Genauso ist es gelaufen. Die Höhe wird mit Vorsatz begründet, da wir der Belehrung des DSB nicht gefolgt seien.koshop hat geschrieben: ↑17. Jan 2019 16:53 Wow...
Also wenn ich das richtig verstanden habe war der Ablauf so: Ihr habt den Datenschutzbeauftragten von Hessen gefragt, was ihr machen sollt, weil Packlink mit euch keinen Vertrag schließen will. Dann hat der euch in Hamburg angeschwärzt.
Find ich in der Höhe aber schon heftig. Was lernen wir daraus: Stell bloß keine Anfragen an den Datenschutzbeauftragten. Ob das jetzt in dem Fall die richtige Lektion ist ist schon die Frage. Aber ist auch mal wieder typisch: Man hätte ja auch gegen Packlink vorgehen können - aber die sitzen ja im Ausland, das ist kompliziert, dann wählt man halt den einfachen Weg.
Wird die Höhe irgendwie begründet? Anhand der Menge der übermittelten Daten, oder der Dauer oder so?
Wir versuchen den Bescheid anzufechten, sowohl in der Höhe als auch in der Berechtigung, da z.B. der bayr. DSB meint, hier würde gar keine ADV vorliegen. Keiner weiß was Genaues. Und wir als Händler baden es aus. Zum K...