Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

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Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

Wolkenspiel hat geschrieben: 12. Jul 2019 13:16
miezekatze hat geschrieben: 12. Jul 2019 12:49 Wobei das bei Polizisten natürlich was anderes ist, da die ja normal Einsatzmaterial gestellt bekommen bzw anfordern müssen? Kenne mich da ehrlich gesagt nicht so aus aber so dachte ich das immer. Glaube ich irgendwie nicht dran das das für offizielle Zwecke eingekauft/benutzt wurde...
Genau das meinte ich. Wenn ein Beamter sich eine Tastatur kauft, ist das doch etwas völlig anderes. Ein Polizist kauft sich doch privat keine Sachen für den polizeilichen Einsatz. Das dürfte doch auch gar nicht erlaubt sein.
Ist nicht nur dort so. Auch bei der Feuerwehr (egal ob die Berufsfeuerwehr oder die Freiwilligen) wird privat noch dazugekauft, kenne ich aus eigener Erfahrung. Man wird so ausgestattet, wie es irgendwelche Sesselpupser - die wissen wie es vor 20 Jahren war - entscheiden. Und das ist heutzutage meist zu wenig oder unsicher...


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Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

Bei einer Taschenlampe habe ich Zweifel, aber von Schutzwesten habe ich früher auch gehört, dass sich Polizisten die privat gekauft haben, weil es nicht für jeden Polizisten eine gab. Aber die Taschenlampe dürfte zur Standardausrüstung bei der Polizei gehören (so wie die Schutzwesten heute auch).

Es sollen auch viele Polizisten ihr privates Smartphone im Dienst zur Kommunikation genutzt haben, weil der Behördenfunk in vielen Situationen nicht verständlich war. Heute hat zumindest in Bayern jeder Polizist ein dienstliches iPhone (mit Vorrang-SIM, so dass sie immer kommunizieren können, auch wenn die Kanäle dicht sind, z.B. beim Oktoberfest).
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Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

Wolkenspiel hat geschrieben: 12. Jul 2019 13:26 Das ist beängstigend.
Richtig perfide wird es dann, wenn der Soldat z. B. eine deutlich bessere Weste o.ä. nutzt und ihm trotzdem etwas passiert.

Dann holt der Dienstherr den Paragrapen raus auf dem steht, dass nur dienstlich geliefertes Material verwendet werden darf.....
foot

Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

Schützer hat geschrieben: 11. Jul 2019 23:41
bocksbox hat geschrieben: 11. Jul 2019 12:50 Und den Kunden ablehnen, weil er in der Vergangenheit seine "Rechte" wahrgenommen hat, geht auch nicht.
"Rechte" ? ? ?
Polizei-Taschenlampe gekauft
1 Retoure Lampe Defekt, zwar Wassereste in Gehäuse endeckt aber Egal, Lampe getauscht.
2 Retoure Lampe Defekt = War nicht defekt Akku war in Arsch Lampe i.o (Akkus von Gewährleistung ausgeschlossen) aus Kulanz neuen Akku bekommen.

3 Retoure (1Monat vor Ende der Gewährleistung) Aussage: Mal geht die Lampe mal nicht. Könnte kein Fehler sehen und Kunde hat auf Austausch bestanden (Reparatur wollte er nicht), wurde verweigert hab gesagt der soll Lampe auf seine Kosten abholen oder Versandkosten zahlen. Kamen Drohungen das er diese für sein Einsatz braucht (ist Polizist) und hat Zeugen das die Lampe den Fehler hat...will an Verbraucherzentrale wenden und und und...
Natürlich war mir klar das er nach 2 Jahren neue Lampe haben möchte und seine Lampe war ohne Fehler.

Hab dann die einfach ersetzt. Weil ich echt kein Zeit für sowas habe Stunden lang Mails hin und her senden. Alle Versandkosten immer hin und zurück selber getragen.

Und Jetzt Garantie vorbei...durch dritte wurde die Lampe beschädigt er bietet eine Offizielle Brief das er vorkurzem neue Lampe ersetzt bekommen hat und Lampe kann nicht repariert werden. Neu Waren Wert der Lampe soll ich auch in den Brief stehen...dann sagt er sobald er das Geld von den der die Lampe beschädigt hat kassieren wird, wird er eine neue bei mir kaufen - nein danke! Brief bekommt er auch nicht
Wenn ich das jetzt richtig lese :

1. Bist du der Hersteller der Lampe, das du 2 Jahre Gewährleistung geben musst und die Lampe ständig ersetzt ? Wenn nein bist du nach 6 Monaten raus, dankend ablehnen und an den Hersteller verweisen. Eventuell noch auf den "Beipackzettel" der Lampe verweisen oder die Daten des Herstellers für seine Garantieansprüche senden.

2. Was geht dich die Lampe an, die von einem Dritten beschädigt wurde ? Er soll sich an die Haftpflicht des Dritten wenden.
Kommunikation einstellen, fertig. Aufträge dieser Kundschaft würden wir keine mehr annehmen. Nicht zumutbar und musst du auch nicht.
Da gibt es sicherlich mehrere Gründe, die durch das Gesetz gestützt sind.
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Schützer
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Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

marcibet hat geschrieben: 12. Jul 2019 02:00 Du solltest an deiner Grammatik arbeiten wenn du Mails an Kunden schreibst.

Dir ist bekannt, dass die Gewährleistungsfrist neu beginnt wen Du das Gerät tauschst?
An meiner Grammatik ist schon zu spät zu arbeiten...bin nicht in Deutschland geboren und Deutsch ist nicht meine Mutter-Sprache. Beschreibungen gehen durch Texterin durch, bei Mails schreibe ich keine große texte und wenn, dann gebe ich mehr Mühe und Zeit.

Das mit dem Frist Verlängerung ist Quatsch

Wolkenspiel hat geschrieben: 12. Jul 2019 12:25 Polizisten kaufen privat ihr Arbeitsmaterial für ihre beruflichen Einsätze in so einem kleinen Shop wie Dir bzw. bei Ebay ein?
Hammer!
Hey, so klein ist mein Shop auch nicht mehr :-y hätte auch schon 2 Offizielle-Landespolizeiamt Bestellungen

Der Polizist war mit der Dienstlampe nicht glücklich und hat sich eine Bessere Privat zugelegt...vielleicht ist er auch kein und wollte nur angeben...
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Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

Schützer hat geschrieben: 12. Jul 2019 14:15 ...
Hey, so klein ist mein Shop auch nicht mehr :-y hätte auch schon 2 Offizielle-Landespolizeiamt Bestellungen
...
Maglites? wegrenn
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Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

Wolkenspiel hat geschrieben: 12. Jul 2019 13:26 Das ist beängstigend.
Ich weiss es zwar nicht, aber ich glaube es schon... und ja es ist sogar sehr beängstigend. (-S

Ich war letzte Woche Mittagessen und da steht neben uns ein Polizist und holt auch Essen. Dienstwaffe im Holster am Gürtel... Aussage von meinem Mann, "Oh jeh, die haben noch nicht einmal die aktuellen Holster (die man nicht einfach als 3er rausziehen kann)". Als ich mal bei unserer Polizei war, in einem schönen alten Gebäude. Hat der Beamte mit eine ausgedruckte Papier-Visitenkarte in die Hand gedrückt und von den Möbeln ganz zu schweigen, ich habe wirklich gedacht, man müsste mal eine Spende machen. Das ist vielleicht unwichtig, aber so ist leider das Meiste. Man muss gar nicht so groß sein Onkel "Gockel" hilftgleube ich, bei uns haben die auch schon eingekauft.
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Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

regalboy hat geschrieben: 12. Jul 2019 14:48
Schützer hat geschrieben: 12. Jul 2019 14:15 ...
Hey, so klein ist mein Shop auch nicht mehr :-y hätte auch schon 2 Offizielle-Landespolizeiamt Bestellungen
...
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nee die Lampe ist von Klarus
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Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

Schützer hat geschrieben: 12. Jul 2019 14:15
marcibet hat geschrieben: 12. Jul 2019 02:00 Dir ist bekannt, dass die Gewährleistungsfrist neu beginnt wen Du das Gerät tauschst?
Das mit dem Frist Verlängerung ist Quatsch
https://www.konsument.at/cs/Satellite?c ... l%2FDetail

Selbstverständlich kein Quatsch. Aber man kann ja einfach mal irgendwas behaupten, oder?
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hkhk
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Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

und das gilt auch für Deutschland.
Andere EU Länder regeln das aber teils nocht kundenfreundlicher.
Während hierzulande z.B. bei Reparatur die Frist ansich nicht verlängert wird (lediglich für das reparierte Teil beginnt die Frist wieder neu zu laufen), beginnt in Portugal generell für das gesamte Gerät die Frist neu zu laufen. Auch gibt es in Portugal keine Beweislastumkehr, d.h. der Verbraucher hat volle 2 Jahre Gewährleistung ohne wenn und aber.
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Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

hkhk hat geschrieben: 13. Jul 2019 10:10 Auch gibt es in Portugal keine Beweislastumkehr, d.h. der Verbraucher hat volle 2 Jahre Gewährleistung ohne wenn und aber.
Wenn das mal hier so kommt, würde ich umgehend den Verkauf einiger Technikprodukte einstellen.
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hkhk
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Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

darum sind Technikprodukte in pt auch meist deutlich teurer als hierzulande, nicht nur wegen der in pt geltenden mwst von 23%
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Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

Schützer hat geschrieben: 12. Jul 2019 15:08 nee die Lampe ist von Klarus
Es fängt dann an rechtlich problematisch zu werden, wenn Polizisten mit diesen selbstbeschafften LED-Taschenlampen im Dienst anfangen eine Pupillenkontrolle vorzunehmen, und das ist eine Routinehandlung bei einem Anfangsverdacht auf Drogenkonsum, siehe lesenswerten Bericht unter http://www.rettungsdienst-blog.com/rich ... nkontrolle

Für die Pupillenkontrolle geeignete Taschenlampen sind Medizinprodukte und gewollt nicht besonders lichtstark. Ich möchte daher vorschlagen, einen entsprechenden Hinweis bei solchen Ausrüstungsgegenständen anzuführen, die auch von Angehörigen der Polizei/Feuerwehr/Rettungsdienste gerne benutzt werden. Vielleicht packst du dir ein geeignetes MPG-konformes Alternativprodukt ins Lager, auf das du verweisen kannst.

Was auch ungünstig ist, wenn die sog. "Poser-Polizei" mit nicht eichfähigen Apps mittels Handy oder (womöglich noch selbstbeschafften) Eigenmarken-Geräten von Conrad-Elektronik anfangen Lärmmessungen in Auspuffnähe vorzunehmen, aber das ist ein anderes Thema.
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Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

Schützer hat geschrieben: 11. Jul 2019 23:41 2 Retoure Lampe Defekt = War nicht defekt Akku war in Arsch Lampe i.o (Akkus von Gewährleistung ausgeschlossen) aus Kulanz neuen Akku bekommen.
Akkus sind Verschleißteile, aber du kannst nicht bei Verschleißteilen pauschal die gesetzliche Gewährleitung komplett Außerkraftsetzen. Vielmehr gilt es doch festzustellen, ob ein Herstellungsfehler oder Verschleiß vorliegt - das kann nur der Hersteller und den müsstest du in solchen Fällen beiziehen. Ich habe übrigens schon einen Fahrzeug-Blei-Gel-Akku (ähnlich den Bundeswehr-Batterien) erfolgreich reklamiert, den der Hersteller nach Prüfung anstandslos ausgetauscht hat (habe ich allerdings direkt über den Hersteller erledigt, zumal Blei-Gel kein Gefahrgut beim Versand ist).
foot

Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

Die Ausgangsfrage bezog sich ja darauf, ob es rechtlich ok ist einen Kunden nach der 3. oder 4. Reklamation, zu dem immer gleichen Produkt vom Verkauf auszuschließen, oder ob man das, als Verkäufer, rechtlich machtlos hinnehmen muss.

Nein muss man nicht.

Nur weil es inzwischen eine Unsitte geworden ist, das Amazonrecht des rechtlosen Verkäufers, auf die allgemeinen Lebenslagen zu übertragen, heißt das noch lange nicht, das dies so ist.

Dem Verkäufer stehen hier durchaus rechtliche Gründe zur Verfügung, um einen Verkauf mit dem Endkunden abzuwickeln und die Geschäftsbeziehungen für die Zukunft zu beenden.

Auch werden, besonders in Foren, immer wieder die Grundlagen von Gewährleistung, Garantie und Ansprüchen des Kunden in den grossen Eintopf des Internets geworfen und Jeder pickt sich dann, das für sich schmeckende Teil heraus, was aber nicht bedeutet, das es auch im Rezept steht.
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Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

Genau das meinte ich. Wenn ein Beamter sich eine Tastatur kauft, ist das doch etwas völlig anderes. Ein Polizist kauft sich doch privat keine Sachen für den polizeilichen Einsatz. Das dürfte doch auch gar nicht erlaubt sein.
Nur mal so aus der Hüfte geschossen:
https://www.focus.de/politik/deutschlan ... 53687.html

https://daserste.ndr.de/panorama/archiv ... e7182.html

usw.
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Schützer
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Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

kreien hat geschrieben: 13. Jul 2019 11:12
Schützer hat geschrieben: 11. Jul 2019 23:41 2 Retoure Lampe Defekt = War nicht defekt Akku war in Arsch Lampe i.o (Akkus von Gewährleistung ausgeschlossen) aus Kulanz neuen Akku bekommen.
Ich habe übrigens schon einen Fahrzeug-Blei-Gel-Akku (ähnlich den Bundeswehr-Batterien) erfolgreich reklamiert, den der Hersteller nach Prüfung anstandslos ausgetauscht hat (habe ich allerdings direkt über den Hersteller erledigt, zumal Blei-Gel kein Gefahrgut beim Versand ist).
Vielleicht wollte er Kundenfreundlich sein oder einfach ohne den Akku richtig zu prüfen ausgetauscht (wie ich ja uach gemacht habe).

@foot das du sich an das Thema gehalten hast applaus , das ich das verweigern kann, wiß ich jetzt auch. Und schon erfolgreich gemacht juhu
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Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

Schützer hat geschrieben: 12. Jul 2019 15:10
Für was wird der Strobe Effekt in der Praxis genutzt?
kreien
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Re: Kunden ein Kauf verweigern, rechtlich ok?

Schützer hat geschrieben: 13. Jul 2019 12:39
kreien hat geschrieben: 13. Jul 2019 11:12 Ich habe übrigens schon einen Fahrzeug-Blei-Gel-Akku (ähnlich den Bundeswehr-Batterien) erfolgreich reklamiert, den der Hersteller nach Prüfung anstandslos ausgetauscht hat (habe ich allerdings direkt über den Hersteller erledigt, zumal Blei-Gel kein Gefahrgut beim Versand ist).
Vielleicht wollte er Kundenfreundlich sein oder einfach ohne den Akku richtig zu prüfen ausgetauscht (wie ich ja uach gemacht habe).
Nein, Exide (vormals Sonnenschein) hat das Ganze sehr ernst genommen, die hatten damals verschiedene Rückfragen und haben sich die Batterie sehr genau angeschaut - so ein großer Blei-Gel-Akku (à la NATO-Block) ist aber preislich auch eine ganz andere Liga, weswegen der Vergleich von mir etwas hinkt.
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