Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

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Schützer
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Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Ist zwar nicht meine Branche aber es könnte für einige sehr interessant sein, das traurigste daran ist das diese trifft nur Deutsche Händler und der Chinese wird es weiter ein USB Kabel für 90 Cent verkaufen.


Quelle: https://www.stiftung-ear.de/de/herstell ... ve-geraete
„Passive“ Geräte ab 01.05.2019 im Anwendungsbereich!
Ab dem 01.05.2019 sieht die stiftung ear – wie viele europäische Länder bereits jetzt – sogenannte „passive" Geräte also Elektro- und Elektronikgeräte, die Ströme lediglich durchleiten, im Anwendungsbereich des ElektroG.

Betroffen von der neuen Regelung sind allerdings nur Endgeräte, die für den Betrieb mit Wechselspannung von höchstens 1000 Volt oder Gleichspannung von höchstens 1500 Volt ausgelegt sind wie beispielsweise fertig konfektionierte Verlängerungskabel, Lichtschalter, Steckdosen, Stromschienen für Beleuchtung usw..

Sind Sie Hersteller solcher „passiver“ Geräte, stellen Sie bitte rechtzeitig vor dem 01.05.2019 einen entsprechenden Registrierungsantrag. „Passive" Geräte sind den Kategorien 4 bis 6 zuzuordnen.
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koshop
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Hätte ich kein Problem damit, wenn man für alle Länder zentral registrieren und anmelden könnte. Aber so....
regalboy
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Unkonfektioniertes Kabel ist ja auch z. B. ausgenommen.

Irgendwann wird bestimmt auch noch das Klopapier als passives Endgerät gewertet, weil man es ja in einer Kloschüssel runter spülen könnte, die einen Stromanschluss für die Popobrause hat.....

Insgesamt ein großer Hohn wie man mit den deutschen Händlern rumspringt.
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fossi
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Schützer hat geschrieben: 30. Jan 2019 14:41 das traurigste daran ist das diese trifft nur Deutsche Händler und der Chinese wird es weiter ein USB Kabel für 90 Cent verkaufen.
Genau das wird passieren, leider. :kaffeesmily
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Hörfreak
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Damit wird doch nur ein weiterer Vorteil für Chinahändler und andere Anbieter aus dem Ausland geschaffen. Für die "Altgeräteenstorgung" von Kabeln etc. zahlen letztlich wieder nur deutsche Händler, weil alles Andere nicht durchsetzbar ist - auch, wenn es laut Gesetz für alle Marktteilnehmer in D gelten sollte.

Überlassen wir doch den Online-Handel in Deutschland gleich komplett den nicht-deutschen Händlern, dann braucht auch nix mehr reguliert werden. Das wäre natürlich ein Verlust für all die Abmahner, die sich jetzt schon mit Freude auf das Verpackungsgesetz stürzen, und eine weitere Einnahmequelle sichten.

Es macht immer mehr den Eindruck, dass diejenigen, die diese Gesetze erlassen, nicht unbedingt das Wohl des Onlinehandels im eigenen Land im Auge haben, nett ausgedrückt...
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xMerchant
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

In China ist übrigens das Gejammer mindestens genau so groß. Nicht nur, dass man jetzt in Deutschland USt zahlen muss, Amazon läßt auch nur noch Marken mit WEEE-Registrierung zu.
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Hörfreak
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

xMerchant hat geschrieben: 30. Jan 2019 16:10 In China ist übrigens das Gejammer mindestens genau so groß. Nicht nur, dass man jetzt in Deutschland USt zahlen muss, Amazon läßt auch nur noch Marken mit WEEE-Registrierung zu.
Wäre schön, wenn man das mit der WEEE-Registrierung auch für innereuropäische Händler so handhaben würde.
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mwp
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Hörfreak hat geschrieben: 30. Jan 2019 16:12
xMerchant hat geschrieben: 30. Jan 2019 16:10 In China ist übrigens das Gejammer mindestens genau so groß. Nicht nur, dass man jetzt in Deutschland USt zahlen muss, Amazon läßt auch nur noch Marken mit WEEE-Registrierung zu.
Wäre schön, wenn man das mit der WEEE-Registrierung auch für innereuropäische Händler so handhaben würde.
Wäre auch schön, wenn die Registrierung im LUCID geprüft wird :D
xMerchant
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Hörfreak hat geschrieben: 30. Jan 2019 16:12 Wäre schön, wenn man das mit der WEEE-Registrierung auch für innereuropäische Händler so handhaben würde.
Dann lass es einen Anwalt an Amazon melden. Eine Meldung durch einen Händler über den Verkäuferservice hat meist keinen Erfolg, die Inder werden nicht verstehen, wo das Problem ist. Anwälte wenden sich aber direkt an die Rechtsabteilung.

Habe noch nicht mit ihm gearbeitet, er soll aber gerade hinsichtlich Verkehrsfähigkeit von Produkten bei Amazon gut sein:
http://www.lexea.de/kanzlei/dr-thomas-engels-llm.html
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Rex
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

fossi hat geschrieben: 30. Jan 2019 14:54
Schützer hat geschrieben: 30. Jan 2019 14:41 das traurigste daran ist das diese trifft nur Deutsche Händler und der Chinese wird es weiter ein USB Kabel für 90 Cent verkaufen.
Genau das wird passieren, leider. :kaffeesmily
Also laut unseren Regulierungsbefürwortern hier im Forum, bremsen wir mit solchen und vielen anderen zusätzlichen Regularien die Chinesen bald richtig aus. juhu Schade, dass solche Ansichten nur idealistische Traumplinsen sind :lol: und mit der Realität nichts zu tun haben.
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Rex hat geschrieben: 5. Feb 2019 09:52
fossi hat geschrieben: 30. Jan 2019 14:54
Schützer hat geschrieben: 30. Jan 2019 14:41 das traurigste daran ist das diese trifft nur Deutsche Händler und der Chinese wird es weiter ein USB Kabel für 90 Cent verkaufen.
Genau das wird passieren, leider. :kaffeesmily
Also laut unseren Regulierungsbefürwortern hier im Forum, bremsen wir mit solchen und vielen anderen zusätzlichen Regularien die Chinesen bald richtig aus. juhu Schade, dass solche Ansichten nur idealistische Traumplinsen sind :lol: und mit der Realität nichts zu tun haben.
Möglich wäre es. Dazu müsste man aber ziemlich viel ändern.

1. Bei Angebote wie FBA lässt man die die versenden dafür haften das es gesetzeskonform verschickt wird. Also 19% abgeführt werden und alles registriert worden ist. Schön das es nun bei Amazon und Ebay kontrolliert wird. Was ist aber mit denen die es über andere Dienstleister verschicken?



2. Auf jede Sendung die von außerhalb Europa kommen einen Festbetrag verlangen. Z.b. 5 Euro.



Dies heißt
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Technokrat
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Ich hole den Thread nochmal hoch, weil mich das in der Praxis interessiert:

Ich hab tatsächlich zwei solche "passive Geräte", Kategorie 6. Jetzt stehe ich gerade vor der Frage, ob ich die einfach ausliste, oder ob ich mir das gebe und dafür in Zukunft mehr Möglichkeiten habe.

Ich stehe da gerade ziemlich am Anfang: Registrierung und Nummer + Symbol auf die passiven Geräte ist ja nun kein Hexenwerk. Mit Elektro-Sachen habe ich unter 400 m² und mit der Entsorgung ist das so eine Sache, weil ich selbst nichts zum Entsorgen habe.

Da habe ich ein wenig einen gedanklichen Knoten: Von den zwei "passiven Geräten" habe ich noch nie etwas Entsorgungsreifes zurückbekommen. Mengen melden, dafür zahlen usw. kein Problem, aber einen Vertrag mit einem Entsorger über nichts...? Behältnis für Retouren von nichts. Ein Mülleimer, n leerer Karton, nix?

Wie macht ihr das bei den neu klassifizierten "passiven Geräten" in der Praxis?

Von früher "..." weiß ich noch, dass Container zum Entsorgen unter den Teilnehmern verlost wurden, egal wer wie viel hatte. Dafür konnte man quasi Versicherungen abschließen. Darüber finde ich mittlerweile erstaunlich wenig. Ist das noch so? (Oder war das wirklich so... :))

Wenn ich es richtig verstanden habe, melde ich doch meine Mengen, zahle dafür und entsorge lediglich meinen Müll fachgerecht (weil unter 400 m²) und fertig?

Angenommen ich hätte in Zukunft irgendeinen Elektro-Artikel, der Retouren erzeugt und tatsächlich entsorgt/verwertet werden müsste. Retouren sammeln, melden, einmal im Jahr den Kofferraum füllen, der Deponie übergeben, Mengen dokumentieren, fertig?

Bitte kein Politikum-Geheule, sondern Praxiserfahrung.
Auf dem Papier liest es sich ja meistens sehr viel komplizierter, als es letztendlich ist.
regalboy
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Zu zahlst ja dafür, dass die Kunden das Gerät bei sich vor Ort zur Entsorgung abgeben.
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

"der Deopnie übergeben" natürlich nicht, weil es ja verwertet wird.
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Okay, danke, das half mir vom Schlauch runter :)

Mittlerweile weiß ich, dass die Container nicht verlost, sondern doch nach der Input-Menge vergeben werden (was aber wohl einer Lotterie gleichkommt).
Macht Ihr das über Dienstleister?
Gibt es hinsichtlich der Abholkoordination Bagatellgrenzen?
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knoge
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Wir wickeln das alles seit Jahren über take-e-way.de ab.
Ich mache meine mtl. Mengenmeldungen und gut ist.
Lou mi sa.
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fonprofi
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Hat jemand hier im Forum von einem Kunden jemals ein Gerät/Ware zum Entsorgen zurückbekommen?
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Falls jemand mit ähnlich vielen Fragezeichen aufsteht (oder war ich der Letzte?): Hier gibt es eine ganz gute Zusammenfassung:
elektrogesetz.de/umsetzung/pflichten/

Wichtig ist eben, dass es mit der alleinigen Anmeldung und Mengenmeldung nicht getan ist, sondern irgendwann ein Container zur Entsorgung aufschlägt. Macht ja auch Sinn. Als ich mich früher damit beschäftigte, sorgte das wohl ab und an für eine Überraschung und Genickbrüchle.
CNC-Holzwelt
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Re: Änderungen im ElektroG: ab 01.05.2019 sind auch "passive“ Endgeräte Registrierungspflichtig

Dazu habe ich mal eine theoretische Frage. :D

Angenommen die Firma ABC kauft in Deutschland von einem deutschen Händler XYZ ein elektronisches Bauteil und Zubehör wie Kabel u.a..
Dieses Teil wird in einem neu zu bauenden Gerät verwendet. Dazu braucht es auch die Klemmen, Kabel u.v.a..
Dann wird das ganze komplett von Fa. ABC an einen Endkunden verscherbelt.

Die Firma XYZ von der dann der Kram gekauft wird, muss ja beim ElektroG und WEEE mitmachen und bezahlt für die Entsorgung.
Muss die Firma ABC mit dem neuen Gerät auch nochmals alles anmelden und bezahlen?
Das wäre doch unsinnig und doppelt bezahlt, oder? :gruebel:

Wie siehts aus wenn Fa. ABC das Bauteil bei einem Händler in Europa einkauft? (-o
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