Liquidation kostet auch noch mal richtig.
Re: 2ter Vertriebskanal und Rechnungen und Gedöns
Könnte man ein zweites Einzelunternehmen gründen als Kleingewerbe, die Sachen dorthin verkaufen für 1€ pro Artikel, und die dann darüber vertickern? Die Buchhaltung wäre da ja mehr als überschaubar und auch ohne StB zu bewältigen.
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Re: 2ter Vertriebskanal und Rechnungen und Gedöns
Und mit Ehepartnern?
Wenn die im anderen Unternehmen mitarbeiten vermutlich auch, oder?
Wenn die im anderen Unternehmen mitarbeiten vermutlich auch, oder?
Re: 2ter Vertriebskanal und Rechnungen und Gedöns
Man kann als Unternehmer mehrere Gewerbe haben, es sind dadurch aber nicht automatisch auch mehrere Betriebe: https://www.steuertipps.de/selbststaend ... eibetraege
Einzelunternehmen hat man als natürliche Person sowieso nur eines, sich selbst. Man kann kein zweites Einzelunternehmen gründen, nur ein zweites Gewerbe anmelden, und das zählt, wenn man Pech hat, nicht mal als eigener Betrieb.
Ich wüsste aber nicht, warum "Geschäfte mit sich selbst" in diesem Rahmen unzulässig sein sollten, es sind letztendlich unternehmensinterne Umbuchungen wie eine Überweisung von einem Geschäftskonto aufs andere. Erst wenn das zu einer Gewinnverlagerung führt, wirds für den Fiskus interessant, dann sieht er sich die Verrechnungspreise ganz genau an. Die sollte man gut begründen können.
Gemeint ist vielleicht §181 BGB, der Insichgeschäfte verbietet, da geht es aber um Geschäfte, die man als Vertreter eines Dritten (z.B. als Geschäftsführer einer GmbH) mit sich selbst als Privatperson macht.
Einzelunternehmen hat man als natürliche Person sowieso nur eines, sich selbst. Man kann kein zweites Einzelunternehmen gründen, nur ein zweites Gewerbe anmelden, und das zählt, wenn man Pech hat, nicht mal als eigener Betrieb.
Ich wüsste aber nicht, warum "Geschäfte mit sich selbst" in diesem Rahmen unzulässig sein sollten, es sind letztendlich unternehmensinterne Umbuchungen wie eine Überweisung von einem Geschäftskonto aufs andere. Erst wenn das zu einer Gewinnverlagerung führt, wirds für den Fiskus interessant, dann sieht er sich die Verrechnungspreise ganz genau an. Die sollte man gut begründen können.
Gemeint ist vielleicht §181 BGB, der Insichgeschäfte verbietet, da geht es aber um Geschäfte, die man als Vertreter eines Dritten (z.B. als Geschäftsführer einer GmbH) mit sich selbst als Privatperson macht.
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