Geblitzt mit neuem Auto. Eingewöhnungsphase??

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Bene
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Geblitzt mit neuem Auto. Eingewöhnungsphase??

Hallo Leute

Heute geht es mal nicht um Böse Kunden, sondern um ein Missgeschick meinerseits.
Ich habe letzte Woche mein neues (gebrauchtes) Auto abgeholt.
Als Mensch vom Land ist man in der Großstadt schon total überfordert.
Das neue Auto mit Tausend Schnick Schnack macht es nicht leichter. Im Gegenteil.

Es kam wie es eigentlich kommen muss.
Ich habe eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen und bin Geblitzt worden.
Tempomat 110 auf einer Bundesstraße. Ob da nun 70 oder 80 waren weiß ich leider nicht. Ich habe kein Tempolimit gesehen.
Die Kamera basierte Tempolimit Anzeige hat auch nichts gemeldet.
Weil das nicht gereicht hat, auf der Autobahn gleich nochmal. 15 zu schnell.

Mental habe ich mich schon darauf eingestellt, dass ich wohl 1 Monat mit dem Rad in die Arbeit fahren muss.
Nun hat mir am WE jemand auf einer Hochzeit erzählt, dass es sowas wie eine Eingewöhnungsphase gäbe.
Sprich, sollte es zu einem Fahrverbot kommen, kann man mildernde Umstände geltend machen, weil das Auto neu war und man bei der Überführung eben noch nicht mit allem Vertraut ist.
Hat davon schon mal jemand was gehört? Nach ein bisschen Googlen halte ich es für Stammtisch Weißheit. Aber praktisch wäre es in der Situation schon.
Ich bin ja wirklich niemand der Schnell fährt, aber bei einem solchen Road Trip kann es mit einem neuen Auto schon mal passieren dass einem was entgeht.

Mfg B.


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koshop
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Re: Geblitzt mit neuem Auto. Eingewöhnungsphase??

Also das halte ich für ziemlich abenteuerlich. Aber letztendlich sind das immer Einzelfallentscheidungen - man muss ja nur den örtlichen Richter am Amtsgericht überzeugen. Wenn man da an den richtigen gerät...
xMerchant
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Re: Geblitzt mit neuem Auto. Eingewöhnungsphase??

Vor Jahren habe ich mal von einem Urteil gelesen, das Dein Bekannter vermutlich meint. Da war jemand über Stunden auf der Autobahn unterwegs und dann direkt nach der Autobahnausfahrt auf der Zubringerstraße mit Geschwindigkeitsbegrenzung geblitzt worden. Er ist damals, zumindest in der ersten Instanz, mit der Begründung durchgekommen, dass es nicht zumutbar ist, sich so schnell von Autobahngeschwindigkeit auf langsam umzustellen.

Ich gehe aber mal davon aus, dass das Urteil in der Berufung einkassiert wurde. Sonst wäre ja jedes Geschwindigkeitslimit (auch auf der Autobahn) wirkungslos. In der ersten Instanz gibt es oft seltsame Urteile, möglich ist da alles.
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Kaluna
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Re: Geblitzt mit neuem Auto. Eingewöhnungsphase??

So ein Urteil fänd ich jetzt schon echt abenteuerlich. Dann argumentiert demnächst die Mutter, dass ja der Mann die letzten Monate gefahren wäre und sie sich jetzt erst wieder eingewöhnen muss...
ReginaSF
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Re: Geblitzt mit neuem Auto. Eingewöhnungsphase??

Na ja, das mit der Eingewöhnungsphase halte ich für eine etwas schräge Argumentation. Aber was vor Gericht schon geht ist, dass man das Fahrverbot in Geldbuße umwandelt, wenn man glaubhaft macht, dass der Führerschein für den Geschäftsbetrieb notwendig ist und man sonst relativ clean ist. Allerdings ist der Preis schon hoch, bei mir war's mal das dreifache der eigentlichen Geldbuße, wenn ich mich recht erinnere.
regalboy
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Re: Geblitzt mit neuem Auto. Eingewöhnungsphase??

ReginaSF hat geschrieben: 3. Jun 2019 12:55 Na ja, das mit der Eingewöhnungsphase halte ich für eine etwas schräge Argumentation. Aber was vor Gericht schon geht ist, dass man das Fahrverbot in Geldbuße umwandelt, wenn man glaubhaft macht, dass der Führerschein für den Geschäftsbetrieb notwendig ist und man sonst relativ clean ist. Allerdings ist der Preis schon hoch, bei mir war's mal das dreifache der eigentlichen Geldbuße, wenn ich mich recht erinnere.
Und bei sowas sind die Richter auch für alles dankbar, was man denen als "Futter" liefert.
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Rex
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Registriert: 5. Jun 2018 11:07

Re: Geblitzt mit neuem Auto. Eingewöhnungsphase??

Hallo Bene,

mach dich nicht verrückt und warte erstmal ab bis die Anhörungbögen kommen.
Zum Glück leben wir noch nicht in einem Grünen Verbots- und Gängellungsstaat in dem "bösen" Autofahrern schon bei geringfügigigen Tempoüberschreitungen direkt Fahrverbote drohen.

Innerorts ist nach Toleranzabzug erst ab +31km/h 1 Monat Fahrverbot, außerorts sogar erst ab +41km/h 1 Monat Fahrverbot.
Wenn dein Tacho ~110 angezeigt hat, wirst du etwa 105 real draufgehabt haben (Tachotoleranz), davon noch 4 weg (3km/h, bzw. 3% über 100 aufgerundet auf volle km/h). Also unterm Strich ~101. Da bekommst du egal ob nun 70 oder 80 waren auf keinen Fall direkt 1 Fahrverbot.
Musst nur aufpassen, darfst jetzt innerhalb 1 Jahres keinen weiteren Verstoß mit +26km/h haben. Das ist noch so eine Sonderregel 2 Verstöße innerhalb 1 Jahr mit +26km/h kann auch Fahrverbot geben. Wird i.d.R. aber nur geahndet wenn du direkt von der selben Behörde/Landkreis 2x in 1 Jahr kassierst wirst.

Nja lange Rede kurzer Sinn, also mach dir erstmal noch keine Gedanken.

Mit Eingewöhnungsphase hab ich noch nicht gehört und so würde ich auch auf keinen Fall argumentieren. Im Zweifel wird dir da jeder Sachbearbeiter (1.Widerspruchsebene) oder Richter dir zum Nachteil vorhalten: Wenn Sie sich erst an das neue Auto gewöhnen müssen, da fährt man doch i.d.R. besonders Vorsichtig.

Was es gibt ist sogenanntes "Augenblickversagen". Das hiflt i.d.R. aber auch nur um ein drohendes Fahrverbot abzuwenden. Um ein Bußgeld kommt man mit dieser Begründung nicht herum.

Ich selbst hatte es bisher 2x.
Im Jahr 2008 unbekannte Strecke gefahren, in der Ortschaft rechts 1 Bus an der Haltestelle gestanden, ich den Bus überholt etwa 300Meter weiter hat geblitzt hatte lt. Bescheid 54km/h drauf. Genau da wo der Bus hielt stand rechts ein Tempo 30 Schild.
Damals hab ich noch daran geglaubt, dass wir in einem fairen und gerechten Rechtsstaat leben. Also volles Programm mit Anwalt, meiner Beifahrerin als Zeugin, der Bus war im Hintergrund des Blitzfotos sogar zu erkennen.
Keine Chance!
Begründung des Richters war sinngemäß: Blabla, Unwissenheit schützt vor Strafe nicht, die 30 gilt dort, war angeblich auch auf der Farhbahn aufgemalt, wobei er hier sogar selbst darlegte , auf der Straße aufgemalte Tempohinweise keine rechtsgültigen Tempobegrenzungsschilder sondern nur Hinweise darstellen, ich aus diesem aufgemalten Hinweis und der Straßenführung, scharfe Kurve - Bushalte Stelle - kurze Gerade - scharfe Kurve zumindest hätte schließen können das eine Tempobegrenzung gilt, weiterhin 50km/h sind die maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit in Ortschaften, wenn Sie sich in einer Ihnen unbekannten Ortslage befinden, bei der vorher beschrieben Straßenführung, dann sollte man selbst bei fälschlicher Annahme von 50km/h, nicht diese maximal zulässige Höchstgeschwindigkeit fahren, und schon gar nicht darüber hinaus (54km/h), sondern seine Geschwindigkeit der unbekannten Ortslage, der Steckenführung und der Verkehrssituation (Bus an Haltestelle) anpassen, bla bla...
(In echt noch 3x hochschwafliger formuliert, als ich es hier wiedergebe) /-(x)
Bußgeld + Anwalt + Gerichtskosten, war insgesamt ziemlich teuer, hatte damals noch keine Verkehrsrechtsschutz.

Könnte mir vorstelle, dass ein Amtsrichter bei dir eventuell in eine ähnliche Richtung sein Urteil begründet, unbekanntes Auto, da fährt man erstmal besonders Vorsichtig.

Zweites mal war letztes Jahr wieder in unbekannter Ortschaft auf 1x geblitzt, umgedreht, geguckt stand ein Mercedessprinter direkt rechts in der Parklücke und noch rechts neben der Parklücke Tempo 30 Schild. Fotos gemacht, Zeugin Beifahrerin. Lt. Bescheid genau 50km/h bei 30 erlaubt. Also eigentlich vorbildlich gefahren.

Verkehrsrechtsschutz hat nach 1.Prüfung, anhand der Sachlage und meiner Bilder aber dennoch Kostenübernahme abgelehnt und empfohlen die 35€ Verwarngeld zu bezahlen. Keine Aussicht auf Erfolg.
So läuft das in diesem Land, trotz subjektiv eindeutigem empfinden hier Unrecht zu erleiden.

Also wart am Besten erstmal deine Bußgeldbescheide ab, und wenn du nur Verwarngeld oder selbst Bußgeld hast, dann bezahl besser einfach.

Noch dazu hättest du das Risiko wenn du es auf ein Verfahren ankommen lässt, dann gilt der Bußgeldkatalor nur noch als Rahmen, ein Richter kann die Strafe auch anhand von Tagessätzen festsetzen und dann bist du als Selbständiger mit gutem Einkommen meist "arm" dran. Da werden aus 5 Tagessätzen auch schnell 2.000€+ :(
NEO123
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Re: Geblitzt mit neuem Auto. Eingewöhnungsphase??

Eingewöhnungsphase? ;-)
Gibts das auch beim Kauf einer neuen Waffe? „Ich wollte gar nicht abdrücken“
Investor
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Re: Geblitzt mit neuem Auto. Eingewöhnungsphase??

Da sollte man eher aufpassen wenn man den Richter überzeugen will das man erstmal paar Monate "Eingewöhnungszeit" braucht und bis dahin das Auto nicht gem. der StVZO bewegen kann. Nicht das da dann jemand auf die Idee kommt mal die generelle Eignung prüfen zu lassen.
al-k-seltzer
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Re: Geblitzt mit neuem Auto. Eingewöhnungsphase??

Das Einzige was ich mir unter Eingewöhnungsphase vorstellen kann, ist die Zeit, die vergehen muss, dass bei neuen Geschwindigkeitsbegrenzungen die Raubritter mit ihren Blitzewägelchen nicht gleich am nächsten Tag den Autofahrern auflauern dürfen, sondern erst nach einer bestimmten Zeit.
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sendiX
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Re: Geblitzt mit neuem Auto. Eingewöhnungsphase??

sollte ich als Sachbearbeiter/in Deine Eingewöhnungs-Einlassung auf den Tisch bekommen, würde ich mindestens Deine charakterliche Eignung zum Führen eines Kfz anzweifeln und überprüfen lassen...
Bene
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Re: Geblitzt mit neuem Auto. Eingewöhnungsphase??

@sendiX

Es ist schön das du unfehlbar scheinst und dir sowas nicht passieren kann.
Mir ist es eben passiert das ich nach 9 Stunden auf Achse auf der Rückfahrt, im neuen Auto in einer Fremden Stadt, eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen habe.
Und wie ich schon in meinem Eingangspost erwähnt habe, bin auch ich davon ausgegangen, dass es sich um Stammtisch Gelaber handelt.
Weil man aber nicht alles sofort weil es unlogisch Klingt vom Tisch werfen soll, wollte ich nachfragen.
Denn wenn der Schaden schon passiert ist, geht es zumindest um Schadensbegrenzung.

Was haben wir glück das du kein Sachbearbeiter bist.
NEO123
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Re: Geblitzt mit neuem Auto. Eingewöhnungsphase??

Naja die „Idee“ ist schon ziemlich Gaga
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und das Argument würde sicherlich auch von dir bei einem eBay Käufer auseinandergenommen werden
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hkhk
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Re: Geblitzt mit neuem Auto. Eingewöhnungsphase??

Bene hat geschrieben: 4. Jun 2019 15:42 Mir ist es eben passiert, dass ich nach 9 Stunden auf Achse auf der Rückfahrt, im neuen Auto in einer Ffremden Stadt, eine Geschwindigkeitsbegrenzung übersehen habe.
Also plädierst du für Narrenfreiheit für alle Leihwagenfahrer etc?
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Bene
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Re: Geblitzt mit neuem Auto. Eingewöhnungsphase??

Nein, aber da es Sachen gibt, die es eben nicht gibt, wollte ich fragen ob jemand schon mal was davon gehört hat.
Dem Rechtsstaat kann man ja alles zutrauen.
Bitte entschuldigt dahingehend meine Neugierde euch zu fragen, ob jemand davon was gehört hat.
Und natürlich dafür, dass ich nicht über jeden Post das Rechtschreib-Programm laufen lasse. ^^

Ich finde es faszinierend wo sich die Leute überall Reinsteigern können und Versuchen einem einen Strick zu drehen.
Frei nach dem Motto: "Da hat einer was falsch gemacht. Hängen wir den Unhold auf!"
Krosser87
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Branche: Ersatzteile

Re: Geblitzt mit neuem Auto. Eingewöhnungsphase??

Aus eigener bzw. mehrfacher Erfahrung kann ich sagen, ruhig Blut.
Ich hätte schön öfters zu Fuß laufen müssen, dass konnte zum Glück immer abgewendet werden. In Deutschland bzw. bei unserem Staat zählt nur eins und zwar Geld.

Nimm dir einen Anwalt, der mit der zuständigen Behörde verfünftig kommuniziert, dass du auf deinen Führerschein angewiesen bist da Selbstständig etc.

In der Rege bezahlt du das doppelte oder dreifache der Geldbuße, Punkte gibt es trotzdem.
Einmal habe ich die 100km/h in der Nähe von Wustermark auch übersehen und wurde mit über 165km/h geblitzt....
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