Zumindest trifft es nicht nur "uns Kleine":
https://www.heise.de/newsticker/meldung ... 83765.html
Da sind die 5000 Euro ja ein Schnapper...
5000 € Bußgeld wegen Packlink
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Re: 5000 € Bußgeld wegen Packlink
Hat vielleicht Jemand den Link zu dem ominösen Formular, was man nutzen soll?
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Re: 5000 € Bußgeld wegen Packlink
So, für alle Interessierten hier nochmal einige letzte Klarstellungen:
https://kolibri-image.com/causa-datenschutz/
Ich verabschiede mich bis auf Weiteres in dieser Sache und warte nun die Widerrufsfolgen ab.
https://kolibri-image.com/causa-datenschutz/
Ich verabschiede mich bis auf Weiteres in dieser Sache und warte nun die Widerrufsfolgen ab.
Re: 5000 € Bußgeld wegen Packlink
@Benchparker
Sehr gelungene Schilderung wir ihr den Fall seht.
Da bleibt keine Frage offen.
Den letzten Absatz hätte man sich ggf. sparen können. Nicht weil man evtl. nicht ohnehin der selben Meinung ist, aber es ist nunmal eine ganz andere Baustelle.
PS: Ich erinnere mich noch zurück wie vor ein paar Jahren das DSGVO-Thema erstmals medial transportiert wurde: Es wurde damals gesagt dass hier eine ganz spezielle Waffe gegen die undurchsichtige und multinationale Datensammelwut von Google, Facebook & Co. entwickelt wird.
Gekommen ist es halt eher anders ...
Sehr gelungene Schilderung wir ihr den Fall seht.
Da bleibt keine Frage offen.
Den letzten Absatz hätte man sich ggf. sparen können. Nicht weil man evtl. nicht ohnehin der selben Meinung ist, aber es ist nunmal eine ganz andere Baustelle.
PS: Ich erinnere mich noch zurück wie vor ein paar Jahren das DSGVO-Thema erstmals medial transportiert wurde: Es wurde damals gesagt dass hier eine ganz spezielle Waffe gegen die undurchsichtige und multinationale Datensammelwut von Google, Facebook & Co. entwickelt wird.
Gekommen ist es halt eher anders ...
Re: 5000 € Bußgeld wegen Packlink
Ihr seht da aber beim Auftragsverarbeitungsvertrag etwas falsch, das kommt unter anderem hier zum Ausdruck:
Ich weiß, da die großen Dienstleister fertige Auftragsverarbeitungsverträge haben, kommt man leicht zum Schluss, dass die der Dienstleister zur Verfügung stellen muss, aber das ist eigentlich nicht die Idee dahinter. Der Auftraggeber muss immer Herr seiner Daten sein und damit die Mindeststandards für die Prozesse vorgeben.
Mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag legt der Auftraggeber fest, wie der Dienstleister (also der Auftragnehmer) mit den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten umzugehen hat. Dem Auftraggeber kann es egal sein, wie aktuell die Prozesse beim Auftragnehmer ablaufen. Daher wäre die Vorgehensweise der Hessen schon gegangen, fraglich nur, ob Packlink den Vertrag so unterschrieben hätte. Aber grundsätzlich muss man die Prozesse seines Dienstleisters nicht kennen. Sonst müsste derAuftraggeber ja noch prüfen, ob die Prozesse wirklich Datenschutzkonform sind. Andersrum wird ein Schuh draus: Der Auftraggeber definiert Mindeststandards und der Auftragnehmer muss schauen und belegen, dass er diese Mindeststandards erfüllt.unwahre (da mangels Einsicht völlig spekulative) Angaben zu den Datenverarbeitungsprozessen, Beteiligten und Verantwortlichen bei Packlink zu machen,
Ich weiß, da die großen Dienstleister fertige Auftragsverarbeitungsverträge haben, kommt man leicht zum Schluss, dass die der Dienstleister zur Verfügung stellen muss, aber das ist eigentlich nicht die Idee dahinter. Der Auftraggeber muss immer Herr seiner Daten sein und damit die Mindeststandards für die Prozesse vorgeben.
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Re: 5000 € Bußgeld wegen Packlink
Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie ein kleiner Dorfbäcker, der zu Weihnachten mal ein paar Christstollen mit Packlink verschicken will, einen Auftragsverarbeitungsvertrag erstellt und die "Mindeststandards definiert". Können Sie es? Mir fehlt dazu die Vorstellungsgabe...Mit dem Auftragsverarbeitungsvertrag legt der Auftraggeber fest, wie der Dienstleister (also der Auftragnehmer) mit den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Daten umzugehen hat. Dem Auftraggeber kann es egal sein, wie aktuell die Prozesse beim Auftragnehmer ablaufen. Daher wäre die Vorgehensweise der Hessen schon gegangen, fraglich nur, ob Packlink den Vertrag so unterschrieben hätte. Aber grundsätzlich muss man die Prozesse seines Dienstleisters nicht kennen. Sonst müsste derAuftraggeber ja noch prüfen, ob die Prozesse wirklich Datenschutzkonform sind. Andersrum wird ein Schuh draus: Der Auftraggeber definiert Mindeststandards und der Auftragnehmer muss schauen und belegen, dass er diese Mindeststandards erfüllt.
Re: 5000 € Bußgeld wegen Packlink
Der soll das ja auch nicht können sondern gefälligst Platz für einen gut aufgestellten Lebensmittelkonzern machen!Benchparker hat geschrieben: ↑24. Jan 2019 17:33 Ich versuche mir gerade vorzustellen, wie ein kleiner Dorfbäcker, der zu Weihnachten mal ein paar Christstollen mit Packlink verschicken will, einen Auftragsverarbeitungsvertrag erstellt und die "Mindeststandards definiert". Können Sie es? Mir fehlt dazu die Vorstellungsgabe...
Da gibt es dann auch die passende Rechtsabteilung und die 5.000€ Strafe jucken sie auch nicht.
Re: 5000 € Bußgeld wegen Packlink
Ich finde das ganze Datenschutzding überzogen.
Als ob Google, Facebook usw nicht weiter es verkaufen oder verwenden.
Hacker kommen auch so an die Daten.
Große Unternehmen juckt es nicht. Über die paar Euros lachen die. Die spekulieren doch damit. Die haben schon längst die Daten in Geld umgewandelt.
Eig. müssen wir kleine Händler fast selber die Daten schon verkaufen um eine Abmahnung dann zu finanzieren.
Als ob Google, Facebook usw nicht weiter es verkaufen oder verwenden.
Hacker kommen auch so an die Daten.
Große Unternehmen juckt es nicht. Über die paar Euros lachen die. Die spekulieren doch damit. Die haben schon längst die Daten in Geld umgewandelt.
Eig. müssen wir kleine Händler fast selber die Daten schon verkaufen um eine Abmahnung dann zu finanzieren.
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Re: 5000 € Bußgeld wegen Packlink
Update vom 03.04.2019: Heute erreichte uns vom HHDSB die Mitteilung, dass der Bußgeldbescheid zurückgenommen und das Verfahren eingestellt wird. Aus der Begründung: “Sie haben zutreffend darauf hingewiesen, dass die vom Bußgeldverfahren erfasste Tat (zumindest auch) einen Zeitraum vor der Geltung der DSGVO betrifft (…). Es ist unklar, ob nach dem 24.5.2018 noch Verstöße erfolgten. Daher war der Bußgeldbescheid zurückzunehmen. Da keine weitere Möglichkeit der Sachverhaltsaufklärung gesehen wird und Sie glaubhaft erklärt haben, sich zukünftig datenschutzkonform verhalten zu wollen, ist eine weitere Ahndung nicht geboten. Deshalb war das Verfahren einzustellen.”
https://kolibri-image.com/causa-datenschutz/
Wie wir gehört haben, stand beim HHDSB das Telefon nicht mehr still. Aus ganz Europa (!) wollten Datenschutzexperten und Anwälte wissen, wie denn nun der Stand sei. Man wollte wohl daher unseren Fall endlich abschließen und wieder Ruhe haben.
https://kolibri-image.com/causa-datenschutz/
Wie wir gehört haben, stand beim HHDSB das Telefon nicht mehr still. Aus ganz Europa (!) wollten Datenschutzexperten und Anwälte wissen, wie denn nun der Stand sei. Man wollte wohl daher unseren Fall endlich abschließen und wieder Ruhe haben.
Re: 5000 € Bußgeld wegen Packlink
@Benchparker
Auch wenn die Begründung für die Einstellung nicht wirklich befriedigend ist, schön zu hören dass es ein Ende genommen hat.
Auch wenn die Begründung für die Einstellung nicht wirklich befriedigend ist, schön zu hören dass es ein Ende genommen hat.
Re: 5000 € Bußgeld wegen Packlink
Hat eigentlich jemals jemand etwas von Packlink gehört? Wir haben einen ADV-Vertrag angefragt, aber nie eine Antwort erhalten.
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