Kennzeichnung von passiven Elektrogeräten

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regalboy
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Kennzeichnung von passiven Elektrogeräten

Hallo,
weiß jemand von euch, ob und wenn ja wie ab Mai die "passiven" Elektrogeräte, insbesondere USB-Kabel, gekennzeichnet werden müssen:
- wenn sie einem Hauptprodukt beiliegen (z. b. Handy inkl. USB Aufladekabel)
- wenn sie einzeln verkauft werden

- Mülltonnen-Symbol?
- CE-Zeichen?
- Hersteller / Importeursname & Adresse?

Durch "Fahne" am Kabel?

Vielen Dank
Johannes


3 Monate gratis Händlerbund
meikel
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Re: Kennzeichnung von passiven Elektrogeräten

Hallo Johannes.
Guckst du hier:

https://www.elektrogesetz.de/umsetzung/ ... nzeichnung



https://www.elektrogesetz.de/themen/passive-geraete/
Händler
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Spezialfälle
“Was ist im Karton?”
Nic0la
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Re: Kennzeichnung von passiven Elektrogeräten

Hallo, wie funktioniert das denn mit Hersteller des Gerätes? Wenn ich die Ware aus China Importiere wen gebe ich denn da an in der Regel haben die ja keine eigene Marke!? Kann ich diese dann einfach durch einen Klebestreifen anbringen oder muss diese fest auf dem Produkt drauf sein? d.h. mit nem löschbarem Edding oder mit einer art stempel? Wie regelt ihr das mit der Mülltonne kann ich diese einfach als Blatt papier mit in die sendun legen und dann hinten drauf die Informationen schreiben, wo sie sie zu entsorgen haben usw? vielen dank für eure Hilfe
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lallekalle
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Re: Kennzeichnung von passiven Elektrogeräten

Du bist dann der Hersteller und Inverkehrbringer. Somit musst Du Dich angeben. Lt. ProdSG müssen die Kennzeichnungen dauerhaft auf dem Produkt aufgebracht sein, d.h. Papier, Edding und Co ist hier nicht ausreichend, sondern eher Gravur/Druck.
regalboy
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Re: Kennzeichnung von passiven Elektrogeräten

eluno hat geschrieben: 28. Apr 2019 12:27 Du bist dann der Hersteller und Inverkehrbringer. Somit musst Du Dich angeben. Lt. ProdSG müssen die Kennzeichnungen dauerhaft auf dem Produkt aufgebracht sein, d.h. Papier, Edding und Co ist hier nicht ausreichend, sondern eher Gravur/Druck.
Ja, die Krux ist nur: Wie macht man das "aureichend dauerhaft" z. B. auf einem USB - Micro USB Ladekabel?

Zumal es doch Urteile (zumindest bei Kopfhörern) gibt, dass "Fahnen" am Kabel nicht erlaubt sind, weil man sie einfach abschneiden kann?

Und wenn das USB Kabel dem Handy beiliegt, muss dann auch das USB Kabel gekennzeichnet sein oder reicht es, dass das Hauptgerät gekennzeichnet ist?
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Woody-HH
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Re: Kennzeichnung von passiven Elektrogeräten

Auf dem Kabel ist doch jede Menge Platz - wir denken gerade über die Beschriftung von KFZ-Stecksicherungen nach... /-(x)
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Technokrat
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Re: Kennzeichnung von passiven Elektrogeräten

Muss dauerhaft sein und so und so lang auch mit Alkohol oder Putzmittel nicht abreibbar sein. Also im Grunde eingraviert. Oder dauerhaft gedruckt.

So zumindest die Vorgabe. Würde man es genau nehmen, fällt derzeit jedes zweite Produkt durch. Ich hab eines rausgenommen, das fahre ich erst wieder, wenn genügend andere die gleiche Kategorie haben, vorher lohnt sich das nicht. Es sei denn ich habe einen Denkfehler.
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Boo
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Re: Kennzeichnung von passiven Elektrogeräten

So wie ich das verstanden habe, kann das bei Artikeln, welche zu klein für Druck sind, der Rödel auf der Verpackung stehen. Gerne noch mit dem Hinweis, die Verpackung aufzuheben, wegen dieser exorbitant wichtigen Information.
regalboy
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Re: Kennzeichnung von passiven Elektrogeräten

Fußschalter für Nähmaschinen. Also ein Stromkabel mit einem großen Metallschalter.
Muss denke ich wenn man ihn als Einzelteil verkauft auch gekennzeichnet werden?
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Woody-HH
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Re: Kennzeichnung von passiven Elektrogeräten

Muss das angeschraubt werden (dann wohl nicht) oder kann man das einfach in die Nähmaschine einstöpseln (dann auf jeden Fall)?
vbc
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Re: Kennzeichnung von passiven Elektrogeräten

Woody-HH hat geschrieben: 29. Apr 2019 19:42 Auf dem Kabel ist doch jede Menge Platz - wir denken gerade über die Beschriftung von KFZ-Stecksicherungen nach... /-(x)
Ich habe gestern erstmal 40 Artikel aus dem Sortiment genommen, 30cm lange Kabel, aber vorkonfektioniert mit Hülsen dran. Die guten von VW.
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Technokrat
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Re: Kennzeichnung von passiven Elektrogeräten

Boo hat geschrieben: 30. Apr 2019 08:23 So wie ich das verstanden habe, kann das bei Artikeln, welche zu klein für Druck sind, der Rödel auf der Verpackung stehen. Gerne noch mit dem Hinweis, die Verpackung aufzuheben, wegen dieser exorbitant wichtigen Information.
Wenn ich das richtig verstanden habe, ist eine Marke Voraussetzung, um überhaupt Produkte melden zu können. Diese Marke muss zwingend irgendwie dauerhaft auf das Produkt, kann wohl auch abgekürzt sein. Die Registriernummer und die Tonne können auf die Verpackung ausweichen.

Jetzt ist eben die Frage, inwieweit das kontrolliert wird. Hier von den Sachen anderer Hersteller sind das teils Aufkleber, die schon in der Verpackung abfallen. Vielleicht hält sich keiner dran und in fünf Jahren kommt eine verpflichtende Plattform, Luzifer.

Auf der letzten Messe bin ich gezielt für ein Produkt losgelaufen, mit dem Vorhaben herauszufinden, wie ich die Marke da technisch dauerhaft draufbekommen könnte. Sind Fitzelkram-Produkte, die aber auch kennzeichnungspflichtig werden (theoretisch ab heute geworden sind). Die Augen des Gesprächspartners sind immer größer geworden, ich weiß nicht, ob es an der Sprache lag :)
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daytrader
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Re: Kennzeichnung von passiven Elektrogeräten

Technokrat hat geschrieben: 1. Mai 2019 09:58
Jetzt ist eben die Frage, inwieweit das kontrolliert wird.
...und was dieser "Formfehler" für Konsequenzen hat, sofern die Produkt an sich richtig registriert ist und bezahlt wird.
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Boo
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Re: Kennzeichnung von passiven Elektrogeräten

daytrader hat geschrieben: 1. Mai 2019 10:03
Technokrat hat geschrieben: 1. Mai 2019 09:58
Jetzt ist eben die Frage, inwieweit das kontrolliert wird.
...und was dieser "Formfehler" für Konsequenzen hat, sofern die Produkt an sich richtig registriert ist und bezahlt wird.
Naja. Abmahnung halt. Was sonst.
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