Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

Logistikforum für Deutsche Post, DHL, Hermes, GLS, UPS, DPD, Delivery, Verpackungsfragen, Tipps beim Import / Export von Waren.
- Diskussionsforum -
Forum für Versand und Logistik im E-Commerce.

Der Versand von Waren ist einer der wichtigesten Aufgaben im Onlinehandel.
In diesem Logistikforum geht es um Logistiker-Erfahrungen mit DHL Paket, Deutsche Post, Hermes Versand, GLS Versand, DPD Versand, UPS Versand, Paketpreise, Versandkosten, Verpackungen, Tracking / Sendungsverfolgung und mehr.
Erfahrungsaustausch und Vergleiche für Online Shops, Versender oder die Fachkraft für Lagerlogistik.
Antworten
natufab
Beiträge: 518
Registriert: 5. Feb 2018 17:00

Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

Hallo,

ich bin von einem Kunden am 3.12. benachrichtigt worden, dass DHL bei ihm ein von mir versendetes Paket abgeliefert hat, in dem ein Artikel angeblich gefehlt hat.
Es war ein 65 cm langes, 10 x 10 cm dünnes Paket, in dem ein langer und zwei kurze Artikel waren.
Die beiden kurzen Artikel seien noch da, der lange Artikel (im Wert von ca. 70 Euro) fehle.
Ich habe ihm sofort gesagt, dass er den Verlust bei DHL melden müsse, das scheint er aber nicht getan zu haben.

Heute kommt der Rest des Paketes zurück, der Kunde übet seinen Widerruf aus. Das Paket trägt keine Spuren einer Nachverpackung durch DHL, auch eine Beschädigung ist nicht ersichtlich- aber auch nicht ausgeschlossen, da er das Paket für den Rückversand neu verschlossen bzw. verklebt hat.

Bin ich jetzt zum Ersatz des gesamten Wartenwerts verpflichtet? Zumal der Erhalt der restlichen Ware, die er nun zurückgeschickt hat, ja schon am 3.12., also vor über 14 Tagen war? Was meint ihr dazu?


3 Monate gratis Händlerbund
Benutzeravatar
fossi
webmaster@sellerforum.de
webmaster@sellerforum.de
Beiträge: 28015
Registriert: 5. Okt 2007 11:53
Land: Deutschland
Firmenname: Sellerforum / Eifel Luftballons / Albatros Int.

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

Viele Fragen in einer.

Sendungshaftung: du haftest in erster Linie dem Kunden gegenüber und kannst im Nachgang evtl bei DHL einen Verlust geltend machen. Nach der Zeit und nur Teilverlust: kann mir denken, was die bei einer Reklamation antworten.

Zum Widerruf: wenn du 14 Tage vereinbart hast, kann man den Widerruf natürlich wegen abgelaufener Frist ablehnen. Die Frage ist aber: wann hat der Kunde exakt widerrufen oder sich gemeldet?
Das schützt dich aber sowieso nicht vor Nachbesserung: wenn ein Artikel fehlt, dann fehlt er.

Doof gelaufen.
---
Unterstütze das Sellerforum mit einer Supporter-Mitgliedschaft. Danke! :winken:
ReginaSF
Beiträge: 917
Registriert: 1. Jan 2018 10:09

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

Was kannst Du im Zweifel gerichtsfest nachweisen?
Ist das Paketgewicht dokumentiert und entspricht es den drei Artikeln plus Verpackung?

Wie kann ein Artikel aus einem verschlossenen Paket Verschwinden? Warum sollte DHL haften wollen, ist ja nur eine von drei Möglichkeiten.

Die Frist beginnt erst nach vollständiger (!) Lieferung zu laufen.
malschauen
Beiträge: 86
Registriert: 31. Aug 2008 20:05
Land: Deutschland
Branche: Antiquarischer Buchhandel

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

Mir ist als Empfänger mal etwas ähnliches passiert. Eine Firma hat mir ein Paket geschickt, allerdings wurde die Lasche des Kartonumschlages nicht außen aufgeklebt, sondern versehentlich innen angeklebt.
Dadurch war das Paket beim Transport an einer Seite offen und es fiel ein Buch auf dem Transportweg heraus. Zum Glück waren die übrigen Bücher der Lieferung noch vorhanden. Ich hatte dem Händler entsprechende Fotos bei der Reklamation von der Verpackung zugemailt und mir wurde das fehlende Buch vom Händler erstattet, wobei das verlorengegangene Buch deutlich unter 10 Euro gekostet hatte.
Bei einem Warenwert von 70 Euro sieht die Sache natürlich wieder ganz anders aus. Ich würde an deiner Stelle den Kunden nochmal eingehender bezüglich der Verpackung befragen.

Die Paketabmessungen solltest du DHL bei der Schadensmeldung vielleicht nicht ungedingt auf die Nase binden, sofern du nicht danach gefragt wirst, da eine der Seiten die Minimalabmessungen einer Paketsendung unterschreitet, aber selbst bei der Post, bzw. DHL nimmt man es mit den Mindestabmessungen nicht ganz genau.
Benutzeravatar
Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

Niemand wird dafür haften. Vergiss das alles. Der Versanddienstleister schon dreimal nicht.
Auch wenn das Gewicht dokumentiert ist, was soll das beweisen? Nix. Da kann sonstwas drin gewesen sein, um das Gewicht zu erreichen. Sobald ein Kunde behauptet, dass im Paket etwas fehlt, bist Du in der Pflicht. Und daran wird sich auch nie etwas ändern.
miezekatze
Beiträge: 3858
Registriert: 3. Jan 2011 11:48

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

Wolkenspiel hat geschrieben: 29. Dez 2018 12:13 Auch wenn das Gewicht dokumentiert ist, was soll das beweisen? Nix. Da kann sonstwas drin gewesen sein, um das Gewicht zu erreichen.
Oder es wurde irgendwann nach der Gewichtsabnahme entnommen - je nach Zeitpunkt könnten das sehr viele Menschen tun. Das beweist absolut garnichts.
Das Gewicht ist hilfreich für sehr subtile Drohungen die den Kunden dazu bringen könnten das fehlende Teil doch noch im Paket zu "finden" aber wenn nicht dann halt nicht. Einpreisen, runterschlucken und weitermachen.
Benutzeravatar
sendiX
Beiträge: 873
Registriert: 29. Dez 2018 16:18
Land: Deutschland

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

Mir kommt gerade der Gedanke, dass der Kunde das Paket doch offensichtlich ordnungsgemäss empfangsbestätigt hat, wenn da Ware fehlt müsste doch auch das Paket beschädigt gewesen sein?!
Mozartkugel
Beiträge: 1128
Registriert: 14. Okt 2017 16:14

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

Naja eben, durch ältere Beiträge weiß ich das ein paar hier Bilder machen und die Sendungen auch gewogen werden. Aber was soll das letztendliche bringen, wenn sich der Kunde bei Amazon oder eBay beschwert?! Siehe Beitrag von "miezekatze"-.
Benutzeravatar
Rex
Beiträge: 1168
Registriert: 5. Jun 2018 11:07

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

Diese wichtige Information fehlt ja bereits im Eingangspost: Ob es sich um einen Shop- oder Plattformverkauf handelt.
Somit ist es sehr mühselig sich überhaupt mit der Thematik zu befassen.
Bei einem Plattformverkauf, Shopverkauf mit Zahlart PayPal, ... kann man sich die Mühe sicher sparen.

Auch sonst wurde der Fehler meines erachtens hauptsächlich in der Kommunikation gemacht:
natufab hat geschrieben: 28. Dez 2018 18:21 Ich habe ihm sofort gesagt, dass er den Verlust bei DHL melden müsse, das scheint er aber nicht getan zu haben.
Und dann? :gruebel: Selbst wenn der Kunde dies gemacht hätte, löst das doch dessen Problem nicht.

Die richtige Reaktion wäre doch gewesen: Lieber Kunde den Verlust bitte bei DHL melden (wenn überhaupt) und Nachlieferung des verlorenen 70€ Teils per Einschreiben oder Paket (mit Zusatzleistung: persönliche Übergabe). So hättest du den Verkauf evtl. teilweise retten können.

Oder halt Allgemein erstmal abklären wie der weitere Verfahrensweg ist.
Dem Kunden einfach nur hinzuknallen er soll den Verlust bei DHL melden und keine weiteren Informationen zu geben und einfach mehrere Wochen abzuwarten, löst doch das Problem nicht.
roman
Beiträge: 7120
Registriert: 23. Nov 2009 19:51
Land: Oesterreich
Branche: Autoteile

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

NIEMAND (real gesehen)
ReginaSF
Beiträge: 917
Registriert: 1. Jan 2018 10:09

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

Warum sollte das Gewicht nicht helfen? Damit kann man schnell rausfinden, ob man den Bock selbst geschossen hat. Nicht immer sind die anderen schuld.
natufab
Beiträge: 518
Registriert: 5. Feb 2018 17:00

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

Also noch mal:
Versand mit DHL, eigener Webshop, Originale Verpackung liegt durch die Rücksendung hier vor.
Empfänger sagt, seine Frau habe die Sendung entgegengenommen, ihr seien aus dem beschädigten Karton die zwei kurzen Artikel fast auf die Füße gefallen, da scheint der lange Artikel schon gefehlt zu haben. Es waren genau drei Artikel im Karton, ein recht langer mit 600 mm, und zwei kurze a 250 mm. Mir wäre an Stelle der Ehefrau ja schon komisch worgekommen, warum jemand in einem so langen Karton zwei so kurze Artikel verschickt.
Der Ehemann hat dann jedenfalls Abends festgestellt, dass eben der eine lange Artikel fehlt, und mich am nächsten Tag angeschrieben.

Da war es für eine Beanstandung der kaputten Perpackung und des fehlenden Teils ja wohl schon zu spät, man sollte einen solchen Verlust ja sofort bei Empfang des Pakets beanstanden.

Ich verstehe nicht, was das Paketgewicht mit der Beanstandung zu tun haben soll, das Gewicht ist doch für gar nichts ein Nachweis.
Rex hat geschrieben: 29. Dez 2018 19:02 Die richtige Reaktion wäre doch gewesen: Lieber Kunde den Verlust bitte bei DHL melden (wenn überhaupt)
Genau das habe ich den Kunden ja gebeten, die unvollständige Lieferung bei DHL zu melden um auf diese Weise eventuell Erstaz für den Verlust zu bekommen.
Rex hat geschrieben: 29. Dez 2018 19:02...und Nachlieferung des verlorenen 70€ Teils per Einschreiben oder Paket (mit Zusatzleistung: persönliche Übergabe). So hättest du den Verkauf evtl. teilweise retten können.
Den Artikel kann man nicht nachliefern, den gabs nur einmal.
Rex hat geschrieben: 29. Dez 2018 19:02 Dem Kunden einfach nur hinzuknallen er soll den Verlust bei DHL melden und keine weiteren Informationen zu geben und einfach mehrere Wochen abzuwarten, löst doch das Problem nicht.
Wer hat dir denn gesteckt, dass ich dem Kunden das hingeknallt habe? ? ?

Ich habe mit ihm mehrmals gemailt und auch telefoniert, ihm erklärt, dass er unbedingt die Verpackung sichern solle und er als Empfänger den Verlust bei DHL melden solle.
Seit dem 5.12. (Telefonat) habe ich dann nichts mehr vom Kunden gehört, und am 28.12. kam nun die zwei Artikel in der Originalen Verpackung zurück mit dem Widerruf.

Ich frage mich jetzt einfach, muss ich dem Kunden die 70 Euso zurückerstatten oder nur den Kaufpreis für die zwei zurückgesendeten Artikel?
Benutzeravatar
Wolkenspiel
Beiträge: 10879
Registriert: 21. Sep 2011 07:13

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

Ja, musst Du. Nochmal: niemand wird den Verlust ersetzen. DHL wird sagen, war scheisse verpackt. Das wars.
Ist scheisse, aber so läuft das leider. Eine Verlustmeldung kann man sich auch sparen, die bringt nämlich gar nix.
ReginaSF
Beiträge: 917
Registriert: 1. Jan 2018 10:09

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

natufab hat geschrieben: 31. Dez 2018 11:14Ich verstehe nicht, was das Paketgewicht mit der Beanstandung zu tun haben soll, das Gewicht ist doch für gar nichts ein Nachweis.
Hättest Du es gewogen und wüsstest du, wie viel es wiegen sollte, dann wüsstest Du, ob beim Versand alles drin war. Easy as that - dass Du keine Steine einpackst um auf das Soll-Gewicht zu kommen mal vorausgesetzt. Das weißt Du aber nicht, sondern vermutest, dass DHL was versemmelt hat oder dass dich jemand absichtlich oder unabsichtlich übers Ohr hauen will. Beides kannst Du aber nicht beweisen.

Kompletterstattung, was sonst.
Kometenscheif
Beiträge: 388
Registriert: 10. Dez 2017 13:03

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

Wieso nicht dem Käufer eine Eidesstattliche Versicherung abnehmen das die Ware nicht im Paket war.
Gibt er diese ab, wird es wohl stimmen und du bleibst auf dem Schaden sitzen.

Weigert er diese abzugeben und pocht auf Rückerstattung, würde ich Anzeige wegen (versuchten) Betruges
erstatten.
regalboy
Beiträge: 9995
Registriert: 23. Feb 2008 18:30

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

Kometenscheif hat geschrieben: 9. Jan 2019 17:29 Wieso nicht dem Käufer eine Eidesstattliche Versicherung abnehmen das die Ware nicht im Paket war.
Gibt er diese ab, wird es wohl stimmen und du bleibst auf dem Schaden sitzen.

Weigert er diese abzugeben und pocht auf Rückerstattung, würde ich Anzeige wegen (versuchten) Betruges
erstatten.
Der Kunde ist aber nicht verpflichtet, eine solche wie auch immer gestaltete pseudo-eidesstattliche Versicherung abzugeben.

Würde ich - und ja, auch ich bin Händler, als Kunde auch nicht machen.
ReginaSF
Beiträge: 917
Registriert: 1. Jan 2018 10:09

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

Eine Versicherung an Eides statt muss vor einer dazu legitimierten Behörde erfolgen - und nur dort. Alles andere hat keine rechtliche Relevanz und es gibt auch auch keinen Grund, warum man die gegenüber irgendjemand anderem abgegeben müsste.
Kometenscheif
Beiträge: 388
Registriert: 10. Dez 2017 13:03

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

ReginaSF hat geschrieben: 9. Jan 2019 17:44 Eine Versicherung an Eides statt muss vor einer dazu legitimierten Behörde erfolgen - und nur dort. Alles andere hat keine rechtliche Relevanz und es gibt auch auch keinen Grund, warum man die gegenüber irgendjemand anderem abgegeben müsste.
Punkt 1: Sehe ich kein Problem
Punkt 2: Der Käufer hat mitwirkungspflicht
ReginaSF
Beiträge: 917
Registriert: 1. Jan 2018 10:09

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

Punkt 1: Wenn das Anfordern einer EV als Ventil dient, spricht ja nichts dagegen, das zu tun. Es muss nur niemanden interessieren.

Punkt 2: Noch mehr? Er hat sich doch schon erklärt, was soll er mehr tun. Niemand außer einer legitimierten Behörde, zu diesem Kreis gehört ein Händler wohl eher nicht, kann eine EV verlangen. Es ist nicht sein Problem, wenn der Händler ihm nicht glaubt. Der kann ja weitere Schritte veranlassen, in deren Fortgang dann vielleicht irgendwann eine EV ins Spiel kommt.
Benutzeravatar
Technokrat
PLUS-Mitglied
PLUS-Mitglied
Beiträge: 6991
Registriert: 8. Mai 2014 12:14

Re: Artikel aus Paket verloren gegangen- wer haftet?

Ich hab auch mal eine EV verschickt und bin danach in´s Schwitzen gekommen, weil ganz sauber ist das nicht s.o.

Der Kunde hat bei einem Verlust oder Beschädigung eigentlich gar nichts an DHL zu melden, das hat wenn der Absender, weil der Absender der Vertragspartner von DHL ist, nicht der Kunde. Der Kunde kann in der Folge schon eine Erklärung unterschrieben, dass quasi die Behauptung des Absenders eben auch beim Kunden zutrifft, das ist dann aber keine EV.

Da die Meldung an DHL eigentlich keine Arbeit ist, würde ich es versuchen - es dann aber auch auf sich beruhen lassen (oder noch dreimal wutentbrannt im Kreis springen - das hilft auch).
Antworten

Zurück zu „Versand & Logistik / Im- & Export“

  • Information
  • Wer ist online?

    Mitglieder in diesem Forum: Google Adsense [Bot] und 65 Gäste