War bis vor kurzen der Meinung das man in die Schweiz netto Rechnung senden kann wenn man die Lieferschwelle von 100.000 Franken (88.500€) nicht überschreitet.
Das war leider falsch es heißt jetzt (ab 01.01.2018 ) mann muss Schweizer MwSt. Nr . beantragen und den MwSt. in die Schweiz abführen wenn man dort Liefert und Gesamtjahresumsatz !!! nicht den "Schweizer-Umsatz" !!! überschreitet.
Wie regelt ihr das ?
Alle Unternehmer die mehr als 88.500 € Umsatz haben müssen für Schweiz-Sendungen Mwst. in die Schweiz abführen
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Re: Alle Unternehmer die mehr als 88.500 € Umsatz haben müssen für Schweiz-Sendungen Mwst. in die Schweiz abführen
Ging es da nicht um die Kleinsendungen, die zollfrei die Grenze passieren? Normale Sendungen werden doch verzollt und der Empfänger bezahlt die Eust.
Re: Alle Unternehmer die mehr als 88.500 € Umsatz haben müssen für Schweiz-Sendungen Mwst. in die Schweiz abführen
Hab ich auch erst gedacht, aber dies ist eine andere Baustelle....leider
quelle https://www.stuttgart.ihk24.de/Fuer-Unt ... iz/3889168Teilrevision des Mehrwersteuergesetzes gilt seit 1. Januar 2018
Am 1. Januar 2018 trat in der Schweiz die vom Parlament beschlossene Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes in Kraft. Neu ist für die obligatorische Steuerpflicht eines Unternehmens nicht mehr nur der Umsatz im Inland maßgebend, sondern der Umsatz im In- und Ausland. Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens 100.000 Schweizer Franken erzielen, werden ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Ob ein Unternehmen ab 2018 oder 2019 mehrwertsteuerpflichtig wird, hängt von mehreren Faktoren, beispielsweise dem Ort der Lieferung oder Ort der Dienstleistung, ab.
Zuvor konnten ausländische Unternehmen bis zu einem Umsatz von 100.000 Franken in der Schweiz ihre Leistungen ohne Mehrwertsteuer erbringen, was zu Wettbewerbsnachteilen für das inländische Gewerbe insbesondere in den Grenzregionen geführt hatte.
Re: Alle Unternehmer die mehr als 88.500 € Umsatz haben müssen für Schweiz-Sendungen Mwst. in die Schweiz abführen
Es mag sein das ich wieder etwas falsch verstanden habe (hoffentlich)... irgendwie ist das mir zu Blöd dort den Mwst. nr. beantragen und ggf. noch den Schweizer Steuerberater holen... den mist in mein system und Wavi zu integrieren... da kann ich gleich lieber auf die 3.000 - 5.000 € Schweizer Umsatz verzichten
Re: Alle Unternehmer die mehr als 88.500 € Umsatz haben müssen für Schweiz-Sendungen Mwst. in die Schweiz abführen
Hört sich für mich eher nach einem Ding für Dienstleister/Handwerker an, nicht für Versandhändler
Re: Alle Unternehmer die mehr als 88.500 € Umsatz haben müssen für Schweiz-Sendungen Mwst. in die Schweiz abführen
Ist für Versandhandel nicht relevant.
Auch wenn man über 100.000 Franken Weltumsatz macht, löst das nicht automatisch Mehrwertsteuerpflicht in CH aus.
Auch wenn man über 100.000 Franken Weltumsatz macht, löst das nicht automatisch Mehrwertsteuerpflicht in CH aus.
Re: Alle Unternehmer die mehr als 88.500 € Umsatz haben müssen für Schweiz-Sendungen Mwst. in die Schweiz abführen
Du hast den verlinkten Beitrag der IHK gelesen?
"Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens 100.000 Schweizer Franken erzielen, werden ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig"
Nur ein toter Putin ist ein guter Putin
Re: Alle Unternehmer die mehr als 88.500 € Umsatz haben müssen für Schweiz-Sendungen Mwst. in die Schweiz abführen
Ja, diesen Artikel (oder einen sehr ähnlichen) habe ich schon Ende 2017 gelesen.
Besonders beachten: "...hängt von mehreren Faktoren, beispielsweise dem Ort der Lieferung oder Ort der Dienstleistung, ab..."
Nach dem dritten lesen habe ich mich schon damals nicht mehr betroffen gefühlt. Aber um das ganz sicher aus der Welt zu schaffen hatte ich dann mit der Schweizer Niederlassung unserer Wirtschaftkammer gesprochen. Die haben bestätigt dass das Warenlieferung nicht gilt.
Ich glaube das war hier im Forum in den letzten 18 Monaten schon 1x oder 2x ein Thema
Solange man unter 100.000 Franken Schweizumsatz bleibt, sollte es gar kein Problem sein. Darüber habe ic hmich nicht beschäftigt, da ich das nicht erreche.
Besonders beachten: "...hängt von mehreren Faktoren, beispielsweise dem Ort der Lieferung oder Ort der Dienstleistung, ab..."
Nach dem dritten lesen habe ich mich schon damals nicht mehr betroffen gefühlt. Aber um das ganz sicher aus der Welt zu schaffen hatte ich dann mit der Schweizer Niederlassung unserer Wirtschaftkammer gesprochen. Die haben bestätigt dass das Warenlieferung nicht gilt.
Ich glaube das war hier im Forum in den letzten 18 Monaten schon 1x oder 2x ein Thema
Solange man unter 100.000 Franken Schweizumsatz bleibt, sollte es gar kein Problem sein. Darüber habe ic hmich nicht beschäftigt, da ich das nicht erreche.
Zuletzt geändert von roman am 11. Jan 2019 18:14, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Alle Unternehmer die mehr als 88.500 € Umsatz haben müssen für Schweiz-Sendungen Mwst. in die Schweiz abführen
Versandhandel zählt da aber nicht dazu, da kein Umsatz "IN" der Schweiz. Damit ist gemeint wenn du z.B. in die Schweiz fährst dort Ware vor ORt verkaufst oder z.B. irgendwas montiert. Im Versandhandel zahlt der Kunde ja die Umsatzsteuer wenn er das Paket bekommt. Sonst würde die ja zukünftig zweimal anfallen - ergibt ja keinen Sinn. Allerdings zahlt der Kunde erst Umsatzsteuer wenn die Umsatzsteuer über 5 Franken beträgt (Nettowert 65 Franken). Kleinsendungen fielen im Prinzip also bisher raus."Unternehmen, die weltweit einen Umsatz von mindestens 100.000 Schweizer Franken erzielen, werden ab dem ersten Franken Umsatz in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig"
Deshalb jetzt die Neuregelung die dann tatsächlich den Versandhandel betrifft:
"Versandhandelsunternehmen werden somit ab 2019 steuerpflichtig, wenn sie mit einfuhrsteuerfreien Kleinsendungen mindestens einen Umsatz von 100.000 Franken pro Jahr in der Schweiz erzielen."
D.h. wer in der Summe Kleinsendungen (65 Franken) von mehr als 100.000 Fr. im Jahr hat - der wird zukünftig auch als Versandhändler steuerpflichtig.
Hatten wir aber schon durch das Thema eigentlich:
viewtopic.php?f=50&t=52443&p=625805
Zuletzt geändert von koshop am 11. Jan 2019 18:17, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Alle Unternehmer die mehr als 88.500 € Umsatz haben müssen für Schweiz-Sendungen Mwst. in die Schweiz abführen
Viele größere Unternehmern schicken fertig verzollt in die Schweiz (=der Verkäufer führt bereits die Zollabgaben in die Schweiz ab, der Kunde erhät das Paket dann wie ein normales Inlandspaket). Ein zweites mal wird dann natürlich nicht mehr verzollt.
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Re: Alle Unternehmer die mehr als 88.500 € Umsatz haben müssen für Schweiz-Sendungen Mwst. in die Schweiz abführen
so habe ich es auch verstanden.
Re: Alle Unternehmer die mehr als 88.500 € Umsatz haben müssen für Schweiz-Sendungen Mwst. in die Schweiz abführen
Ist trotzdem falsch. Warenlieferungen sind von der Regelung nicht betroffen.so habe ich es auch verstanden.
Außer man hat wie gesagt in der Summe Kleinbetragsrechnungen in einer Höhe von über 100.000 Franken die ja im normalen Warenverkehr MwSt frei wären.
https://www.hwk-konstanz.de/artikel/wic ... ,1248.html
Reine Warenlieferungen (z. B. Möbellieferung oder Fensterlieferung in die Schweiz ohne Montage) sind auch im nächsten Jahr von dieser Neuregelung nicht betroffen.
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Re: Alle Unternehmer die mehr als 88.500 € Umsatz haben müssen für Schweiz-Sendungen Mwst. in die Schweiz abführen
Ah, okay. Der letzte Link erklärt es eigentlich ganz gut.
Dann gebe ich Schützer recht... wegen den paar Tausend im Jahr (bei uns wären es sicher unter 5000,-) die wir vielleicht zusätzlich in der Schweiz an Umsatz machen würden lohnt sich der ganze Stress tatsächlich nicht.
Dann gebe ich Schützer recht... wegen den paar Tausend im Jahr (bei uns wären es sicher unter 5000,-) die wir vielleicht zusätzlich in der Schweiz an Umsatz machen würden lohnt sich der ganze Stress tatsächlich nicht.
Re: Alle Unternehmer die mehr als 88.500 € Umsatz haben müssen für Schweiz-Sendungen Mwst. in die Schweiz abführen
Eine klare Danke an Koshop für den Link wo es klar erklärt wird was und wie! Also ruhig weiter in CH sorgenlos verkaufen.
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Re: Alle Unternehmer die mehr als 88.500 € Umsatz haben müssen für Schweiz-Sendungen Mwst. in die Schweiz abführen
reine Warenlieferung... jetzt aber.
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