EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

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EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

Wer eine Matratze im Internet kauft, darf sie auspacken, ausprobieren - und wieder zurückschicken. Das urteilte der Europäische Gerichtshof.
Von Bernd Wolf, ARD-Rechtsredaktion
Mit dem Urteil stärken die Luxemburger Richter die Rechte von Verbrauchern. Kauft man im Internet eine Matratze, darf man sie auspacken, ausprobieren - und behält sein Widerrufsrecht.
https://www.tagesschau.de/ausland/wider ... e-101.html


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fussel
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Re: EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

Was heißt ausprobieren? Kurz drauflegen oder 14 Tage darauf schlafen? Bin ich froh, keine Matratzen zu vertickern.
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Verkäuferperformance
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Re: EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

Tja...das mit den Hotelbetten ist natürlich ein Argument...

Ich würde sagen, in den 14 Tagen nach Zustellung darf man auf der Matratze machen, was man will. Mal sehen, wie lange die "meistverkaufte Matratze" noch 199 Euro kostet...
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koshop
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Re: EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

Ist das jetzt ein neues Urteil? Gab es da nicht schon mal ein Matratzenurteil?
bcksbx
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Re: EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

Verkäuferperformance hat geschrieben: 27. Mär 2019 15:34 Mal sehen, wie lange die "meistverkaufte Matratze" noch 199 Euro kostet...
da kann man jetzt schon 100 Tage ...
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Verkäuferperformance
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Re: EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

Na, dann viel Spaß in der Retourenabteilung - vor Allem im Spätsommer.
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Eat The Rich
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Re: EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

Das heisst nicht, dass man keinen Wertabzug vornehmen darf.
auch 'ne blinde Katze findet mal ne tote Maus!
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fossi
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Re: EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

koshop hat geschrieben: 27. Mär 2019 15:35 Ist das jetzt ein neues Urteil? Gab es da nicht schon mal ein Matratzenurteil?
Das Ding schaukelt sich schon seit Jahren in immer höhere Instanzen.
Vom Amtsgericht Mainz zum Landgericht Mainz zum Bundesgerichtshof und nun zum Europäischen Gerichtshofs (EuGH).

Da hatte wohl Jemand Langeweile. :popcorn:
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daytrader
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Re: EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

koshop hat geschrieben: 27. Mär 2019 15:35 Ist das jetzt ein neues Urteil? Gab es da nicht schon mal ein Matratzenurteil?
Es gab mal ein Wasserbettenurteil. Wurde später vom Katalysator Urteil "aufgehoben". Sehe hier aber auch erstmal nicht viel neues. Zieht man halt Wertausgleich ab.....so 80-100%. Ich würde keine Matratze kaufen wollen, wo sich schon jemand 14 Tage drauf rumgewälzt hat.
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Re: EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

Es ist aber wieder so ein Urteil, mit dem der dumme Bürger an die Hand genommen wird. Es ist für jeden einzusehen, wenn er die Matratze binnen der 14 Tage mit dem üblichen Laken bedecken und so zunächst die Folie drum lasst, und das eine Matratze ohne Folie von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen wird.

Kevin und Schantalle entfernen die Folie vor der ersten Nacht - kein Problem, geben wir dem Händler eins drauf. Der kann die Matratze ja auch reinigen. /-(x)

Mal davon abgesehen, daß die Matratzenhändler nun doch sicherlich eine Kurve nach unten haben, oder? Jemand in dem Segment hier?
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Re: EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

Ich finde das Urteil jetzt dennoch nicht weiter dramatisch, denn sendet mal a) eine Matratze zurück (Rücksendekosten trägt Käufer....das dürfte richtig teuer werden) und b)" Auch der Europäische Gerichtshof betont in seinem heutigen Urteil, dass der Verbraucher für den Wertverlust einer Ware haften muss...."

Alles in allem sollten sich Kevin und Schantalle überlegen was sie tun.
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Re: EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

daytrader hat geschrieben: 28. Mär 2019 07:19 b)" Auch der Europäische Gerichtshof betont in seinem heutigen Urteil, dass der Verbraucher für den Wertverlust einer Ware haften muss...."
Irgendwo in der Berichterstattung wurde aber auch das Argument vorgebracht, es gebe einen Markt für gebrauchte Matratzen. Solange es diesen tatsächlich gibt, ist es nur eine Frage der Zeit, bis man sich an gleicher Stelle wieder versammelt und die 100% Wertersatz gekippt werden - bei der Gelegenheit auch gleich branchenübergreifend.
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Re: EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

Das sagst du jemanden der sich täglich mit benutzen Pumpen und eingebrannten Lampen beschäftigen muss, diese preisreduziert anbieten muss (Arbeitsaufwand), sich über die Wertersatzhöhe (Streß + Arbeitsaufwand + Rachebewertungen) rumstreiten muss etc.
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Re: EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

Das ist mir klar. Deshalb eine Frage: Sagen wir, es ginge bei Deinen Pumpen auch um 1000 Euro Warenwert, und einer Deiner Kunden wäre mit 100% Wertersatz nicht einverstanden. Würdest Du es bis zum EuGH treiben? Ich kann für mich sagen, das es so weit nicht kommen würde.
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koshop
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Re: EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

Naja, 100% Wertersatz sind ja auch nicht zulässig solange man die gebrauchte Matratze noch für irgendeinen Restpreis auf Ebay verscherbeln kann...

Es gibt ja angeblich für alles einen Gebrauchtmarkt. Laut eines Urteils von vor ein paar Jahren sogar für Kosmetikprodukte. Brrr....
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daytrader
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Re: EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

Der Wertersatz sollte realistisch sein. Selbst ein ekliger Fleck auf einer Matratze rechtfertigt sicher nicht dazu. Reinigen und zum halben Preis anbieten oder so. Kenne mich auf dem Matratzenmarkt nicht aus.

Die 1000 Euro Pumpe die 14 Tage gelaufen ist hat auch immer noch einen ordentlichen Wert. Aber für 1000 kann ich sie nicht mehr anbieten. Versteht im Prinzip jedes Kind, nur die Betroffenen verstehen es grundsätzlich nie. Kann mich an keinem Fall erinnern an dem die Leute nicht aus allen Wolken fallen, wenn Sie hören dass sie auch nur einen Euro für die Benutzung zahlen sollen. Das wäre nirgends so höre ich immer. Gibt eigentlich immer böse Worte.

Im Prinzip habe ich mit den ganzen Retouren überhaupt gar kein Problem, ich kann alles wieder als B- Ware preisreduziert loswerden. Es ist immer nur diese Forderung dass alles kostenlos zu sein hat. Eigentum von fremden Leuten im Wert verringern und nichts dafür zahlen wollen. Das macht mein Geschäft so unerträglich.
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Re: EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

Verkäuferperformance hat geschrieben: 28. Mär 2019 06:47 Es ist aber wieder so ein Urteil, mit dem der dumme Bürger an die Hand genommen wird. Es ist für jeden einzusehen, wenn er die Matratze binnen der 14 Tage mit dem üblichen Laken bedecken und so zunächst die Folie drum lasst, und das eine Matratze ohne Folie von Umtausch und Rückgabe ausgeschlossen wird.
Ich bin mir unsicher aber ich glaube Matratzen werden neuerdings eingerollt und vakuumiert verschickt. So war es jedenfalls als meine Eltern eine bekamen. Sprich Plastik drum lassen beim ausprobieren geht eher nicht. Ob das die Regel ist keine Ahnung.

Aber ja, wenn man evtl plant zu widerrufen sollte man natürlich schauen das man die Matratze nicht wirklich komplett benutzt bis man sie behält, Laken wie du sagst.
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Re: EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

Ich glaube das war sogar ein Begründungsteil, dass die Matratzen eingerollt geliefert werden. Da kann man ja schlecht probeliegen.
Für meinen Teil frage ich mich, wann man eigentlich kein Laken nimmt :gruebel:
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fossi
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Re: EuGH-Urteil zum Rückgaberecht von Matratzen-Onlinekäufen

Verkäuferperformance hat geschrieben: 28. Mär 2019 07:42 Irgendwo in der Berichterstattung wurde aber auch das Argument vorgebracht, es gebe einen Markt für gebrauchte Matratzen.
Sowas gibt es wirklich. Der Preis zählt. :)

Ein mir bekannter Versandhändler hat diverse Großartikel u.a. Matrazen im Sortiment.
Da wird nicht lange mit dem Kunden gestritten, sämtliche Retouren und Widerrufe sind bei ihm "eingepreist".

Die Ware wird nach Rücksendung für kleines Geld an einen örtlichen Verwerter / Sonderpostenvertrieb weiterverkauft, der widerrum verscherbelt es erneut an Endkunden. Die 69€-Matraze, welche Frau Mustermann wegen dem kleinen Loch in der Verpackung zurückgeschickt hat, gibts dann eben beim Sonderpostenmensch für die Hälfte. War das Ding ausgepackt, kostet sie nur noch 10-20€ (je nach Zustand), aber die Leute kaufen es. Ist ja billig...

100% Wertabzug ist zwar die einfachste Lösung, aber mit ein wenig Aufwand oder entsprechendem B-Ware-Vertrieb im Hintergrund bekommt man für fast Alles noch ein paar Euro.
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