Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder

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harryzwo
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder

fonprofi hat geschrieben: 10. Jun 2019 10:37 Wir teilen Sendungen über 1000,-- auf mehrere Pakete auf.
Das ´´Aufteilen´´ eines Auftrags in mehrere Lieferungen erfordert aber auch die ATLAS-Anmeldung.
....nur ob es überhaupt jemand bemerkt steht auf einem anderen Blatt....

Die Stückelung einer Ausfuhrsendung in Teilsendungen zur Unterschreitung der Wertgrenze ist dabei jedoch nicht zulässig.
https://www.zoll.de/DE/Fachthemen/Zoell ... _node.html


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fonprofi
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder

Doch sofern die Sendungen über mehrere Tage verteilt werden, laut Zollbehörde.
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harryzwo
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder

fonprofi hat geschrieben: 10. Jun 2019 16:17 Doch sofern die Sendungen über mehrere Tage verteilt werden, laut Zollbehörde.
Mündlich wurde mir von der IHK eine gegenteilige Auskunft erteilt.
Sofern du etwas schriftliches in der Hand hast, wäre ich dankbar,
wenn du das hier reinstellen (oder per PN) könntest, weil ich auch
öfters unter 1000€ aufgeteilt habe mit 2-3 Tagen Abstand zwischen den
verschiedenen Teillieferungen ... aber immer mit einem schlechten Gewissen.
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fonprofi
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder

schriftlich habe ich nichts. Der Zoll (die Eori-Hotline im Osten) und auch der DHL Export-Service sagten mir damals beide telefonisch, das die 1000 Euro pro Tag gelten, auch wenn man zB. gleichzeitig eine Sendung mit DHL sendet und die andere mit DPD. Natürlich werden in jede Sendung eine separate Rechnung rein.
Es wurde argumentiert das ja der Kunde nach Absenden des ersten Paketes eine neue Bestellung macht und man vorher nicht davon wissen könnte.
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harryzwo
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder

fonprofi hat geschrieben: 10. Jun 2019 17:57 Es wurde argumentiert das ja der Kunde nach Absenden des ersten Paketes eine neue Bestellung macht und man vorher nicht davon wissen könnte.
Das stimmt so dann aber nicht. Wenn ich z.B. die Originalbestellung vorlegen müsste,
mit bspw. 2.700EUR .. und ich teile diese Bestellung in drei Teillieferungen à 900 EUR auf,
dann sind das keine ´neuen ´Bestellungen. Ich denke mal dem Zoll ist es aber letzenendes egal.
Nur was sagt das Finanzamt dazu?
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fonprofi
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder

1. Ich habe eben mal die Eoristelle angemailt für weiter Infos
2. FA hier angemailt für weiter Infos dazu

Ich könnte mir vorstellen das es dem FA egaler ist als dem Zoll, da alle steuerlichen Richtlinien für das FA eingehalten werden und da steht niergends was von, das ich dem Kunden nur für 1000,-- pro Tag/Monat/Jahr was liefern darf. Der Zoll macht die ganzen Auflagen zum Export, das aber eigentlich nichts mit dem FA zu tun hat, weil ich mir nur Ausfuhranmeldungen spare.
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harryzwo
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder

fonprofi hat geschrieben: 10. Jun 2019 18:26 1. Ich habe eben mal die Eoristelle angemailt für weiter Infos
2. FA hier angemailt für weiter Infos dazu
Vielen Dank, dass du am Ball bleibst um Licht ins Dunkel zu bringen. :daumenhoch:
Sobald du näheres weißt ,wäre ich für eine Nachricht dankbar.
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Rex
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder

harryzwo hat geschrieben: 10. Jun 2019 18:05 Ich denke mal dem Zoll ist es aber letzenendes egal.
Nur was sagt das Finanzamt dazu?
Genau andersrum. Dem FA ist das egal. Das Ganze beruht auf zollrechtlichen Vorschriften, Außenwirtschaftsgesetz usw.
Die 1.000€ Grenze wird auch nicht nach Kunden getrennt pro Tag, sondern nach Bestimmungsland pro Tag.
Beispiel:
Tag 1: Versand an Kunde A (USA) Wert 800€ -> Keine ATLAS Anmeldung

Tag 2: Versand an Kunde A (USA) Wert 600€
Tag 2: Versand an Kunde B (USA) Wert 600€ => ATLAS Anmeldung! Weil 1.200€ sind mehr als 1.000€ Warenwert pro Tag ins Bestimmungsland USA.

Tag 3: Versand an Kunde A, B, C, D, E, J (alle USA) Wert je 200€ => ALTAS Anmeldung! Weil 1.200€ sind mehr als 1.000€ Warenwert pro Tag ins Bestimmungsland USA.

Btw. da es um den Versandnachweis geht, mal back to topic. Einlieferungsbelege reichen.
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fonprofi
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder

Rex hat geschrieben: 10. Jun 2019 18:55 Tag 1: Versand an Kunde A (USA) Wert 800€ -> Keine ATLAS Anmeldung

Tag 2: Versand an Kunde A (USA) Wert 600€
Tag 2: Versand an Kunde B (USA) Wert 600€ => ATLAS Anmeldung! Weil 1.200€ sind mehr als 1.000€ Warenwert pro Tag ins Bestimmungsland USA.

Tag 3: Versand an Kunde A, B, C, D, E, J (alle USA) Wert je 200€ => ALTAS Anmeldung! Weil 1.200€ sind mehr als 1.000€ Warenwert pro Tag ins Bestimmungsland USA
Wo steht das?
Was passiert wenn ich 2 Sendungen am Tag habe, morgens und mittags? Muss ich die Sendung morgens wieder ändern? Und wenn die Morgensendung bereits weg ist?

Edit:
Hier steht was anderes als Rex schrieb:
https://www.dhl.de/de/geschaeftskunden/ ... ldung.html

„Neue Vorgaben an den Ausführer

Eine Ausfuhrsendung umfasst nun alle Waren, die ein Ausführer auf Grundlage eines Ausfuhrvertrages an einen Empfänger ausführt (Absatz 115 der Dienstvorschrift Ausfuhr und Wiederausfuhr, A 0610). Es wird nicht mehr auf das Bestimmungsland abgestellt, sondern auf den Ausfuhrvertrag mit einem Empfänger. “
regalboy
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder

fonprofi hat geschrieben: 10. Jun 2019 16:17 Doch sofern die Sendungen über mehrere Tage verteilt werden, laut Zollbehörde.
Das wird dir garantiert nicht "die Zollbehörde" (schriftlich) mitteilen / mitgeteilt haben.

Die Grenze ist ja nicht ohne Grund gemacht worden, sondern weil halt generell die Ausfuhr überwacht werden soll, dass also auch das (umsatzsteuerfrei) raus geht, was als ausgeführt deklariert wird.

So dass die Ausnahme "bis 1.000,- Euro" als Erleichterung eingebaut wurde.
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koshop
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder

Die 1.000€ Grenze wird auch nicht nach Kunden getrennt pro Tag, sondern nach Bestimmungsland pro Tag.
Also dazu hätte ich gerne eine Quelle. :gruebel:

Die Informationen die ich dazu habe besagen da was anderes:

https://www.ihk-regensburg.de/service/I ... en-/708378
Ausfuhranmeldung
Unter 1.000 Euro
Für Ausfuhrsendungen mit einem Warenwert bis 1.000 Euro müssen Exporteure keine elektronische Ausfuhranmeldung abgeben. Voraussetzung ist dass

-das Gewicht der Sendung 1.000 kg nicht übersteigt und
-für die Ware keine besonderen Genehmigungen erforderlich sind und
-keine Ausfuhrerstattung beantragt werden soll.

Die Dienstvorschrift des Zolls zum Ausfuhrverfahren (VSF A 0610) definiert die Ausfuhrsendung auf Basis des Empfängers: „Ausfuhrsendung umfasst die Waren, die ein Ausführer auf Grundlage eines Ausfuhrvertrags an einen Empfänger ausführt.“ (d.h. maßgeblich ist nicht das Zielland, sondern der Empfänger der Ware.)
regularwheel
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder

Rex das stimmt so nicht. Du kannst zehn Sendungen am Tag an zehn verschiedene Kunden in die USA verschicken. Massgeblich ist der NETTO Rechnungsbetrag! Wenn du etwas ausführst mit einem Netto Betrag größer als 1000 Euro auf der dazugehörenden Rechnung DANN braucht es eine Atlas Anmeldung. Wenn du eine Bestellung eines Kunden stückelst und innerhalb von drei Tagen drei Sendungen mit jeweils einzelner Rechnung abschickst dann ist das ok. Das FA überprüft später deine Rechnungen, nicht deine Bestellungen. Im übrigen habe ich bei geringfügigen Überschreitungen ( konkre
t 1220 Euro netto ) auch ohne Zollabfertigung keine Probleme mit den FA gehabt, der Einliefrungsbeleg an der Rechnung hat gereicht.
regalboy
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder

regularwheel hat geschrieben: 11. Jun 2019 17:12 Rex das stimmt so nicht. Du kannst zehn Sendungen am Tag an zehn verschiedene Kunden in die USA verschicken. Massgeblich ist der NETTO Rechnungsbetrag! Wenn du etwas ausführst mit einem Netto Betrag größer als 1000 Euro auf der dazugehörenden Rechnung DANN braucht es eine Atlas Anmeldung. Wenn du eine Bestellung eines Kunden stückelst und innerhalb von drei Tagen drei Sendungen mit jeweils einzelner Rechnung abschickst dann ist das ok. Das FA überprüft später deine Rechnungen, nicht deine Bestellungen. Im übrigen habe ich bei geringfügigen Überschreitungen ( konkre
t 1220 Euro netto ) auch ohne Zollabfertigung keine Probleme mit den FA gehabt, der Einliefrungsbeleg an der Rechnung hat gereicht.
Es ist NICHT ok.
Wenn es auch das Finanzamt nicht interessiert: Den ZOLL interessiert das sehr......
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harryzwo
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder

fonprofi hat geschrieben: 10. Jun 2019 18:26
1. Ich habe eben mal die Eoristelle angemailt für weiter Infos
2. FA hier angemailt für weiter Infos dazu


Ich könnte mir vorstellen das es dem FA egaler ist als dem Zoll, da alle steuerlichen Richtlinien für das FA eingehalten werden und da steht niergends was von, das ich dem Kunden nur für 1000,-- pro Tag/Monat/Jahr was liefern darf. Der Zoll macht die ganzen Auflagen zum Export, das aber eigentlich nichts mit dem FA zu tun hat, weil ich mir nur Ausfuhranmeldungen spare.
@fonprofi
Da ich wieder eine grössere Lieferung in ein Drittland hätte,
meine höfliche Nachfrage, ob du denn eine Auskunft der Eoristelle und des FA bekommen hast? :gruebel:
Antworten

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