ein Minijobber auf 450€ Basis wird uns verlassen, auch wenn er noch nichts von seinem Glück weiß.
Sein Vertrag läuft auf Stundenbasis. Ich hab aber Februar und März volle 450 ausgezahlt. Ich hab mir Mühe gegeben, ihn stundentechnisch auszulasten, weil ich ein netter Mensch bin und er es nötiger hat als andere bei uns. November bis Februar hat er nur so 200€ verdient im Monat, da er auch noch einen anderen Nebenjob hatte (den er nun aufgestockt hat).
Da aber alle hier massiv von ihm genervt sind, ein Gespräch es nicht gebracht hat und er einfach keinen guten Job macht, wird er aus innerbetrieblichen Klimaschutzgründen nun gehen.
Im April hat er aufgrund von Krankheit noch gar nicht gearbeitet (praktischerweise war im selben Zeitraum in seinem Ashram so ne Art Festival, Zufälle gibt's) und er ist aktuell 7h im Minus.
Krankmeldung bringt er wohl noch rein. Die 4 Tage für die ich ihn ursprünglich eingeplant hatte, zahl ich ihm dann halt aus, wenn er den Wisch mitbringt.
Er ist noch bis Mitte Mai in der Probezeit. Kündigungszeit also 2 Wochen.
Meine Frage: Wenn ich ihm jetzt kündige, werde ich ihn auch ab sofort freistellen. Geht das, ohne daß ich ihm für die 2 Wochen was auszahle - oder muß ich ihm die 3 Tage die ich ihn sonst vermutlich beschäftigt hätte auszahlen.
Im Vertrag steht:
Aber was bedeutet das bei "Minijob auf Stundenbasis" ... ?(5) Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer nach Ausspruch einer Kündigung unter Fortzahlung der Vergütung und Anrechnung auf Resturlaubsansprüche von der Arbeitsleistung freizustellen.
LG