§22f UStG und Chinahändler

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shoppy39
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§22f UStG und Chinahändler

Ich habe ja irgendwo Hoffnung das durch §22f UStG ein paar Chinahändler verschwinden werden.

Aber §22f UStG dürfte doch nur Chinahändler ins schwitzen bringen die FBA-Deutschland machen, oder?

Chinahändler die ausschließlich selbst aus China nach DE verschicken, können doch so viel auf Amazon.de + Ebay.de verkaufen wie sie wollen, ohne deutsche Umsatzsteuer zu zahlen,oder?

Es gibt doch keine Lieferschwellen von China nach DE?


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miezekatze
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Re: §22f UStG und Chinahändler

Mal ohne auf den Sachverhalt direkt einzugehen, ich glaube Chinahändler die von dort versenden sind nicht das große Problem. Die gibt es ja schon ewig, aber waren nie wirklich ein Problem. Die ewig lange Lieferzeit für teilweise qualitativ minderwertige Ware war nie so massentauglich.
shoppy39
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Re: §22f UStG und Chinahändler

miezekatze hat geschrieben: 16. Jan 2019 08:32 ich glaube Chinahändler die von dort versenden sind nicht das große Problem. Die gibt es ja schon ewig, aber waren nie wirklich ein Problem. Die ewig
Nur weil es die ewig gibt heißt das nicht, das es kein Problem ist.
Bist du kein Marktplatzhändler (ebay / amazon) ?
Ich ja (beides). Und würde es keinen einzigen Chinahändler (China-Versand) mehr geben, wäre ich in ca. 5 Jahren reich (meine Mitbewerber auch).
miezekatze hat geschrieben: 16. Jan 2019 08:32 Die ewig lange Lieferzeit für teilweise qualitativ minderwertige Ware war nie so massentauglich.
Das ist ein Problem für die Chinahändler selbst, für mich als Händler weniger. Das kann für mich nur gut sein wenn die Lieferzeit der Chinesen lang ist. Besser noch, die verschwinden ganz.
miezekatze
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Re: §22f UStG und Chinahändler

Doch wir sind Plattformhändler, eventuell liegt es auch an der Ware (was ich mir aber nicht so vorstellen kann ehrlich gesagt) aber unser Problem sind Mitbewerber die nicht rechnen können und Chinahändler mit kurzer Lieferzeit. Alles andere stand nie wirklich im Fokus oder hat es nie "nach oben" geschafft in den Listen.
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Re: §22f UStG und Chinahändler

Die Einschläge für die Chinesen kommen näher. Gerade bei Facebook gefunden:
Bild

Die Einschläge scheinen also näher zu kommen. Die Echtheit der Mail kann ich nicht bestätigen, aber die Telefonnummer ist schlüssig.
Und das Sie überarbeitet sind, schlägt schon auf die Website nieder...
https://www.berlin.de/sen/finanzen/steu ... neukoelln/

Wir sind bemüht, Ihren Antrag so schnell wie möglich zu bearbeiten. Sie werden deshalb gebeten, von Rückfragen nach dem Bearbeitungsstand möglichst abzusehen.
.... und es ist sehr aufwendig, in einer Behörde so einen Text auf eine Seite drauf zu bekommen....
Da brennt wohl die Hütte.
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Re: §22f UStG und Chinahändler

Und dann? Die Chinesen, haben dann eine Steuernummer, welche Sie bei Amazon angeben werden. Das heißt noch lange nicht, das Sie die Steuern auch abführen.
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fossi
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Re: §22f UStG und Chinahändler

So sieht es aus. Der Wisch besagt ja nur das eine Steuernummer registriert ist, ansonsten garnichts.
Weitere Kontrollen finden da scheinbar nicht statt. Anders kann ich mir zumindest nicht meine erste Bescheinigung erklären: die kam an mit "Eheleute & Name der Ex-Frau" (seit 8 Jahren geschieden), sowie einer seit Jahren stillgelegten Steuernummer.
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Re: §22f UStG und Chinahändler

Die Bescheinigung brauchen die Plattformen, damit Sie nicht für die Umsatzsteuer haftbar gemacht werden können.
Und selbst wenn die Betroffenen so eine Bescheinigung vorlegen. Sobald das Finanzamt die widerruft (weil z.B. keine Steuer mehr gezahlt werden), tritt der Plattformbetreiber in die Haftung ein.

Von daher "vermute" ich auch, dass die Finanzämter für beschränkt Steuerpflichtige gerade sehr am rödeln sind, wie das abzulaufen hat. Die werden noch eine Dienstanweisung abwarten. Gerade im Hinblick darauf, dass in der Vergangenheit da ja offensichtlich "geklemmt" wurde..... (FBA durch Chinamänner).... die kommen jetzt alle an.
Und auch die deutschen Händler werden sich nicht mehr zurücklehnen dürfen, da das Finanzamt ein weiteres "Instrument" in der Hand hat, zu schaun, dass ein Händler seine Steuern zahlt.

Wobei wir sofort wieder bei der Diskussion sind, dass die Händler gegängelt werden können.
Einfach mal durchlesen, was der neue Haftungs-§§ so bringen wird.....
http://www.gesetze-im-internet.de/ustg_1980/__25e.html

Wir haben schon überlegt, eine Liste zu machen..... mit den großen FBA-China-Männern, die in unseren Listen stehen. Und die schon seit Jahren eine Steuernummer beantragen....
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