LUCID nur für B2C?

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Wolkenspiel
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LUCID nur für B2C?

Ich streite mich gerade mit einigen Herstellern, die nicht in Deutschland sitzen, sondern im EU-Ausland. Anscheinend geht dort das Gerücht, man muss sich im Verpackungsregister nur dann registrieren, wenn man auch B2C verkauft. Mein Anwalt sieht das anders (das juckt aber natürlich die Ausländer nicht). Außer einem Schweizer, einer Firma in Lettland und einem Österreicher ist niemand im Register zu finden.
Sogar mein Distributor in D für Produkte aus USA hat sich dort registriert, und der macht das bestimmt nicht, weil er zuviel Geld hat.
Ich kann aus den FAQ herauslesen, dass man als Erstinverkehrbringer alles registrieren muss, was in die Hände von Endkunden gelangt. Und nicht das, was man an Endkunden verkauft.
Hat jemand dazu ebenfalls Auseinandersetzungen mit seinen Marken?
Abgesehen davon stellt sich mir die Frage, wie ich Verpackungen wirklich 100%ig berechnen soll, die schon befüllt sind. 50 ml Creme sind nicht 50 g Creme und 100 ml Toner nicht 100 g Toner. Ich kann somit noch nicht einmal die Tara Verpackungen errechnen, was die ganze Sichtweise sowieso ad absurdum führt. Auf der anderen Seite müssen ja auch Distributoren die Verpackungen irgendwie errechnen, wenn Sie die Angaben nicht vom Hersteller erhalten. Denn ich glaube nicht, dass ein Hersteller in USA einem deutschen Distributor ausrechnen, wieviel seine Plastiktiegel ohne Creme kosten oder diese Angaben, wenn er sie hat, aufwändig für seinen Distributor aufbereitet. Natürlich kann man das alles überschlagen, das ist mir klar, ist aber ja wohl nicht im Sinne des Systems.


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twe
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Re: LUCID nur für B2C?

Laut Verpackungsregister:
Europaweit gilt für Verpackungen, dass der Hersteller eines Produkts auch für die Verpackung die Produktverantwortung im Sinne von Vermeidung, Wiederverwendung und Verwertung übernimmt. Die Umsetzung in Deutschland erfolgt über das Verpackungsgesetz (VerpackG).
Nicht systembeteiligungspflichtig sind demgegenüber Exportverpackungen, die nachweislich nicht in Deutschland anfallen, großgewerbliche Verpackungen (diejenigen, die in der Industrie anfallen – also bei nicht vergleichbaren Anfallstellen), Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen und Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.
Zur Bestimmung der Systembeteiligungspflicht einer Verpackung kommt es darauf an, ob diese nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt.
Würde sagen, für Verpackungen die an den Endverbraucher "weitergeleitet" werden, besteht Registrierungspflicht.
Sind es nur Verpackungen für Rohware die weiter verarbeitet wird, und die Verpackung kann nicht zum Endverbraucher gelangen, besteht keine Pflicht.
xMerchant
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Re: LUCID nur für B2C?

Ja, LUCID gilt nur für B2C, da bei B2B der belieferte Unternehmer für die Entsorgung selbst verantwortlich ist. Ein Unternehmer darf ja offiziell nichts in die Papiertonnen oder Gelben Tonnen der Gemeinden werfen sondern muss selbst einen Vertrag mit einem Entsorger machen. Man kann auch aus seiner Mengenmeldung alle gewerblichen Abnehmer rausrechnen.

Wobei wichtig ist, dass dies Letztverbraucher sind. Landet ein Produkt schlussendlich in der Verpackung bei einem Verbraucher, muss die Verpackung vom Inverkehrbringer lizensiert werden, nicht aber die Transportverpackung, die nur für den Transport vom Lieferanten zum gewerblichen Abnehmer bestimmt ist.

Kurz: Dein Anwalt hat recht, da es bei Dir ja um die Produktverpackungen geht, die beim Verbraucher zur Entsorgung anfallen. Deine Lieferanten verwechseln das mit Verpackungen, die bei einem gewerblichen Letztverbraucher bleiben.
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fonprofi
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Re: LUCID nur für B2C?

Das ist so nicht richtig, wurde mir gesagt. Laut IT-Recht sind auch gewerbliche Empfänger Endverbraucher wenn Sie das Produkt benutzen.
Da gibt es ne Liste dazu wer dazugehören kann.
Und wir verkaufen fast nur B2B.
https://www.verpackungsregister.org hat geschrieben:
Endverbraucher ist derjenige, der die Ware in der an ihn gelieferten Form nicht mehr gewerbsmäßig in Verkehr bringt. Dabei gelten als private Endverbraucher nicht nur private Haushaltungen, sondern auch vergleichbare Anfallstellen im Sinne des § 3 Absatz 11 VerpackG. Die „gleichgestellten Anfallstellen“ sind in § 3 Absatz 11 VerpackG nicht abschließend aufgezählt, es sind z. B. die Gastronomie, Kasernen, Verwaltungen aber auch Handwerksbetriebe sowie landwirtschaftliche Betriebe mit einem Verpackungsvolumen, welches nicht mehr als 1,1 cqm entspricht und dies in einem haushaltsüblichen Rhythmus abgeholt wird.
https://www.verpackungsregister.org/sti ... rmationen/



Und was die Müllentsorgung angeht, sind wir nicht extra als Gewerbe bei der Gemeinde angemeldet. Wir haben zwar eine zusätzliche Papier-Mülltonne, die aber kostenfrei ist weil Wertstoff. Auch unsere gelbe Tonne ist kostenfrei und wird im Zuge der Abholung geleert und alle zusätzlichen Gelbe Säcke werden kostenfrei mitgenommen.

Natürlich aber bringen wir unsere Kartonagen auch einmal wöchentlich zum Wertstoffhof und kein Hahn kräht dort, wieviel Kilo wir abladen, auch per Hänger, wie heute. Die Männer schauen nur ins Fahrzeug ob der Müll auch sortenrein ist.
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gato77
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Re: LUCID nur für B2C?

Also ich habe es auch so verstanden, dass nur das was an die Endkunden geht (also kostenlos im Blauen Container entsorgt wird) registriert werden muss. All das was ich von meinen spanischen Herstellern erhalte, habe ich selbst lizensiert. Es geht hier aber um die Produktverpackungen des Herstellers die Vesandverpackungen gehören glaube ich eh nicht dazu (die Vom Hersteller die die wir versenden schon)

Von unsere Lizenz-Firm (oder wie man die nennt) hatte ich aus anderen Gründen folgende Info erhalten:
Transportverpackungen im Sinne des Verpackungsgesetzes, welches am 01.01.2019 greift, sind nicht beteiligungspflichtig. Transportverpackungen, sind Verpackungen, die nicht beim Endverbraucher anfallen, sondern beim Händler verleiben.
Alle anderen Verpackungen (die beim Endverbraucher anfallen, wie z. B. Versandtaschen, Briefumschläge, Versandkartons) sind Verkaufsverpackungen und müssen lizenziert werden.


Die Hersteller im Ausland sollten das machen, die interessiert das aber nicht, da sie ja nichts selber nachweisen müssen. Wie immer kann denen niemand etwas. Natürlich kannst du es verlangen solange du genug Verhandlungskraft hast. Aber bei so kleinen wie uns ist das aussichtslos....

Aber das ist wahrscheinlich nur eine Interpretation von vielen. Hier muss ja eh immer alles interpretiert werden. Kein Gesetz macht klare Anweisungen (-S
achda
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Re: LUCID nur für B2C?

Hallo in die Runde. Dieses Tema hatten wir nun auch und es war recht Interessant. Bei uns liegt nun nach RA Beratung die Antwort oder das vorgehen so: Wir haben alle unsere Verpackungen die an Endkunde gewogen "Tara" und diese Lizenziert, natürlich auf ca im Jahr. Hier zu beachten sind unsere PP Tüten und Karton. Unsere Lieferanten EU und Außerhalb brauchen dieses nicht, da Sie an uns als Gewerbe Liefern.
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Wolkenspiel
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Re: LUCID nur für B2C?

Aber das Ganze ist doch eine EUROPÄISCHE Geschichte, oder habe ich das falsch verstanden? Lieferanten und Hersteller, die im EU-Ausland an Endkunden verkaufen, müssen sich doch dort auch registrieren, oder nicht? Es macht KEINER.
Eine holländische Lieferantin hatte davon noch nie etwas gehört. Ich habe langsam den Eindruck, dass die deutschen Händler die einzigen sind, die sich damit beschäftigen und das auch nur aus dem Grund, weil man hier abmahnen kann. Ansonsten interessiert das immer noch keine Sau.
Ich bin auch immer noch nicht sicher, ob das wirklich nur für Hersteller gilt, die direkt an Endkunden verkaufen. Oder ob es nicht für alle gilt, deren Produkte irgendwann bei einem Endkunden landen.
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fonprofi
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Re: LUCID nur für B2C?

Wenn dich deine holländische Lieferantin beliefert, und du weiterverkauft, dann muss sie die Versandverpackung nicht anmelden weil du nicht der Endverbraucher bist.

Wohl aber die Schachteln, Tiegel, Deckel, wenn sie nach DE an dich verkauft.

Du bezahlst die Versandschachtel zum Kunden.

Wenn du aber die Ware selbst importierst, und die Holländerin normalerweise nicht nach DE verkauft, dann bezahlst du.

Ich vergleiche das mal mit mir.


Wir verkaufen Alcatel Telefonanlagen.
Diese kann ich beim deutschen Distrie hier kaufen -> Hersteller oder Distrie zahlt

Ich kaufe aber auch in FR und IT zu beim ausländischen Distrie -> ich zahle.



Wenn aber ein österreichischer Lieferant in München ein Büro hat, aber die Ware direkt aus AT kommt, zahlt München.


Das würde mir von Reclay so erklärt.

Aber verstehen tu ich es immernochnicht.
Ich melde an, was ich gekauft hab und fertig.
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Wolkenspiel
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Re: LUCID nur für B2C?

Es geht mir doch nur um die Produktbehälter. Die Versandverpackungen sind doch gar kein Thema.
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Wolkenspiel
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Re: LUCID nur für B2C?

Im Register ist folgendes zu lesen:
Die Registrierungspflicht trifft jeden, der eine mit Ware befüllte Verkaufs- oder Umverpackung, die nach Gebrauch typischerweise beim privaten Endverbraucher als Abfall anfällt (im Gesetz „systembeteiligungspflichtige Verpackung“ genannt), in Deutschland erstmals gewerbsmäßig in Verkehr bringt (im Gesetz „Hersteller“ genannt).

Registrierungspflichtiger „Hersteller“ ist danach:

wer eine leere Verpackung, die typischerweise zum privaten Endverbraucher gelangt, mit einer Ware befüllt und erstmals in Deutschland in Verkehr bringt (Erstinverkehrbringer)
wer verpackte Ware, die typischerweise zum privaten Endverbraucher gelangt, nach Deutschland importiert und hier erstmals in Verkehr bringt (Importeur); dies kann sein,
wer mit Sitz im Ausland die Ware nach Deutschland sendet
wer mit Sitz in Deutschland die Lieferung veranlasst hat
Grundsätzlich gilt: wer beim Grenzübertritt die rechtliche Verantwortung für die Ware trägt, ist „Importeur“.

wer im Versandhandel eine Versandverpackung, die typischerweise zum privaten Endverbraucher gelangt, mit Ware befüllt und erstmals in Deutschland in Verkehr bringt (Versandhändler bzw. Online-Händler)
bei Serviceverpackungen ist auf Verlangen des Letztvertreibers dieser Verpackung ausnahmsweise auch der Produzent/Erstinverkehrbringer der leeren Verpackung registrierungspflichtig
Dem entnehme ich, dass es nicht darum geht, ob der Hersteller an Endkunden verkauft, sondern dass er Produkte in Deutschland in Umlauf bringt, die irgendwann beim Endverbraucher landen. Es ist also imho unstrittig, dass sich auch jeder EU-ausländische Hersteller dort registrieren muss. Denn er bringt hier seine Produkte in Umlauf, wenn auch erst in zweiter Linie an Verbraucher, aber das Ergebnis ist dasselbe.
foot

Re: LUCID nur für B2C?

So sollte es sein. Es bleibt dir also nur der Weg der Beschwerde oder der Kostenübernahme, falls du auf die Produkte nicht verzichten kannst oder willst. Auslistung wäre auch eine Alternative.
Ab 2021 kommt ja dann noch die Marktüberwachungsverordnung der EU.
Spätestens bis dann sollte man sich über seine Handelspartner im klaren sein.
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