wie wickelt ihr den Versand in Nicht-EU-Länder ab? z.B. Schweiz
bei Waren im Wert von unter 50 EUR ?
Ich versende diese Waren per Paket oder Einschreiben-Brief mit CN23 und bekomme dafür einen Zustell-Nachweis
Das Finanzamt ist mit diesem Zustell-Nachweis aber nicht zufrieden und fordert Verzollungs-Unterlagen
Wie regelt ihr das?
Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder
Lies mal hier den Punkt 2.1.4.1.
https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unt ... en/3011320
Ein Einlieferungsbeleg reicht und für die Verzollung des Empfängers
z.B. in der Schweiz bist du nicht zuständig. Das interessiert das deutsche Finanzamt nicht.
https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unt ... en/3011320
Ein Einlieferungsbeleg reicht und für die Verzollung des Empfängers
z.B. in der Schweiz bist du nicht zuständig. Das interessiert das deutsche Finanzamt nicht.
Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder
Es reicht ein nachweis das du verschickt hast. Dies ist eine Regelung für den Versandhandel. Ich weiss nicht was Du da verschickst aber mein Finanzamt interessiert sich weder für Belege noch Einlieferungslisten.
Dein stb oder Du solltest im Internet nach der Dienstanweisung suchen aus der hervorgeht wie FAs dass zu handhaben haben.
Dein stb oder Du solltest im Internet nach der Dienstanweisung suchen aus der hervorgeht wie FAs dass zu handhaben haben.
- DINa3
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder
@harryzwo
Dank für den link - wird sehr gut beschrieben !
aber wie sieht es in der Praxis aus?
Wurde dies schonmal in einer Steuerprüfung geprüft?
Ich hatte eine Steuerprüfung und es wurden diese Rechnungen (ohne USt.) reklamiert. ich konnte mich mit dem Finanzamt auf einen Pauschalbetrag einigen. Dies war jetzt eine Notlösung - für die Zukunft möchte ich besser vorbereitet sein
was speichert ihr?
klaro den Einlieferungsbeleg - aber wie sieht es mit der Post-Empfangsbestätigung aus, die online nur über einen gewissen Zeitrahmen sichtbar ist ?
ich hatte mir auch schonmal die Mühe gemacht, die schweizer Post anzuschreiben um die Unterschrift des Empfängers zu bekommen. Klappt alles, ist aber sehr aufwendig
Dank für den link - wird sehr gut beschrieben !
aber wie sieht es in der Praxis aus?
Wurde dies schonmal in einer Steuerprüfung geprüft?
Ich hatte eine Steuerprüfung und es wurden diese Rechnungen (ohne USt.) reklamiert. ich konnte mich mit dem Finanzamt auf einen Pauschalbetrag einigen. Dies war jetzt eine Notlösung - für die Zukunft möchte ich besser vorbereitet sein
was speichert ihr?
klaro den Einlieferungsbeleg - aber wie sieht es mit der Post-Empfangsbestätigung aus, die online nur über einen gewissen Zeitrahmen sichtbar ist ?
ich hatte mir auch schonmal die Mühe gemacht, die schweizer Post anzuschreiben um die Unterschrift des Empfängers zu bekommen. Klappt alles, ist aber sehr aufwendig
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder
Selbstverständlich wird sowas geprüft. Bei einer BP stürzen die sich natürlich als erstes auf diese Vorgänge. Bei uns wurde das auch nicht beanstandet. Und es gibt hier auch keine Einlieferungsbelege, lediglich die Rechnungen zu den Bestellungen, die in die Schweiz oder sonstwohin versendet wurden. Das reicht völlig aus.
Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder
... und das Tracking drucke ich als PDF-A aus und speichere es bei der Rechnung dazu, wenn die DHL-Rechnung kommt und Non-EU-Lieferungen drauf sind.
Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder
Bei Paketsendungen ist es ja Recht einfach - da kann man sich monatlich im DHL Geschäftskundenportal die entsprechenden Nachweise zusammengefasst runterladen. Unter "Verfolgen->Reports herunterladen"
Ansonsten gilt:
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
§ 10 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen
http://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__10.html
Da sehts eigentlich wörtlich drin:
Ansonsten gilt:
Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung (UStDV)
§ 10 Ausfuhrnachweis bei Ausfuhrlieferungen in Versendungsfällen
http://www.gesetze-im-internet.de/ustdv_1980/__10.html
Da sehts eigentlich wörtlich drin:
(1) Hat der Unternehmer oder der Abnehmer den Gegenstand der Lieferung in das Drittlandsgebiet versendet, hat der Unternehmer den Ausfuhrnachweis durch folgenden Beleg zu führen:
1. bei Ausfuhranmeldung im elektronischen Ausfuhrverfahren nach Artikel 326 der Durchführungsverordnung zum Zollkodex der Union mit dem Ausgangsvermerk;
2. bei allen anderen Ausfuhranmeldungen:
a) mit einem Versendungsbeleg, insbesondere durch handelsrechtlichen Frachtbrief, der vom Auftraggeber des Frachtführers unterzeichnet ist, mit einem Konnossement, mit einem Einlieferungsschein für im Postverkehr beförderte Sendungen oder deren Doppelstücke(....)
Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder
Wir haben aber tlw keinen Einlieferungsbeleg wenn abgeholt wird. Somit muss die Rechnung mit der Sendungsnummer reichen samt Tracking.
Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder
Als was verschickt ihr? Einschreiben, Briefe, Pakete?Wir haben aber tlw keinen Einlieferungsbeleg wenn abgeholt wird. Somit muss die Rechnung mit der Sendungsnummer reichen samt Tracking.
Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder
Pakete. Die werden vom Fahrer abgeholt wenn größere Sendungen dabei sind. Und der Unterschreibt nur unsere Liste und fährt direkt ins Depot. Eine Kopie nimmt er mit.
Wir bekommen dann einen Klebezettel aus dem mobilen Drucker das er Zb. 25 Pakete mitgenommen hat. Das reicht auch DHL im Reklamationsfall. Da stehen aber keine Sendungsnummern drauf.
Und im Übrigen gibt es den Reportpunkt bei mir unter Verfolgen im GKP nicht.
Wir bekommen dann einen Klebezettel aus dem mobilen Drucker das er Zb. 25 Pakete mitgenommen hat. Das reicht auch DHL im Reklamationsfall. Da stehen aber keine Sendungsnummern drauf.
Und im Übrigen gibt es den Reportpunkt bei mir unter Verfolgen im GKP nicht.
Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder
Dann würd ich mal bei DHL anfragen dass die das freischalten. Ich kann dort monatlich eine Zip Datei runterladen, die enthält zum einen eine Excel Liste aller ausgeführten Pakete und eine Bescheinigung im PDF Format in der alle Auslandspakete drin stehen und die Ausfuhr bestätigt wird. Jeweils getrennt für EU-Pakete und Drittlandspakete.Und im Übrigen gibt es den Reportpunkt bei mir unter Verfolgen im GKP nicht.
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder
Man braucht kein Tracking für das FA. Um Himmels Willen.
Die Rechnung und der Zahlungseingang reicht völlig aus. Zur Not hat man ja noch die Rechnung von DHL, in der ebenfalls keine Umsatzsteuer für das Paket in z.B. die Schweiz berechnet wird. Aber auch das interessiert die nicht.
Die Rechnung und der Zahlungseingang reicht völlig aus. Zur Not hat man ja noch die Rechnung von DHL, in der ebenfalls keine Umsatzsteuer für das Paket in z.B. die Schweiz berechnet wird. Aber auch das interessiert die nicht.
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder
Als jemand der viel nach Non-Eu versendet und durch mehrere FA Prüfungen durch ist: bei allen Rechnungen bis 1000 Euro netto reicht ein Einlieferungsbeleg an der Rechnung, steht ja eigentlich immer das Bestimmungsland drauf. Hat bei meinem FA ( Berlin Marzahn ) völlig ausgereicht. Aber >1000 Euro wollen Sie den Ausfuhrbeleg vom Zoll sehen.
Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder
OK, Ham wer nicht. Wir teilen Sendungen über 1000,-- auf mehrere Pakete auf.regularwheel hat geschrieben: ↑10. Jun 2019 10:30 Aber >1000 Euro wollen Sie den Ausfuhrbeleg vom Zoll sehen.
Wir haben zwar die EORI aber wer einmal Atlas gemacht hat der übergibt sich. Ich checks immer noch nicht.
Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder
In der Praxis geb ich dir in 99,9% der Fälle Recht, meist wird der Betriebsprüfer da nicht unbedingt drauf schauen.Man braucht kein Tracking für das FA. Um Himmels Willen.
Die Rechnung und der Zahlungseingang reicht völlig aus. Zur Not hat man ja noch die Rechnung von DHL, in der ebenfalls keine Umsatzsteuer für das Paket in z.B. die Schweiz berechnet wird. Aber auch das interessiert die nicht.
Nach den Buchstaben der Umsatzsteuerdurchführungsverordnung braucht man allerdings einen Nachweis.
Aber wie gesagt - sofern das freigeschalten ist - kann man zumindest als Paketversender den Nachweis monatlich gesammelt im GKP runterladen, Aufwand pro Monat ist eine Minute und man hat seinen Seelenfrieden.
- DINa3
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder
ok
Dank für die vielen Erfahrungen !
Dann blicke ich mal entspannt in die Zukunft
noch als Info:
hatte die erste Prüfung und nachdem ich den unfähigen Steuerberater rausschmiß und alles selbst machte, dauerte die Prüfung über 2 Jahre. Dann war nichts mehr zu bemängeln, bis in letzter Sekunde doch der Einwand mit der Ust in nicht EU-Länder kam
Da der Kompromißbetrag nicht sehr hoch war und somit akzeptabel, ging ich darauf ein, zahlte und die Prüfung war gegessen
Dank für die vielen Erfahrungen !
Dann blicke ich mal entspannt in die Zukunft
noch als Info:
hatte die erste Prüfung und nachdem ich den unfähigen Steuerberater rausschmiß und alles selbst machte, dauerte die Prüfung über 2 Jahre. Dann war nichts mehr zu bemängeln, bis in letzter Sekunde doch der Einwand mit der Ust in nicht EU-Länder kam
Da der Kompromißbetrag nicht sehr hoch war und somit akzeptabel, ging ich darauf ein, zahlte und die Prüfung war gegessen
Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder
Zur Prüfung: wurde geprüft und Du darfst da nicht vergessen dass die nicht deine Kumpels sind die Betriebsprüfer sondern versuchen soviel wie möglich für das FA rauszuschlagen.DINa3 hat geschrieben: ↑10. Jun 2019 11:52 ok
Dank für die vielen Erfahrungen !
Dann blicke ich mal entspannt in die Zukunft
noch als Info:
hatte die erste Prüfung und nachdem ich den unfähigen Steuerberater rausschmiß und alles selbst machte, dauerte die Prüfung über 2 Jahre. Dann war nichts mehr zu bemängeln, bis in letzter Sekunde doch der Einwand mit der Ust in nicht EU-Länder kam
Da der Kompromißbetrag nicht sehr hoch war und somit akzeptabel, ging ich darauf ein, zahlte und die Prüfung war gegessen
Bei mir wurde letztes Jahr geprüft und keine Sau hat sich für meine Einlieferungsbelege oder Listen interessiert. Ich bekam auch noch was zurück (3 Jahre - 4stelliger Betrag - alles nachdem ich den unfähigen Stb gefeuert habe und alles alleine gemacht habe).
Insgesamt ist es immer gut wenn Du dem FA immer entgegenkommst und auch Kompromisse eingehst. Ich weiss jetzt nicht was Du nachgezahlt hast aber ich denke dass man da wenigstens ein bisschen im "Plus" sein wollte.
Kann sein dass Du die ziemlich lange nicht wieder siehst
- DINa3
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Re: Versandnachweis / Verzollung in Nicht-EU-Länder
@cookie
Die Zusammenarbeit mit dem Prüfer war relativ gut - da ich kein Steuerberater bin, mußte ich mir viel Wissen aneignen und die Fragen konnten nur holpernd beantwortet werden, aber wir kamen zum Ende.
Ja, ich glaube auch, daß das kleine Plus für das FA gut war und wir uns nicht so schnell wieder sehen
Die Zusammenarbeit mit dem Prüfer war relativ gut - da ich kein Steuerberater bin, mußte ich mir viel Wissen aneignen und die Fragen konnten nur holpernd beantwortet werden, aber wir kamen zum Ende.
Ja, ich glaube auch, daß das kleine Plus für das FA gut war und wir uns nicht so schnell wieder sehen
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