Hallo,
habt ihr schon mal von der neuen Dienstrad Regelung seit 01.01.2019 gelesen?
Erst mal befristet bis zum 31.12.2020 (wobei wenn es aufhört man ja dann "leider" preiswert das gebrauchte Rad an den Angestellten verkaufen kann)
Dass man als Arbeitgeber den AN kostenfrei ein Fahrrad zur Verfügung stellen kann, wenn man im Rahmen der zur Verfügung Stellung nicht den Lohn kürzt.....
(vom Weihnachtsgeld wird nicht gesprochen...)
Viele Grüße
Johannes
Dienstrad als kostenlose Überlassung
Re: Dienstrad als kostenlose Überlassung
Ja. Ich habe mir schon ein Fahrrad zur Verfügung gestellt.
Es gibt theoretisch noch einen lohnsteuerlich geldwerten Vorteil aus der Umsatzsteuer, was dann irgendwie 3 Euro (je nach Fahrrad) monatlich ausmacht und daher vernachlässigbar ist...
Aber unterm Strich: einfach Fahrrad über die Firma kaufen, privat benutzen und fertig. Feine Sache.
Es gibt theoretisch noch einen lohnsteuerlich geldwerten Vorteil aus der Umsatzsteuer, was dann irgendwie 3 Euro (je nach Fahrrad) monatlich ausmacht und daher vernachlässigbar ist...
Aber unterm Strich: einfach Fahrrad über die Firma kaufen, privat benutzen und fertig. Feine Sache.
Re: Dienstrad als kostenlose Überlassung
Weiß jemand wo genau das geregelt ist? Ich finde da nur Webseiten mit zum Teil wiedersprüchlichen Informationen.
Gibts irgendwelche Beschränkungen bzg. Kaufpreis oder Fahrradtyp? Oder kann man auch ein Downhill Mountainbike als Dienstrad anschaffen.
Gibts irgendwelche Beschränkungen bzg. Kaufpreis oder Fahrradtyp? Oder kann man auch ein Downhill Mountainbike als Dienstrad anschaffen.
Re: Dienstrad als kostenlose Überlassung
§3 Nr. 37 EStG:
zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn vom Arbeitgeber gewährte Vorteile für die Überlassung eines betrieblichen Fahrrads, das kein Kraftfahrzeug im Sinne des § 6 Absatz 1 Nummer 4 Satz 2 ist;
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