daytrader hat geschrieben: ↑10. Jan 2019 07:34
Irgend etwas mache ich anders. Fast 15 Jahre lang haben mir DHL und DPD immer den Gewinn mit erstattet.
Dann hast du Glück gehabt
Sei dir auch gegönnt bei deinem sonstigen Ärger mit den Paketdiensten.
In den DHL AGB Paket national (
https://www.dhl.de/content/dam/images/p ... 022017.pdf) steht ausdrücklich drin, dass entgangener Gewinn nicht erstattet wird:
(2) DHL haftet im Übrigen für Verlust und Beschädigung von bedingungsgerechten Sendungen sowie für die schuldhaft nicht ordnungsgemäße Erfüllung sonstiger Pflichten nur im Umfang des unmittelbaren vertragstypischen Schadens bis zu dengesetzlichen Haftungsgrenzen. Der Ersatz aller darüber hinausgehenden Schäden ist ausgeschlossen (u.a. entgangener Gewinn, entgangene Zinsen)
In den Bedingungen der DHL Transportversicherung(
https://www.dhl.de/content/dam/dhlde/do ... 102016.pdf), die man für Werte über 500,-€ hinausgehend abschließen kann, finden sich ebenfalls folgende Formulierungen:
Versichert ist der Wert Ihrer Sendung, das bedeutet die Wiederbeschaffungskosten zum Zeitpunkt der Abholung oder
Einlieferung, jedoch maximal bis zur vereinbarten Versicherungssumme.
Folgende Schäden werden beispielsweise von der Versicherung nicht gedeckt:
[...]
- Güterfolgeschäden, Verspätungsschäden, entgangener Gewinn, reine Vermögensschäden und andere mittelbare Schäden
DPD kenne ich mich jetzt nicht aus, aber würde mich wundern, wenn die keine ähnlichen Klauseln haben
Meine Vermutung ist:
Bei Beschädigungen windet sich DHL nahezu immer raus. Bei eindeutigen Sachen (z.B. Paketverlust) wird DHL intern eine Grenze ziehen bis zu der kompletter VKP erstattet wird. Halt alle Fälle wo die Bearbeitungskosten/Prüfaufwand des Falles höher wären als die Differenz zwischen VKP und Wiederbeschaffungspreis, da wird DHL sicher komplett erstatten. Ob die Grenze pauschal bei 100, 200 oder 300,-€ liegt k.A.
Bei höheren Werten wird sich DHL sicher genau auf die AGB berufen und nur den EKP erstatten.
Nach den Erfahrungen mit Beschädigungen, würde es mich zumindest sehr wundern, wenn DHL bei höherwertigen Paketverlusten mehr erstattet, als Sie nach eigenen AGB müssten.
Ist aber eigentlich auch Standard bei den meisten Versicherungserstattungen, dass nur der Wiederbeschaffungswert ersetzt wird.
daytrader wenn du mutig bist, schick bei deinem nächsten Erstattungsantrag den AGB Link mit, vielleicht wusste der bearbeitende MA auch einfach nicht, dass er nur den Wiederbeschaffungspreis erstatten muss.
Also ich kann nachvollziehen, dass Amazon dies ähnlich handhabt.