Amazon-Verkäuferkonto gesperrt: LG Hildesheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Amazon

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bcksbx
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Amazon-Verkäuferkonto gesperrt: LG Hildesheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Amazon

Das Landgericht Hildesheim hat aktuell in einer einstweiligen Verfügung vom 26.6.2019 beschlossen, dass Amazon die Sperre eines Verkäuferkontos unverzüglich aufheben, gelöschte Angebote wiederherstellen sowie vorhandenes, einbehaltenes Guthaben auf dem Konto umgehend freigeben muss.

https://www.lhr-law.de/magazin/wettbewe ... o-gesperrt


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Schützer
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Re: Amazon-Verkäuferkonto gesperrt: LG Hildesheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Amazon

Bei den HB Onlinehändlernews steht leider was ganz anderes....


Amazons AGB-Klausel zur Sperrung von Verkäuferkonten ist rechtswidrig


Amazon steht von Seiten der Händler oft im Verdacht, willkürlich die Konten der Verkäufer zu löschen. Ist der Händler auf diese Einnahmen angewiesen, kann das massive Folgen haben. Eine Händlerin wollte sich die Löschung daher nicht gefallen lassen und zwang Amazon mittels einer einstweiligen Verfügung zur Rückgängigmachung.

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Nicht nachvollziehbare Begründung
Als Folge der Sperrung konnte die Händlerin nicht mehr uneingeschränkt auf ihren Account zugreifen, keine neuen Angebote erstellen und nicht mehr über ihr Guthaben verfügen. Außerdem wurden ihre bestehenden Angebote gelöscht. Insgesamt würden ihr so jeden Tag tausende Euro an Umsatz entgehen.

Den genauen Grund für diese Art von Vorgehen nannte Amazon laut LHR allerdings nicht: Zwar gab Amazon an, dass Rezensionen manipuliert worden seien; wie das Unternehmen zu dieser Annahme kommt und welche Bewertungen davon betroffen sind, wird nicht weiter ausgeführt.

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Rechtswidrige AGB
Das Landgericht Hildesheim ordnete nun via einstweiliger Verfügung die Entsperrung des Kontos an. Als Begründung führt das Gericht aus, dass eine Allgemeine Geschäftsbedingung des Online-Riesen unwirksam sei. Konkret geht es um folgende Klausel im Amazon Services Europe Business Solutions Vertrags: „Wir können diesen Vertrag oder ein Programm jederzeit durch Benachrichtigung an Sie mit sofortiger Wirkung kündigen oder aussetzen (auch ohne Grund).” Amazon räumt sich damit das Recht ein, den Vertrag mit dem Verkäufer jederzeit ohne die Angabe eines Grundes sofort zu kündigen.

Laut Ansicht des Gerichts ist diese Klausel unwirksam. Konkret verstößt sie gegen § 307 BGB. Demnach ist eine Bestimmung unwirksam, wenn sie den Vertragspartner unangemessen benachteiligt. Folglich darf Amazon also nicht mit Verweis auf diese Klausel einfach Verträge kündigen. Dem Marktplatz steht aber ein gesetzliches ordentliches Kündigungsrecht mit einer Frist zu: „Natürlich steht es Amazon vor dem Hintergrund der Vertragsfreiheit frei, den Vertrag mit einem Verkäufer ordentlich zu kündigen. In diesem Fall müsste Amazon jedoch bestimmte Fristen einhalten und könnte den betroffenen Händler nicht einfach 'rauswerfen' und erst Recht kein Guthaben einbehalten“, wird das Gericht dazu von der Internetworld zitiert.

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Verbotene Eigenmacht
Ein weiterer interessanter Aspekt der Verfügung ist, dass das Landgericht in dem Handeln von Amazon eine sogenannte verbotene Eigenmacht sieht. „Wer dem Besitzer ohne dessen Willen den Besitz entzieht oder ihn im Besitz stört, handelt, sofern nicht das Gesetz die Entziehung oder die Störung gestattet, widerrechtlich”, heißt es dazu im § 858 BGB. Damit hat das Gericht das Konto der Händlerin als „besitzähnliche Rechtsposition” definiert. Das bedeutet wiederum, dass die Händlerin einen Herausgabeanspruch gegenüber Amazon hat. Da sich Amazon nicht auf seine unwirksame AGB berufen konnte, konnte die Händlerin so ihren Anspruch durchsetzen.

Einschätzung des Falles
Die Begründung des Gerichts zur Unwirksamkeit der Klausel ist überzeugend. Allerdings lässt sich aus diesem Fall noch keine allgemeingültige Handlungsempfehlung im Falle einer Kontosperrung ableiten. Die Verfügung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig, das bedeutet, dass Amazon noch dagegen vorgehen kann. Für Händler wäre es in jedem fall begrüßenswert, wenn Amazon seine AGB aufgrund der Gerichtsentscheidung transparenter gestalten würde.
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Re: Amazon-Verkäuferkonto gesperrt: LG Hildesheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Amazon

Schon nach gesundem Menschenverstand sind diese Kontokuendigungen eine einseitige Nutzung von Marktmacht. Es dürfte wohl so sein dass dieser Fall durch alle Instanzen geht und Amazon, falls sie verlieren, eine Klausel in die AGB aufnehmen die zb eine 30tägige ordentliche oder ausserordentliche kuendigung zulässt. Also mehr oder weniger eine Galgenfrist.

Wieviele Existenzen Amazon durch diese willkührliche Kündigungen über die Jahre vernichtet hat lässt sich wohl auch nicht mehr beziffern oder sogar rückgängig machen.
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daytrader
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Re: Amazon-Verkäuferkonto gesperrt: LG Hildesheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Amazon

Warum find ich bloß die Email vom VK Service dazu so extrem geil?
bcksbx
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Re: Amazon-Verkäuferkonto gesperrt: LG Hildesheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Amazon

oh, das sehe ich ja auch jetzt erst ..... bah was für eine Truppe
neimles
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Re: Amazon-Verkäuferkonto gesperrt: LG Hildesheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Amazon

daytrader hat geschrieben:Warum find ich bloß die Email vom VK Service dazu so extrem geil?
welche mail?
Baam
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Re: Amazon-Verkäuferkonto gesperrt: LG Hildesheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Amazon

neimles hat geschrieben: 11. Jul 2019 21:07
daytrader hat geschrieben:Warum find ich bloß die Email vom VK Service dazu so extrem geil?
welche mail?
Antwort auf die Übermittlung der einstweiligen Verfügung:
Lieber Arno Lampmann,

Grüße vom Amazon Seller Support.

Bitte beachten Sie zunächst, dass ich Ihre Frustration in Bezug auf das Problem, mit dem Sie konfrontiert waren, voll und ganz verstehe. Leider konnte ich kein Seller Central-Konto mit der E-Mail-Adresse finden, mit der Sie uns kontaktiert haben: lampmann@lhr-law.de.

Um Ihr Verkäuferkonto zu schützen, können wir nur E-Mail-Adressen mit spezifischen Informationen versorgen, die mit diesem Konto verknüpft sind.

Wenn Sie Ihr Konto mit einer anderen E-Mail-Adresse erstellt haben, können Sie versuchen, sich über den folgenden Link erneut mit dieser E-Mail-Adresse anzumelden: http://sellercentral-europe.amazon.com/

Wenn Sie Ihr Passwort vergessen haben, klicken Sie auf den Link „Passwort vergessen?“. Folgen Sie dann den Anweisungen, um ein neues Passwort zu erstellen. Dieses Passwort wird sofort funktionieren.

Wenn Sie weitere Bedenken haben, zögern Sie nicht, uns über den folgenden Link zu kontaktieren, damit wir Ihnen bei all Ihren Fragen behilflich sein können:
* https: //sellercentral-europe.amazon.com/cu/contact-us? ref_ = ag_contactus_shel_xx

Vielen Dank, dass Sie sich an den Verkäufer-Support gewandt haben. Ich hoffe, Sie haben einen großartigen Tag!

Ihre Meinung zu unserem Kundenservice ist uns wichtig!
Waren Sie mit der Bearbeitung Ihrer Anfrage zufrieden?
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Re: Amazon-Verkäuferkonto gesperrt: LG Hildesheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Amazon

neimles hat geschrieben: 11. Jul 2019 21:07
daytrader hat geschrieben:Warum find ich bloß die Email vom VK Service dazu so extrem geil?
welche mail?
Erster Beitrag in dem Thread, Link klicken, runter bis zum Update scrollen, da hat der Antwort die E-Mail des VK Hilfe gepostet.
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Schützer
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Re: Amazon-Verkäuferkonto gesperrt: LG Hildesheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Amazon

Würde nie mein Existenz auf Amazon setzen...da bleibe ist lieber bei eBay und mein Shop.
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Re: Amazon-Verkäuferkonto gesperrt: LG Hildesheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Amazon

Schützer hat geschrieben: 11. Jul 2019 23:52 Würde nie mein Existenz auf Amazon setzen...da bleibe ist lieber bei eBay und mein Shop.
Das ist oft nicht so einfach.
Ich verkaufe auch auf Ebay, eigenen Shop und auf Amazon - aber ich hab über Amazon gut das 9fache mehr an Umsatz, als über Ebay und das 12fache als über meinen Shop - ohne dass ich dort groß in den letzten knapp 2 Jahren was an Zeit, Optimierung der Artikel etc. investiert habe - es läuft quasi völlig von alleine.

Natürlich ist mir das so auch nicht recht, aber von Ebay & Shop, wo ich quasi nur am rödern bin, diese besser hinstellen zu können und viel an Geld für Marketing etc. schon verbrannt habe, könnte ich auch nicht leben - also wäre auch bei mir Amazon quasi Existenz abhängig - wenn ich nur meinen Shop hätte, aber zum Glück ist dem nicht so.
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degraf
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Re: Amazon-Verkäuferkonto gesperrt: LG Hildesheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Amazon

Wieviele Existenzen Amazon durch diese willkührliche Kündigungen über die Jahre vernichtet hat...
...die es ohne Amazon nie gegeben hätte.

Es ist doch B2B, die Regeln sind in den AGB festgelegt und Amazons unfaire Art und Weise (hire and fire, typisch US) sind doch jedem von Anfang an bekannt... genau wie der zu erwartende Umsatz.
Ich verstehe beim bestem Willen die ganze Aufregung nicht.
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Re: Amazon-Verkäuferkonto gesperrt: LG Hildesheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Amazon

Schützer hat geschrieben: 11. Jul 2019 23:52Würde nie mein Existenz auf Amazon setzen...da bleibe ist lieber bei eBay und mein Shop.
Sehe ich derzeit eigentlich ähnlich, aber auch eBay kann eine nächste blöde Idee haben, die man nicht mitgehen will. Letztes Jahr mit den Bilderrechten, da wurde es bei mir schon dünn - da war ich dann doch ganz froh, dass Amazon auch mitläuft. Wobei im Grunde kann auch Google eine tolle Idee haben und der Shop abrauschen. Aber auf eine Plattform alleine? Lieber nicht.
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Re: Amazon-Verkäuferkonto gesperrt: LG Hildesheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Amazon

Repricing hat geschrieben: 12. Jul 2019 07:42
Natürlich ist mir das so auch nicht recht, aber von Ebay & Shop, wo ich quasi nur am rödern bin, diese besser hinstellen zu können und viel an Geld für Marketing etc. schon verbrannt habe, könnte ich auch nicht leben
Ist so. Das wird jetzt OT, aber: Man macht und tut, füllt penibel jedes kleine Feld aus, schleust manuell jeden Artikel über Wochen durch die mobilen Vorgaben, hat Content und ein paar Abverkäufe. Und dann kommt ein anderer, schreibt in den Text "hier kauf das" und steht vor Dir. Spaß macht das nicht.
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daytrader
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Re: Amazon-Verkäuferkonto gesperrt: LG Hildesheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Amazon

degraf hat geschrieben: 12. Jul 2019 08:24
Ich verstehe beim bestem Willen die ganze Aufregung nicht.
Wie treffend im obigen Link geschrieben. Das ist vergleichbar mit, wenn dir der Vermieter deines Ladengeschäftes das Schloss austauscht und dich nicht mehr rein lässt + deine Kasse einbehält. Alles sollte man auch im B2B nicht durchgehen lassen
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Schützer
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Re: Amazon-Verkäuferkonto gesperrt: LG Hildesheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Amazon

Repricing hat geschrieben: 12. Jul 2019 07:42
Schützer hat geschrieben: 11. Jul 2019 23:52 Würde nie mein Existenz auf Amazon setzen...da bleibe ist lieber bei eBay und mein Shop.
Das ist oft nicht so einfach.
Ich verkaufe auch auf Ebay, eigenen Shop und auf Amazon - aber ich hab über Amazon gut das 9fache mehr an Umsatz, als über Ebay und das 12fache als über meinen Shop - ohne dass ich dort groß in den letzten knapp 2 Jahren was an Zeit, Optimierung der Artikel etc. investiert habe - es läuft quasi völlig von alleine.

Natürlich ist mir das so auch nicht recht, aber von Ebay & Shop, wo ich quasi nur am rödern bin, diese besser hinstellen zu können und viel an Geld für Marketing etc. schon verbrannt habe, könnte ich auch nicht leben - also wäre auch bei mir Amazon quasi Existenz abhängig - wenn ich nur meinen Shop hätte, aber zum Glück ist dem nicht so.
Ich verstehe dich und alle anderen wo es nicht mehr möglich ist auf Ama Umsatz zu verzichten! Und gebe dir auch Recht das über Amazon läuft viel mehr als Ebay. Das kann ich auch selber sehen.

Ich hatte aber etwas Glück das ich von Anfang an für Ebay entschieden habe und danach Shop aufgedaut habe und dann kam erst Amazon dazu (wurde von Amazon Manager angerufen und kostenlosen Betreuung für die Startzeit angeboten bekommen). Also ich hatte schon meine Standbeine und Einnahme Quellen Ebay & Shop.
War erste Monate echt begeistert vom Amazon, da 8% alle meiner Artikeln die ich zu diesen Zeitpunkt dort gelistet habe, haben Umsatz 35% von ebay gebracht, obwohl bei Ebay sind 95% alle Artikeln gelistet.

Dann dachte ich das ist das, Pläne gemacht neue Halle, Mitarbeiter und und und....Weil hätte ich dort 100% gelistet, dann würde ich auch Leute und neue Halle brauchen. ZUM Glück (jetzt freue ich mich sehr darüber) hat mich Amazon früher auf die Fresse gehauen, wo ich noch davon nicht abhändigt war. Thema ist hier :
amazon-de-f44/amazon-will-meine-liefera ... 53364.html

Klar es war eine Kleinlichkeit, aber dann hab ich mehr, auch in diesen Forum, über Amazon Politik gegenüber Händler-Kunden gelesen und mich mit klaren NEIN auf Vergrößerung = Amazon Abhängigkeit entschieden und Zeit und Geld in Shop investiert (was jetzt sich auch langsam auszahlen lässt).

Aber wenn man es mit Ama starten und dann kommt Ebay und Shop dann kann euch euch verstehen das dies nicht mehr geht
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Re: Amazon-Verkäuferkonto gesperrt: LG Hildesheim erlässt einstweilige Verfügung gegen Amazon

Schützer hat geschrieben: 12. Jul 2019 13:44 Aber wenn man es mit Ama starten und dann kommt Ebay und Shop dann kann euch euch verstehen das dies nicht mehr geht
Nee, nee nee, ich glaub Du hast mich etwas miss verstanden.
Ich hab von Beginn an gleichzeitig mit Ebay & Amazon & Shop angefangen - ich hab aber bei Shop / Ebay viel mehr Aufwand (teils muß man echt tricksen, dass Suchbegriffe unter zu bekommen, die auch von Ebay berücksichtigt werden etc.) als bei Amazon.

Ich hab damals meine Artikel echt sauber und gut in der Wawi angelegt und dann gelistet - seit dem hab ich quasi nix mehr dran gemacht, ab & zu hab ich mal ein Key ergänzt, will ich es bei den Mitbewerbern gesehen habe - aber das wars halt schon. Amazon läuft einfach und wenn man dort verkauft, steigt auch der Trust und die Artikel werden immer besser gefunden etc. - ähnlich wie bei Ebay, aber halt viel leichter & schneller.

Wie gesagt, bin ich mit der Einseitigkeit auch nicht so glücklich, aber wenns läuft - das heißt ja nicht, dass ich Ebay & Shop aufgebe, nur kann es ganz schön frustrieren, dass man sich da quasi ein bein ausreist, aber gleichzeitig doch sieht, wie einfach man über Amazon Erfolge feiern kann.
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