Hallo und schönen guten Tag,
es gibt einen Fisch, auf dessen Phantasienamen der Züchter eine Marke angemeldet hat. Jetzt hat einer meiner Haus- und Hofzüchter diesen Fisch nachgezüchtet. Wir kann ich den wohl rechtssicher anbieten ohne die Marke zu verletzen?
Geht vielleicht "Zierfisch ähnlich Marke XYZ" oder "Zierfisch sieht aus wie Marke XYZ"? Oder darf der Markenname gar nicht fallen?
MfG
Oliver
Wie "Nachbau" einer Marke anbieten?
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- Zierfischprofi
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Re: Wie "Nachbau" einer Marke anbieten?
Das sollte sich dein Züchter eigentlich vorher überlegt haben.Zierfischprofi hat geschrieben: ↑6. Mai 2019 14:33 Jetzt hat einer meiner Haus- und Hofzüchter diesen Fisch nachgezüchtet. Wir kann ich den wohl rechtssicher anbieten ohne die Marke zu verletzen?
Ich kenne mich nicht 100% aus aber bin mir sehr sicher das das grundsätzlich nicht erlaubt ist. Überleg mal andere Beispiele ala "Smartphone ähnlich Iphone". "Dacia Auto ähnlich BMW". Wenn das ganze nicht sogar irreführend ist zusätzlich zur Markengeschichte.Geht vielleicht "Zierfisch ähnlich Marke XYZ" oder "Zierfisch sieht aus wie Marke XYZ"? Oder darf der Markenname gar nicht fallen?
Wobei das ganze hier sich vermutlich nur aufs Aussehen bezieht, dazu mit Lebend Tieren. Da solltest du evtl mal den Markenanwalt hier im Forum (Name fällt mir nicht ein) anhauen oder sonst einen Spezialisten in die Richtung. Aber wie anfangs erwähnt, was sagt dein Züchter dazu? Evtl informiert der sich auch anwaltlich für dich.
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Re: Wie "Nachbau" einer Marke anbieten?
Danke für die Antworten. Dann lasse ich den Namen weg, ist nicht schlimm.
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Re: Wie "Nachbau" einer Marke anbieten?
RA Peter Krausmiezekatze hat geschrieben: ↑6. Mai 2019 14:37Da solltest du evtl mal den Markenanwalt hier im Forum (Name fällt mir nicht ein) anhauen oder sonst einen Spezialisten in die Richtung
memberlist.php?mode=viewprofile&u=4947
In dem Fall ist es mit Sicherheit nicht erlaubt!
Es gibt kein generelles Verbot.
Bei Zubehörteilen darfst du z.B. einen "Sitzbezug passend für Ferrari" bewerben.
Dann muss aber deutlich erkennbar sein das es sich um keinen "Ferrari-Sitzbezug" handelt.
Aussagen wie "ähnlich / fast gleich / sieht aus wie" sind aber nicht erlaubt.
Nur weil die Aldi-Küchenmaschine warm macht und rührt, darf diese noch lange nicht als "Küchenmaschine wie Thermomix" angeboten werden.
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Re: Wie "Nachbau" einer Marke anbieten?
Du kannst prüfen lassen, ob der Name überhaupt schützbar war. Das wird von den Sachbearbeitern im Markenamt nicht geprüft. Fischbezeichnungen sind z.B. nicht schützbar. Genauso wenig wie Hund, Katze, Maus .....
Re: Wie "Nachbau" einer Marke anbieten?
Er meint ja nicht Hund, Katze, Maus sondern z. B. bei einer Katze den von mir gerade ausgedachten Namen Kölner Römer Katze für die spezielle Züchtung.
Re: Wie "Nachbau" einer Marke anbieten?
grinsel .... das meinte ich. Städtenamen sind auch nicht schützbar und darf jeder nutzen. Also Köln Römer Katze darf jeder nutzen auch wenn das hat jemand eintragen lassen
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Re: Wie "Nachbau" einer Marke anbieten?
Nicht ganz.... einer hat es geschafft.... https://ezfg.de/markenschutz/ - und setzt den auch ziemlich konsequent durch.....
Also ich verkaufe viel Rassehundezubehör... aber nix mit den 3 Buchstaben..... obwohl es tolle Hunde sind...
Re: Wie "Nachbau" einer Marke anbieten?
Ob einer es "geschafft" hat, entscheidet im Zweifel (Streitfall) der BGH.
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Re: Wie "Nachbau" einer Marke anbieten?
Ja... aber das müßten andere durchziehen. Nur trau dich blos nicht einen XXX-Kalender zu verkaufen.... außer du willst bis zum BGH...
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Re: Wie "Nachbau" einer Marke anbieten?
Eine Marke kann auch nachträglich (nach Eintragung) dadurch schutzunfähig werden, dass der Begriff zur Gattungsbezeichnung wird.
Aber ich gebe den Vorrednern recht: Streit ist hier vorprogrammiert (und müsste sich lohnen; Prozeßkostenrisiko gern mal fünfstellig).
Aber ich gebe den Vorrednern recht: Streit ist hier vorprogrammiert (und müsste sich lohnen; Prozeßkostenrisiko gern mal fünfstellig).
Re: Wie "Nachbau" einer Marke anbieten?
Das ist ja krass.RA Peter Kraus hat geschrieben: ↑9. Mai 2019 22:14 Eine Marke kann auch nachträglich (nach Eintragung) dadurch schutzunfähig werden, dass der Begriff zur Gattungsbezeichnung wird.
Aber ich gebe den Vorrednern recht: Streit ist hier vorprogrammiert (und müsste sich lohnen; Prozeßkostenrisiko gern mal fünfstellig).
Je mehr Werbung und Marketing ich betreibe und je größer ich werde, um so mehr muss ich fürchten, dass ab diesem Zeitpunkt all meine Anstrengungen umsonst waren?
Hast du da ein Beispiel aus der Vergangenheit?
Re: Wie "Nachbau" einer Marke anbieten?
Tempo !
Aber das Markenzeichen bleibt ja geschützt.
Wortmarken zu schützen bringt nicht viel. Daher wird vor Eintragung auch so gut wie gar nicht vom Amt geprüft.
Aber das Markenzeichen bleibt ja geschützt.
Wortmarken zu schützen bringt nicht viel. Daher wird vor Eintragung auch so gut wie gar nicht vom Amt geprüft.
Re: Wie "Nachbau" einer Marke anbieten?
Das heißt man dürfte das eigene Billig-Papier-Taschentuch bewerben mit: Tempo Tuch, 25x10 Stück?
Re: Wie "Nachbau" einer Marke anbieten?
Seit knapp 20 Jahren ist sogar grundsätzlich vergleichende Werbung erlaubt.
Auf (m)eine Taschentuchverpackung würde ich Tempo aber lieber nicht draufschreiben. Für den drohenden Krieg fehlt mir das Kleingeld. Außerdem profitiert aus Marketingsicht in der Regel das Original.
Auf (m)eine Taschentuchverpackung würde ich Tempo aber lieber nicht draufschreiben. Für den drohenden Krieg fehlt mir das Kleingeld. Außerdem profitiert aus Marketingsicht in der Regel das Original.
- RA Peter Kraus
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Re: Wie "Nachbau" einer Marke anbieten?
Nein. Man muss nur aufpassen, dass das Markenwort nicht für die ganze Gattung, also für jedes Produkt (egal von welchem Hersteller/welcher Marke) verwendet wird.
Das Problem hatte z.B. Sony mit seinem "Walkman". Der Ausdruck wurde in manchen Ländern zum Synonym für "tragbares elektronisches Tonwiedergabegerät" und verlor deswegen dort seinen Markenschutz - in anderen Ländern hingegen nicht.
Ähnliche Probleme hatte - glaube ich - "Rollerblade".
Re: Wie "Nachbau" einer Marke anbieten?
Aber das hat man doch nicht einfach unter Kontrolle als Hersteller?RA Peter Kraus hat geschrieben: ↑12. Mai 2019 15:40Nein. Man muss nur aufpassen, dass das Markenwort nicht für die ganze Gattung, also für jedes Produkt (egal von welchem Hersteller/welcher Marke) verwendet wird.
"Googlen" dürfte auch so ein Fall sein?
Re: Wie "Nachbau" einer Marke anbieten?
Es kommen ja immer wieder Fälle an die (empörte) Öffentlichkeit in denen Goliath (irgendein riesiger Konzern) David (irgendein kleiner/lokaler Hersteller/Dienstleister) rechtlich belangt.
Das ist ja nicht weil der Konzern den kleinen Nischenanbieter als Gefahr sieht, sondern weil der Konzern u.a. darauf achten muß dass seine Marke aufgrund laufender Verwässerung mal nicht irgendwann sogar zu einem Gattungsbegriff verkommt.
Nicht zufällig steht im Duden daher:
googeln = mit Google im Internet suchen, recherchieren
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