Neueinstellung mit Privatinsolvenz - Hinweise?

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ReginaSF
Beiträge: 917
Registriert: 1. Jan 2018 10:09

Neueinstellung mit Privatinsolvenz - Hinweise?

Hatte heute ein Vorstellungsgespräch mit einer interessanten potenziellen Mitarbeiterin, die in Privatinsolvenz ist. Nun kommt das in den besten Familien vor, konnte schlüssig erklärt werden und ist kein Hinderungsgrund.

Da es für uns das erste Mal ist die Frage in die Runde, ob jemand von Euch einschlägige Erfahrungen hat und die teilen möchte und ob jemand hilfreiche Hinweise für Einstellung und Administration hat. Danke!


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hoebag
Beiträge: 1100
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Re: Neueinstellung mit Privatinsolvenz - Hinweise?

Regina, dein Gefühl sollte entscheiden.
Eine Privatinsolvenz ist natürlich ein Brett, aber welche Hinweise zur Einstellung, bzw. Administrierung erwartest Du ?
Typische "Bauchgefühl" Nummer, viel Erfolg
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Zierfischprofi
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Re: Neueinstellung mit Privatinsolvenz - Hinweise?

Habe auch 2 Mitarbeiter mit PI. Keine Problem, Verwaltung durch den STB kostet mich pro Mitarbeiter 10 Euro extra, sonst habe ich damit nix zu tun.
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Boo
Beiträge: 2436
Registriert: 25. Okt 2012 09:41
Land: Deutschland

Re: Neueinstellung mit Privatinsolvenz - Hinweise?

Wo ist da jetzt das Problem?
Für was nimmt der Steuerberater Geld extra? Dafür, dass er den Lohnzettel in Kopie an den Insoverwalter sendet?

Prinzipiell ist der Mitarbeiter in der Wohlverhaltensphase selbst für alles Verantwortlich. Also Lohnzettel an Insoverwalter, Überweisung des über den Pfändungsfreibetrages gehenden Lohn an den Verwalter. Das geht dich als AG nichts an. Dies ist ein Unterschied zur Lohnpfändung.
a-m-w
Beiträge: 93
Registriert: 26. Feb 2008 07:50

Re: Neueinstellung mit Privatinsolvenz - Hinweise?

Boo hat geschrieben: 12. Apr 2019 23:08 Wo ist da jetzt das Problem?
Für was nimmt der Steuerberater Geld extra? Dafür, dass er den Lohnzettel in Kopie an den Insoverwalter sendet?

Prinzipiell ist der Mitarbeiter in der Wohlverhaltensphase selbst für alles Verantwortlich. Also Lohnzettel an Insoverwalter, Überweisung des über den Pfändungsfreibetrages gehenden Lohn an den Verwalter. Das geht dich als AG nichts an. Dies ist ein Unterschied zur Lohnpfändung.
/-(x) das ist totaler Quatsch, schon traurig was hier gepostet wird (-S
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koshop
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Registriert: 4. Sep 2012 13:23

Re: Neueinstellung mit Privatinsolvenz - Hinweise?

/-(x) das ist totaler Quatsch, schon traurig was hier gepostet wird (-S
Die Warheit liegt wie immer irgendwo dazwischen... :D

Tatsächlich ist nämlich beides möglich - das der Arbeitgeber den pfändbaren Teil direkt an den Insolvenzverwalter überweist als auch dass der Arbeitnehmer das selbst macht. Gerade wenn z.B. zu befürchten ist, dass im Falle der Insolvenz die Arbeitsstelle oder die Einstellung gefährdet ist, kann das der Fall sein, damit der Arbeitgeber nichts von der Privatinsolvenz erfährt. Das liegt im Ermessen des Insolvenzverwalters.

Persönlich finde ich ja, es sollte da grundsätzlich eine Regel getroffen werden, dass z.B. das Geld auf ein drittes Konto geht und von dort aus weiterverteilt wird ohne das der Arbeitgeber davon weiß. Ich finde mich als Arbeitgeber geht eine Privatinsolvenz überhaupt nix an und finde es eigentlich eine Zumutung für die Betroffenen das die in ein Vorstellungsgespräch gehen und sich dort offenbaren müssen. Meiner Erfahrung nach ist die "Verschwender-Insolvenz" eigentlich der Ausnahmefall, oft sind es irgendwelche Umstände die im Prinzip jeden treffen können.
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