Hallo liebes Sellerforum!
Ich bin komplett neu hier und daher auch unerfahren was die Treads angeht, d.h.: Falls meine Frage falsch gelistet ist, bitte abändern. Zu mir: Ich bin Niko, 19 Jahre alt und komme aus Mainz. Und zwar geht es darum, dass ich mir aktuell einen Online Dropshipping Store aufbaue, in welchem ich plane Produkte, die sich im Trend befinden zu verkaufen ( Gadgets ) Dafür benötige ich auch ein Gewerbe, in welchem man seine Tätigkeit beschreiben soll. Ich möchte mich mit der Beschreibung möglichst großflächig abdecken und weiß aktuell nicht, wie ich diese formulieren soll. Ich nehme an, Handel und Verkauf von "Trendprodukten" ? Ich bin mir nicht sicher, ob ich damit rechtlich abgesichert bin. Könnte es in dieser Angelegenheit Probleme mit dem Finanzamt geben? Freue mich auf Eure Antworten und hoffe das Ihr mir weiterhelfen könnt!
Freundlicher Gruß und schönen Abend!
Niko Mann
Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
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Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
Warenan- und - verkauf.
https://www.rechnungspapier.de
Rechnungspapier mit integriertem Etikett - spart Zeit für jeden Versender!
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Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
Vielen Dank für deine Antwort! Mehr sollte ich nicht schreiben? Denkst du das passt so?
Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
Handel mıt Hard - und Softwaren aller Art, ausgenommen sınd
erlaubnispflichtige Warenarten. (Lagerung nur begrenzt)
erlaubnispflichtige Warenarten. (Lagerung nur begrenzt)
Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
Danke dir auch für deine Antwort, Software verkaufe ich ja gar nicht, aber so könnte ich theoretisch auch Dienstleistungen verkaufen. Was meinst du genau mit "Lagerung begrenzt"?
- Technokrat
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Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
Das mit dem möglichst ungenau, also "Waren aller Art" würde ich auch ausprobieren. Ich habe jedoch die Erfahrung gemacht, dass das je nach Gewerbeamt unterschiedlich ist. Die einen akzeptieren es, andere wollen eine genauere Auflistung.
Was ich selbst nicht weiß, da bislang in der Richtung keine Probleme: Wie sehr relevant das ist. Es gibt ja auch Oberbegrifflichkeiten mit denen man sich annähern kann und trotzen vieles mitnimmt wie z.B. "Kurzwaren".
Bei unterschiedlichen Dingen, wie z.B. Handel und Dienstleistung kann sich irgendwann die IHK mit einem doppelten Beitragsatz melden, was sich aber (weiß nicht mehr ob individuell) lösen lässt.
Was ich selbst nicht weiß, da bislang in der Richtung keine Probleme: Wie sehr relevant das ist. Es gibt ja auch Oberbegrifflichkeiten mit denen man sich annähern kann und trotzen vieles mitnimmt wie z.B. "Kurzwaren".
Bei unterschiedlichen Dingen, wie z.B. Handel und Dienstleistung kann sich irgendwann die IHK mit einem doppelten Beitragsatz melden, was sich aber (weiß nicht mehr ob individuell) lösen lässt.
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Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
Hallo!
Ich hab da irgendwie im Hinterkopf, dass aus der Tätigkeitsangabe zu entnehmen sein sollte, ob man ggf. vorhat mit Dingen zu handeln für die es eigentlich gesonderte Genehmigungen erfordert (oben wurden ja auch schon die erlaubnispflichtigen Waren erwähnt).
Andererseits möchte später ggf. auch immer mal wieder der eine oder andere Lieferant, Bank, etc. die Gewerbeanmeldung sehen - also was schadet es dort tatsächlich die Warengruppen reinzuschreiben, die man wirklich verkaufen wil?
Lieben Gruß
Patricia
Ich hab da irgendwie im Hinterkopf, dass aus der Tätigkeitsangabe zu entnehmen sein sollte, ob man ggf. vorhat mit Dingen zu handeln für die es eigentlich gesonderte Genehmigungen erfordert (oben wurden ja auch schon die erlaubnispflichtigen Waren erwähnt).
Andererseits möchte später ggf. auch immer mal wieder der eine oder andere Lieferant, Bank, etc. die Gewerbeanmeldung sehen - also was schadet es dort tatsächlich die Warengruppen reinzuschreiben, die man wirklich verkaufen wil?
Lieben Gruß
Patricia
Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
Zuerst mit der weitestmöglichen Beschreibung anfragen. Ich kenne einen, der hat sogar "Handel mit Waren aller Art, sofern dieser Handel nicht erlaubnispflichtig ist sowie erbringung von Dienstleistungen aller Art, sofern diese Dienstleistung nicht erlaubnispflichtig ist" durchbekommen.
Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
Jau, das hängt wirklich vom Gewerbeamt ab, wie allgemein man das durchbekommt. Aber es ist auch kein großes Ding die Tätigkeitsbeschreibung irgendwann nachträglich zu erweitern.
Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
Aber auch bedenken, dass Lieferanten dann so einen "ich mach alles Kleinkrauter" nicht beliefern.
Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
"Handel und Verkauf von Trendprodukten" finde ich garnicht schlecht. Ist einerseits sehr schwammig und erlaubt Dir, da eigentlich alles rein zu packen und gegenüber einem Gadget-Lieferanten klingt es auch gut. Wobei den Chinesen Dein deutscher Gewerbeschein eher nicht interessiert
Ansonsten ist alles schon gesagt, es ist sehr unterschiedlich von Amt zu Amt. Ich hatte, als ich noch zuhause gearbeitet hatte, immer drin stehen "[...] ohne Lagerung und Kundenverkehr". Fand ich super dämlich, aber das Amt bestand drauf.
Ansonsten ist alles schon gesagt, es ist sehr unterschiedlich von Amt zu Amt. Ich hatte, als ich noch zuhause gearbeitet hatte, immer drin stehen "[...] ohne Lagerung und Kundenverkehr". Fand ich super dämlich, aber das Amt bestand drauf.
- Technokrat
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Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
Ganz weit hinten im Hinterkopf hat das mit der Lagerung und Kundenverkehr glaube ich mit dem Bebauungsplan, bzw. Nutzungsplan zu tun (wenn das nicht das Gleiche ist ))
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Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
Ich habs so gemacht, gab nie Probleme. Je weiter gefasst, desto besser. Sonst müsste man man ja jedes Mal zum Gewerbeamt latschen, wenn man ne neue Warengruppe dazunimmt.
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Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
Ganz genau, das war nämlich auch mein Gedanke, welchen ich verhindern wollte.rechnungspapier hat geschrieben: ↑15. Aug 2019 10:22Ich habs so gemacht, gab nie Probleme. Je weiter gefasst, desto besser. Sonst müsste man man ja jedes Mal zum Gewerbeamt latschen, wenn man ne neue Warengruppe dazunimmt.
Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
Erstmal vielen Dank für die ganzen Antworten an alle! Ich denke ich probiere es mit Waren an und Verkauf aller Art, hoffe dann mal, das ich damit durchkomme.
Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
Andererseits, was passiert schlimmstensfalls wenn man "Verkauf von KFZ-Ersatzteilen" drin stehen hat aber effektiv nur / auch Compterartikel verkauft?
Ich habe bisher nie von einem Bußgeld oder ähnlichem gehört.
"Verkauf von KFZ-Ersatzteiln" und in echt "Handel mit Spirituosen und FSK-18 Artikeln" wäre da sicherlich eine andere Hausnummer.
Ich habe bisher nie von einem Bußgeld oder ähnlichem gehört.
"Verkauf von KFZ-Ersatzteiln" und in echt "Handel mit Spirituosen und FSK-18 Artikeln" wäre da sicherlich eine andere Hausnummer.
Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
Dann lehnt das Finanzamt die Steuern ab: Sie haben dafür kein Gewerbe angemeldet, wir erkennen Gewinn und Umsatz daher nicht an, behalten Sie das Geld gefälligst.
Interessiert das FA wohl auch nicht. Das man sich an Vorgaben und geltende Gesetze halten muss sollte klar sein, egal was irgendein Gewerbeamt-Fuzzi in irgendeinen Gewerbeschein geschrieben hat.
Problem sind eher Hersteller und GH die Fachhändler wollen, in meiner Branche beliefern die solche "Verkauf-von-allem"-Leute nicht.
Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
Trotzdem, lieber Niko, weise ich dich als Mainzer darauf hin, das es mit dem Gewerbeschein nicht getan ist. Es werden auf dich unzählige Auflagen einschlagen, die der Chinaimport so mitsichbringt. Als Importeur bist du Hersteller mit allen Haftungen, Verordnungen, Risiken und Versicherungen. Die Liste der Vorschriften ist lang. Es ist leider nicht getan mit einem YouTubevideo wie wird man reich durch Dropshipping.
Du bist 19 Jahre alt, da würde ich meinem Sohn in Deinem Alter, erst mal eine Solide Ausbildung empfehlen, statt zuzusehen wie Du Dich Hals über Kopf in ein Haifischbecken stürzt.
Ein Fehler, dann gibts Post vom Anwalt, und Dein mühsam erwirtschafteter Gewinn wird mehrfach abgeschöpft gemäß „Der Gewinn ist nicht weg, er ist nur wo anders“
Sorry, aber musste mal raus, obwohl es dich wahrscheinlich genauso wenig interessieren wird, wie meinen Sohn.
Du bist 19 Jahre alt, da würde ich meinem Sohn in Deinem Alter, erst mal eine Solide Ausbildung empfehlen, statt zuzusehen wie Du Dich Hals über Kopf in ein Haifischbecken stürzt.
Ein Fehler, dann gibts Post vom Anwalt, und Dein mühsam erwirtschafteter Gewinn wird mehrfach abgeschöpft gemäß „Der Gewinn ist nicht weg, er ist nur wo anders“
Sorry, aber musste mal raus, obwohl es dich wahrscheinlich genauso wenig interessieren wird, wie meinen Sohn.
- fossi
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Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
Früher langte eine ganz grobe Angabe, später ging "Handel mit genehmigungsfreien Waren aller Art" durch, inzwischen sind sie (zumindest bei uns) überpingelig und wollen Alles ganz genau wissen, weshalb meine Gewerbeanmeldung inzwischen über 2 Seiten geht (*Zusatzangaben Seite 2, da Zeile für Tätigkeit viel zu klein).
Wer mit wechselnden Artikeln oder Restposten handelt, der kann eben nicht "Fachhandel für Artikel XY" schreiben.
Habe für die aktuelle Anmeldung die eBay-Kategorienliste ausgedruckt und noch ein paar Dienstleistungselemente dazugeschrieben, um wirklich allumfassend handeln zu können. So ging es, sieht aber sehr bescheiden aus!
Im Endeffekt kommt es aber auf das Gewerbeamt bei dir vor Ort an!
Manche sind lasch, manche total pingelig und überall gibt es Unterschiede. So gibt es in manchen Gegenden noch die Unterscheidung in "Haupt- / Nebengewerbe", bei uns wurde das vor bestimmt 15 Jahren gestrichen. "Gewerbe ist Gewerbe, basta!"
Wer mit wechselnden Artikeln oder Restposten handelt, der kann eben nicht "Fachhandel für Artikel XY" schreiben.
Habe für die aktuelle Anmeldung die eBay-Kategorienliste ausgedruckt und noch ein paar Dienstleistungselemente dazugeschrieben, um wirklich allumfassend handeln zu können. So ging es, sieht aber sehr bescheiden aus!
Im Endeffekt kommt es aber auf das Gewerbeamt bei dir vor Ort an!
Manche sind lasch, manche total pingelig und überall gibt es Unterschiede. So gibt es in manchen Gegenden noch die Unterscheidung in "Haupt- / Nebengewerbe", bei uns wurde das vor bestimmt 15 Jahren gestrichen. "Gewerbe ist Gewerbe, basta!"
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Re: Gewerbeanmeldung Tätigkeitsangabe?
Hey, vielen Dank Dir, das ist natürlich eine gute Idee Was würdest du mir an meiner Stellen empfehlen? Es einfach mit "An und Verkauf von Waren aller Art" zu probieren und falls es denen nicht passt, es dann dementsprechend auf deine Art und Weise abzuändern?fossi hat geschrieben: ↑15. Aug 2019 12:13 Früher langte eine ganz grobe Angabe, später ging "Handel mit genehmigungsfreien Waren aller Art" durch, inzwischen sind sie (zumindest bei uns) überpingelig und wollen Alles ganz genau wissen, weshalb meine Gewerbeanmeldung inzwischen über 2 Seiten geht (*Zusatzangaben Seite 2, da Zeile für Tätigkeit viel zu klein).
Wer mit wechselnden Artikeln oder Restposten handelt, der kann eben nicht "Fachhandel für Artikel XY" schreiben.
Habe für die aktuelle Anmeldung die eBay-Kategorienliste ausgedruckt und noch ein paar Dienstleistungselemente dazugeschrieben, um wirklich allumfassend handeln zu können. So ging es, sieht aber sehr bescheiden aus!
Im Endeffekt kommt es aber auf das Gewerbeamt bei dir vor Ort an!
Manche sind lasch, manche total pingelig und überall gibt es Unterschiede. So gibt es in manchen Gegenden noch die Unterscheidung in "Haupt- / Nebengewerbe", bei uns wurde das vor bestimmt 15 Jahren gestrichen. "Gewerbe ist Gewerbe, basta!"
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