Ich habe hier den Fall, dass sich jemand bei mir beworben hat, ich ihr einen Arbeitsvertrag gegeben habe und sie mir nun eröffnet, dass sie schon in der 21. SSW ist. Na gut, reingefallen. Das Arbeitsverhältnis beginnt am 1.9.
Ich habe ein Beschäftigungsverbot ausgesprochen, da sie hier mit Gefahrstoffen arbeiten würde. Soweit, so gut (oder eben auch nicht). Was mich jetzt interessiert, ist, ob es in diesem Falle später, wenn sie nach dem Mutterschutz wirklich anfangen sollte, keine Probezeit mehr gibt. Ich konnte die Qualität ihrer Arbeit ja noch gar nicht begutachten, da sie ja defakto nicht arbeiten kann. Nach dem Mutterschutz wäre sie quasi ganz neu, aber halt schon über ein halbes Jahr angestellt.
Hatte schonmal jemand diesen Fall?
Mutterschutz
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Re: Mutterschutz
Hallo Anne,
alles IMHO und ohne Rechtsanspruch....
wenn der AN begannt war, dass Sie mit Gefahrstoffen arbeitet und die Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch (kurzfristige Einstellung?) auf Rückfrage, und ja, das ist einer der wenigen Punkte wo du es hättest fragen dürfen, nicht genannt wurde, kann ein Anwalt versuchen, das Arbeitsverhältnis anzufechten.
Chancen sind 50 / 50 ...
Gruß
J
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wenn der AN begannt war, dass Sie mit Gefahrstoffen arbeitet und die Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch (kurzfristige Einstellung?) auf Rückfrage, und ja, das ist einer der wenigen Punkte wo du es hättest fragen dürfen, nicht genannt wurde, kann ein Anwalt versuchen, das Arbeitsverhältnis anzufechten.
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Re: Mutterschutz
Ach, die Mutterschutzgesetze finde ich ja im Grunde genommen nicht verkehrt, sonst würde ja jede Schwangere sofort gekündigt. Also eigentlich alles gut. Hier sieht es halt etwas anders aus. Das ist ja Vorsatz gewesen.
Anfechten, das tu ich mir nicht an, die Aussichten sind ja sehr gering, dass das klappt. Durch das Beschäftigungsverbot zahlt ja die KK das Gehalt, also werde ich als AG erst einmal schadlos gehalten.
Nach dem Mutterschutz wird es halt spannend. Ich kann sie nicht kündigen, wenn sie zu doof für die Arbeit ist, weil keine Probezeit mehr. Ich denke, sie wird sich ständig krank schreiben lassen und mich weiter anlügen. Wenn ein Arbeitsverhältnis so schon beginnt, kann ja nix draus werden. Ich denke, über kurz oder lang werden wir vorm AG landen, das ist mir dann wurscht. Ist halt jetzt so, kann immer passieren. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, an solch einen Menschen zu geraten, wohl eher gering.
Anfechten, das tu ich mir nicht an, die Aussichten sind ja sehr gering, dass das klappt. Durch das Beschäftigungsverbot zahlt ja die KK das Gehalt, also werde ich als AG erst einmal schadlos gehalten.
Nach dem Mutterschutz wird es halt spannend. Ich kann sie nicht kündigen, wenn sie zu doof für die Arbeit ist, weil keine Probezeit mehr. Ich denke, sie wird sich ständig krank schreiben lassen und mich weiter anlügen. Wenn ein Arbeitsverhältnis so schon beginnt, kann ja nix draus werden. Ich denke, über kurz oder lang werden wir vorm AG landen, das ist mir dann wurscht. Ist halt jetzt so, kann immer passieren. Allerdings ist die Wahrscheinlichkeit, an solch einen Menschen zu geraten, wohl eher gering.
Re: Mutterschutz
Ist das erste mal, dass ich sowas höre.MrCocktail hat geschrieben: ↑27. Aug 2019 07:38 Hallo Anne,
alles IMHO und ohne Rechtsanspruch....
wenn der AN begannt war, dass Sie mit Gefahrstoffen arbeitet und die Schwangerschaft im Bewerbungsgespräch (kurzfristige Einstellung?) auf Rückfrage, und ja, das ist einer der wenigen Punkte wo du es hättest fragen dürfen, nicht genannt wurde, kann ein Anwalt versuchen, das Arbeitsverhältnis anzufechten.
Chancen sind 50 / 50 ...
Gruß
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Hier würde ja die Frau / schwangere Frau gegenüber den nichtschwangeren Frauen (und Männern) benachteiligt, da sie die Stelle nicht bekommen würde, und dies ist doch ausdrücklich vom Gesetzgeber nicht gewollt.
So dass auch die Frage "sind Sie schwanger?" meines Wissens nach vor der Einstellung nicht zugelassen ist.
- Wolkenspiel
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Re: Mutterschutz
Die Rechtslage ist ja eindeutig, die brauchen wir nicht zu diskutieren. Selbst wenn ich sie gefragt hätte, hätte sie lügen dürfen. So, wie ich gehört habe, wird zu diesem Verhalten, was sie hier an den Tag gelegt hat, in Schwangerschaftsberatungen sogar geraten!
Mir geht es jetzt nur darum, dass ich ihre Arbeitsqualität nicht mehr beurteilen darf, um daraus Schlüsse zu ziehen, ob sie überhaupt geeignet ist. DAS ist das, was mich an dieser Situation am meisten ärgert.
Mir geht es jetzt nur darum, dass ich ihre Arbeitsqualität nicht mehr beurteilen darf, um daraus Schlüsse zu ziehen, ob sie überhaupt geeignet ist. DAS ist das, was mich an dieser Situation am meisten ärgert.
Re: Mutterschutz
Das mit den Beratungen habe ich auch schon gehört. Ohne Worte.
Bei allem Verständnis für werdende und junge Mütter, aber das würde ich wirklich einem spezialisierten Anwalt zur Prüfung der Möglichkeiten, auch nach Rückkehr aus dem Mutterschutz, geben.
Man kann Probezeiten ja auch nachträglich verlängern, keine Ahnung ob das hier ein gangbarer Weg ist.
Man kann ja über viel reden und vielleicht gäbe es im größeren Betrieb ja auch andere Möglichkeiten, eine junge Mutter zu beschäftigen und zu unterstützen - aber das setzt adäquates Verhalten voraus und gerade nicht, dass man den Gegenüber verarscht, auch wenn es vielleicht juristisch zulässig sein sollte.
Bei allem Verständnis für werdende und junge Mütter, aber das würde ich wirklich einem spezialisierten Anwalt zur Prüfung der Möglichkeiten, auch nach Rückkehr aus dem Mutterschutz, geben.
Man kann Probezeiten ja auch nachträglich verlängern, keine Ahnung ob das hier ein gangbarer Weg ist.
Man kann ja über viel reden und vielleicht gäbe es im größeren Betrieb ja auch andere Möglichkeiten, eine junge Mutter zu beschäftigen und zu unterstützen - aber das setzt adäquates Verhalten voraus und gerade nicht, dass man den Gegenüber verarscht, auch wenn es vielleicht juristisch zulässig sein sollte.
Re: Mutterschutz
Ist es denn ein Verarschen, wenn es der Gesetzeslage entspricht?ReginaSF hat geschrieben: ↑27. Aug 2019 08:24 ... Man kann ja über viel reden und vielleicht gäbe es im größeren Betrieb ja auch andere Möglichkeiten, eine junge Mutter zu beschäftigen und zu unterstützen - aber das setzt adäquates Verhalten voraus und gerade nicht, dass man den Gegenüber verarscht, auch wenn es vielleicht juristisch zulässig sein sollte.
Re: Mutterschutz
Ich weiss, dass das hier anders gesehen wird, aber wenn man bewusst sich auf einen Job bewirbt und dann mehrere Monate den Job überhaupt nicht antreten kann/darf weil man schwanger oder Krank oder sonst was ist, ist das für mich verarsche. Ob gesetzlich erlaubt oder nicht ist da doch sehr egal. Der Mutterschutz an sich ist ja ok, aber wie das alles hier gehandhabt wird ist doch nicht mehr normal.
Ich glaube nicht, dass im Gesetz steht. Wenn du einen Job haben möchtest, trotz Schwangerschaft... Kein Thema, bewirbt dich versprich alles, lüge wenn es sein muss, denn danach darfst du nicht gekündigt werden... Und ich bin mir sicher, wenn man nachweisen könnte, dass Sie gelogen hat (man darf ja nicht fragen) dann wäre man die Dame auch ganz gesetzlich los. Aber das geht ja nicht... Man darf ja bestimmt nicht einmal verlangen, dass der Arzt denTermin bestätigt an dem man erfahren hat, dass Sie schwanger ist.regalboy hat geschrieben: ↑27. Aug 2019 08:30Ist es denn ein Verarschen, wenn es der Gesetzeslage entspricht?ReginaSF hat geschrieben: ↑27. Aug 2019 08:24 ... Man kann ja über viel reden und vielleicht gäbe es im größeren Betrieb ja auch andere Möglichkeiten, eine junge Mutter zu beschäftigen und zu unterstützen - aber das setzt adäquates Verhalten voraus und gerade nicht, dass man den Gegenüber verarscht, auch wenn es vielleicht juristisch zulässig sein sollte.
Re: Mutterschutz
Und damit hätte die schwangere Frau einen Nachteil gegenüber nicht schwangeren Frauen und Männern.
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Re: Mutterschutz
Da ist es nicht verwunderlich, wenn Arbeitsverträge zunächst auf 1 Jahr befristet werden. Die Befristung gilt, auch während Schwangerschaft, Mutterschutz, Elternzeit.
In dem Fall ist das zu spät, aber die einzig legitime Möglichkeit das Arbeitsverhältnis enden zu lassen wenn so eine Situation eintritt. Wobei es natürlich (selbst mehrfach während meiner Arbeit im Lohnbüro erlebt) wenige Tage nach Beendigung der Befristung zur Mitteilung einer Schwangerschaft kommen kann.
In dem Fall ist das zu spät, aber die einzig legitime Möglichkeit das Arbeitsverhältnis enden zu lassen wenn so eine Situation eintritt. Wobei es natürlich (selbst mehrfach während meiner Arbeit im Lohnbüro erlebt) wenige Tage nach Beendigung der Befristung zur Mitteilung einer Schwangerschaft kommen kann.
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Re: Mutterschutz
Aus Sicht des AG finde ich die Regelung natürlich auch mehr als bedenklich: Insbesondere: Du benötigst ja jetzt eine neue Arbeitskraft und nicht erst in vier Jahren.
Re: Mutterschutz
Für mich: ja. Es ist eine Frage des Miteinanders. Genauso wie ich nicht alle meine Grenzen als AG zum Nachteil des AN auslote, erwarte ich dass umgekehrt. Muss man aber sicher nicht so sehen.regalboy hat geschrieben: ↑27. Aug 2019 08:30Ist es denn ein Verarschen, wenn es der Gesetzeslage entspricht?ReginaSF hat geschrieben: ↑27. Aug 2019 08:24 ... Man kann ja über viel reden und vielleicht gäbe es im größeren Betrieb ja auch andere Möglichkeiten, eine junge Mutter zu beschäftigen und zu unterstützen - aber das setzt adäquates Verhalten voraus und gerade nicht, dass man den Gegenüber verarscht, auch wenn es vielleicht juristisch zulässig sein sollte.
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Re: Mutterschutz
https://www.kinderinfo.de/rechtliches/s ... tterschutz
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