Ebayer reklamiert halb abgefackelte Bude durch ein angeblich brennenden Temperatur Controller.
Der Käufer wies gleich in der ersten Email darauf hin, dass kein Wasser dran gekommen sei. Das kam mir schon verdächtig vor, denn warum weist man extra darauf hin? Ich bitte den Käufer mir das Gerät zur Überprüfung einzusenden. Der Käufer stimmte zu und wollte es noch taggleich absenden. Dann passierte komischerweise 2 Wochen lang nichts. Dann plötzlich wurde ein Ebay Fall eröffnet ohne dass ich die Ware auch nur annähernd hatte und prüfen konnte. Dann 2 Tage später kam das Paket bei mir an und Ebay hat den Fall zugunsten des Käufers geschlossen.
Als der verschmolzene Gerät bei mir ankam, war mir klar warum auf einmal ein Ebay Fall eröffnet wurde, obwohl eine Prüfung vereinbart wurde.
Ich habe ich sofort Bilder von den Wasserflecken am Stecker gemacht und zu Ebay gesendet. Ich vermutete Eigenverschulden durch Wasserschaden. Daher auch sein Hinweis auf "kein Wasser" gleich in der ersten email. Ebay reicht dies nicht als Nachweis. Also habe ich das Gerät zum Hersteller eingesendet. Der Hersteller hat nun ein umfangreiches Gutachten erstellt mit Fotos und allen drum und dran und einen klassischen Wasserschaden festgetellt und eine Haftungsübernahme abgelehnt, da in der Anleitung eindeutig auf eine Anbringung in einer Umgebung unter 85% Feuchtigkeit hingewiesen wird etc.
Der Hersteller hat korrodierte Schrauben, korrodierte Sicherheitsschalter, Salzablagerungen (Meerwasseraquarium) auf der Platine etc. festgestellt und alles mit Bildern dokumentiert.
Dieses Gutachten habe ich an Ebay übergeben. Die Antwort folgte prompt:
Hat jemand mal so ein Gutachten irgendwo machen lassen? Wo wendet man sich da hin? Das kostet doch mehr als der Warenwert? Allein das Schriftstück mit den ganzen Bildern und Beweisen anfertigen dauert ewig. Wenn man hier den Stundenlohn eines unabhängigen Gutachters zugrunde legt, dann kostet das 3-stellig und sicher keine 1 vorne. Wer trägt die Kosten im Falle das Eigenverschulden vom Käufer nochmals bestätigt wird?Das Dokument 'Gutachten xxxxx' ist für uns ungültig.
Das Dokument muss von einem unabhängigen Dritten erstellt sein und die folgenden Angaben enthalten:
Ich nehme doch jetzt nicht mehrere hundert Euro in die Hand um 120 € wieder zu bekommen. Jemand eine Idee wie ein Richter das ganze sehen könnte? Gibt es da vielleicht wieder irgendwelche kranken Urteile die besagen, dass innerhalb der ersten 6 Monate der Verkäufer auch bei belegten Eigenverschulden des Käufers schuld ist? Oder Anzeige wegen Betrug bei der Polizei?
Meine bescheidene Meinung: Eindeutig Betrug vom Käufer, der weiß ganz genau das da Wasser/Feuchtigkeit dran gekommen ist. Daher auch das ganze Verhalten. Ebay leistet Beihilfe.
PS: Dem Käufer habe ich das Gutachten des Herstellers übermittelt und um Rückzahlung gebeten. Er meinte ich mache mich lächerlich und ich müsste beweisen, dass der Wasserschaden von ihm komme und das könne ich eh nicht, das eingesendete Gerät sei nicht seines etc. und ich solle ihn nicht weiter belästigen, sonst Anzeige wegen Nötigung.