email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

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hkhk
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email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Meines Wissens darf man doch die email Adresse nicht einfach an das Versandunternehmen weitergeben ohne Einwilligung des Kunden, da diese email Adresse nciht zwingend zur Auftragsabwicklung nötig ist.
Hermes z.B. verwiest auf der EInagbeseite für den paketschein auf diesen Umstand (zumindest im Privatkundenbereich).

Als Käufer relebe ich es aber fast ständig, dass ich von DHL oder DPD eine entsprechende mail bekomme.

Aktuell ein gewerblicher Verkäufer, der sogar in seiner AGB schreibt:
Sofern Sie uns hierzu während oder nach Ihrer Bestellung Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben, geben wir aufgrund dieser gemäß Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. a DSGVO Ihre E-Mail-Adresse an den ausgewählten Versanddienstleister weiter, damit dieser vor Zustellung zum Zwecke der Lieferungsankündigung bzw. -abstimmung Kontakt mit Ihnen aufnehmen kann.
Verstößt dieser Verkäufer nun gegen die DSGVO oder nicht? Für ein normales Paket ist meine email Adresse NICHT nötig. Es reicht, wenn ich die Tracking Nr. bekomme.


Oder habe ich irgend etwas verpasst?


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fonprofi
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Man darf die E-Mail und Telefonnummer nur nach Einwilligung weitergeben. Deshalb bekommen unsere Kunden das Tracking von uns.
Andy79
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

das haben wir zu dem Thema von DHL erhalten:

es gibt dazu bei DHL Paket folgende bundesweit einheitliche Regelung:

"Die Erbringung von Postdienstleistungen ist keine Auftragsverarbeitung im Sinn von Art. 28 EU Datenschutz-Grundverordnung.
Bei DHL ist neben der erforderlichen Datenverarbeitung auch die inhaltliche Verantwortung für die Aufgabenerfüllung (hier: Erbringung von Postdienstleistungen) angesiedelt.
Die Verarbeitung von Absender- und Empfängeradressen, Vertrags- und Auslieferungsdaten ist erforderlich, um die Postdienstleistung zu erbringen.
Demnach liegt die inhaltliche Aufgabenerfüllung nicht bei dem Auftraggeber. Vielmehr handelt es sich im Verhältnis DHL zu den Kunden um zwei verschiedene Verantwortliche.

Die wesentlichen Beförderungsprozesse sind der zuständigen Aufsichtsbehörde - die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI)- bekannt und wurden mit der BfDI abgestimmt.
Zudem bestätigt die BfDI mit Schreiben vom 21.02.2018, dass die Erbringung von geschäftsmäßigen Postdienstleistungen keine Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 EU Datenschutz-Grundverordnung darstellt."

Ich habe Ihnen auch der Vollständigkeit halber die Konzerndatenschutzrichtlinie der Deutschen Post DHL beigefügt.

Zu dem Punkt Weitergabe von Email Adressen zum Zwecke der Paketankündigung gibt es folgendes Statement:

"Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzbehörden des Bundes und der Länder (DSK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss der unabhängigen amtlichen Datenschutzbeauftragten. Zweimal im Jahr beraten Sie über aktuelle datenschutzrechtliche Entwicklungen in der Privatwirtschaft und formulieren gemeinsame Standpunkte. Die wichtigsten Ergebnisse werden in gemeinsamen Arbeitspapieren oder Beschlüssen veröffentlicht. Diese sind für die Aufsichtsbehörden jedoch nicht bindend.

In dem Beschluss vom 23.03.2018 äußerten sich die Aufsichtsbehörden der DSK dahingehend, dass die Übermittlung von E-Mail-Adressen durch Onlinehändler an Postdienstleister nur bei Vorliegen einer Einwilligung der Kunden in diese Übermittlung rechtmäßig sei. Der DSK vertritt die Ansicht, dass die Übermittlung der E-Mail-Adresse nicht auf die Interessensabwägungsklausel als Rechtsgrundlage gestützt werden kann, da es vielen Onlinehändlern durchaus möglich ist die Zustellinformationen selbst an den Kunden weiterzugeben bzw. einen Link zur Sendungsverfolgung in die eigene Bestellbestätigung einzubinden.

Die DHL Paket GmbH vertritt die Auffassung, dass die Weitergabe der E-Mail-Adresse durch einen Versandhändler an die DHL Paket GmbH zum Zwecke der Paketankündigung unter Berücksichtigung der datenschutzrechtlichen Anforderungen der EU Datenschutz-Grundverordnung entweder auf Grundlage der Interessenabwägungsklausel oder mit Einwilligung des Betroffenen datenschutzrechtlich zulässig ist. Dass diese Datenweitergabe zur Wahrung berechtigter Interessen der DHL Paket GmbH erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass die schutzwürdigen Interessen des Betroffenen überwiegen, wird durch die Ergebnisse der DHL Customer Journey Studie (2015) und einem externen Rechtsgutachten bestätigt. Gemäß dieser Auslegung könnten Versandhändler die E-Mail-Adresse zum Zweck der Paketankündigung auf gesetzlicher Grundlage weitergeben. Gleichwohl können Versandhändler die Datenverarbeitung auch auf eine Einwilligung stützen und hier eine sichere Rechtsgrundlage heranziehen.

Aus diesem Grund wird die DHL Paket GmbH mit der zuständigen Aufsichtsbehörde Kontakt aufnehmen, um eine bestmögliche, künftige Vorgehensweise zu klären."
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fonprofi
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Betrifft ja auch DPD mit seinem Predict.
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hkhk
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

nur weil DHL sagt, das sei zulässig, muss das ja noch lange nicht zulässig sein.
DHL widerspricht hier ja den Aufsichtsbehörden.
Es wäre ja auch ok, wenn mal als gewerblicher Verkäufer dies in seine Datenschutzerklärung aufnimmt, dass die email Adresse übermittelt wird.
In meinem konkreten Fall schreibt der Verkäufer ja aber, dass die email Adresse nur nach AUSDRÜCKLICHER Einwilligung des Käufers übermittelt wird. Und diese Einwilligung ist zu keinem Zeitpunkt erfolgt. Dies kann auch durch die normale eBay Kaufabwicklung gar nicht abgefragt werden.
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welpe
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Übermittelt er es denn nun oder nicht?
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hkhk
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

In dem Beschluss vom 23.03.2018 äußerten sich die Aufsichtsbehörden der DSK dahingehend, dass die Übermittlung von E-Mail-Adressen durch Onlinehändler an Postdienstleister nur bei Vorliegen einer Einwilligung der Kunden in diese Übermittlung rechtmäßig sei.
ja, der VK übermittelt die email Adresse ohne meine Einwilligung.
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bcksbx
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Ehrlich, wo ist eigentlich der Nährwert? Dem Käufer wird vom Verkäufer die Sendungsnummer und im Idealfall ein Link für weitere Infos zur Verfügung gestellt. Warum muss der Versanddienstleister noch da reingrätschen und sagen "Huhu, Du bekommst ein Paket von mir" und noch schlimmer (DPD) "ich hab dir gerade Dein Paket in die Hand gedrückt". Eigentlich überflüssig. Und mal der Blick zu den ganz Großen: Die machen das auch nicht. Wird Gründe haben.
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fossi
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Der Nährwert gegenüber einer einfachen Paketnummerübermittlung durch den Verkäufer ist die verbesserte Zustellung bzw weitere Möglichkeiten für den Kunden, zumindest wenn es DPD Predict, GLS FlexDelivery und ich glaube sogar Hermes betrifft.

Mit entsprechendem Link vom Dienstleister kann der Kunde mit 2 Klicks umverfügen, Adresse korrigieren, Zustellzeit vereinbaren usw.

Ich sehe da schon Vorteile drin, aber die DSGVO macht es schwierig und wer ohne Zustimmung die Kundenmailadressen weitergibt, könnte Probleme bekommen...
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bcksbx
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Das geht doch auch bei DPD wenn man den nackten Link hat. Man muss nur als Legitimation die eigene Postleitzahl eingeben.
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fossi
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Bei DPD bin ich mir nicht sicher wie die das inzwischen handhaben, aber mit meinem Stammlogistiker GLS funzt das wohl nicht richtig mit nur Link/Paketnummer.
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roman
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

bocksbox hat geschrieben: 5. Apr 2019 17:39und noch schlimmer (DPD) "ich hab dir gerade Dein Paket in die Hand gedrückt". Eigentlich überflüssig.
Grade dieser Status kann viele Probleme vermeiden: Wie wir alle wissen werden permanent Pakete bei irgendwelche Nachbarn oder Nachbarn von Nachbarn angegeben, oder Paket irgendwo abgestellt womit mal als Empfänger nicht unbedingt rechnet.
Daher ist ein "Paket wurde soeben zugestellt"-Status nicht so blöd.
bocksbox hat geschrieben: 5. Apr 2019 17:39Und mal der Blick zu den ganz Großen: Die machen das auch nicht. Wird Gründe haben.
Die "Großen" tun sich auch technisch leichter damit innerhalb der eigenen Infrastruktur die Trackingseite nachzubauen, mit APIs zu arbeiten etc.

Aber wo ist das Problem? Es gibt scheinbar unterschiedliche Rechtsansichten. Es hatte wohl noch niemand Lust darauf es durch alle Instanzen klären zu lassen.
Da sowohl Paketabsender als auch Paketempfänger davon profitieren und die damit verbundenen Möglichkeiten für beide positiv sind, gibt es aber zumindest von Ottonormalverbraucher keinen großen Druck.
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daytrader
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Bei DPD kann man das Paket auch ohne Email von DPD problemlos umleiten. Einen Mehrwert sehe ich auch nicht. Jeder der halbwegs stark auf externen Plattformen wie Ebay und Amazon verkauft und gleichzeitig auch min. genauso viel im eigen Shop umsetzt, wird bestätigen können, dass diese Probleme "keine Info vom Paketdienst" ein ausschließliches Ebay Amazon Problem ist. Die Leute wollen einfach nicht und suchen nach Ausreden.

Ich kann mich nicht erinnern wann ich das letzte Mal diese Diskussionen mit einem Shop Kunden hatte und mein Hauptumsatz läuft über den Shop.

Selbst als ich noch Predict hatte (vor DSGVO), haben die Ebayer rumgemotzt. "Ich bin nicht den ganzen Tag online, der Fahrer hat keine Benachrichtigung in den Briefkasten geworfen".

BTW: Bei meinen privaten Einkäufen geben fast alle Verkäufer meine Mailadresse ohne meine Einwilligung weiter.
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Ist es bei DPD nicht seit einiger Zeit so das man jetzt eine Email bekommt in der steht das man eine Benachrichtigung erhalten hat und was darauf steht?
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fossi
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Die Mail kann DPD aber nur senden, wenn der Verkäufer die Mailadresse weitergegeben hat, wo wir wieder beim Problem wären...
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aaha
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

fossi hat geschrieben: 5. Apr 2019 22:39 Bei DPD bin ich mir nicht sicher wie die das inzwischen handhaben, aber mit meinem Stammlogistiker GLS funzt das wohl nicht richtig mit nur Link/Paketnummer.
Nimm in DE, AT, BE + LU die:
https://www.gls-one.de/trace?query=

Mit der hat Kd. von Anfang an Umverfüngsmöglichkeit (am Ende der Seite: Zustelloptionen --> Wunschzustellungsoptionen)

Gleicht andere kleine Nachteile (genaues momentanes Depot/Zwischenstation nicht namentlich erwähnt, fehlende Sendungsreferenz, genaue Empfänger kann nicht angezeigt werden) aus, finde ich.
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sendiX
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

hkhk hat geschrieben: 5. Apr 2019 16:50 nur weil DHL sagt, das sei zulässig, muss das ja noch lange nicht zulässig sein.
und ich vermute mal ganz stark, dass DHL es auch kaum rechtsverbindlich zusagen wird, den Versender von jeglicher Haftung freizustellen...
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Templer
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Über Sinn und Unsinn des Beschlusses der DSK kann man sicherlich streiten. Aber am Ende würde ich doch eher der Rechtsauffassung derjenigen folgen, die mir einen Bußgeldbescheid senden könnten. Und das sind nun mal die in der DSK organisierten Datenschutzbeauftragten bzw. Aufsichtsbehörden.

Daher ist die freiwillige Einwilligung wohl die bessere Wahl. Nur wird man dann wohl zukünftig auf DPD verzichten müssen, weil die Einwilligung da ja voraussichtlich ab Juli nicht mehr freiwillig, sondern verpflichtend ist (und damit keine gültige Einwilligung mehr nach DSGVO).

Als Kunde finde ich es eigentlich angenehm, wenn ich selbst freiwillig entscheiden kann, von wem ich die Informationen bekomme, bzw. ob meine E-Mail Adresse weitergegeben wird. Wenn ich der Weitergabe zustimme, dann möchte ich aber auch nur von einer Instanz die Nachrichten bekommen und nicht vom Shop und dem Dienstleister zugespamt werden.
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

Wir haben seit Jahren aufgrund des Widerrufrechts die Abfrage, ob als Privatperson bestellt wird, im eigenen Shop integriert. Nun kam die Abfrage “E-Mail Weitergabe an GLS zwecks flexibler Zustellung/Verfolgung“ hinzu. Die Kundenantwort ist im Shop, in der Bestellmail und zusätzlich dauerhaft mit dem jeweiligen Bestelldatum in unserer Warenwirtschaft dokumentiert.
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hkhk
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Re: email Weitergabe an Versandunternehmen / DSGVO

"vor" dem DSGVO-Wahn hat man darüber ja gar nicht nachgedacht, email Adressen an das Versandunternehmen weiter zu geben. War ja auch irgendwie ein Benfefit für den Käufer.
Ich weiß auch gar nicht, ob es zulässig WÄRE, in der Datenschutzerklärung die Weitergabe der email Adresse festzuschreiben und somit mit der Aufgabe der Bestellung dies zu akzeptieren.

In meinem eingangs geschilderten Fall aber kommt ja hinzu, dass laut der Datenschutzerklärung des Verkäufers die Weitergabe NUR nach expliziter Zustimmung erfolge, ich aber nirgendwo und nirgendwann diese Zustimmung gegeben habe.

Wir alle hier im Forum haben uns ein Bein ausgerissen, um all die Bestimmungen der DSGVO gesetzeskonform umzusetzen. Da stößt es schon irgendwie säuerlich auf, dass andere weiterhin tun und lassen was sie wollen und sich einen Sch.. darum kümmern.
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