Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

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fussel
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Zitat WRB: "Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren."


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ReginaSF
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

fussel hat geschrieben: 2. Aug 2019 09:58 Zitat WRB: "Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren."
Das steht doch in diesem Fall gar nicht zur Debatte und wird sogar vom Kunden so ausgeführt.
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hkhk
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

bin mir nicht wirklich sicher, ob damit auch die von Kunden nicht vorhersehbaren Kosten abgedeckt sind, oder ob damit nur die Kosten gemeint sind, die er selbst für die aktive Rücksendung aufzubringen hat.
Für die Rücksendkosten des Vertrags der Verkäufer hat er ja keinerlei Nachweis.
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fussel
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

ReginaSF hat geschrieben: 2. Aug 2019 10:00
fussel hat geschrieben: 2. Aug 2019 09:58 Zitat WRB: "Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren."
Das steht doch in diesem Fall gar nicht zur Debatte und wird sogar vom Kunden so ausgeführt.
Das war als Antwort auf den Post von hkhk gedacht.
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daytrader
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

So ärgerlich diese Spaßbesteller sind....kann man immer noch froh sein, dass es nur eine Nichtannahme ist und kein Widerruf von benutzter Ware. Damit habe ich jeden Tag zu kämpfen. Da bekommst du ganz andere Probleme. Grundsätzlich hat nie jemand die Ware benutzt oder man hat das Recht auf kostenlose Benutzung. Algen, Wasserflecken etc. auf den unter Wasser eingesetzten Artikeln, habe ich lt. Kunden meist selbst gemacht, um Sie abzuzocken. Das ganze auf den Plattformen wo der Kunde (fast) immer Recht hat.
natufab
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

qds1 hat geschrieben: 2. Aug 2019 09:50Zumal der besagte Kunde auf Nachfrage dann doch wirksam widerrufen hat und sogar ehrlich den Grund genannt hat.
Das ist ja einfach nicht richtig, er kann ja den Widerruf erst NACH Erhalt der Sendung ausüben und nicht vorher. Also kein Widerruf.
hkhk hat geschrieben: 2. Aug 2019 09:55rein rechtlich: Kunde verweigert Annahme, Paket geht zurück. Dafür fallen ja Rücksendekosten an, DIE DER KUNDE ABER NICHT KENNT. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden dann dem Kunden diese Kosten auferlegt? Eigentlich müssten diese Kosten in der AGB oder besser in der WRB aufgeführt sein.
Weshalb nimmst du denn an, dass diese nicht geregelt sind? Die werden aufgrund meiner AGBs explizit dem Kunden auferlegt:

"Hat ein Käufer die Unzustellbarkeit der Sendung verursacht, so hat er die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Pakete gelten als unzustellbar, wenn empfangsberechtigte Personen nicht angetroffen werden und/oder die Abholfrist fruchtlos verstrichen ist, Annahme durch Empfänger oder Bevollmächtigten verweigert wurde oder ein Empfänger unter der von ihm angelegten Adresse nicht ermittelt werden kann."
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hkhk
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

natufab hat geschrieben: 2. Aug 2019 17:14
qds1 hat geschrieben: 2. Aug 2019 09:50Zumal der besagte Kunde auf Nachfrage dann doch wirksam widerrufen hat und sogar ehrlich den Grund genannt hat.
Das ist ja einfach nicht richtig, er kann ja den Widerruf erst NACH Erhalt der Sendung ausüben und nicht vorher. Also kein Widerruf.
Wieso sollte der Kunde erst nach Erhalt der Sendung widerrufen können? Immer wieder der gleiche Quatsch!
natufab hat geschrieben: 2. Aug 2019 17:14
hkhk hat geschrieben: 2. Aug 2019 09:55rein rechtlich: Kunde verweigert Annahme, Paket geht zurück. Dafür fallen ja Rücksendekosten an, DIE DER KUNDE ABER NICHT KENNT. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden dann dem Kunden diese Kosten auferlegt? Eigentlich müssten diese Kosten in der AGB oder besser in der WRB aufgeführt sein.
Weshalb nimmst du denn an, dass diese nicht geregelt sind? Die werden aufgrund meiner AGBs explizit dem Kunden auferlegt:

"Hat ein Käufer die Unzustellbarkeit der Sendung verursacht, so hat er die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Pakete gelten als unzustellbar, wenn empfangsberechtigte Personen nicht angetroffen werden und/oder die Abholfrist fruchtlos verstrichen ist, Annahme durch Empfänger oder Bevollmächtigten verweigert wurde oder ein Empfänger unter der von ihm angelegten Adresse nicht ermittelt werden kann."
Und wo findet der Kunde in deinen expliziten AGB nun den Preis, den er zu zahlen hat?
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Verkäuferperformance
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

natufab hat geschrieben: 2. Aug 2019 17:14 "Hat ein Käufer die Unzustellbarkeit der Sendung verursacht, so hat er die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Pakete gelten als unzustellbar, wenn empfangsberechtigte Personen nicht angetroffen werden und/oder die Abholfrist fruchtlos verstrichen ist, Annahme durch Empfänger oder Bevollmächtigten verweigert wurde oder ein Empfänger unter der von ihm angelegten Adresse nicht ermittelt werden kann."
Und das funktioniert weitestgehend ohne Probleme? Weil, mir fallen da gefühlt 20 Gründe ein, warum ich als Empfänger nicht schuld bin. 19,9 davon betreffen den Paketdienst und seine Benachrichtigungen...
hkhk hat geschrieben: 2. Aug 2019 17:40 Wieso sollte der Kunde erst nach Erhalt der Sendung widerrufen können? Immer wieder der gleiche Quatsch!
Weil das, soweit ich mich erinnere, von den Rostockern so erklärt wurde: Der Kunde bekommt den Beginn seiner Widerrufsfrist gar nicht mit, wenn die Sendung nicht zugestellt werden konnte bzw. kennt den Beginn der WRF noch nicht, wenn die Sendung noch nicht zugestellt wurde. Zusätzlich ist die Sendung noch gar nicht in Verfügungsgewalt des Kunden - wie auch ohne Zustellung?

Etwas anderes sei es mit Annahmeverweigerung - da war die Sendung allerdings in der Verfügungsgewalt des Kunden.

Ist hanebüchen, aber so wurde es geschrieben.
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ReginaSF
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

natufab hat geschrieben: 2. Aug 2019 17:14 Das ist ja einfach nicht richtig, er kann ja den Widerruf erst NACH Erhalt der Sendung ausüben und nicht vorher. Also kein Widerruf.
Damit andere nicht auf den gleichen falschen Dampfer aufsteigen: Diese Aussage ist schlicht und einfach FALSCH.

Die Widerrufsfrist legt fest, bis wann der Käufer spätestens von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen muss, damit der Widerruf wirksam ist. Sprich, bis wann er seinen Widerruf (formlos) gegenüber dem Verkäufer erklären muss. Das Widerrufsrecht selbst hat er ab Kauf. Eigentlich ganz einfach.

Und dann ist da noch dieser Standardpassus: "an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Ware in Besitz genommen haben". Der sorgt dafür, dass im Fall z. b. eines Nichtantreffens und der ersatzweisen Zustellung an einen Nachbarn, einen Paketshop oder einen Abstellort (wie z. b. die Papiertonne) die Widerrufsfrist gar nicht erst losläuft, da eben weder der Kunde noch ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen haben.

Jetzt die große Frage: Gibt also der Paketbote die Sendung im Paketshop ab (und war es keine vom Kunden von Anfang an oder per Umverfügung beauftragte Paketshop-Zustellung), dort liegt das Paket dann und geht nach Ablauf der Lagerfrist an den Verkäufer zurück, hat dann der Käufer oder ein von ihm benannter Dritter die Ware in Besitz genommen?

Nein.

Hat also die Frist für das Widerrufsrecht bereits zu laufen begonnen?

Nein.

Kann der Kunde also von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, nachdem ihn der Verkäufer anschreibt?

Ja.

Ist der Kunde im Annahmeverzug? Ja. Hat der Verkäufer daher Rechte? Ja. Allerdings muss er auch da einen rechtlich sauberen formalen Weg einhalten über Fristsetzung zur Abnahme (konkretes Datum) mit Androhung des Rücktritts und Geltendmachung von Schadenersatz (nur in Höhe der tatsächlich entstandenen Kosten) und dann der tatsächlichen Erklärung des Rücktritts.
ReginaSF
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

natufab hat geschrieben: 2. Aug 2019 17:14 "Hat ein Käufer die Unzustellbarkeit der Sendung verursacht, so hat er die hierdurch entstandenen Kosten zu tragen. Pakete gelten als unzustellbar, wenn empfangsberechtigte Personen nicht angetroffen werden und/oder die Abholfrist fruchtlos verstrichen ist, Annahme durch Empfänger oder Bevollmächtigten verweigert wurde oder ein Empfänger unter der von ihm angelegten Adresse nicht ermittelt werden kann."
Es steht Dir ja frei festzulegen, wann du ein Paket als "unzustellbar" ansiehst. Nur hat das keinerlei rechtliche Relevanz.

Abgesehen davon, in Deinem Passus sind ja auch nur die Rücksendekosten - und nicht die Hinsendekosten - eingefordert. Also das, was Dein Kunde Dir ja ohnehin im Guten geschrieben hat.
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fussel
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

natufab hat geschrieben: 2. Aug 2019 17:14
qds1 hat geschrieben: 2. Aug 2019 09:50Zumal der besagte Kunde auf Nachfrage dann doch wirksam widerrufen hat und sogar ehrlich den Grund genannt hat.
Das ist ja einfach nicht richtig, er kann ja den Widerruf erst NACH Erhalt der Sendung ausüben und nicht vorher. Also kein Widerruf.
Das immer noch welche an dieses Märchen glauben. :durchdreh:
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DINa3
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

würde ja Vorschlagen: Einladung von Juristen aus einem Juristenforum
ansonsten:
um wieviel Geld geht es bei dieser Frage? 4 EURO !?
es sei denn Jemandem passiert dies regelmässig in hoher Stückzahl
Bei mir nur 1x im Quartal und es lohnt sich nicht, sich weiter den Kopf zu zerbrechen
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

DINa3 hat geschrieben: 3. Aug 2019 08:49 Bei mir nur 1x im Quartal
*neidischguck*
ReginaSF
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

DINa3 hat geschrieben: 3. Aug 2019 08:49 würde ja Vorschlagen: Einladung von Juristen aus einem Juristenforum
Beratungsresistenz ist die größte Gefahr für Unternehmen.
natufab
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Ok, dann glaubt alle schön weiter, dass das Widerrufsrecht grundsätzlich sofort ab Kauf besteht, jedenfalls ist das nicht richtig.

Hier wirds nochmal auch für kognitiv Resistente erklärt:

Zitat: Die Widerrufsfrist beginnt grundsätzlich mit Vertragsschluss (z.B. auch bei Dienstleistungen und beim Kauf digitaler Inhalte).
Abweichend davon beginnt die Widerrufsfrist beim Verkauf von Waren an einen Verbraucher im Fernabsatz:
a) sobald der Verbraucher oder ein von Ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat; Achtung: Die Ablieferung in einer Postfiliale oder Abgabe beim Nachbarn ist keine wirksame Zustellung, wenn sie nicht explizit vom Verbraucher verlangt wurde (z.B. Wunschpostfiliale, Garagenverträge)....Ende Zitat.

Auch dass ca. 3,3 Millionen Onlinehändler in Deutschland genau diesen Passus exakt und wortwörtlich genau so in ihrer Widerrufserklärung nutzen, wird sicher von den wahren Experten hier als falsch hingestellt werden, denn diese paar Händler sind dann ja wohl zu blöde, es richtig zu kapieren.
https://www.google.de/search?source=hp& ... CAc&uact=5

Auch die armen Nichtchecker von der It-Recht-Kanzlei wissen es nicht offenbar einfach nicht richtig:
https://www.it-recht-kanzlei.de/widerru ... hnung.html
Zitat:
Wann beginnt die Frist?
Die Frage des Beginns der Widerrufsfrist beurteilt sich immer nach dem konkreten Sachverhalt. Bei im Internet geschlossenen Verträgen, die die entgeltliche Lieferung von Waren zum Gegenstand haben, beurteilt sich der Fristbeginn vor allem nach der Art der Lieferung:
1. Wenn der Verbraucher mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt hat und die Waren getrennt geliefert werden, beginnt die Frist, sobald der Verbraucher oder ein von ihm bestimmter Dritter die letzte Ware erhalten hat.
2. Wenn die Ware in mehreren Teilsendungen oder Stücken geliefert wird, beginnt die Frist, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die letzte Teilsendung oder das letzte Stück erhalten hat.
3. Wenn der Vertrag auf die regelmäßige Lieferung von Waren über einen festgelegten Zeitraum gerichtet ist, wie dies etwa bei bestimmten Abonnement-Modellen der Fall ist, beginnt die Frist, sobald der Verbraucher oder ein von ihm bestimmter Dritter die erste Ware erhalten hat.
4. In allen anderen Fällen, die nicht unter 1.-3. fallen, beginnt die Frist, sobald der Verbraucher oder ein von ihm benannter Dritter die Ware erhalten hat.....Ende Zitat.

Vielleicht weisen ja Regina oder Fusel die Anwälte dort auf diesen gravierenden Fehler hin, sonst werden immer mehr Menschen diesen Unfug glauben.
Roemer
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Man naturfab, wann beginnst Du den Unterschied zu begreifen zwischen dem Widerrufsrecht als solchen und dem Beginn der Widerrufsfrist.
Das Recht hast Du direkt ab Kauf. Du hast es nur nicht ewig - da sind Fristen zu beachten.

Im vorliegenden Fall hast Du übrigens immer noch nicht mitgeteilt, warum das Paket in der Packstation gelandet ist. Wollte der Besteller das ?
Zuletzt geändert von Roemer am 3. Aug 2019 12:25, insgesamt 1-mal geändert.
al-k-seltzer
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

@naturfab
Versuche einfach mal zu verstehen, was Du selbst geschrieben hast.
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hkhk
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Regina hat treffend formuliert:

Beratungsresistenz ist die größte Gefahr für Unternehmen.
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
ReginaSF
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Du willst einfach den Unterschied der beiden Begriffe "Widerrufsrecht" und "Widerrufsfrist" nicht verstehen. Und erst recht willst du nicht verstehen, dass in Deinem Fall letztere nie begonnen hat.

Da Du ja schon IT-Recht zitierst:
- https://www.it-recht-kanzlei.de/widerru ... glich.html
- https://www.it-recht-kanzlei.de/widerru ... chbar.html
(ich ahne schon, dass Du gleich behauptest, das gilt für Paketshop nicht)

Und jetzt stapf einfach weiter schön mit dem Fuß auf.
Baam
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Re: Widerrufsrecht durch Nichtannahme der Sendung?

Der Kunde kann sein WiderrufsRECHT ab Vertragsschluss ausüben, bis die WiderrufsFRIST abgelaufen ist. Steht auch so im Gesetz.
§355 Abs.1 BGB Wird einem Verbraucher durch Gesetz ein Widerrufsrecht nach dieser Vorschrift eingeräumt, so sind der Verbraucher und der Unternehmer an ihre auf den Abschluss des Vertrags gerichteten Willenserklärungen nicht mehr gebunden, wenn der Verbraucher seine Willenserklärung fristgerecht widerrufen hat.[...]
Die WiderrufsFRIST bestimmt also nur das Datum, an dem das WiderrufsRECHT erlischt.
Und genau diese WiderrufsFRIST beginnt (vereinfacht) mit der Zustellung an den Kunden.

LG
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