koshop hat geschrieben: ↑5. Aug 2019 14:38
Wenn man Bewertungen wegen NetzDG begründet löschen lässt, passiert das zwar innerhalb von wenigen Stunden. Allerdings wird die Gesamtnote nicht neu berechnet, bleibt also schlechter - trotz gelöschter Bewertung. Saftladen.
Wenn ich mich recht erinner ist das so rechtskonform. Mein Wissenstand ist dass man Bewertungstexte bei unwahren Tatsachenbehauptungen oder Schmähkritik löschen lassen kann. Die Note selbst ist davon aber nicht betroffen, weil die Notengebung immer unter die Meinungsfreiheit fällt. Ausnahme: Es besteht gar keine Kundenbeziehung bzw. der Portalbetreiber kann die nicht nachweisen.
Wenn die Löschung über den Button bei der Bewertung klappt bzw. durchgeführt wird, dann wird unabhängig vom Grund die Gesamtnote richtig gestellt. Wenn die Lösung über NetzDG geschieht, dann nicht. Das ist eher ein Bug im System der mit heißer Nadel gestrickten NetzDG-Umsetzung bei Facebook als ein gewolltes Verhalten. Nur: Wie soll man Facebook das mitteilen?
Rechtskonform wäre in diesem Fall daran gar nichts und der Portalbetreiber könnte auch gar nicht nachweisen, dass eine Kundenbeziehung existiert (was ohnehin nicht der Fall ist).
Wir reden hier zur Einordnung über eine mehrfach wiederholte offen beleidigende und rassistische Bewertung unter verschiedenen Fake-Accounts auf unterschiedlichen Portalen gegenüber einem Mitarbeiter von uns. Die Strafbarkeit dieses Cyber-Mobbings ist unzweifelhaft, es sind insgesamt vier Tatbestände.